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28.12.2003, 20:49
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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software absetzen / abschreiben ..??
Hallo
Ich habe mittlerweile sehr viel in diesem Forum gelesen und dabei ne Menge gelernt (Danke!!), aber ein paar Fragen hab ich doch noch, was das absetzen / abschreiben von Software angeht ..
aaalso... ich kaufe im Januar folgendes:
Software A für 1300 Euro (*ächz*, aber nützt nix)
Software B für 150 Euro
Wo schreib ich die denn hin? Muß ich Software A richtig abschreiben, weil sie so teuer ist? In der Afa-Liste steht dazu nix, wie lange "hält" denn Software? (da gibt es von jemand anderem auch nen anderen Thread zu, Ihr könnt gerne da antworten, falls ich die Software abschreiben muß..)..
Oder kann ich die ganz normal im Januar in meine EÜR reinschreiben? Und auch gleich bei der USt.-Voranmeldung angeben?? So einfach stelle ich mir das zumindest bei Software B vor, weil die ja billiger ist ..
Naja, ich wär jedenfalls froh, wenn mir jemand sagen kann, was ich da wie wo hinschreiben muß - oder ob ich die Quittung einfach bis Ende des Jahres liegen lassen soll, um mich dann darum zu kümmern
Gruß
Mieze
PS: Achja, eine kurze, themenfremde Frage: kann ich nen Büroschrank absetzen, wenn ich kein richtiges "Arbeitszimmer" habe?
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29.12.2003, 14:31
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo Mieze,
für die Software wird, ähnlich wie bei Computern lt. AfA-Tabelle, eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 3 Jahren angenommen.
Dies ist ein Durchschnittswert, wenn Sie belegen können, dass Ihre Software schneller veraltet, dann können Sie auch in kürzerer Zeit abschreiben.
Software bis 410 € (zzgl. MwSt.) wird als "materielles bewegliches Wirtschaftsgut" angesehen und kann (muss nicht) als "geringwertiges Wirtschaftsgut" im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Software über 410 € (zzgl. MwSt.) wird als "selbstständiges, abnutzbares Wirtschaftsgut mit immateriellem Charakter" angesehen und muss, über die die Nutzungsdauer verteilt, abgeschrieben werden.
Im Monat der Anschaffung kann die "preiswerte" Software als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe verbucht werden und die "teure" Software wird aktiviert.
Am Ende des Jahres wird die "teure" Software anteilig d.h. bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren zu 1/3 des Netto-Einkaufspreises abgeschrieben.
Wie das in der Einnahmen- / Überschußrechnung aussieht, habe ich unten in einem der Threads, in dem es um die Anschreibung eines PC´s ging, schon mal geschrieben.
Wenn der Büroschrank bis 410 € (zzgl. MwSt.) gekostet hat, kann er (muss nicht) als "geringwertiges Wirtschaftsgut" sofort voll abgeschrieben werden, wenn er teurer ist, dann muß auch er über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und die liegt bei Büroeinrichtungen bei 13 Jahren lt. AfA-Tabelle.
MfG
M. Grigo
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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29.12.2003, 16:59
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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Hallo
Erstmal danke für die schnelle Antwort
Tut mir ja leid, aber manchmal hab ich ein Brett vorm Kopp.. ich habe mir den anderen Thread durchgelesen und mir auch die Beispiel-EÜR auf Ihrer WebSite angesehen (super service übrigens  ).. aber irgendwie weiß ich immer noch nicht genau, was ich machen soll, sorry
aaaalso .. ich benutze zur zeit testweise easy cash&tax, ist son freeware-programm für EÜR und USt-Vornanmeldung .. dort kann ich im Januar zB reinschreiben:
Software, Konto "Abschreibungen", brutto 1300 Euro, Dauer 3 Jahre..
dann trägt mir das Programm im Januar Ausgaben von 373,57 netto ein, also ein drittel, wenn ich mich nicht verrechnet habe  .. nach meiner logik würde ich das dann im januar 2005 und 2006 nochmals reinschreiben .. und jeweils am jahresende gibt es ja noch einen extrabogen, wo abschreibungen erfasst werden (habe ich zumindest irgendwo gelesen), da würde ich das natürlich auch eintragen .. ist das so in ordnung? und kriege ich dann praktisch gesehen im februar schonmal ein drittel der vorsteuer zurück..?
oooder heb ich doch alles bis zum jahresende auf und gebe es dann erst an ...?
gruß
mieze
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29.12.2003, 17:07
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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ah, sorry - als vorsteuer-betrag gibt mir das programm nicht 16% vom drittel des betrages an, sondern die komplette vorsteuer von den 1300 euro .. öhmm .. krieg ich dann im februar die gesamte vorsteuer zurück, und nur der netto-betrag wird über die jahre als ausgabe gedrittelt, hat dann die abschreibung mit der vorsteuer gar nix zu tun ..? *verwirrtguck* ..
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29.12.2003, 20:24
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo Mieze,
ich habe mir das Programm easy cash & tax mal runtergeladen und damit gespielt, das Programm ist ganz gut und man kann das Abschreibungs-Problem auch relativ einfach lösen.
Also... die Vorsteuer wird mit der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung in voller Höhe geltend gemacht und wenn die Ausgaben in diesem Monat höher waren als die Einnahmen, dann wird die Differenz vom Finanzamt erstattet.
