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Alt 03.02.2004, 19:02   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2004
Stevie22x macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmerregelung Steuer?!?


Hi,

hier mein Problem:

Ich habe ein Gewerbe angemeldet, ist ein wenig ankauf, verkauf und so. Wird so ca. 100,- € im Monat bringen.

Wenn ich dann vom Finanzamt bescheid bekomme, muss ich dann irgendwelche Steuern, oder sonstiges abführen?

Ich habe von der Kleinunternehmerregelung gehört, dass man da keine Steuern zahlen muss, aber der Kunde zahlt doch bei mir MwSt und die muss ich doch dem Finanzamt zahlen, oder nicht?

Sorry, falls die jetzt der tausendste Beitrag dieser Art ist, aber ich habe wirklich keinen passenden Thread gefunden, der diese einfache Frage beantworten konnte.

Schonmal Danke.
Stevie22x ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.02.2004, 19:34   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

guckst Du hier .

Oder hier

Oder hier .

Kannst auch hier nochmal gucken.

Das hier dürfte Dich auch ein Stück weiter bringen.

Thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2004, 16:45   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2004
Stevie22x macht alles soweit korrekt
danke das hat schon sehr geholfen. Jetzt wirft sich aber die nächste Frage auf.
Da ich nicht mehr in der Ausbildung bin und ca13.000,- euro jährlich hauptberuflich verdiene falle ich doch nicht mehr unter der Freigrenze?!
Wird mein Hauptberuflicher Verdienst bei dem Freibetrag angerechnet oder nicht? Oder sind das Gewerbe und mein Beruf zwei verschiedene Sachen?
Stevie22x ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2004, 17:26   #4
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Meiner Meinung nach sind das 2 verschieden Schuhe.
Weil bei dem Freibetrag auf die Umsätze aus Gewerbebetrieb geschaut werden, jedenfalls habe ich das so in Erinnerung. Müßte ich aber für eine 100% Aussage selber nochmal nachlesen. Am schnellsten geht es wenn du selber im USTG nachschaust...

Gruß
Rob
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Robert ist offline   Mit Zitat antworten
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