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Alt 14.02.2004, 15:51   #1
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein

Steuern sparen? Kfz und Gewerbe


Hi,

ich werde mir im Frühjahr aus steuerlichen Gründen wohl ein Dieselfahrzeug anschaffen (Gebrauchtwagen!). Ich bin nun auf der Suche nach weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen.

Ich führe ein Gewerbe (Nebentätigkeit), nutze mein Kfz allerdings zu 80% privat.

- Fahrzeug mit Lkw-Zulassung: Ist es möglich für mein zukünftiges Fahrzeug eine Lkw-Zulassung zu bekommen, auch wenn ich das Fahrzeug hauptsächlich privat nutze? (das dies nur bei bestimmten Fahrzeugtypen, bspw. bei Caddys u.ä. funktioniert ist mir klar)

- Fahrzeug abschreiben: Kann ich mein Fahrzeug steuerlich quasi als Anschaffung für mein Gewerbe absetzen?

- Versicherung: Gibt es spezielle Versicherungstarife für gewerbliche Farhzeuge / "Dienstwagen"?

- "Dienstwagen"-Steuer: Im letzten Jahr bin ich häufiger über den Begriff "Dienstwagensteuer" gestolpert, was hat es damit auf sich?


Werde nächste Woche mal meinen Steuerberater anrufen, würde mich aber vorher gerne mal informieren wie ihr das mit euren Pkws macht.
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Alt 14.02.2004, 17:35   #2
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Smile

bei der Art der Nutzung bietet sich imho die "Fahrtenbuchregelung" an:
Der Wagen bleibt Privatbesitz, alle Kosten werden auch privat finanziert und du führst Fahrtenbuch.
Monatlich oder so stellst du dann die für die Firma gefahrenen km "von privat an Fa." in Rechnung zu üblicher km-Pauschale.
hat den Effekt, dass du diese Beträge steuerfrei deinem Betrieb ganz legal entnehmen kannst.
Gerade bei alten, günstigen Gebrauchtwagen rechnet sich das viel, viel besser als ein Firmenfahrzeug
(mein Stb. meint immer, günstiger könne ich nicht autofahren , fahre immer alte 2000 - 3000 Euro Passat-Kombis)

wg. LKW-Zulassung: klar, da spricht gar nix gegen, außer: wird dir die Karre auch wirklich als LKW anerkannt? Da hat das FA anscheinend ziemlich großen Interpretationsspielraum
Ein Feund von mir hat neulich "privat von privat" (via ebay) einen Opel-Kadett Kombi gekauft, der beim Vorbesitzer als LKW zugelassen war (ehemaliges Telekom-Fahrzeug ohne Rückbank, mit festem Gitter als Trennung zum 'Laderaum' usw.)
Unser FA will ihm die Kiste nicht als LKW anerkennen ...
Ist jetzt ein Rechtsanwalt mit befasst, mal sehen was raus wird ...
Mach dich da also besser vorher wirklich schlau

Versicherung: mir ist da nix bekannt
außer: für bestimmte Berufsgruppen geben bestimmte Versicherungen Rabatte (die "HUK" für Beamte/öffentlichen Dienst z.B. richtig fett ...) Für meine beiden Branchen ist mir im KFZ-Bereich aber bisher nix bekannt

"Dienstwagen"-Steuer: bin ich überfragt, bei "Fahrtenbuch-Regelung" erübrigt sich das aber sowieso, da der Wagen dann Privatbesitz ist, für Abschreibung gilt das Gleiche
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Alt 14.02.2004, 18:45   #3
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Danke für die ausführliche Antwort, Thomas!

Aber das mit dem Fahrtenbuch habe ich nicht so ganz verstanden, ich kann doch als Privatperson keine Rechnung für die Nutzung des Fahrzeuges schreiben...? Ich vermute ich stehe gerade auf dem Schlauch...

Ich dachte dabei eigentlich an ein kleines Kurierfahrzeug (VW Caddy, o.ä.), da könnte ich ja gar keine Rückbank einbauen... wäre schon ziemlich übel, wenn das nicht anerkannt würde. Oder ist das generell schwierig als Privatperson eine Lkw-Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen?
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Alt 14.02.2004, 19:53   #4
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Hi Matthias:

Fahrtenbuchregelung:

dein Wagen ist Privatbesitz und du führst über alle deine Strecken ein Fahrtenbuch mit km-Ständen deines Tachos (zumindest 'offiziell' *)

Dienstfahrten sind dann Fahrten die du jobbedingt durchführst (zum Kunden fahren, Ware einkaufen, Messebesuch ...)
hier kannst du jeden gefahrenen km (also Hin- und Rückfahrt mit z.Zt. 0,30 Euro/km geltend machen.

