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Die Auskunft ist soweit richtig, aber nicht ganz vollständig. Du bekommst über die Umsatzsteuer eine Mitteilung. Einen Bescheid bekommst Du in der tat nur wenn die Ermittlung des Finanzamtes von den Erklärten Angaben abweicht. Da die Umsatzsteuer im Finanzamt von einer andern Stelle bearbeitet wird als Deine Einkommensteuererklärung durchaus später oder früher bei Dir ankommen als die Mitteilung über Umsatzsteuer. In den meisten Fällen kommt aber erste die Umsatzsteuer (geht einfach schneller zu bearbeiten).
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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