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Alt 12.03.2004, 11:23   #1
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Simone macht alles soweit korrekt

Steuern


Hallo, mein erster Beitrag in einem Forum, oder besser gesagt, meine erste Frage. Ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet, und nehme die Kleinunternehmer-Regelung für mich in Anspruch. Jetzt wäre ich echt dankbar wenn mir jemand das nochmal mit der Umsatzsteuer erklären könnt. also ich bezahle bei meinen Lieferanten Umsatzsteuer, weise selbst aber keine aus, die an die Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer bekomme ich aber nicht zurück vom Finanzamt ?! Oder? Meine zweite Frage wäre eine zur Preisbildung, ist es richtig, daß die Einkommensteuer auf den Gewinn berechnet wird ? Das würde dann bedeuten, daß ich auf meine kalkulierten Preise etwa 20% draufschlage, um die Einkommensteuer damit abzudecken ?

Vielen Dank für Antworten auf meine Anfängerfragen.
Gruß
Simone
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Alt 12.03.2004, 11:48   #2
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Du bist Kleinunternehmerin !

Das bedeutet Du darfst keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen ! also musst Du auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen ! Gleichzeitig darst Du keine Vorsteuer aus Deinen Lieferrantenrechnungen ziehen und bekommst somit auch nichts vom Finanzamt wieder !! Kalkulationsgrundlage ist für Dich daher der Bruttopreis Deines Lieferanten !


Deine Private Einkommensteuer kannst Du nicht wirklich in Deine Kalkulation einbauen, weil sie von zu vielen Faktoren abhängig ist die nichts mit Deinem Gewerbe zu tun haben Wenn jeder Unternehmer seine Einkommensteuer mit in seine Preise kalkulieren würde, dann könnte sich glaub ich keiner mehr auch nur einen Liter Milch leisten LOL !
Einkommensteuer zahlst Du nicht direkt auf Deinen Gewinn !! Dein Gewinn ist lediglich die Summer der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ! um die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer zu ermitteln sind noch mehr schritte erforderlich ! z.B. Die Summer der andern Einkuntsarten wie EK aus Land und Forstwirtschaft, EK aus selbständiger Arbeit, EK aus nicht selbständiger Arbeit, EK aus Kapitalvermögen, EK aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen EK müssen noch dazu gerechnet werden falls vorhanden ! dann können vom Gesamtbetrag noch einige Sachen wieder abgezogen werden (z. B. Sonderausgaben, außergew. Belastungen etc.) eh man das Zu versteuernde Einkommen erhält auf dessen Betrag man dann Einkommensteuer bezahlen muss.

Greetz Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (12.03.2004 um 11:51 Uhr).
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Alt 12.03.2004, 12:50   #3
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Robert K. macht alles soweit korrekt
was heisst eigentlich "MwSt ausweisen"? Wenn ich die Kleinunternehmensregelung annehme, darf ich meinen Kunden keine MwSt ausweisen. Wie sieht eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt gegenüber einer Rechnung ohne ausgewiesener MwSt aus? (von den Formalien her)
Robert K. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 12:55   #4
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Original geschrieben von Robert K.
was heisst eigentlich "MwSt ausweisen"?
... dass auf der Rechnung der Nettobetrag, die sich daraus ergebende MwSt. i. H. v. 16 % und der Bruttobetrag aufgeführt sind, also z. B.:

Rechnungsbetr. netto € 1.000,00
zzgl. MwSt. 16 % € 160,00
Rechnungsbetr. brutto € 1.160,00
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 12:59   #5
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mal eines zur Klarstellung !! den Begriff Mehrwertsteuer gibt es im Steuerrecht nicht mehr !!!!! Wir sprechen hier also vom Ausweis von Umsatzsteuer !

Ansonsten ist es von hezen vollkommen richtig beschrieben !

Greetz Epic03
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Alt 12.03.2004, 13:00   #6
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Robert K. macht alles soweit korrekt
also der unterschied:

KU (ohne MwSt ausweisen):

Rechnungsbetrag: 116 Euro (inkl. 16 % MwSt)

MwSt ausgewiesen:

Rechnungsbetrag: 100 Euro zzgl. 16% 16 Euro MwSt = 116 Euro
Robert K. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 13:06   #7
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Yepp.
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Alt 12.03.2004, 13:27   #8
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Zitat:
also der unterschied:

KU (ohne MwSt ausweisen):

Rechnungsbetrag: 116 Euro (inkl. 16 % MwSt)

MwSt ausgewiesen:

Rechnungsbetrag: 100 Euro zzgl. 16% 16 Euro MwSt = 116 Euro

Sorry, aber das ist Falsch


Kleinunternehmer:

Rechnungsbetrag: 100,00 €


Normaler Unternehmer:

Nettowarenwert: 100,00 €
16% USt 16,00 €
Bruttorechnungsbetrag: 116,00 €

Achtung Die Kleinbetragregelung ! bei Rechnung die unter 100 € lauten muss die Umsatzsteuer nämlich nicht gesondert ausgewiesen werden.


Vieleicht hast Du es so gemeint, aber wie Du es geschrieben hast ist es doch zu missverständlich !

Greetz Epic03
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Alt 12.03.2004, 13:34   #9
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Original geschrieben von Epic
Sorry, aber das ist Falsch


Kleinunternehmer:

Rechnungsbetrag: 100,00 €


Normaler Unternehmer:

Nettowarenwert: 100,00 €
16% USt 16,00 €
Bruttorechnungsbetrag: 116,00 €

Achtung Die Kleinbetragregelung ! bei Rechnung die unter 100 € lauten muss die Umsatzsteuer nämlich nicht gesondert ausgewiesen werden.


Vieleicht hast Du es so gemeint, aber wie Du es geschrieben hast ist es doch zu missverständlich !

