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18.03.2004, 19:42
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Gewerbe, Steuern, Import, Abesetzen
hallo,
vorweg möchte ich euchs chnell erläutern was ich vor habe.
ich möchte mir ausien verschiedene produkte importieren lassen und diese hier beispielsweise bei ebay verkaufen.
nun zu den fragen.
wenn ich etwas importiere, muss ich ja Zoll ( Einfuhrzoll je nach Produkt 0-20 %) bezahlen und MWST ( 16 % ).
Kann ich diese wieder irgendwie absetzen oder zurück erstattet bekommen ?
wenn ja wie, muss ich dazu irgendwelche primissen erfülllen, z.b. ein gewerbe beantragen oder sonstiges ?
wenn ich eine gewerbe anmelde, was kommt da auf mich zu, was habe ich da zu bezahlen an steuern ?
achja, ich mach eine lehre , somit würde ich das als nebentätigkeit machen.
hoffe ihr könnt mir da ein bisschen helfen.
mfg mippen
mfg
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18.03.2004, 19:55
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Das sind viele Fragen auf einmal !
Bitte benutze erstmal die Suchfunktion dieses Forums um Dir Grundkenntnisse anzueignen, dann Hilft man Dir sicher gerne die restlichen Fragen zu beantworten !
Das ist nicht böse gemeint, aber um Deine Fragen zu beantworten müsste ich mehr als nur einen halben Roman schreiben und das ist mir ehrlich gesagt zu viel !
Aber Fakt ist das Du einen Gewerbeschein brauchst wenn Du Gewerbsmäßig Waren verkaufen möchtest.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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18.03.2004, 20:02
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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ja, das habe ich auch bereits.
einige grundkenntnisse habe ich ja schon. aber diese reichen mir noch nicht aus, ich bin auch ehrlich, bei einigen sachen bin ich auch noch nicht ganz hintergestiegen.
also dein roman
mfg
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18.03.2004, 20:17
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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ganz kurz !
les Dir mal die Beiträge im Forum "Traum Start" durch ! die ersten beiden Seiten reichen völlig aus und alle Deine Fragen sind beantwortet
Gruß Epic03
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18.03.2004, 20:39
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Mhhh also irgendwie steige ichd a trotzdem nicht durch.
wenn ich jetzt ware bestelle für sag ich mal 5000 $, da wurde mir gesagt, ich muss bei einfuhr 14% ( DVD Player ) und 16% MwSt draufschlagen zu der Rechnungssumme.
bekomme ich denn später wieder was zurückerstattet ?
mfg
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18.03.2004, 21:53
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Die Besteuerung der Einfuhren mit Umsatzsteuer hat den Sinn, aus Drittländern eingeführte Waren, die regelmäßig von der Umsatzsteuer des Ausfuhrstaates entlastet sind, der Umsatzsteuerbelastung gleichartiger inländischer Waren anzupassen und damit gleiche Wettbewerbsverhältnisse zwischen Waren der inländischen Produktion und eingeführten Drittlandswaren herzustellen.
Werden Waren durch oder für einen Unternehmer eingeführt, so kann dieser die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer regelmäßig als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen, sodass in diesen Fällen die Einfuhrumsatzsteuer lediglich die Wirkung eines durchlaufenden Postens hat.
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zollwert des eingeführten Gegenstandes ausgegangen. Der Steuersatz für Wareneinfuhren ist der gleiche wie für Umsätze im Inland. Er beträgt 16 Prozent der Bemessungsgrundlage für die in der Anlage des UStG bezeichneten Waren ermäßigt er sich auf 7 Prozent.
Wenn Du zum Vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer bist bekommst Du also die Einfuhrumsatzsteuer vom Finanzamt zurück.
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18.03.2004, 22:24
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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und welches unternehmen muss ich anmelden, damit ich vorseuerberechtigt bin ?
weil mir hat ein herr vom zoll gesagt, es richtet sich nach der warenart. auf dvd player z.b. entfallen 14 %. und mwst 16 %.
also müsste ich für einen warenwert 5000 $ + 700 $ Einfuhrzoll + 800 $ MwSt = 6500 $.
Und diese Differnez kann ich schon vorher einreichen, oder verstehe ich das vollkommen falsch ?
man ist das komplizeiert.
mfg
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18.03.2004, 22:31
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Du musst ein Gewerbeanmelden und dabei auf die Anwendung des § 19 (1) UStG (Kleinunternehmerregelung) verzichten !
vom Finanzamt bekommst Du dann nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16% erstattet ! Im Gegenzug musst Du auf alle Deine Umsätez 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, kannst aber gleichzeitig die Vorsteuer aus Deinen Kostenrechnungen von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.
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19.03.2004, 07:08
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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also sehe ich das nun richtig, dass es praktisch nicht lohnt, was ich vor habe.
denn die 16 % bleiben auf jeden fall stehen, oder ?
die ich nicht absetzen kann ?
ausserdem müsste ich dann 2 jahre garantie geben, oder ?
mfg
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19.03.2004, 08:55
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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also sehe ich das nun richtig, dass es praktisch nicht lohnt, was ich vor habe.
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das hat keiner Gesagt !
lese Dir bitte nochmal alles in ruhe durch, denn Du hast es noch nicht verstanden !
Wenn Du Gewerbsmäßig Waren vekaufst ob nun Waren aus dem Drittland, Eu Land oder Inland, bist Du gesetzlich verpflichtet diese Einnahmen dem Finanzamt zu melden (und wenns nur 1 Cent ist). Tust Du das nicht nennt man sowas Steuerhinterziehung. Also Gewerbe anmelden !!!
