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12.03.2004, 15:10
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#16
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Stellen wir uns vor jeder Unternehmer würde seine Preiskalkulation von seinem persönlichen Steuersatz abhängig machen !
Hallo Epic,
ich kann mir so einiges vorstellen, aber so, wie Sie es schreiben, läuft es halt nun mal nicht.
Bei jeder Existenzgründung werden alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben geplant, planerische Zutat des Steuerberaters sind die jeweils zu erwartenden Steuerbelastungen bei Erreichung des angestrebten Planergebnisses (Planergebnis = Unternehmerlohn, Steuern, Versicherungen, Risikozuschlag, Kapitalverzinsung).
Dem Planergebnis liegt der marktübliche Unternehmerlohn zugrunde, d.h. derjenige Lohn, den der Existenzgründer erhalten würde, wenn er als Geschäftsführer in einem gleichgearteten Unternehmen angestellt wäre.
Betriebsausgaben und Planergebnis gemeinsam müssen als Kostenblock betrachtet erlöst werden, damit der Existenzgründer eine tragfähige Vollexistenz aufbauen kann.
Dieser Kostenblock ist natürlich Ausgangsbasis einer jeden Kalkulation und schlägt sich selbstverständlich in den einzelnen Produkten nieder, das Planergebnis selbst, in Form eines Gewinnzuschlags auf die Selbstkosten.
Wenn der Existenzgründer einen höheren Marktpreis erzielen kann (was wir ihm alle wünschen), höhere Erträge erwirtschaftet und ein "mehr" an Steuern zu zahlen hat, dann muss er natürlich keine Preise mehr anheben, denn die Steuerlast ist ja bereits in den "vermehrten" Erträgen mit enthalten (Steuer- und Ertragsanteil) und seine persönliche "Entlohnung" bereits mit Erreichen des Planergebnisses abgedeckt.
Was er dann zusätzlich erwirtschaftet (Ertragsanteil), ist das, was man de facto als Gewinn bezeichnen kann, nämlich im Sinne von "Zugewinn".
MfG
M. Grigo
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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12.03.2004, 17:17
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#17
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Wir reden aneinander vorbei fürchte ich  Ist alles richtig was Sie schreiben und ich wollte auch nichts gegeteiliges behaupten, aber ich denke man muss schon unterscheiden über was für Unternehmen man spricht ! Wenn sich jemand nebenberuflich ein zweites Standbein aufbauen möchte, werden die Überlegungen zwar vom Grundsatz her die gleichen sein, aber er wird sie nicht so detailiert anstellen. Ihre Ausführungen sind typisch für Unternehmensberater und Steuerberater die mit Ihrer Arbeit auch Geld verdienen möchten, also muss es sich auch gut anhören was sie sagen. Am Ende versteht es der Mandant aber nur zur hälfte ! Ich bin jetzt seid über 10 Jahren in den steuerberatenden Berufen tätig und kann deshalb sagen das es in der Praxis bei solchen Unternehmen wie um die es in diesem Tread eigentlich geht vereinfachte Überlegungen anstellen. Zum größten Teil werden sogar überhaupt keine Planungen angestellt sondern es wird sich an den Preisen der Konkurenz orientiert ! Der größte Fehler der häufig begangen wird ist der, dass der Unternehmer meint das er über den Gewinn den er lt. Gewinnermittlung erwirtschaftet hat auch frei verfgügen kann. Wie wir schon festgestellt haben ist das nicht der Fall und wenn man dann zur Bank geht und Kredite für seine Steuernachzahlung haben möchte wirds natürlich verdammt eng.
Die eigentlichen Überlegungen finden meiner Meinung nach häufig in umgekehrer Reihenfolg statt.
Was für Preise muss ich machen um Wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wie kann ich meine Kosten so optimiern das genug für die Steuer, Sozialabgaben und für mich als Reingewinn übrig bleibt.
Das sind aber nur meine persönlichen Praxiserfahrungen betriebswirtschaftlich korrekt sind natürlich Ihre Ausführungen
Greetz Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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15.03.2004, 10:42
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#18
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo Epic,
vielen Dank für Ihre Nachricht, aber ich verstehe Ihre Argumentation irgendwie nicht so ganz...
Sie haben das Problem, dass viele Gründer nach erzielbaren Marktpreisen planen und ihre Betriebsausgaben nachträglich anzupassen versuchen doch erkannt.
Dann muss Ihnen doch auch bekannt sein, dass gerade Gründer, die um jeden Euro an Umsatz kämpfen, am Anfang des Folgemonats noch keine aussagefähige Ergebnisse aus der Buchführung vorliegen haben.
Wenn die Buchführung, mit zum Teil erheblichem Nachlauf vorliegt, ist es oftmals zu spät, um noch an der Kostenschraube zu drehen und dann ist die Insolvenz vorprogrammiert.
Dies betrifft insbesondere Unternehmer, die teure Maschinen leasen müssen, um mit dem Geschäft beginnen zu können.