Greetz Epic03
Aha ... dann muss ich da mal nachhaken: Darf also der Kleinunternehmer nicht auf die im Rg.-Betrag inkludierte MwSt. (Entschuldigung: USt ) hinweisen?

Und zweitens: Muss rechtlich verbindlich von einem "Nettowarenwert" gesprochen werden? Das impliziert m. E. doch, dass es sich um "physisch greifbare Güter" handelt, was ja nicht uinbedingt der Fall sein muss.
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 13:44   #10
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Aha ... dann muss ich da mal nachhaken: Darf also der Kleinunternehmer nicht auf die im Rg.-Betrag inkludierte MwSt. (Entschuldigung: USt ) hinweisen?
Richtig das darf der Kleinunternehmer NICHT !


Zitat:
Und zweitens: Muss rechtlich verbindlich von einem "Nettowarenwert"
Nein muss es nicht, aber so wie ich es beschrieben habe ist es am verständlichsten !

Du kannst auch schreiben:

Warenwert
+ 16% USt
= Rechnungsbetrag


Wichtig ist nur das der Kleinunternehmer nicht auf seine Rechnung schreibt incl. Umsatzsteuer !! sonst muss er diese Umsatzsteuer nämlich auch ans Finanzamt zahlen !! Sowas nennt man auch zu "Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer" ! ich weiß die Umsatzsteuer ist nicht gesondert ausgewiesen, aber der ausweiß des USt Satzes reicht trotdem aus um diesen Tatbestand zu erfüllen !

Greetz Epic03
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Alt 12.03.2004, 13:50   #11
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
EDIT
Zitat:
Original geschrieben von Epic
Du kannst auch schreiben:

Warenwert
+ 16% USt
= Rechnungsbetrag
Es ging mir übrigens um den Begriff "Ware", nicht um das "Netto" ...



Ah, I see - obschon es mich nicht betrifft, hätte ich gedacht, das Ausweisen der USt. und der Hinweis auf die im Rg.-Betrag enthaltene USt. seien zwei verschiedene Dinge ...

Zeit, zu sagen: Man lernt nie aus ...
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~ ...! ~

Geändert von hezen (12.03.2004 um 14:28 Uhr).
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Alt 12.03.2004, 13:56   #12
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Der Hinweis incl. 16% oder 7% USt ist für Kleinbetragsrechnungen von unter 100€ gedacht ! siehe oben !

Wäre doch bei einem Kleinunternehmer ein Lüge !! schließlich ist da keine Umsatzsteuer drin ! und es würde den Kunden sugerieren das es sich um einem zum Vorsteuerabzugsberechtigen Unternehmer handelt !!

Greetz Epic03
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Alt 12.03.2004, 14:03   #13
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Also darf ich (wenn ich KU bin) in meiner Rechnung nichts von USt erwähnen, weil ja schliesslich keine erhoben wird?
Robert K. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 14:05   #14
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Kalkulation

Hallo Epic,

Ihr Ratschlag, die privaten Steuern in der Kalkulation nicht zu berücksichtigen, ist ein Ratschlag, der Existenzgründer schlimmstenfalls auch ruinieren kann !

Wenn die zu erwartende Steuerlast nicht mit eingeplant wird, dann sind die Verkaufspreise zu niedrig angesetzt und aus den Erträgen lassen sich Unternehmerlohn und Steuerlast nicht decken.

Um die Steuern dennoch zahlen zu können, benötigt der Existenzgründer eine Krediterweiterung, die ihm die Hausbank verweigern wird, weil die zu erwartende Steuerlast nicht von vornherein in der Planung berücksichtigt wurde.

Jede Hausbank wird ihm diese Nachlässigkeit als planerische Schwäche auslegen und sich einer Krediterweiterung sperren.

In der Sache selbst (Ermittlung der Steuerlast) mögen Sie ansatzweise Recht haben, wenn der Existenzgründer seine Steuerlast jedoch nicht selbst ermitteln kann, dann muss er sich diese Information bei einem Steuerberater "einkaufen".

Die Steuern in der Preisgestaltung jedoch außer Acht zu lassen, mit der Begründung, dass eine Ermittlung für den Existenzgründer zu problematisch sei, kann fatale Folgen für den jeweiligen Existenzgründer haben.

Eine ganz andere Frage, ist übrigens die Probematik, ob in der Vergangenheit zu niedrig angesetzte Preise zukünftig problemlos angehoben werden können, oder ob der Existenzgründer dadurch nicht vielleicht ein Großteil seiner Kunden verliert ?

Daher... lieber von vornherein sorgfältig planen, als sich zu Nachlässigkeiten verleiten zu lassen und später Probleme zu bekommen.

MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 14:16   #15
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Dem kann ich nur zustimmen ! Selbstverständlich müssen auch die Einkommensteuer ggf. auch Gewerbesteuer in die Planung mit einbezogen werden ! Aber dies wird kaum Produktbezogen gemacht und ist auch überhaupt nicht umsetzbar ! Stellen wir uns vor jeder Unternehmer würde seine Preiskalkulation von seinem persönlichen Steuersatz abhängig machen ! Was dabei rauskommen würde kann sich wohl jeder an zwei Fingern abzählen ! Sprich je mehr jemand verdient um so teurer werden seine Produkte ......... Deshalb hab ich auch geschrieben das man die ESt kaum in seine Kalkulation mit einbauen kann !

Jeder Unternehmer muss sich darüber im Klaren sein das sein Gewinn nicht das Geld ist was er zur Freihen verfügung hat, sondern das hiervon noch Krankenversicherung, Rentenversicherung, Einkommensteuer ect. gezahlt werden müssen!

Greetz Epic03
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