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20.03.2004, 15:13
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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hallo,
also hab mir nochmals alles durchgelesen, aber raff es immer noch nicht  ! Bin glaub ich zu dumm
kann mir nicht einer mal nen kleines rechen exampel machen. das wäre sehr hilfreich für mich  !
Also sagen wir mal ich bekommen ein DVD Recorder pro Stück für 170 €.
was habe ich nun alles zu bezahlen, und was kann ich zurück erstattet bekommen ?
nun gehen wir mal davon aus, dass ich den Recorder bei Ebay für 220 € verkaufen kann.
nun hab ich ja noch weitere Kosten die ich tragen muss, z.B. Ebay Kosten. Bekomme ich die wieder ?
Wie sieht das jetzt mit der Garantie aus, muss ich welche geben.
Muss ich dazu, wenn ich mehre im MOnat verkaufe überhaupt ein Gewerbe anmelden, oder kann ich es Privat machen.
Ich danke euch für eure Mühe, ich weiss das ich nerve 
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20.03.2004, 15:53
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
Also sagen wir mal ich bekommen ein DVD Recorder pro Stück für 170 €.
was habe ich nun alles zu bezahlen,
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ich weiß ja nicht wie das da läuft wo Du her kommst, aber bei mir ist es noch immer so das wenn ich eine Ware für 170 € bekomme das ich dann auch 170€ bezahlen muss.
Zitat:
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Muss ich dazu, wenn ich mehre im MOnat verkaufe überhaupt ein Gewerbe anmelden, oder kann ich es Privat machen.
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wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Wenn Du Gewerbsmäßig Waren vekaufst ob nun Waren aus dem Drittland, Eu Land oder Inland, bist Du gesetzlich verpflichtet diese Einnahmen dem Finanzamt zu melden (und wenns nur 1 Cent ist). Tust Du das nicht nennt man sowas Steuerhinterziehung. Also Gewerbe anmelden !!!
steuerlich wird so gerechnet:
Du rechnest alle Einnahmen zusammen die Du aus der Gewerblichen Tätigkeit erziehlst z.b. 10.000 €
davon ziehst Du alle Ausgaben ab die mit diesen Einnahmen in zusammenhang stehen (z.B. Wareneinkauf, Ebaygebühren, Port etc.) z.B. 5.000 €
dann bleiben Dir als Gewinn ? genau es bleiben Dir 5.000€ und diese 5.000 € sind Grundsätzlich Einkommensteuerpflichtig ! ob auf diesen Gewinn am Ende wirklich Steuern anfallen hängt von Deinen übrigen Einkünften ab, da bei einem Singel erst Einkommensteuer erhoben wird wenn ein Zu versteuerndes Einkommen von 7.664 € [ab 2004] überschritten wird. Dennoch sind die Einkünfte Meldepflichtig, auch wenn am ende keine Steuern raus kommen.
Was das ganze mit Umsatzsteuer und Vorsteuer zu tun hat ist ne ganz andere Geschichte. Bist Du kein Kleinunternehmer (weil Kleinunternehmer haben nichts mit Umsatzsteuer und Vorsteuer zu tun) musst Du auf Deine Nettoumsätze 16% Umsatzsteuer berechnen und von Deinen Kunden mit vereinnahmen. Diese vereinnahmte UST muss dann an das Finanzamt bezahlt werden. Im Gegenzug kannst Du Dir die Umsatzsteuer die Dir von andern Unternehmen in Rechnung gestellt werden als Vorsteuer zurück holen !
Beispiel:
DVD Player wird verkauft für Brutto 220 € darin sind 16% Umsatzsteuer enthalten (30,34 €)
DVD Player einkauf für Brutto 170,00 € darin sind 16% Vorsteuer enthalten (23,44 €)
Die Differenz der beiden Beträge 30,34 minus 23,44 = 6,90 € muss ans Finanzamt gezahlt werden !
Ich hoffe das Du das jetzt verstanden hast, denn noch einfacher kann ich es nicht erklären !
Wenn ich mir allerdings hier Deine Beiträge nochmal so durchlese, so würde ich Dir von Deinem Vorhaben Komplett abraten, denn die Ilusion sich selbständig zu machen und mal eben eine schnellen Euro zu verdienen haben viele. Das setzt aber auch ein gewisses Kaufmänisches Denken voraus, was ich bei Dir so überhaupt nicht feststellen kann. Und gerade Ebay ist ein Hartes Geschäft was sehr sehr viele Untschätzen.
Gruß Epic03
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Geändert von Epic (20.03.2004 um 16:04 Uhr).
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20.03.2004, 16:16
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Aus Taiwan würde ich sie bekommen.
nun muss ich ja noch zoll zahlen, kannst du mir das nun nochmla durchrechnen.
habe ich aber nun eigentlich gerafft !
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20.03.2004, 17:45
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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hab jetzt nochmal gesehn, dass du mir abraten würdest, da ich nicht kaufmännisch denke.
das würde ich so nicht sagen.
wenn es so wäre, dann würde ich mich sicherlich nicht vorher informieren, ob es sich für mich lohnt.
und p.s.: ich mach selber eine kaufmännische ausbildung
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20.03.2004, 17:54
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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nun muss ich ja noch zoll zahlen, kannst du mir das nun nochmla durchrechnen.
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Was soll ich da rechnen ? den Zoll bekommst Du nicht vom Finanzamt wieder, das sind einfach nur Kosten für Dich, die Du selbstvertändlich in Deine Preiskalkulation berücksichtigen musst, wie alle andern Kosten auch um zu einen Lohnenden Verkaufspreis zu kommen.
Zitat:
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und p.s.: ich mach selber eine kaufmännische ausbildung
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Dann kommt das mit dem Kaufmänischen Denke ja vieleicht noch ;-))
Gruß Epic03
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