Dazu müssen wir aber zunächst einmal die Vorsteuer in die Einnahmen-/Überschussrechnung reinbekommen (Beispiel: Brutto-Rechnungsbetrag von 1.160 €) und das machen wir so:
In der ersten Buchung verbuchen wir den vollen Brutto-Rechnungsbetrag von 1.160 € über "Ausgaben buchen" mit 16% MwSt., in das Feld Beschreibung schreiben wir "Software incl. MwSt." und als Konto wählen wir "sonstige Betriebsausgaben".
In der zweiten Buchung verbuchen wir nur den Netto-Rechnungsbetrag von 1.000 € über "Einnahmen buchen" mit 0% MwSt., in das Feld Beschreibung schreiben wir "Software excl. MwSt." und als Konto wählen wir "sonstige Betriebseinnahmen".
Durch diese beiden Buchungen haben wir die Vorsteuer eingebucht, sodass die Umsatzsteuer-Voranmeldung die Vorsteuer von 160 € problemlos erkennen und mit der Umsatzsteuer verrechnen kann.
Was jetzt noch fehlt sind die Abschreibungen und da bietet das Programm die Möglichkeit, Dauerbuchungen auf selbst definierte Zeiträume festzulegen.
Da es so problemlos ist, würde ich die Dauerbuchungen monatlich vornehmen, damit man immer schnell das aktuelle Jahresergebnis ersehen kann, ohne zuvor noch erst die Abschreibungen berücksichtigen zu müssen.
Die Dauerbuchung wird vom 01.01.2004 bis zum 30.11.2006 (35 Monate) mit dem Betrag von 1/36 des Netto-Rechnungsbetrages, im Beispielfall 27,77 € eingebucht. Der "Tag der Buchung" muß der Letzte des Monats sein, da das Programm aber nicht richtig rechnet (ich hab´s gerade ausprobiert...) muß der letzte Tag auf den 28. eines jeden Monats gelegt werden. Als Betrag wird 27,77 € eingegeben, als Beschreibung "AfA-Software 1.000 €/36M", als Konto "Abschreibungen" und der MwSt.-Satz muß auf 0% gesetzt werden.
Die letzte 36. Buchung am Ende der Laufzeit in Höhe von 28,05 € muß per Hand vorgenommen werden, um die Rundungsdifferenzen auszugleichen, die sich in den 36 Monaten ergeben haben.
Ansonsten wird es aber auf diese Weise funktionieren.
MfG
M. Grigo
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30.12.2003, 10:40
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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Hallo Beboub!
Ich weiß gar nicht, was ich sagen soll .. außer vielleicht .. DANKE!!
Das ist wirklich eine super Beschreibung, nun komme ich klar *freukeks*
Ganz liebe Grüße
Mieze
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14.01.2004, 03:49
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hi
sorry, daß ich den thread nochmal nach oben schiebe, aber es hat sich folgendes ergeben:
meine software für (doch "nur") 1200 euro ist modular aufgebaut (genauer gesagt: 2 programme und 1x benötigte hardware (ein kartenschreiber)).. ich hab sie heute bestellt .. mein händler hat mir angeboten, mir für jedes modul eine einzelne rechnung zu schreiben, so daß ich mit jeder unter 410 euro läge .. da auch wirklich alle einzeln erhältlich ist, dürfte das auch rein "rechtlich" kein problem sein ..
meine frage nun:
reicht es, wenn die rechnungen einen tag auseinander liegen? oder sollte ich zumindest versuchen, eine rechnung in den februar zu bekommen (kommt zeitlich ungefähr hin) ..?
und die hardware wird auch nicht anders behandelt als die software, ist dann also auch ein "geringwertiges Wirtschaftsgut", oder?
achja - und sollte ich das überhaupt machen, oder is eine rechung und dann auf 3 jahre abschreiben für mich "besser"? *kratzamkopp*
gruß
mieze
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14.01.2004, 14:08
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo wildmieze,
wenn die Software-Module wirtschaftlich eine Einheit bilden, d.h. ein Modul nicht ohne das andere Modul funktioniert, dann handelt es sich um ein Wirtschaftsgut.
Wenn die Module jedes für sich selbständig funktionieren, dann spielt es keine Rolle, dann können die Rechnungen auch auf ein Datum ausgestellt sein.
Bezüglich der "Abschreibung der GWG´s" muss jeder Unternehmer selbst wissen, welche Ziele er verfolgt, das hat etwas mit Bilanz- bzw. Gewinnplanung zu zun
Wenn es z.B. notwendig ist, einen hohen Gewinn auszuweisen, um vielleicht später einer Hausbank den Geschäftserfolg vorweisen zu können, um einen Kredit zu erlangen, dann wird man abschreiben.
Erwirtschaftet man "genug Gewinn" naja... wer macht das schon :-) dann wird man, um vielleicht in eine niedrigere Progression zu gelangen, alles abschreiben was nur eben abzuschreiben ist, um den Gewinn nach unten zu drücken.
Aber wie geschrieben... eine allgemeingültige Patentlösung gibt es dafür nicht, seine Ziele muß jeder Unternehmer selbst bestimmen.
MfG
M. Grigo
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15.01.2004, 01:45
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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ahso .. hmm ..
naja, modul A läuft auch ohne modul B - aber B nicht ohne A, B ist eine "erweiterung" .. aber irgendwie muß das ja gehen, ich könnte ja theoretisch wirklich modul B später nachkaufen ... ?
und dieser kartenleser-/schreiber, den ich brauche .. *kratzamkopp* .. der ist auch ohne das programm benutzbar, soweit ich weiß..
hehe, bin mir selbst noch nich so sicher, was ich will .. ich dachte nur, ich könnte mir n bissl papierkram sparen, wenn ich keine abschreibungen habe
gruß
mieze
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