Hi Matthias:
Fahrtenbuchregelung:
dein Wagen ist Privatbesitz und du führst über alle deine Strecken ein Fahrtenbuch mit km-Ständen deines Tachos (zumindest 'offiziell' *)
Dienstfahrten sind dann Fahrten die du jobbedingt durchführst (zum Kunden fahren, Ware einkaufen, Messebesuch ...)
hier kannst du
jeden gefahrenen km (also Hin-
und Rückfahrt mit z.Zt. 0,30 Euro/km geltend machen.
Dann gibt es noch
Entfernungspauschale (für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betriebsstätte), hier kannst du für die
einfache Strecke bis 10 km 0,36 Euro/km und für "Mehr"km dann 0,40 Euro/km geltend machen (siehe auch
hier)
Diese Fahrten bzw. die sich daraus ergebenden Beträge kannst du monatlich (oder auch jährlich, ist egal) dir dann selber von deinem Betrieb erstatten. Das sind dann für die Fa. Betriebsausgaben, also steuermindernd, und für dich privat steuerfreie Einnahme bzw. eigentlich ja die Erstattung deiner privaten Kosten.
Ich mache das so: ich erfasse die km, errechne mittels Excel-Tabelle die Beträge, in dieser Excel-Tabelle werden die Fahrten auch einzeln mit Ort/Kunde/Grund/Dauer/km aufgeführt. Im Auto habe ich ein Mini-Fahrtenbuch aus dem schreibwarenladen für 1,50 Euro liegen, wo ich das halt mitschreibe.
Die Excel-Tabelle wird dann ausgedruckt, Unterschrift, Datum "Betrag bar entnommen" und als Ausgabebeleg zur Betriebsbuchhaltung geheftet und alles ist gut
kleines Rechenbeispiel:
du fährst 25.000 km/Jahr, davon 20 % für die Firma:
macht 5000 km x 0,30 Euro = 1500 Euro Erstattung für dich.
Das dürfte mehr sein, als du wirklich an effektiven Kosten durch den Wagen für Firmennutzung hast (wenn der Wagen günstig in Anschaffung und Unterhalt ist)
Umgekehrt: wenn du einen Wagen als Firmenwagen laufen lässt, wird vom Anschaffungswert aus abgeschrieben. Das ist bei günstigen Gebrauchten naturgemäß deutlich weniger als bei einem nagelneuen MB 500 SL, die km-Pauschale ist aber für alle Wagentypen gleich hoch ...
Ich persönlich fahre deutlich mehr im Jahr (da ich alleine 20 km zw. Wohnung und Arbeitsstätte Weg habe), da kommt dann natürlich noch mehr bei rum.
Mir war unter diesen Bedingungen (günstiger Grebrauchtwagen mit günstigem Unterhalt) diese variante damals sowohl vom Unternehmensberater empfohlen worden als auch später vom Stb. bestätigt worden)
* wg. 'offiziell': theoretisch musst du
alle Fahrten erfassen, auch private. Ich schreibe de facto nur jahresanfangs und En-Kilometerstand auf und übers Jahr alle Dienstfahrten detailliert. Strecken Wohnung/Arbeit errechne ich nach Arbeitstagen, da die Entfernung ja immer gleich ist. Im Rahmen einer Steuerprüfung wurden auch meine KFZ-Kosten und damit auch Fahrtenbücher/Abrechnungen überprüft. Trotz meiner "laxen" Handhabe wurde dies aber nicht beanstandet, da alles schlüssig war
nochmal wg.
LKW-Zulassung: ich warne nur, weil ich den Fall durch Friedel leider kenne. Der hatte genau aus Steuerspargründen (und Versicherung wird glaub' auch günstiger) diesen als LKW zugelassenen Wagen gekauft und hat zumindest bis jetzt diese LKW-Zulassung für den gleichen Wagen nicht wieder durchsetzten können

Ich würd zumindest vor Kauf eines entsprechenden Wagens mich genau für diesen Typ beim zuständigen FA erkundigen und es mir am besten sogar schriftlich geben lassen, ehe ich die Kiste kaufen würde ...
EDIT