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Alt 13.01.2004, 21:56   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
FredS macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmerregelung


Hallo,

habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung.

1. Wenn ich diese in anspruch nehme, kann ich dennoch die MwSt von Produkten abschreiben die ich für mein Gewerbe gekauft habe?
Also z.B. wenn ich einen PC für mein Gewerbe kaufe.

2. Wenn ich Waren importiere wo ich eine Vorsteuer drauf zahlen muss (z.B. die Einfuhrumsatzsteuer für Ware aus den US), lohnt es sich dann die Kleinunternehmerregelung zu wählen?
Ich verstehe es so, dass ich ohne die Kleinunternehmerregelung die Vorsteuer zurück bekomme, aber ich muss ja wenn die Ware an den Verbraucher verkauft ist, die MwSt ans FA abdrücken (die verrechnet sich ja mit der von mir gezahlten Vorsteuer die ich zurück erhalte).
Mal ein Beispiel.
Ich kaufe Ware im Wert von 100 € in den USA, ich muss hier in Deutschland eine Einfuhrumsatzsteuer von 16% auf die Ware zahlen. Also bezahle ich 116 €. Ich verkaufe die Ware an den Endverbraucher für 200 € (inkl. MwSt). D.h. der Endverbraucher zahlt eine MwSt in dem Gesamtpreis von 27,59 €. Das verrechne ich jetzt mit meiner Vorsteuer: 27,59 € - 16 € = 11,59 €
Also muss ich noch 11,59 € ans FA zahlen.
Es wäre für mich doch dann besser, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nehme und diese Differenz von 11,59 € nicht mehr zahlen muss.
Oder mache ich in meiner Überlegung nen dicken Fehler?

PS: Bitte nicht prügeln falls das nicht stimmt, bin ein newbie auf diesem Gebiet ;-)

CU
Fred
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Alt 13.01.2004, 22:06   #2
TP-Special Mod
 
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nöö, ist genau umgekehrt

wenn Kleinunternehmerregelung, dann nix mit Vorsteuer absetzten aber auch nix mit USt. ans FA zahlen

was du beschreibst, ist die 'normale' Gewerbevariante und imho genau aus diesem Grunde eher zu empfehlen
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2004, 22:21   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
FredS macht alles soweit korrekt
Hmm?
Ich sage doch "ohne".
Zitat:
Ich verstehe es so, dass ich ohne die Kleinunternehmerregelung die Vorsteuer zurück bekomme [...]
Ist doch dann das gleiche oder nicht?

Tschüß
Fred
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Alt 13.01.2004, 22:30   #4
TP-Special Mod
 
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ok, sorry, das Wort "ohne" habe ich wohl überlesen

aber ganz am Anfang schreibst du:
Zitat:
1. Wenn ich diese in anspruch nehme, kann ich dennoch die MwSt von Produkten abschreiben die ich für mein Gewerbe gekauft habe?
Also z.B. wenn ich einen PC für mein Gewerbe kaufe.
und das stimmt nicht! Wenn KU dann keine Vorsteuer absetzten!
wovon denn auch? Du zahlst als KU ja keine
dann würdest du ja ununterbrochen Kohle vom Finanzamt bekommen - schön wäre das
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2004, 23:51   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
FredS macht alles soweit korrekt
Okay, Danke. Ich glaube, dann habe ich es auch verstanden.
Also ist es für mich besser diese Kleinunternehmerregelung zu nutzen. So kann ich dann noch etwas Geld sparen.

Tschüß
Fred
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Alt 14.01.2004, 01:18   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Original geschrieben von FredS
So kann ich dann noch etwas Geld sparen.
Geld sparen? Die USt ist doch ein durchlaufender Posten - wo soll da eine Ersparnis sein?

