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03.04.2004, 05:16
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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als Kleinunternehmen etwas von Steuer absetzen
Hallo Leute,
ich hab da mal eine Frage, kann mann eigentlich als Klenunternehmen seine Sachen auch von der Steuer absetzen???
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03.04.2004, 07:46
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Du kannst nur was von der Steuer absetzen wenn Du auch Steuern bezahlst. Generell gilt aber natürlich auch für Kleinunternehmer das eine Gewinnermittlung nacht § 4 (3) erstellt werden muss.
Kleinunternehmer haben genau die gleichen Verpflichtungen wie normale Unternehmer. Die "einzige" Ausnahme besteht in der Befreiung der Umsatzsteuerpflicht.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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19.08.2004, 08:42
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2004
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Hallo Epic,
tut mir leid, aber irgend wie fehlt mir etwas um alles zu verstehen.
Als Kleinunternehmer kann ich nichts von der Steuer absätzen, weil ich keine USt. bezahle.
Aber wie kann ich meine Materialien für Büro, Verpackung, also meiene Unkosten gegen rechnen ?
Bei der Gewinnermittlung am Jahres Ende?
Bei der Gewinnermittlung, werden die Ausgaben gegenüber den Einnahmen gestellt. Die Differenz ist der Gewinn.
Was muß ich nun von dem Gewinn an das Finanzamt bezahlen?
Vielen Danke für deine Geduld !

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19.08.2004, 10:30
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Hamburg
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@Fuchs: Also Umsatzsteuer ist nur ein durchlaufender Posten. Den kannst du nicht durch das Abschreiben von Sachanlagen etc. mindern. Der Zahlbetrag ergibt sich hier einzig und allein aus der Gegenüberstellung von vereinnahmter Umsatzsteuer und der Vorsteuer. Aber das nur zum allgemeinen Verständnis. Das musst du ja eh nicht machen.
Wie Epic sagte: Erst wenn Du dann einen hohen Gewinn (Stichwort: Freigrenzen) hast musst Du Steuern bezahlen. Diese Steuern lassen sich dann durch das Abschreiben mindern. Das ist dann auch bei Dir der Fall. Wenn du dann einen Computer für 1000€ kaufst musst du den über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Dies mindert dann den Gewinn in den nächsten Jahren und somit auch die zu zahlende Umsatzsteuer. 
Geändert von Sebi (19.08.2004 um 10:33 Uhr).
Grund: etwas vergessen
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19.08.2004, 11:09
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2004
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Meinst Du mit der Freigrenze bei Keinunternehmern die Regelung:
1 Jahr < 17500 €
2 Jahr < 50000 €
Heist das, das ich als Kleinunternehmer erst Steuern zahlen muß, wenn ich über diese
Beträge komme?
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19.08.2004, 11:48
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2002
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Exakt. Allerdings heißt es nicht "17.500 im 1. und 50.000 im 2. Jahr" (nach der Firmengründung, oder wie auch immer du es verstanden hast), sondern "17.500 im vorigen Kalenderjahr und voraussichtlich höchstens 50.000 im laufenden".
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19.08.2004, 12:03
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2004
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Vielen Dank für die Hilfe !!!
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19.08.2004, 13:09
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Oje Stop, das läuft hier gerade total Falsch
@ Fuchs Bitte vergiss die Beiträge nach Deiner ersten Frage, denn Ihr habt Euch da total missverstanden und aus dem Grund sind die Antworten auch nicht richtig. Ich Beantworte Deine Fragen gleich mal komplett neu !
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Geändert von Epic (19.08.2004 um 13:13 Uhr).
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19.08.2004, 13:45
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Als Kleinunternehmer kann ich nichts von der Steuer absätzen, weil ich keine USt. bezahle.
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Doch auch als Kleinunternehmer kannst Du etwas von der Steuer absetzen. Wenn wir davon sprechen etwas von der Steuer abzusetzen, dann sprechen wir nicht von Umsatzsteuer oder Vorsteuer, sondern in der Regel von Einkommensteuer. Mit Umsatzsteuer und Vorsteuer hast Du als Kleinunternehmer nichts zu tun. Darfst keine Umsatzsteuer berechnen und bekommst auch keine Vorsteuer vom Finanzamt wieder.
Zitat:
Aber wie kann ich meine Materialien für Büro, Verpackung, also meiene Unkosten gegen rechnen ?
Bei der Gewinnermittlung am Jahres Ende?
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Genaus. Du musst eine Gewinnermittlung erstellen in der Du Deine Umsätze Deinen Betriebsausgaben gegenüber stellst. Die Differenz dieser beiden Beträge sind dann Dein Gewinn oder Dein Verlust. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, dessen Umsätze 17.500 € nicht überschreiten dürfen, haben mit Gewerbesteuer nichts zu tun, da Gewinne bis 24.000 € von der Gewerbesteuer befreit sind. Also bleibt für Dich nur noch die Einkommensteuer.
