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Alt 28.01.2004, 21:06   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2004
Konkurs macht alles soweit korrekt

Kleingewerbe / Kleinunternehmer


Guten Tag alle zusammen )

häufig fallen die beiden im Betreff genannten Bezeichnungen. Ich habe allerdings noch nicht erkannt ob es einen Unterschied dabei gibt?! Oder handelt es sich beides um die gleiche " Unternehmensform" ?

2te Frage:

Das Gewerbe soll als Nebentätigkeit neben meiner Ausbildung als Groß und Außenhandelskaufmann bestehen. Ich habe einen Gewinn von ca. 12000-15000 € pro Jahr als Grenze gesetzt. Reicht hierfür das Kleingewerbe ( bei diesem Umsatz natürlich mit Umsatzsteuer etc) ?! Oder muss ich dafür ein "normales" Gewerbe anmelden und bin somit zu doppelter Buchführung etc verpflichtet ?!

Vielen Dank für die Beantwortung

Gruß Konkurs

BTW: Suchfunktion habe ich genutzt, den Unterschied konnte ich aber nicht herausfinden!
Konkurs ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.01.2004, 21:39   #2
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Hallo,

Kleingewerbe ist eher umgangssprachlich, meint i.d.R. das Selbe.

Kleinunternehmer gibt es bei der USt, wonach Du bei einem Umsatz unter 16620 keien USt entrichten brauchst.

Doppelte Buchführung, also Bilianzierung, fällt erst bei Umsatz von 360.000 und einem Gewin von 30.000 an.

Viegrü

Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2004, 21:48   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2004
Konkurs macht alles soweit korrekt
Vielen Dank schonmal )
Also ums kurz zu sagen: Wenn ich jetzt ein Kleingewerbe anmelde und als Gewinn max. 12000-15000 € festlege (bzw dementsprechend den Umsatz schätze und unter 360000€ liege) muss ich nur zusätzlich die USt abführen, ansonsten alles wie beim Kleingewerbe bis 16220 €.

Danke schonmal und Gruß

Konkurs
Konkurs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2004, 22:55   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...,

die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibender werden (leider) oftmals gleich gesetzt, dies ist aber nicht richtig.

Ein Kleinunternehmer ist immer auch Kleingewerbetreibender, ein Kleingewerbetreibender muß aber nicht immer Kleinunternehmer sein.

Kleinunternehmer ist eine Bezeichnung aus dem Umsatzsteuerrecht § 19 (1) UStG und bezeichnet Gewerbetreibende, mit einem Umsatz von nicht mehr als 17.500€ im vorangegangenen Jahr und nicht mehr als 50.000€ im laufenden Jahr.

Anmerkung zu Hardy:
Der untere Schwellenwert wurde mit Einführung des Kleinunternehmerförderungsgesetzes rückwirkend zum 01.01.2003 von 16.620€ auf nunmehr 17.500€ angehoben.

Kleingewerbetreibender ist eine Bezeichnung aus dem Steuerrecht § 141 AO und bezeichnet Gewerbetreibende, die aufgrund ihres eingeschränkten Geschäftsumfanges die Kaufmannseigenschaft gemäß § 1 HGB noch nicht erlangt haben und daher noch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Die diesbezüglichen Grenzwerte zur Einordnung wurden zum 31.07.2003 ebenfalls angehoben, die Eigenschaft des Kleingewerbetreibenden verliert, wer einen Umsatz von mehr als 350.000€ erzielt und einen Gewinn von mehr als 30.000€ tätigt.

Die Schwellenwerte zur Einordnung als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 (1) UStG werden anhand des Umsatzes zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ermittelt und nicht anhand des erwarteten Gewinns.

MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2006, 14:27   #5
TP-Junior
 
Benutzerbild von lil-janni
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Dresden
lil-janni macht alles soweit korrekt
also das alles klingt ein bissel kompliziert, ich war heute bei einer kostenfreien beratung und folgendes wurde mir mitgeteilt:

Steuerliche Anmeldung

In der Kleinunternehmerregelung (§ 19, Ust G 1) gilt im

1. Jahr bis zu 17.500 €
2. Jahr bis zu 50.000 €

die MwSt Befreiuung. Es erfolgt auch nur eine jährliche Abrechnung. Wenn dein Umsatz nicht über die Angaben hinausgeht, brauchst du auch nix zu zahlen. Nur die Unterlagen musst du aufheben.

So ich hoffe das war ein bissel einfacher.
lil-janni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2006, 16:01   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Das ist ja schön, das du dich hier so einbringst - Hallöle erstmal - aber der Beitrag ist von Ende Januar.
Und nix anderes zu den Umsatzgrenzen steht in den FAQs und wird hier alle paar Tage wiederholt irgendwo niedergeschrieben.

PS: Wenn du bei 'ner Beratung warst, wieso weisst du dann nicht welche Rechtsform du nimmst/brauchst?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2006, 16:41   #7
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
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Zitat:
Zitat von dorintia
- aber der Beitrag ist von Ende Januar.
vorletzten Jahres (2004) !!!
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2006, 16:52   #8
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ach, och noch, ist mir gar nicht aufgefallen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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