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06.01.2004, 16:54
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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wann genau ust-id-nr?
hallo!
wann genau benötigt man eine ust-id-nr?
möchte gerne die kleinunternehmer-regelung in anspruch nehmen. kann ich eine solche nr. dann überhaupt beantragen?
möchte waren sowohl aus dem ausland beziehen als auch dorthin verkaufen.
gilt die ust-id nur für handel innerhalb der eu-länder?
danke für eure hilfe,
gruß
marco
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if you wanna run with the wolves, don´t be a puppy...
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06.01.2004, 17:01
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Re: wann genau ust-id-nr?
Zitat:
Original geschrieben von Alingo
......
möchte gerne die kleinunternehmer-regelung in anspruch nehmen. kann ich eine solche nr. dann überhaupt beantragen?
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Dann: Nein. Denn Du verzichtest damit darauf die UStr. gesondert auszuweisen.
Wobei ich mich mal wieder frage warum. Der Aufwand ist nun wirklich nicht sehr hoch. Die Vorteile überwiegen meiner Meinung nach, besonders wenn man mit anderen gewerbetreibenden Geschäfte machen will. Die dadurch entstehenden Fragen seitens der Kunden erfordern wahrscheinlich mehr Arbeitsaufwand als die monatliche UStr.- Voranmeldung.
Zitat:
Original geschrieben von Alingo
......
gilt die ust-id nur für handel innerhalb der eu-länder?
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Ja.
MfG Thomas
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06.01.2004, 17:21
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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danke, thomas!
heisst also: wenn ich geschäft mit dem ausland machen möchte, darf ich kein kleinunternehmer sein.
mich hat bisher der höhere arbeitsaufwand (FA) etwas abgeschreckt, wovon man hier ja öfter liest.
aber dass die fragen der kunden kommen, wenn man keine mwst. ausweisen kann, liegt auf der hand.
nun bin ich absoluter anfänger. müsste mir also für den anfang erstmal nen steuerberater hinzuziehen. lohnt sich das dann immer noch??
ich schätze meinen umsatz auf ca. 2.500 euro / monat und den gewinnauf nicht mehr als 1.000 euro / monat.
desweiteren bin ich angestellter und die ganze geschichte soll nur als nebengewerbe laufen.
noch hab ich keine entscheidung getroffen, warte noch immer auf den bogen vom finanzamt...
gruß
marco
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06.01.2004, 17:26
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Hi Alingo,
die monatliche Umsatzsteuererklärung selber zu machen, da ist nicht viel dabei.
Probier´s doch einfach mal und wenn du nicht klar kommst, dann fragen.
Grüße,
duna
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Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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06.01.2004, 18:38
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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danke, duna...
...die antwort passt zu deinem motto
das problem ist nur, dass man sich ja dann auch für 5 jahre zur umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, oder?
frag mich halt, ob sich da bei meinem umsatz überhaupt lohnt.
klar - ich kann dann natürlich auch firmenausgaben gegenrechnen, z.b. einen neuen pc etc. absetzen / -schreiben, firmenessen etc.
hmmm - dane jedenfalls - ich nehm dich, falls ich mich dafür entscheiden sollte beim wort - und komme auf dich zurück *grins*
gruß
marco
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06.01.2004, 19:27
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Uuuppss, das man sich dann für 5 Jahre zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet habe ich nicht gewußt.
Falls du dich dafür entscheidest und es ist dann mal soweit, ich steh zu meinem Wort.
Benutz mal die Suchfunktion, ich glaube da hatte nämlich schon mal jemand Probleme mit dem Ausfüllen des Formulars. Da kannst du dir ja mal einen ersten Eindruck verschaffen, dass das echt easy ist.
Tschüüüü
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06.01.2004, 19:58
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo Marco,
Ihr könnt Euch die Diskussion doch eigentlich sparen...
Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG setzt einen voraussichtlichen Umsatz <= 17.500 € im Gründungsjahr voraus.
2.500 € * 12 macht doch aber 30.000 € und damit liegt der voraussichtliche Umsatz doch bereits jetzt über 17.500 €.
