Zitat:
Original geschrieben von ::..Thomas..::
Hallo,
richtig gelesen fällt auf, das einerseits von Steuernummer und andererseits von der USt-ID Nr. die Rede ist.
Die letztere hat jemand der die Kleinunternehmerregelung bzgl. der Ustr. in Anspruch genommen hat nicht - kann sie auch gar nicht haben.
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Hoppla, da hatte ich den Kleinunternehmer doch glatt überlesen!
Zitat:
Jemand der nicht "Kleinunternehmer" ist, braucht die auch nur dann anzugeben, wenn er eine solche beantragt und zugewiesen bekommen hat. Diese Nummer braucht man eigentlich nur für den Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmern innert der Eu - zwecks "Verrechnung" der Ustr.
[/b]
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Logisch - habe ich keine USt.-ID, dann kann ich sie auch nicht angeben.
Allerdings möchte nicht jeder Einzelunternehmer (der kein Kleinunternehmer ist) seine "persönliche" Steuernummer angeben (-> Einholen von Auskünften beim FA). Und jedem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wird ohnehin vom Bundesamt für Finanzen eine UST-ID zugeordnet (die man dann nur noch anfordern muss). Es gibt ergo eigentlich keinen Grund, keine zu haben.