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20.03.2004, 17:59
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#16
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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das schon da
aber danke für deine info, versuch mich halt erstmal so im umfeld gut über solche themen zu informieren. und mit 17 ist das nicht immer alles ganz einfach D: !
aber noch eins, muss ich nun Garantie auf meine verkaufte Ware geben, da ich ja in Prinzip ein Geschäft habe.
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20.03.2004, 18:01
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#17
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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klar, 2 Jahre Händlergarantie sind Pflicht!
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20.03.2004, 18:25
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#18
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Das scheisse, das kann man auch nicht irgendwie umgehen, oder ?
Aber da ich ja in der Schule aufgepasst habe, weiss ich, dass es ja "in Prinzip" nur 6 Monate sind, da der Käufer nach 6 Monaten die Beweispflicht hat, dass die Ware schon kaputt bzw Fehlerhaft war.
Und ich meine auch in Erinnerung zu haben, dass der Verkäufer damit was zu tun hat, in diesem Fall ja die Firma aus Taiwan. Müssen die mir solche Schäden ersetzen ?
Aber hab noch was, und zwar, meines Wissen muss das Produkt irgendwelche Sicherheiten erfüllen, es muss doch ein Zertifikat besitzen oder Tüv geprüft sein, oder ?
Ansonsten darf ich es nicht verkaufen oder ?
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21.03.2004, 21:24
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#19
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Mhh ?
Kann mir das keiner sagen ?
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21.03.2004, 22:23
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#20
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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So weit ich weiß: Wenn Du hierzulande Non-Food-Waren in Verkehr bringen willst, so müssen diese ein CE-Zeichen haben.
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♥
~ ...! ~
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21.03.2004, 22:24
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#21
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Wenn ich nicht falche informiert bin ist es so, dass in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an, vorlegen hat. Danach der Käufer. Und das ist für den Käufer schwer, nur durch Gutachter zu beweisen. Und der kostet.
Was die Garantie von Taiwan betrifft, keine Ahnung
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Gruß Jörn
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25.03.2004, 20:03
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#22
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Hallo, ich bins wieder  !
Also ich habe mir eben den Thread "Kleinunternehmensregelungen" durchgelesen, wobei ich dadurch wieder neue Fragen habe.
Und zwar, als es zum Import kam, sagte Beboub, dass man die Einfuhrzölle wieder durch die Vorsteuer absetzen kann, wie hab ich das nun zu verstehen ?
Nehmen wir mal an, ich kauf in Taiwan einen DVD Recorder für 100 €. Nun muss ich Vorsteuer zahlen, dass heist 16 % = 116 €.
Auf den DVD Recorder muss ich aber noch Einfuhrzoll in Höhe von 14 % tragen, also 14 €, sind diese 14 € nun totes Kapital also Aufwand, den ich nicht wiederbekomme ?
Mal angenommen ich verkaufe nun den DVD Recorder für 150 € inkl. 16 % MwSt. Sind 24 € die der Käufer trägt, nun muss ich die Vorsteuer ja wieder abziehen. Also 24 € - 16 € sind 8 € ans Finanzamt. Also kostet mich der DVD Recorder praktisch für mich 122 € nach meiner Rechnung, oder irre ich mich da ?
Nun hätte ich ja einen Gewinn pro Recorder von 28 €. Was hab ich da nun alles zu versteuern, oder kann ich das alles behalten ?
Das mir noch immer nicht so ganz klar, ausserdem, was kann ich nochmal alles absetzen, kann ich sämtliche Werbekosten absetzen, und wenn wovon ?
Welche laufenden Kosten trage ich noch, ausser die Anmeldegebühr bei der Gemeinde für ein Gewerbe ?
Gibt es da noch Gewerbesteuern oder sonst was, was ich noch nicht weiß´?
Hoffe ihr könnt mir helfen und nehmt es nicht übel, dass ich so nerve :O !
mfg
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25.03.2004, 20:25
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#23
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich verstehe wirklich nicht, wie man sich mit so wenig "Basics" selbstständig machen kann
geht jetzt nicht (nur) gegen dich, solche Threads häufen sich hier ...
Ganz grob gibt es 3 Arten an Steuer:
1) Umsatzsteuer: fällt immer an, wenn dein erzielter Umsatz und die darin enthaltene USt. mehr ist als die abziebare Vorsteuer aus Lieferungen und sonstigen Kosten, da gibt es keine Freibeträge!