Somit ist eine Umsatzsteuerbefreiung doch ohnehin nicht möglich.
MfG
M. Grigo
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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06.01.2004, 20:30
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
soweit die Schätzung richtig ist hat sich das "Problem" dann damit sowieso erledigt.
Wo liegt, wenn die Schätzung darunter liegt, das Problem bei den "5 Jahren"? Wenn Du Dein Gewerbe einstellst, reicht eine Meldung an das FA. Damit haben sich dann auch die UStr. Voranmeldungen eh erledigt. Wenn Du das Gewerbe ganz abmeldest, dann wird wohl auch das FA eine Mitteilung erhalten.
Thomas
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06.01.2004, 20:46
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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yep - ihr habt recht...da hätte ich aber auch selbst drauf kommen können. bin nur die ganze zeit von 17.500 euro gewinn statt umsatz ausgegangen...
ich werd nicht als kleinunternehmer starten.
ist auch sinnvoller, da ich gerne telefonrechnung, miete anteilig etc absetzen möchte und somit auch kann.
ist übrigens ne klasse einrichtung das forum hier - congratulations!!!
alingo
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06.01.2004, 21:30
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo Marco,
wieso eigentlich die Bemerkung mit Telefonrechnung und anteiliger Miete als Betriebsausgaben abrechnen ???
Die Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer ist doch da kein Hindernis, nur eben, es darf auf Ausgangsrechnungen keine USt. aufgeschlagen werden.
Alles andere läuft wie bei jedem anderen Unternehmen auch... und bei den Abschreibungen darf der Brutto-Rechnungsbetrag in Ansatz gebracht werden, gemäß § 9b (1) EStG.
Ich verstehe daher gar nicht so recht was Sie meinen, bitte schreiben Sie mir doch mal, was Sie genau damit meinen ???
MfG
M. Grigo
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06.01.2004, 22:10
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
wie BEBOUB schon darauf hinwies:
Es wird hier immer wieder die Frage der KU bzgl. der Behandlung der UStr. und die Frage der normalen Besteuerung (Einkommenssteuer) und die damit verbundene Behandlung von Betriebseinnahmen und Ausgaben durcheinander geschmissen. Das sind zwei völlig andere Sachverhalte, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.
MfG Thomas
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11.01.2004, 13:31
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2003
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also: möchte hier mal mein bescheidenes wissen dazu geben, aber alles ohne gewähr...
1. man kann von de kleinunternehmerregelung gebrauch machen im ersten jahr, wenn man meint unter 17500 euro umsatz zu bleiben!
wenn man dann doch über die 17500 umsatz kommt, dann wird man meines erachtens erst im nächsten jahr dazu veranlagt...
2. meines wissen sind auch kleinunternehmer zum empfang einer
USt-ID-Nummer berechtigt. glaub irgendwo in § 27UStG steht das...
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21.02.2007, 10:48
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Göppingen
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Kann mir viell. jemand weiterhelfen?
Ich bin auch Kleinunternehmer und von der Umsatzsteuer befreit.
Allerdings möchte ich jetzt Waren im Ausland einkaufen. Geht das dann überhaupt? Für die dortige Shop-Anmeldung wird eine VAT-Number (UST-id?) verlangt, die ich ja nicht habe!
Bekomme ich die UST-ID trotzdem? Oder bleibt mir der einkauf im Ausland untersagt?
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21.02.2007, 13:28
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du kannst als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-ID für innergemeinschaftliche Erwerbe beantragen. Musst dann deinen Einkauf hier versteuern.
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21.02.2007, 13:31
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Göppingen
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Danke für deine schnelle Antwort :-)
innergemeinschaftliche Erwerbe sind dann Einkäufe in der EU?
Das bedeutet ich kaufe die Ware Umsaztsteuerfrei im Ausland ein und muss in Deutschland 19% dafür bezahlen, kann sie aber nicht zurückfordern, da ich die Kleinunternehmerregelung anwende?
Innerhalb Deutschland ändert sich dann nichts weiter?
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