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Alt 26.04.2004, 23:50   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
dodge macht alles soweit korrekt

Onlineshop von der Steuer absetzen


Hallo zusammen!

Weiss irgendjemand von euch, in wieweit ich einen Onlineshop von der Steuer absetzen kann? Ich denke mal es geht da nur ein Pauschalbetrag (wie beim Telefon). Oder irre ich mich da?
Und falls ich ihn absetzen kann, in welche Sparte auf dem Steuerformular kommt der Betrag?

Würde mich über eine Anwort sehr freuen!

Tschaui!!
dodge ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.04.2004, 00:21   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Smile

du kannst alle Kosten, die durch den Betrieb des Shops entstehen (Hosting, Domain-Miete, online-Gebühren, externe Programmier- und Grafikleistungen ...) als Betriebsausgaben geltend machen. dadurch verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen (= "absetzen" )

also genauso, wie du bei einem "echten" Ladenlokal Miete, Strom, Wasser, Müllabfuhr usw. als Betriebsausgaben buchst.
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2004, 06:44   #3
TP-Greis
 
Benutzerbild von Master of Disaster
 
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Master of Disaster lebt für das TP und seine UserMaster of Disaster lebt für das TP und seine UserMaster of Disaster lebt für das TP und seine UserMaster of Disaster lebt für das TP und seine UserMaster of Disaster lebt für das TP und seine UserMaster of Disaster lebt für das TP und seine UserMaster of Disaster lebt für das TP und seine UserMaster of Disaster lebt für das TP und seine User
Hab den Beitrag mal verschoben, passt hier besser als in den News
__________________
voll Fett, Ey
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Alt 27.04.2004, 07:38   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Ich denke mal es geht da nur ein Pauschalbetrag (wie beim Telefon). Oder irre ich mich da?
Da Irrst Du. Pauschbeträge für Betriebsausgaben gibt es nur für ein paar ganz bestimmte Berufsgruppen.

Zitat:
Und falls ich ihn absetzen kann, in welche Sparte auf dem Steuerformular kommt der Betrag?
Ab 2004 gibt es ein amtliches Formular dafür. Für 2003 wirst Du noch eine Gewinnermittlung erstellen müssen. Der Gewinn oder Verlusst kommt dann in die Anlag GSE der Einkommensteuererklärung.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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Alt 27.04.2004, 17:56   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
dodge macht alles soweit korrekt
Ich danke euch allen für eure Antworten. Jetzt sehe ich schon viel klarer!!

Tschaui,
Marion
dodge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2005, 17:35   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2005
Gena macht alles soweit korrekt
Nach reichlichem studieren des Forums und der FAQ hab ich nun auch eine Frage. Es ist ja sehr interessant, daß ich einen Online-Shop von der Steuer absetzen kann und beantwortet meine Frage im eigentlichen Sinn. Nur noch eine Bitte: kann mal jemand den Paragraphen dazu hier posten? Ist das im HGB verankert oder wo? *dumm frag*
Gena ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2005, 17:55   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Nur noch eine Bitte: kann mal jemand den Paragraphen dazu hier posten? Ist das im HGB verankert oder wo? *dumm frag*
Wenn du so fragst. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG:
"Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen"
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Alt 13.11.2005, 18:02   #8
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2005
Gena macht alles soweit korrekt
ich danke dir *fr0i*
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Alt 27.11.2005, 02:35   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2005
sammybee macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Thomas
... also genauso, wie du bei einem "echten" Ladenlokal Miete, Strom, Wasser, Müllabfuhr usw. als Betriebsausgaben buchst.
hmm? Habe ich das jetzt richtig verstanden... Wenn ich als Unternehmer ein Ladenlokal miete, kann ich die Miete absetzen?

Ich muss sagen da kenn ich mich nicht so aus... die 16% MwSt von der Miete, Stromkosten usw. kann ich ja als Vorsteuer geltend machen. Ich wusste aber nicht, dass ich dann die ganze Miete, Stromkosten usw. absetzen kann. Einen PC fürs Büro z.B. ja aber auch Miete und Stromkosten?

Geändert von sammybee (27.11.2005 um 02:39 Uhr).
sammybee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2005, 09:11   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Moin

§ 4 Abs. 4 EStG: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

Und wenn es sich um unternehmerisch genutzte Räume handelt sind die mit den Räumen im Zusammenhang stehenden Kosten also auch betrieblich veranlasst.

Bei der Miete ist jedoch darauf zu achten, dass nicht zwingend Umsatzsteuer ausgewiesen wird und ohne ausgewiesener Umsatzsteuer kann natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden (wäre ja auch noch schöner: keine USt zahlen aber Vorsteuer abziehen).

Gruß
Sven
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