Hier lässt sich nichts mehr an den Kosten drehen und wenn, dann nur mit gehörigen Vorfälligkeitsentschädigungen, ist dann der Betriebsmittelkredit aufgebraucht, ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Man kann keine gesicherte Existenz auf der Hoffnung aufbauen, ggf. zukünftig seine Kosten zu senken, um dann doch vielleicht "irgendwie" am Markt zu "überleben.
Meines Erachtens sollte jeder Gründer auf diese Problematik hingewiesen werden und man sollte ihm deutlich klarmachen, dass eine Gründung nur dann Erfolg haben wird, wenn die vorhandenen Alleinstellungsmerkmale es erlauben, Marktpreise zu erzielen, die ein "vernünftiges" Bestehen am Markt ermöglichen.
MfG
M. Grigo
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22.03.2004, 18:28
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#19
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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wie is das jetz genau?
wenn ich ein KU bin, zahle ich doch auch mehrwertsteuer (od. Umsatzsteuer).
kommt dann auf meine preise die UST noch drauf?
oder darf ich lediglich nur nicht sagen, wieviel UST da drin ist und sage stattdessen: alls preise incl. UST?
bei deinem Bsp. berechnet der KU 100€.
wenn der kunde diese ware kauft, zahlt er dann noch 16% extra?
greets,
soomon
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22.03.2004, 20:31
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#20
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Nein der Kleinunternehmer rechnet ohne Umsatzsteuer ! aber da er aus seinen Kosten keine Vorsteuer ziehen kann wird er sie auch an seinen Kunden weitergeben.
Du kannst für Dich auch die Umsatzsteuer miteinrechnen. Wenn Du dadurch immer noch einen erziehlbaren Verkaufspreis erziehlen kannst toll, dann verdienst Du halt 16% mehr. Aber ausweisen darfst Du sie definitiv nicht.
Ich würde die Umsatzsteuer zumindest dann mit einrechnen, wenn ich erwarten würde das ich vieleicht bald zur Regelbesteuerung wechseln muss oder möchte. Ich würde dann vermeiden das ich meine Preise anheben muss um den gleichen Gewinn machen zu können wie als Kleinunternehmer.
Gruß Epic03
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22.03.2004, 20:38
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#21
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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was schreibe ich dann unter meine preise?
alle preise inklusive MWST oder ohne oder darf ich das nicht drunterschreiben?
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22.03.2004, 21:56
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#22
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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NEIN Du darfst weder den Umsatzsteuerbetrag ausweisen noch irgendeinen Umsatzsteuersatz. Bei Dir ist das einfach nur der Rechnungsbetrag oder Zahlbetrag.
Gruß Epic03
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22.03.2004, 21:59
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#23
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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und wenn einer fragt, ob die MWST da drin ist?
kann ich dann sagen, ich berechne keine???
oder was muss ich dann sagen?
thx,
soomon
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22.03.2004, 22:37
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#24
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Lügen soll man nicht ! also sagst Du schön die Wahrheit ! und die Wahrheit ist, das keine Umsatzsteuer enthalten ist.
Gruß Epic03
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25.03.2004, 14:42
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#25
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2004
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hi ich hab mit einem freund ein gewerbe angemeldet für pc hardware/software verkaufen usw... als GbR halt
also um das nochmal für mich klarzustellen
wenn ich jetzt beim händler 118 € netto windows xp bestelle haut der großhändler 16 % drauf sprich : 18,88 €
also kostet mich das windows 136,88 €
so 136,88 € und was muss ich nun draufrechnen ? nix mehr ? muss ich was ans finanzamt abführen ?
wie sieht das bei einem betrag von 1000 € aus für nen laptop . gibts da ne andere regelung ?
sry für unwissenheut aber bin bissl schwer von kapisch
thx
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25.03.2004, 16:46
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#26
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
wenn ich jetzt beim händler 118 € netto windows xp bestelle haut der großhändler 16 % drauf sprich : 18,88 €
also kostet mich das windows 136,88 €
so 136,88 € und was muss ich nun draufrechnen ? nix mehr ? muss ich was ans finanzamt abführen ?
wie sieht das bei einem betrag von 1000 € aus für nen laptop . gibts da ne andere regelung ?
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Ähmm ich glaube Du hast den ganzen Tread hier nicht verstanden oder ...... Es wurde meiner Enschätzung nach eindeutig dargestellt das jeder Unternehmer seine Verkaufspreise so kalkulieren muss das nach Abzug sämtlicher Kosten ob nun direkt Kosten oder indirekte Kosten ein Gewinn für ihn übrig bleiben muss damit der Unternehmer überleben kann.
Zitat:
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muss ich was ans finanzamt abführen ?
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Die Frage solltes Du selber beantworten können. Du bist doch schon selbständigt also musst Du doch auch wissen wie Du Umsatzsteuerlich geführt wirst, schließlich musstest Du entsprechende Angaben im Betriebseröffnungsbogen machen.
Gruß Epic03
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