2) Einkommenssteuer (+ Soli + ggf. Kirchensteuer): fällt auf deinen gesamten Jahresertrag aus allen deinen Einkommen an (also sowohl aus selbsständiger als auch auf Lohn/Gehalt/Honorare aus nichtselbsttändiger Arbeit)
Hier gibt es aber Freibeträge unterschiedlicher Höhe (verheiratet/nicht verheiratet). Die ESt. ist "progressiv", also bei wenig Einkommen prozentual wenig Steuern, bei viel Einkommen eben mehr Steuern
3) Gewerbesteuer: bekommt deine Kommune auf deinen Jahresgewinn aus selbsständiger Arbeit, hier gibt es aber einen sehr hohen Freibetrag (36.000 €?), wenn du den nicht überschreitest, fällt die gar nicht an.
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25.03.2004, 20:33
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#24
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Also langsam versteh ich Dich nicht mehr Mippen... Genau die gleichen Fragen hast Du doch in diesem Tread schon gestellt und sie wurden Dir auch ausführlich beantwortet warum fragst Du nun das gleich nochmal ? Ich habe doch deutchlich geschrieben das Du die Einfuhrumsatzsteuer nur wieder bekommen kannst wenn Du kein Kleinunternehmer bist und das Du den Zoll nicht erstattet bekommst sondern das der für Dich lediglich Aufwand darstellt.
Zitat:
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3) Gewerbesteuer: bekommt deine Kommune auf deinen Jahresgewinn aus selbsständiger Arbeit, hier gibt es aber einen sehr hohen Freibetrag (36.000 €?), wenn du den nicht überschreitest, fällt die gar nicht an.
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Der Frebetrag beträgt 24.500 €
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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25.03.2004, 20:39
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#25
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Gerade deshlab sammel ich ja Informationen.
Nun hast du auch scheinbar nicht richtig gelesen, ich habe geschrieben, dass jemand in einem anderen Thread geschrieben hat, dass man die Einfuhrzölle mit verrechnen kann !
Also ...
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25.03.2004, 20:43
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#26
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Nun hast du auch scheinbar nicht richtig gelesen, ich habe geschrieben, dass jemand in einem anderen Thread geschrieben hat, dass man die Einfuhrzölle mit verrechnen kann !
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Oh doch ich habe sehr gut gelesen und wenn Du richtig gelesen hättest, dann hättest Du gelesen das Beboub´s Aussage ebenfalls darauf abgezielt hat das dies nicht für Kleinunternehmer gilt !
Zitat:
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Zitat Beboub: Als steuerbefreiter Kleinunternehmer trägt man die "Last" der Einfuhrumsatzsteuer, optiert man zur Steuerpflicht, so wird die Einfuhrumsatzsteuer zu abzugsfähiger Vorsteuer.
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Eindeutiger kann man es eigentlich nicht formulieren :-)
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Geändert von Epic (25.03.2004 um 20:49 Uhr).
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25.03.2004, 21:06
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#27
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Aha... nur das hilft mir wieder nicht.
Was ist dadran nun wieder anders ?
Was wäre für mich und mein Vorhaben denn nun optimaler ?
Wo komme ich am billigsten bei weg ?
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25.03.2004, 21:26
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#28
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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warum nicht ? das ist doch die gleiche Aussage wie meine. Und so wie Du geschrieben hast hattest Du das doch auch verstanden. Und jetzt nicht mehr ? Weißt Du ich hab viel Geduld und auch Verständnis für Leute die sich mit sowas nicht auskennen und gerade deshalb versuche ich immer ganz einfache, ausführliche und klare Aussagen zu machen. Dafür erwarte ich aber auch das man meine Beiträge aufmerksam liest und wenigstens versucht sie zu verstehen und ggf. geziehlt nach Unklarheiten fragt. Jemand der hier Fragen stellt sollte wissen was er will das heißt er sollte auch den Hntergrund seiner Fragen kennen sonst macht das hier nämlich alles keinen Sinn. Kein Mitglied dieses Forums kann aus Dir einen Unternehmer machen indem er Dir ein paar Fragen beantwortet. Ich kann Dir also nur nochmal empfehlen Dir erstmal Grundkenntnisse anzueignen dann wirst Du auch die Antworten auf Deine Fragen verstehen können.
Gruß Epic03
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