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Alt 02.02.2004, 16:39   #1
inc
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
inc macht alles soweit korrekt

Einnahme Überschuß Rechn. -> Verbuchen bei Rechnungsdatum oder Zahlungseingang


Hallo,
meine Frage steht ja bereits im Topic. Wann bucht man?
inc ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 02.02.2004, 16:54   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
üblich ist die "Ist"-Verbuchung, also bei Zahlungseingang

ist auch deutlich vorteilhafter ...
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2004, 18:19   #3
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Das Gesetz (UST) sieht als Normalfall die Versteuerung nach vereinbarten Geldern vor. D.h. also nach der Rechnung.
Auf Antrag kann aber vereinnahmte Gelder gemacht werden, was in der Tat einfacher in der Handhabung ist.
Ein Zweizeiler an das FA reicht aus. Dies gilt aber nur bei folgenden Voraussetzungen:

Gesamtumsatz Vorjahr
in den alten Bundesländern nicht mehr als 125.000,00 €
in den neuen Bundesländern vom 1.1.1996
bis zum 31.12. 2004 nicht mehr als 500.000,00 €
oder Befreiung von der Buchführungspflicht.

Darüber ist ein Wahlrecht nicht mehr gegeben.

Viegrü

Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline   Mit Zitat antworten
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