eine Steuererklärung ist abzugeben, sofern das Finanzamt diese anfordert PUNKT
Dies kann das Finanzamt wie es will. Ob noch eine Veranlagung vorgenommen werden und somit ein Steuerbescheid erlassen werden kann hängt mit der Festsetzungsfrist zusammen. Das ist eine andere Baustelle.
Diese dauert grds. 4 Jahre und beginnt grds. mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist. Für Leute, die verpflichtet sind eine Erklärung abzugeben mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Erklärung abgegeben wurde spätestens jedoch nach 3 Jahren. Es kann also noch nach 7 Jahren ein Steuerbescheid ergehen.
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__170.html
Gruß
Sven