Was bedeutet dann von er Steuer absetzen ?
ist nicht so einfach zu erklären, aber ich versuch es mal
Beispiel
Unternehmer U hat im Jahr 2003 Umsätze in Höhe von 6.000€ erziehlt und hat sonst keine weitern steuerpfichtigen Einkünfte. Ob U jetzt Betriebsausgaben hat oder nicht ändert im Jahr 2003 nichts an der Einkommensteuerbelastung, da Einkommensteuer erst erhoben wird wenn ein bestimmtest zu versteuerndes Einkommen überschritten wird. Im Jahr 2003 wird erst Einkommensteuer erhoben wenn ein zu versteuerndes Einkommen von 7235 € überschritten wird. Es spielt also keine Rolle, ob U nun 6.000 € Gewinn beim Finanzamt angibt oder nur 1,00 € er muss sowieso keine Einkommensteuer bezahlen. Im Ergebnis heißt das, das U die Betriebsausgaben die er in 2003 hatte nicht von der Steuer absetzen kann, weil er eben keine Steuern bezahlen muss. In der Praxis wird U natürlich eine normale Gewinnermittlung estellen müssen sprich 6000€ Umsatz minus Betriebsausgaben z.B. 3000€ = Gewinn 3000€ und diese 3000 dann auch beim Finanzamt angeben. Es geht in diesem Beispiel nur darum zu verdeutlichen das sich Betriebsausgaben nur dann steuermindernd auswirken, wenn auch eine Steuerbelastung vorhanden ist. Eventuelle Verlusste müssen unbedingt genau ermittelt werden, da diese Verluste unter bestimmten Umständen in alte Jahre oder in Zukünftige Jahre zurück oder Vorgetragen werden können und dann in diesen Jahren die Einkommensteuer mindern können. Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert
Zitat:
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Was muß ich nun von dem Gewinn an das Finanzamt bezahlen?
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Dein Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Wie bereits erklärt wird nur dann Einkommensteuer festgesetzt wenn der Gewinn höher ist als 7.235 € Allerdings entspricht Dein Gewinn nicht dem was am ende wirklich zu versteuern ist. Dein Gewinn ist erst mal nur der Betrag Deine Einkünfte und von diesem Betrag erlaubt das Einkommensteuergesetzt noch diverse Sachen ab zu ziehen. z.B. Sonderausgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung etc. oder außergewöhnliche Belastungen wie Artzrechnungen etc. (diese Sachen dürfen natürlich nicht in der genauen höhe abgezogen werden wie sie bezahlt worden sind, sondern dafür gibt es bestimmte Berechnungsmethoden).
So von Deinem Gewinn werden also noch ein paar Sachen abgezogen und dann landet man irgendwann beim zu versteuernden Einkommen und wenn dieser Betrag über 7.235€ liegt, dann musst Du Einkommensteuer bezahlen. Die genau Höhe der Einkommensteuer kann man aus der Einkommensteuertabelle ablesen (einfach mal googeln).
Zitat:
Meinst Du mit der Freigrenze bei Keinunternehmern die Regelung:
1 Jahr < 17500 €
2 Jahr < 50000 €
Heist das, das ich als Kleinunternehmer erst Steuern zahlen muß, wenn ich über diese
Beträge komme?
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Nur damit es ganz klar ist, diese Grenzen haben nur Bedeutung für die Umsatzsteuer. Es ist also nicht richtig zu sagen das Du erst Steuern bezahlen musst wenn Du über diesen Grenzen liegst. Liegst Du über den 17.500€ Gesamtumsatz wirst Du zusätzlich zur Einkommensteuer Umsatzsteuerpflichtig. Das ist ein großer Unterschied.
So ich hoffe ich hab es jetzt nicht zu kompliziet erklärt..... wird immer bissel mehr an text wenn man versucht einem Leihen sowas zu erklären sorry.
Gruß Epic03
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19.08.2004, 14:09
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2004
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Nein, Du hast ech sehr gut erklärt!!!
Ich bin schon seit Dienstag hier im Forum auf der Suche nach Antorten auf meine Fragen.
Aber jetzt habe ich sie, dank Dir.
Vieln Dank!!!
Jetzt sehe ich schon viel klarer.
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31.08.2004, 11:14
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#11
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2004
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Hallo,
bin totaler Neuling-was heißt eigentlich absetzen, ich meine damit, wie gehe ich da vor,
schreibe ich den Betrag die Einkommenssteuereklärung und wohin?
Danke Euch vielmals!
Gruss Neuling 2004
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31.08.2004, 11:26
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#12
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2004
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Hallo,
habe ich das richtig verstanden, wenn ich also keine Einkommensteuer zahlen muss, dann komme ich von meinem Notebook das ich für mein Kleinunternehmen benötige nichts zurückerstattet?
Danke Euch
Gruss Neuling 2004
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31.08.2004, 11:27
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Du kannst es bei der Einnahmen/Ausgaben Rechnung einrechnen um deinen Gewinn zu ermitteln, aber du kannst dir dafür kein Geld vom Staat (Vorsteuer) zurückholen.
Schlagt mich wenn ich das jetzt falsch gesagt habe 
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31.08.2004, 19:53
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#14
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2004
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Vorsteuer und "absetzen"
Hallo miteinander,
mein Sohn hat für letztes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgegeben,
dabei die Vorsteuer der Umsatzsteuer gegenübergestellt.
Kann er denn trotzdem noch das Notebook absetzen und in wieviel Jahre wird das aufgeteilt?
Danke Euch vielmals!
Gruss
Neuling 2004
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31.08.2004, 20:11
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#15
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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oben schreibst du "Kleinunternehmer"
wird der Betrieb nach Kleinunternehmerregelung geführt, ja oder nein?
wenn er das wird, fällt keine USt. zu zahlen an, also kann man auch nix "absetzen", wie Nina schon sagt.
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