Mir scheint, da gibt's immer noch ein Missverständnis ...?!
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 12:02   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Papenburg
Johannes ist auf einem guten Weg
Ein kleines Beispiel:

Verkaufspreis: 116 Euro (inkl. 16 Euro MwSt)
Einkaufspreis: 58 Euro (inkl. 8 Euro MwSt)

Mit MwSt-Befreiung:
116 - 58 = 58 Euro
(Verkaufspreis - Einkaufspreis) = X

Ohne MwSt-Befreiung:
116 - 58 - 16 + 8 = 50 Euro
(Verkaufspreis - Einkaufspreis - Umsatzsteuer + Vorsteuer) = X

Wenn ich das so richtig verstehe hat man bei MwSt-Befreiung einen Vorteil. Denn der beim Endverbraucher erreichbare Preis steht fest, egal ob ich MwSt-befreit bin oder nicht. Hab ich aber MwSt-Befreiung muss ich auf den teuren Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen und bekomme nur für den "günstigen" Einkaufspreis Vorsteuer zurück.

Oder doch alles nur ein Denkfehler?
Johannes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 13:13   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2003
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gina macht alles soweit korrekt
Hallo Johannes,

eine Frage: wer sind denn deine typischen Kunden? Sind sie vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht?

Kann nur für Öst. schreiben, aber denke, dass hier die Regelungen nicht so unterschiedlich sein werden. wenn du keine ust in deiner rechnung hast, dann kann dein kunde auch keine vorsteuer abziehen.

lg,
gina
gina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 13:19   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von AnnaStesia
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
AnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Also, hm, ich kenn mcih auch nicht so dolle aus in diesen Dingen, aber ich habe die KU Regelung immer als etwas verstanden, was sich vielleicht für die Friseuse rechnet, die abends Haare schneiden geht bei den Leuten, oder ähnliche Dienstleistungen. Aber beim Verkauf der meisten Waren wird es immer eine Gruppe von potentiellen Kunden geben, die auf eine Ausweisung der Mwst aus verschiedenen Gründen nicht verzichten wollen werden. Ausserdem bringt das Gewerbe ja immer auch etliche Nebenausgaben mit sich, bei denen man als KU quasi 16% draufzahlt. Wenn Eure Gewinnspanne wirklich so hoch ist, frag ich mich sowieso, wieso Ihr dann KU seid? Also ich meine, in den meisten Fällen werden die gewerbebedingten Ausgaben die Differenz zw. Umsatz- und Vorsteuer ausgleichen.
__________________
Ich weiss es doch auch nicht.
» www.sightdesign.de «
AnnaStesia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 13:45   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Papenburg
Johannes ist auf einem guten Weg
Ich habe derzeit noch gar kein Gewerbe angemeldet, trage mich nur mit dem Gedanken dies zu tun. (Handel mit Computer- und Videospielen, Betrieb von Webseiten, Onlinespiel) Das Beispiel habe ich nur gewählt weil es sich einfach rechnen lässt. Solche Margen sind natürlich in der Realität nicht der Normalfall.

@AnnaStesia
Würden bei einem Unternehmen sich Umsatzsteuer und Vorsteuer tatsächlich die Wage halten würde man wohl kaum Gewinn machen.
Möchte jemand auch an Unternehmen verkaufen wird er nur schwer daran vorbeikommen Umsatzsteuer auszuweisen. Und daher glaube ich sollte man im Elektronikhandel schon Umsatzsteuer ausweisen.
Andererseits, wendet man sich nur an Endverbraucher finde ich es nach meiner Rechnung durchaus vorteilhaft sich von der Mehrwertsteuer zu befreien. Immernoch vorausgesetzt meine Rechnung ist richtig.

Es gibt natürlich noch andere Gründe sich von Anfang an für die Umsatzsteuer zu entscheiden. Wer einige tausend Euro in Maschinen usw. investieren muss um selber produzieren zu können kann zu Beginn so ja durchaus Geld vom Finanzamt wiederbekommen das er in der Startup-Phase sicher gut gebrauchen kann.
Johannes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 14:24   #11
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Original geschrieben von Johannes
Hab ich aber MwSt-Befreiung muss ich auf den teuren Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen und bekomme nur für den "günstigen" Einkaufspreis Vorsteuer zurück.
Nein, eben nicht: Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, Du also "MwSt.-Befreiung" hast, hast du ja eben gerade nichts mit diesen Geschichten zu tun! Das legt das Wort "Befreiung" doch eigentlich schon nahe, oder?

