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Alt 30.01.2004, 20:50   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
Kiesel macht alles soweit korrekt

Absetzen ?¿?


Hallo Leute,
Ich habe ein Gewerbe gegründet als IT-Dienstleister.
Ich bestelle Hardware für Leute von Resellern und verkaufe diese weiter. Ich repariere PCs. Ich biete Server - und Clientwartungen an. Netzwerkarchitektur u.v.m.
Ich mache momentan alles alleine und alles mobil direkt beim Kunden. Da das Gewerbe erst seit Mitte Januar läuft habe ich keinerlei Ahnung was ich alles absetzen kann.

Ich benutze z.b.
- Ein Handy
- Ein Auto das abbgezahlt wird
- Ein Wohnung auf Miete die ich als Arbeitsstätte nutze (bzw einen Raum davon)

Kann mir jemand einen Tip geben was ich so absetzen kann ? Ich habe auch schon ein Firmenkonto und lasse dort alle Kunden Rechnungen gutschreiben. Mein Privatkonto hat einstweilen nichts damit zu tun. Wobei ich von diesem auch schon sowohl Werbung als auch Utensilien wie Stempel und Werbeplakate bezahlt habe.

Wäre sehr froh über gute Kontakte und gute und aufschlußreiche Msgs
Thx
Kiesel
Kiesel ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.01.2004, 21:31   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Deacon Frost
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Singapore
Deacon Frost macht alles soweit korrekt
Servus!

Also asl Tipp: Such Dir einen guten Steuerberater....kostet dann zwar auch Geld, ist aber auf Dauer besser, wenn Du Dich damit nicht auskennst.

Absetzen kannst Du fast alles: Telefon/Handy wird mit bestimmten Regelungen abgesetzt, den Raum kannst Du als Arbeitszimmer absetzen, MwSt geltend machen bzw. per Vorsteuer wieder reinholen.

Beim Auto wirds wohl nicht klappen, es sei denn, Du hast es auf die Firma gekauft und es ist seit dem 1. Verkauf in Firmenbesitz, d.h. wenn es einmal eine Privatperson hatte, geht das nicht mehr. Beim Firmenwagen muss stets die MwSt. ausgewiesen sein...zumindest hat man mir das so erklärt.

Ansonsten halt einfach alles, was Du zur Tätigkeit benutzt.....aber wie gesagt, ein Fachmann ist da besser, vor allem musst Du ja nächstes Jahr Deine Steuererklärung machen, spätestens dann brauchst Du einen Steuerberater, da Du das nicht selbst machen kannst.
Deacon Frost ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2004, 21:45   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Also mit dem Auto ist kein Problem. Du machst die Sache hauptberuflich Oder ? Wenn du es privat gekaufst hast, legst du es ins Betriebsvermögen ein. Ok Vorsteuerabzug hast du dann keinen. Aber kannst die Kosten geltend machen. Allerdings mußt du die Privatfahrten versteuern. Entweder 1 % Regelung oder du führst ein Fahrtenbuch.

Aber ich empfehle dir auch zu einem Stb. zu gehen. Wenn auch nur für die ersten 2-3 Jahre, bis alles läuft und dann selbst weißt wie alles funktioniert.
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2004, 22:03   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
Kiesel macht alles soweit korrekt
Also.
Muß ich gleich mal einleiten
Mein Gewerbe existiert seit Mitte Januar wie gesagt.
Ich bin zum 29.2.2004 von meiner alten Firma gekündigt worden.D.h. ich arbeite bis zum 29.2.2004 auch noch, darf aber nebenher das Gewerbe schon betreiben. Zum 29.2.2004 bin ich dann arbeitslos gemeldet. Wie soll ich verfahren ? Tips , Anregungen. Hab leider keine Erfahrung
Vielen Dank
Kiesel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2004, 22:11   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Geht es nur um steuerliche Dinge oder auch um grundsätzliche ?

Wenn es auc hum grundsätzliche geht empfehle ich dir die Existenzgründer Faq zu lesen. Zu finden hier auf der Website. Hab den Link jetzt nicht.
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2004, 22:35   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
Kiesel macht alles soweit korrekt
Es geht nur um steuerliche Dinge. Existenzgründer FAQ habe ich schon gelesen.
Kiesel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2004, 20:34   #7
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Wuppertal
fkessler ist auf einem guten Weg
Dazu hätt ich dann auch mal ne Frage !
Wenn man schon nen kleines Gewerbe neben dem Beruf her hat dann Arbeitslos wird b.z.w bei Anmeldung des Gewerbes absehen kann wann man Arbeitslos ist kann man dann rückwirkend eine Ich Ag anmelden und dafür übergangs Geld b.z.w zuschüsse bekommen ???
fkessler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2004, 21:21   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
buzzbomb macht alles soweit korrekt
hi,
wenn du bezüge bekommen hast (arbeitslosengeld oder arbeitslosenhilfe) hast du ein recht auf die ich ag und seit diesem jahr auch auf existensgründung, wenn ich den onkel vom wirtschaftsfördervrein richtig verstanden habe.

mfg

ps: ich hatte vorher auch schon ein gewerbe angemeldet, nebenbei, ist für das aa absolut kein problem.
__________________
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