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Alt 24.11.2003, 01:21   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2003
martinnms macht alles soweit korrekt
Question

Kleinunternehmer IT


Hallo zusammen!

Hab da mal ne Frage und bis dato keine Antwort drauf gefunden:

Ich möchte mich selbständig machen, bin 20 und noch 7 Monate Schüler, mein Plan ist ein kleines IT Unternehmen, halt Systempflege/Wartung.

Mit strebt ein Kleinunternehmen vor, also hauptsächlich mit Dienstleistungen und einem Kundenstamm von ~20.

Lohnt sich für mich die Befreiung von der MWSt oder sollte ich die doch eher mit einbeziehen? Oder doch lieber kein KU gründen?

Vielleicht kann mir ja jmd von euch helfen.

Achso: Wie sieht es mit einer Betriebshaftpflichtversicherung aus? Hat jmd. Erfahrungen was sowas kostet?

Beste Grüße,
Martin
martinnms ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.11.2003, 13:55   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich
adrian macht alles soweit korrekt
Hi Martin

Zu deiner Frage bezüglich MwSt-Befreiung: Grundsätzlich kommt es hier sehr darauf an, wie sich dein Geschäftsfeld gestalten wird. Falls du Hardware auch verkaufen möchtest, so rate ich dir dringend von der Befreiung ab. Ansonsten, wenn es sich nur um Dienstleistungen handelt und du für deine Tätigkeit keine grösseren Investitionen tätigen musst, so kann es sich für dich schon lohnen. Wichtig ist jedoch vor allem eines: beabsichtigst du von deiner Unternehmung zu leben oder soll die nur so nebenbei laufen? Denn ab einem gewissen Umsatz wirst du ja sowieso von selbst MwSt-pflichtig.

Grüsse Adrian
__________________
zimtkorn AG // applications & internet solutions

XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2003, 15:42   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2003
martinnms macht alles soweit korrekt
erstmal nur nebenbei, hardware wird nur gekauft, wenn der kunde es braucht, also aufrüsten, ersetzen, komplett neu...sowas
martinnms ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2003, 19:31   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Ortenau
MarkusK macht alles soweit korrekt
falls deine zielgruppe überwiegend unternehmen sind, solltest du mehrwertsteuer abführen. schließlich können deine kunden diese als vorsteuer beim finanzamt geltend machen, was oft gerne gesehen wird. achte aber darauf, daß dir eine dauerfristverlängerung eingeräumt wird, sonst darfst du wie ich einmal im monat den ust-wisch ausfüllen (ok, nur 2 seiten, aber trotzdem).
__________________
Es gibt nur 10 Arten von Leuten auf der Welt:
Diejenigen, welche Binär verstehen und die anderen.
MarkusK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2003, 21:05   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
MrMorza macht alles soweit korrekt
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung MUSST du im 1. Jahr SO ODER SO monatlich abgeben! - Die Dauerfristverlängerung bezweckt lediglich, daß du diese Umsatzsteuer-Voranmeldung NICHT im Folgemonat am 10. (letzter Tag der Schonfrist 15.) abgeben mußt, sondern die z.b. für Oktober 2003 NICHT am 10.11. sondern am 10.12. abzugeben hast!! - Mehr bezweckt diese Dauerfristverlängerung nicht. ACHTUNG: Die Dauerfristverlängerung "kostet" 1/12 aller Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Vorjahres! Diesen Betrag erhälst du am Ende des Jahres wieder zurück!
__________________
DAS LEBEN IST EINS DES SCHWERSTEN!
http://www.LohiLu.de
MrMorza ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2003, 21:10   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
MrMorza macht alles soweit korrekt
.... ach ja:
Ich empfehle die Umsatzsteuer-PFLICHT:
Bei Anschaffungen bekommst du die MWSt = Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Die MWSt. die DU beim Verkauf an das Finanzamt bezahlen mußt (=Umsatzsteuer) bezahlt ja der Kunde!
bzw. hast du deine Rechnung und machst da ja dann + Steuer. mfg.
__________________
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MrMorza ist offline   Mit Zitat antworten
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