Zitat:
Original geschrieben von Icemann3000
Wie verhält sich das jetzt ? Brauche ich für die 2. Firma eine 2. Steuernummer oder kann ich alles über eine Steuernummer veranlagen ?
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wenn du in beiden Firmen der alleinige Inhaber bist, kannst du alles über eine St.-Nr. abrechnen
Ich bin in der gleichen Situation (Lebensmitteleinzelhandel + EDV-Gewerbe), und hab' das so laufen.
Mein Steuerberater meinte damals, das sei günstiger für mich (nur 1 Jahresabschluss machen usw.), aber dem Finanzamt müsse man das in der Regel erst "beibringen", dann würden sie das aber machen.
Wider Erwarten hat mir dann das FA bei Anmeldung des 2ten Gewerbes aber sofort die gleiche St.-Nr. zugewiesen
