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Das Gesetz (UST) sieht als Normalfall die Versteuerung nach vereinbarten Geldern vor. D.h. also nach der Rechnung.
Auf Antrag kann aber vereinnahmte Gelder gemacht werden, was in der Tat einfacher in der Handhabung ist.
Ein Zweizeiler an das FA reicht aus. Dies gilt aber nur bei folgenden Voraussetzungen:
Gesamtumsatz Vorjahr
in den alten Bundesländern nicht mehr als 125.000,00 €
in den neuen Bundesländern vom 1.1.1996
bis zum 31.12. 2004 nicht mehr als 500.000,00 €
oder Befreiung von der Buchführungspflicht.
Darüber ist ein Wahlrecht nicht mehr gegeben.
Viegrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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