Nochmal grundlegend:

Kleinunternehmerregelung: Es darf bei Ausgangsrechungen (= Rechnungen, die ihr dem Kunden stellt) keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Insofern bekommt das Finanzamt auch keine Umsatzsteuer von euch.

Die in Eingangsrechnungen (= Rechnungen, die ihr bekommt - also bspw. von euren Lieferanten) ausgewiesene MwSt. (= Vorsteuer) könnt ihr dann auch nicht vom Finanzamt wiederbekommen.

"Normale" Regelung (= keine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung): Bei Ausgangsrechnungen muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein; diese will das Finanzamt von euch haben. Die bei Eingangsrechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer hingegen bekommt ihr als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Eure Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt wird mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen verrechnet.

Beispiel: Im Januar 2004 schreibt ihr einem Kunden eine Rechnung über 5.000 €. Ihr weist also auf der Rechnung eine Mehrwertsteuer von € 800 aus. Diese schuldet ihr als Umsatzsteuer dem Finanzamt

Ferner habt ihr im Januar Eingangsrechnungen in Höhe von € 10.000 erhalten ; daraus ergibt sich ein abziehbarer Vorsteuerbetrag von € 1.600, den ihr vom Finanzamt wiederbekommt.

Für den Januar würdet ihr also eine Umsatzsteuer-Rückerstattung in Höhe von € 800 vom Finanzamt bekommen.


Ich hoffe, ich konnte damit alle Klarheiten restlos beseitigen ...

Geändert von hezen (14.01.2004 um 15:30 Uhr).
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 14:57   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
FredS macht alles soweit korrekt
Hallo,

Johannes hat das ganz gut verdeutlicht in seiner Rechnung. Ich spare mit der KU diese 8€ ein und muss sie nicht ans FA zahlen.
Es ist klar, dass die KU nicht für sehr viele Unternehmen in betracht kommt, aber bei mir ist es (erst mal) so, dass ich einen max. Gewinn von 320€ im Monat haben werde.
Dazu werde ich keine großen Investitionen in Firmenzubehör tätigen müssen (was ich ja sonst absetzten könnte) und ich verkaufe meine Ware auch direkt an die Verbraucher, da man Waren die unter den Sammelbegriff Schmuck fallen höchst wahrscheinlich nicht (als Endkunde) absetzen kann. Daher ist es nicht so schlimm, dass ich die MwSt nicht ausweisen darf.
Also für mich scheint diese Regelung zurzeit gut geeignet zu sein.

Tschüß
Fred
FredS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 15:49   #13
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zum Thema KU pro/contra: Je nach Größenordnung des Gewerbes summieren sich die abziehbaren Vorsteuerbeträge mittel- bis langfristig gesehen doch ganz schön - man denke an Verbrauchsmaterialien wie Papier, Toner, Toilettenpapier ; ggf. Miete (bei Gewerbe-Mietverträgen); Telefonkosten; Benzin etc. etc. Solcherlei Dinge hat man doch bei jedem einigermaßen ernstzunehmend betriebenen Gewerbe mehr oder minder häufig anzuschaffen, oder sehe ich das zu subjektiv ...?

Ich würde den Vorsteuerabzug nicht missen wollen, da kommt doch ganz schön was zusammen (abgesehen davon, dass es bei uns - kundenstrukturbedingt - auch nicht in Frage käme)
__________________


~ ...! ~
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 15:53   #14
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Registriert seit: Oct 2003
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Johannes ist auf einem guten Weg
Da hast du sicher Recht hezen, aber es ist doch normalerweise auch so das in einem Unternehmen langfristig gesehen mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer anfällt.
Andernfalls macht man nämlich irgendetwas falsch.
Johannes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2004, 16:25   #15
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Natürlich sollte das so sein.

Aber ich habe den Eindruck, dass ihr das Gefühl habt, dadurch draufzuzahlen - und das ist doch Unfug, der Kunde zahlt Dir ja die MwSt. mit, die du ans FA abtreten musst. Insofern entsteht Dir doch kein Verlust - im Gegenteil, für (nahezu) jedwede Ausgabe kannst Du Dir Vorsteuer vom Fa zurückholen. Was daran nachteilig sein soll, ist mir nicht klar ...
__________________


~ ...! ~
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