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Alt 08.01.2004, 09:08   #1
TP-Member
 
Benutzerbild von msaudi
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt

Arbeitzimmer absetzen?


Meine Frage ich habe ein Kleingewerbe anmgemeldet im Jan/04
Mein Arbeitszimmer und Internet wird 50:50 Privat/geschäftlich genutzt. d.h. doch das ich die Miete sowie strom internet kosten als ausgabe in der EKSTE angeben kann, oder?
Falls das Geprüft wird kann doch auch privater kram im Arbeitszimmer stehen da ich ja nur 50% für das Geschäft nutze, oder gibt es da probleme?
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Alt 08.01.2004, 15:48   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von wintermute
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wiesbaden
wintermute macht alles soweit korrekt
Wie ich gesagt bekommen habe darf in deinem Arbeitszimmer nichts stehen, was eine anderweitige Nutzung des Zimmers möglich macht. Einrichtungsgegenstände wie z.B. Sofas sind schon ein GRund den Antrag abzulehnen.
__________________
Gruß

wintermute
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Alt 08.01.2004, 22:31   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
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doja ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von wintermute
Einrichtungsgegenstände wie z.B. Sofas sind schon ein GRund den Antrag abzulehnen.
Ähm, und wie ist das dann in div. Agenturen gelöst, da gibt's ja oft Sitzecken für Kunden, oder ähnliches?
Oder trifft dies nur auf's Kleingewerbe zu?
__________________
der doja


Geändert von doja (08.01.2004 um 22:33 Uhr).
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Alt 08.01.2004, 22:39   #4
TP-Greis
 
Benutzerbild von steff11
 
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steff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine User
Ne, ne, die Sofas in ner Agentur sind ja für die Kunden da, dienen also dem Erwerbszweck und nicht dem rumlümmelnden Familienmitgliedern. Wenn sich inden letzten 2/3 Jahren nix grundlegendes geändert hat, hat wintermute Recht: Ein Arbeitszimmer wird nur zu 100% als Arbeitszimmer anerkannt oder gar nicht.
stefan
steff11 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 22:41   #5
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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wenn ich recht informiert bin, muss das Arbeitszimmer, um als solches "absetzbar" zu sein, wirklich zu 100% ein reines Arbeitszimmer sein

und räumlich wirklich getrennt (durch eine Tür ...) vom Rest der Wohnung. (Ich nutze z.B. einen Teil unseres großen Wohnraums als Arbeits"ecke", mein Stb. meinte auf Frage nach Absetzbarkeit nur "vergiss es" )

wg. Sofa u.ä.: wenn ich ein Büro mit Kundenverkehr habe, gehören Sitzmöbel natürlich zur Betriebseinrichtung, insofern ist die Sitzecke in der Agentur sicher ok.

Und dann gibt es noch den berühmt-berüchtigten Lehrer, der sich durch alle Instanzen geklagt hat, um ein Sofa in seinem Arbeitszimmer auch noch steuerlich geltend machen zu können
Er brauchte es angeblich, um - für seinen Job natürlich zwingend erforderlich!!! - beim Klausuren korrigieren mal etwas ausspannen zu können ...

ich weiß aber nicht mehr, wie die Klage entschieden wurde, ist lange her ...
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 22:56   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
wenn's jetzt auch nur halb hierher gehört.

Wenn ich nun ein Büro z.B. in einem Bürogebäude hätte, könnte ich da ohne weiteres 'n Sofa & Co reinstellen.
Wenn ich jetzt das Büro in meinem Haus hätte und durch einen Extraeingang für Kunden zu betrehten ist, und zusätzlich durch eine Tür zu meinem Wohnbereich getrennt ist, ist dies nicht mehr so einfach, weil es ja möglich wär, dass sich ein Familienmitglied auf dem Sofa niederlassen könnte.

Oder sollte dies auch gut möglich sein ?


Schick ich halt meine Familie zum Schlafen ins Bürogebäude....



PS: Um Missverständnisse auszuschließen:
Nein, ich habe kein eigenes Haus oder eigene Wohnung, und auch keine Familie.
__________________
der doja

doja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 00:00   #7
TP-Special Mod
 
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So ähnlich hab ich's auch in Erinnerung: wenn das Arbeitszimmer Bestandteil der Wohnung/des Wohnhauses ist, hat privates da nix zu suchen. Muß man sich halt in die Gartenhütte verziehen...
webmichl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 07:17   #8
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msaudi macht alles soweit korrekt
Habe folgendes dazu gefunden....

Wenn Sie das Arbeitszimmer zu mehr als 50 % Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nutzen oder Ihnen für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1.250 EUR im Jahr abgezogen werden.


Das bedeutet doch da ich ein Kleingewerbe habe und von Zuhause Arbeite das ich das Zimmer (Miete + NK) Anteilmäßig absetzten kann, da ich es auf jedenfall zu 50 % Geschäftlich nutze, oder nicht??!
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 07:45   #9
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Zitat:
Original geschrieben von msaudi
Wenn Sie das Arbeitszimmer zu mehr als 50 % Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nutzen oder Ihnen für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht,...

Das bedeutet doch da ich ein Kleingewerbe habe und von Zuhause Arbeite das ich das Zimmer (Miete + NK) Anteilmäßig absetzten kann, da ich es auf jedenfall zu 50 % Geschäftlich nutze, oder nicht??!
Genau lesen: das erste meint, daas Du 50% deiner gesamten Arbeit in diesem Zimmer verbringst, das Arbeitszimmer also dein Hauptarbeitsplatz ist. Dann ist es absetzbar, ja. Dann muss es aber zu 100% geschäftlich genutzt werden.
steff11 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 19:20   #10
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msaudi macht alles soweit korrekt
Ich habe mir einen Schreibtisch und einen Bürostuhl gekauft.... diese kann ich doch von der steuer absetzten oder sehe ich das falsch. Und Internet und Tel.-kosten wohl auch, oder? Da ich ja irgendwo arbeiten muss da ich IT-Dienstleistung als Gewerbe betreibe.

Mehr als streichen kann das FA es ja eh nicht....
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 20:33   #11
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Schreibtisch, Stuhl: genau! Bei Kosten unter 400€ auf euínaml, bei höheren Kosten muss abgeschrieben werden. Internet und Tel. ist problematisch: Da jedermann sinnigerweise davon ausgeht, dass Du die auch privat nutzt, kannst Du branchenüblichen Prozentsatz deiner nachgewiesenen Gesamtkosten absetzen, oder aber Du fühst einen Einzelverbindungsnachweis, dann können auch tatsächliche Kosten geltend gemacht werden. Wem letzteres Spaß macht...
stefan
steff11 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2004, 01:39   #12
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wintermute macht alles soweit korrekt
@stef11: was ist bitte euinaml?
__________________
Gruß

wintermute
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Alt 10.01.2004, 18:32   #13
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msaudi macht alles soweit korrekt
Wie ist der branchenübliche % Satz?

und noch eine Frage... (bin leider neueinsteiger und noch ein wenig grün hinter den ohren)

Wenn ich z.B. 10 EUR Tel&Internetkosten habe und 60 % davon geschäftlich benutzt werden. Muss ich doch dann in der EÜR 6 EUR als Tel.kosten als ausgabe verbuchen, richtig? Muss ich noch irgendeinen Nachweis für das FA beilegen oder eine info damit die wissen das es 60% sind???
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