getreidemuehlen
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 10.01.2004, 17:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
rookyrook macht alles soweit korrekt

Ebaygebühren absetzen?


hallo

ich bin neu hier und habe seit einem jahr ein kleingewerbe (umsatzsteuerbefreit, einnahmeüberschußrechnung)

ich handle offiziel mit diversen artikel. welche ich meist über ebay verkaufe. die ebaygebühren sind ja nicht ohne. kann ich die ebaygebühren absetzen?

wie mache ich das konkret in meinem fall bei der einnahmeüberschußrechnung?

habe ja nur so emailrechnungen von ebay bekommen.
dachte mir, ich drucke sie aus, hefte sie ab und stelle eine verweis zu meine journal her, wo ich ein extra konto ebaygebühren anlegen werde.

muß ich die ebayrechnungen bei der einkommenssteuererklärung beilegen oder reicht es dem finanzamt, wenn der nur die grobe aufstellung von mir erhält, wo zb. ein posten: summe ebaygebühren 600 Euro steht?

und noch was ganz wichtiges:
gibt es hier leute, die das betreiben, also handel über ebay, am besten noch leute, die EÜR anwenden.

hätte nichts gegen einen erfahrungsaustausch und tipps mit dem umgang mit dem finanzamt (als anfänger weiss, man halt noch nicht so genau, was das finanzamt von einem alles wissen will und was man evtl. angeben kann um steuer zu sparen...)

vielen dank

rr
rookyrook ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.01.2004, 17:42   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ???,

die ebay Rechnungen sind ganz normale Betriebsausgaben, die im Rahmen der EÜ-Rechnung von den Einnahmen abgezogen werden.

Die ebay Rechnungen kommen nicht in die Einkommensteuererklärung, sondern werden als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜ-Rechnung von den Einnahmen abgezogen.

Das Ergebniss der EÜ-Rechnung wiederum fliesst in die Anlage GSE als Anlage zur Einkommensteuererklärung ein.

Eine Muster-EÜ-Rechnung steht auf unserer Web-Site unter "Existenzgründung => EÜ-Rechnung".

MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2004, 18:01   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
rookyrook macht alles soweit korrekt
hallo

danke für die hilfe!!!

ich arbeite mit dem programm:
easy cash & tax, vielleicht kennt das jemand...

also ich bin absoluter newbee, also bitte sorry, wenn ich blöde frage, für mich ist das alles neu...

ich habe für das jahr 2003 die ganzen belege und rechnungen somit gesammelt und mit dem programm cash & tax computertechnisch erfasst...
werd jetzt noch ein konto ebaygebühren anlegen und da die beträge der ebayemailrechnungen eintragen...

ich werde mir aber trotzdem noch einen steuerberater suchen...



hab zum thema steuerberater noch ne frage:

hab ja quasi die buchführung wie oben beschrieben schon fast selbst erledigt. kann ich den steuerberater nur dazu beauftargen, dass er mir nur den eigentlichen abschluß anhand meiner aufstellungen macht?

also ich würde gern du den berater mit meine ausgedruckten listen inkl. aller belege hingehen und er soll mir dann noch die AfA machen und den endgültigen abschluß machen (evtl. noch ansparabschreibung usw).

braucht der steuerberater dann von mir eigentlich dann alle belege oder reichen ihm die aufstellungen?

danke für hilfe!
chris

ps: kann man hier uach fragen bzgl. abschreibung stellen oder ist das hier nichts fürs forum?
rookyrook ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2004, 21:51   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo Chris,

easy cash & tax beherrscht doch auch Abschreibungen und macht die EÜ-Rechnung soweit klar für das Finanzamt...

Der Steuerberater wird nicht viel mehr machen, er wird Ihnen nur eine Rechnung schreiben.

Was gibt es denn für Fragen rund um Abschreibungen... die kann man hier auch stellen ?

MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 04:26   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
rookyrook macht alles soweit korrekt
also den steuerberater will ich zumindest beim ersten jahr mal mitlaufen lassen...

ich war bei ihm auch schon mal wegen gründerfragen und dafür hat er mir nichts berechnet...aber soweit ich verstanden hatte wollte er für mich auch quasi die buchführung (weiss nicht, ob man das als buchführung bezeichnet) machen, also quasi die ganzen belege sortieren und zuordnen...

hab das mit der buchführung mal offen gelassen und hab jezt einfach meine quittungen und rechnungen mal sortiert und organisiert abgelegt...

mich pers. interessiert natürlich alles zum thema einkommenssteuererklärung....
auch wenn ich dann für den abschluß noch einen steuerberater mit einbeziehe, möchte ich dennoch wissen was er genau macht...

nun aber konkret:
so sachen wie telefonkosten, portokosten, wareneinkäufe sind klar, da wir einfach alles aufgelistet und fertig...

nun aber habe ich gesehen, das manche güter nicht sofort abgesetzt werden können, sondern auf jahre verteilt...
nur geringwertige güter unter 410 euro können sofort abgesetzt werden, sofern sie eigenständig nutzbar sind....

nun habe ich folgendes problem:
benötige für meine aktivitäten internet. habe mir dafür ein dsl modem für 59 euro gekauft. wo ordne ich dieses modem zu? wird es auf ein jahr abgesetzt oder auf mehrere?
rookyrook ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 12:40   #6
TP-Member
 
Benutzerbild von msaudi
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt
Also ein Modem für 59EUR kann als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort zum vollen preis abgeschrieben werden und kommt somit auch nicht in die AfA ... wenn ich recht informiert bin.

Die Frage ist aber nutzt du das Modem 100% Geschäftlich oder auch Privat?! -Da kann ich dann aber auch nicht genau sagen wie es in dem fall ist, würde mich persönlich auch interessieren.
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 13:23   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
rookyrook macht alles soweit korrekt
ok...

was ich aber noch immer noch nicht so ganz verstehe ist folgendes: (sorry für die dummfragerei, aber wie schon oben erwähnt ist es zu beginn sehr schwer dass alles zu kapieren )

ich habe jetzt zb. im journal folgende konten:

Portokosten:
bürobedarf:
geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibung:

das modem müsste ich als in geringwertige wirtschaftsgüter stecken.
angenommen ich kaufe mir zb. jetzt einen locher für zb 30 euro, soll ich dne dann in geringwertige wirtschaftsgüter einordnen oder in bürobedarf?

ich verstehe halt noch nicht genau, was da der unterschied ist...
rookyrook ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 15:37   #8
TP-Member
 
Benutzerbild von msaudi
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt
Also wenn mich nicht alles täuscht...

ein locher ist im prinzip auch ein geringwertiges wirtschaftsgut =GWG allerdings verbucht man solche sachen bis zu einem Betrag von 50,-EUR auf dem entsprechenden Aufwandskonto also in dem fall Bürobedarf.

bei einem Betrag ab 50,-EUR bis 400,-EUR werden solche sachen als GWG verbucht die am Jahresende dann sofort abgeschrieben werden.

Ab 400,-EUR muss dann entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden...

so hoffe das ist richtig.. habe ich nämlich mal gelernt!
Falls nicht ich lasse mich gerne Verbessern

Gruß
Marco
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 15:56   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
rookyrook macht alles soweit korrekt
ah, danke, das mit 50 euro wusste ich nicht...

jetzt ist es klar...

also alles unter 50 euro in die jeweileigen konten...

bei wirtschftsgüter über 50 euro entweder in geringwertige güter stecken und sofort zur vollen höhe abschreiben oder in abschreibungen und dann teilweise abschreiben usw...

wäre das forum hier nicht, dann wüste ich es immer noch nicht :-)


gibts hier eigentlich leite die auch EÜR machen, evtl. noch umsatzsteuerbefreit sind und schon ein jahr oder mehr aktiv sind ,also schon mal eine steuererklärung für das gewerbe abgegeben haben? ab liebsten natürlich leute die evtl. noch über ebay artikel vertreiben :-)

würd egerne mich mit solchen leuten mal evtl. per email KURZ! unterhalten :-) ...also keine sorge soll keine dauersupport werden :-)
rookyrook ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 16:15   #10
TP-Member
 
Benutzerbild von msaudi
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt
Ja bin UST Befreit und muss auch eine EÜR machen!
Habe dieses Jahr erst ein Kleingewerbe angemeldet...
bin also auch noch "Anfänger" habe aber noch ein Jahr Zeit bis zu meiner EÜR + Steuererklärung.

Habe mir schonmal das WISO 2004 geholt da kann man wunderbar schonmal die Belege über das Jahr hinweg sammeln und am Ende nur noch einen Knopf drücken und die EÜR ist da...