Dann gibt es noch Entfernungspauschale (für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betriebsstätte), hier kannst du für die einfache Strecke bis 10 km 0,36 Euro/km und für "Mehr"km dann 0,40 Euro/km geltend machen (siehe auch hier)

Diese Fahrten bzw. die sich daraus ergebenden Beträge kannst du monatlich (oder auch jährlich, ist egal) dir dann selber von deinem Betrieb erstatten. Das sind dann für die Fa. Betriebsausgaben, also steuermindernd, und für dich privat steuerfreie Einnahme bzw. eigentlich ja die Erstattung deiner privaten Kosten.

Ich mache das so: ich erfasse die km, errechne mittels Excel-Tabelle die Beträge, in dieser Excel-Tabelle werden die Fahrten auch einzeln mit Ort/Kunde/Grund/Dauer/km aufgeführt. Im Auto habe ich ein Mini-Fahrtenbuch aus dem schreibwarenladen für 1,50 Euro liegen, wo ich das halt mitschreibe.

Die Excel-Tabelle wird dann ausgedruckt, Unterschrift, Datum "Betrag bar entnommen" und als Ausgabebeleg zur Betriebsbuchhaltung geheftet und alles ist gut

kleines Rechenbeispiel:

du fährst 25.000 km/Jahr, davon 20 % für die Firma:
macht 5000 km x 0,30 Euro = 1500 Euro Erstattung für dich.
Das dürfte mehr sein, als du wirklich an effektiven Kosten durch den Wagen für Firmennutzung hast (wenn der Wagen günstig in Anschaffung und Unterhalt ist)

Umgekehrt: wenn du einen Wagen als Firmenwagen laufen lässt, wird vom Anschaffungswert aus abgeschrieben. Das ist bei günstigen Gebrauchten naturgemäß deutlich weniger als bei einem nagelneuen MB 500 SL, die km-Pauschale ist aber für alle Wagentypen gleich hoch ...

Ich persönlich fahre deutlich mehr im Jahr (da ich alleine 20 km zw. Wohnung und Arbeitsstätte Weg habe), da kommt dann natürlich noch mehr bei rum.

Mir war unter diesen Bedingungen (günstiger Grebrauchtwagen mit günstigem Unterhalt) diese variante damals sowohl vom Unternehmensberater empfohlen worden als auch später vom Stb. bestätigt worden)


* wg. 'offiziell': theoretisch musst du alle Fahrten erfassen, auch private. Ich schreibe de facto nur jahresanfangs und En-Kilometerstand auf und übers Jahr alle Dienstfahrten detailliert. Strecken Wohnung/Arbeit errechne ich nach Arbeitstagen, da die Entfernung ja immer gleich ist. Im Rahmen einer Steuerprüfung wurden auch meine KFZ-Kosten und damit auch Fahrtenbücher/Abrechnungen überprüft. Trotz meiner "laxen" Handhabe wurde dies aber nicht beanstandet, da alles schlüssig war

nochmal wg. LKW-Zulassung: ich warne nur, weil ich den Fall durch Friedel leider kenne. Der hatte genau aus Steuerspargründen (und Versicherung wird glaub' auch günstiger) diesen als LKW zugelassenen Wagen gekauft und hat zumindest bis jetzt diese LKW-Zulassung für den gleichen Wagen nicht wieder durchsetzten können
Ich würd zumindest vor Kauf eines entsprechenden Wagens mich genau für diesen Typ beim zuständigen FA erkundigen und es mir am besten sogar schriftlich geben lassen, ehe ich die Kiste kaufen würde ...

EDIT

hab' gerade diesen Thread auch noch dazu gefunden ...
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2004, 20:22   #5
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Lightbulb

Ahhhhh! Jetzt habe ich es verstanden!

Mit der Lkw-Zulassung werde ich mal schauen und vorher beim FA anfragen. Leider gibts die Zulassungen ja nur für Fahrzeuge mit 2 Sitzplätzen, aber bei ca. 70 EUR Kfz-Steuern für ein Dieselfahrzeug wäre das eine Überlegung wert...

Danke für die tolle Hilfe!!
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