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28.03.2004, 17:20
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Steuernummer auf Rechnungen?
Hallo!
Mal so eine ganz dumme Frage: muss auf den Rechnungen, die ich als Einzelunternehmer erhalte, meine Steuernummer erscheinen, damit sie dann vom Finanzamt als Abzugsfähig akzeptiert werden? Gibt es da gewisse Vorschriften, oder sind die Daten des Verkäufers das wichtigste?
Danke im Voraus!
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28.03.2004, 17:25
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Deine Steuernummer muss auf deine Rechnung. Auf die Eingangsrechnungen die des Verkäufers. Kann aber auch die UST-ID Nummer sein.
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Gruß Jörn
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28.03.2004, 17:57
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Gut danke für die Antwort.
Und dann noch eine kleine Frage: wenn ich jetzt etwas für die Firma normal im Laden kaufe (z.B. Büroartickel), reicht da der ganz normale Kassenbon, oder muss ich den Verkäufer bitten mir eine Rechnung auszustellen?
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28.03.2004, 20:12
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
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Ich glaube die Steuernummer muss nicht erscheinen, wenn Du dich als Kleinunternehmer von der USt-Pflicht befreien lässt. Oder bin ich da falsch informiert?
Gruß Pidelmaniax
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28.03.2004, 20:57
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von jeff
im Laden kaufe (z.B. Büroartickel), reicht da der ganz normale Kassenbon, oder muss ich den Verkäufer bitten mir eine Rechnung auszustellen?
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bis 100 € reicht ein Kassenbon, ab 100 € brauchst du Rechnung/Quittungsbeleg mit deiner Firmenanschrift
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28.03.2004, 21:01
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Gut, danke für die Information!
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28.03.2004, 21:55
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Ich glaube die Steuernummer muss nicht erscheinen, wenn Du dich als Kleinunternehmer von der USt-Pflicht befreien lässt. Oder bin ich da falsch informiert?
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Das ist richtig, weil die Angabe der Steuernummer oder der Umsatsteuer Id Nr. nur Bedeutung für den Rechnungsempfänger hat. Erscheint sie nicht, kann dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug verwährt werden. Da ein Kleinunternehmer eh keine Umsatzsteuer ausweisen darf entfällt das ganze.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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