Muss mich nurmal schlau machen was ich alles absetzten kann und wie das ist wenn ich meine Internetkosten absetzen will da ich diese ja auch zu 50 % privat nutze und wie ich das in der EÜR erfassen muss... vieleicht kann mir jemand helfen?!
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 17:05   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
rookyrook macht alles soweit korrekt
ich hab jetzt nochmal im internet genauer gesucht...

die preisspanne für GWG liegt wohl bei 60 -410 euro netto. also mit mwst noch etwas höher :-)

dann werde ich wohl meine modem bei bürobedarf direkt einordnen und sofort absetzten...

zu den telefonkosten:
das werde ich meinen steuerberater machen lassen...
angenommen ich habe 1000 euro im jahr, dann wird er mir wohl einen bestimmten anteil als privatverbrauch zum umsatz hinzu addieren...

wieviel du genau ansetzen kann, habe ich schon mal irgendwo gelesen... es gibt da glaub ich mehrer möglichkeiten...
ich habe das mal in einem buch gelesen, das ich dir wärmsten empfehle möchte... heisst einnahme überschußrechnung ist ein taschen buch udn habe ich bei www.amazon.de gekauft...kostet ca 8 euro...


gibts noch leute hier, die EÜR schon länger machen?
rookyrook ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 20:43   #12
TP-Member
 
Benutzerbild von msaudi
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Hannover
msaudi macht alles soweit korrekt
Ich habe da nochmal ne frage... wenn ich etwas einkaufe
als Beispiel:

Ich kaufe 2 Festplatten
1 Verkaufe ich an einen Kunden
1 benutze ich für geschäftliche Zwecke

Wie wird dieser Vorfall in der EÜR gehandhabt wie sieht hier die buchung aus?!

Wird die Eine als Wareneingang und die andere als GWG gebucht?

Geändert von msaudi (11.01.2004 um 20:47 Uhr).
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 22:04   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
rookyrook macht alles soweit korrekt
wie gesagt, was ich hier sage ist mir vorsicht zu genießen :-) bin ja auch neu :-)

die eine platte willst du ja wieder verkaufen, also würde ich es in eine konto buchen, wo deine wareneinkäufe drin sind...

bei mir heisst das Wareneinkäufe (einschließlich bezugskosten)

die ander platte, sofern sie mehr wie 60 euro kosten in geringwertige güter bzw. abschreibungen...

nicht alles was zwischen 60 und 410 euro kostet ist ja automatisch ein GWG... es muß glaub ich auch noch die vorraussetztung erfüllen, dass es eingenständig nutzbar ist...
also eine bürostuhl kannst du gleich auf einmal absetzten, bei der platte bin ich mir nicht so sicher, gut möglich dass die auf 3 jare abgesetzte wird und in abschreibungen auftaucht...

was aber ich noch nicht ganz kapiere ist die umsatzgrenze von neuerdings 17500 euro... es heisst ja, dass man umsatzsteuerbefreit ist, wenn man einen umsatz zzgl. der darauf entfallenen steuern < 17500 euro hat...

da ich ja unternehmensgründer bin udn davon ausgehe das umsatz < 17500 bin ich ja umsatzsteuerbefreit fürs erste jahr...
kann ich dann direkt an die 17500 ran gehen oder muß ich pseudomäßig noch 16% mehrwertsteuer drauf rechnen udn damit unter 17500 euro bleiben?

der wortlaut ist für mich irgendwie widerspüchlich..einerseits ist man ja umsatzsteuerbefreit, aber andererseits muß man für die umsatzgrenz noch die umsatzster drauf addieren...

was mir aber eben eingefallen ist: vielleicht ist mit zzgl. der darauf entfallenen steuer derjenige gemeint, der bereits seit jahren ein gewerbe hat und umsatzsteuer bereits ausweist... derjenige könnte dann vielleicht bei einem schwächeren jahr unter die grenze von 17500 kommen und somit für das nächste jahr von der ust befreit werden...derjenige müsste dann inkl seiner umsatzsteuer unter 17500 haben...

das wäre für mich die einzige erklärung für diese komische angabe: zzgl. der darauf entfallenen steuer
rookyrook ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Ebaygebühren absetzen? Ebaygebühren absetzen?
« Arbeitzimmer absetzen? | Zustandekommen eines Auftrages »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:28 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67