SetaPDF
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 31.05.2004, 17:05   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
thesecretboy macht alles soweit korrekt
Question

UstVA und Guthaben


hallo zusammen,

meine bisherigen UstVA's sahen eigentlich immer so aus, dass ich mehr einnahmen als ausgaben hatte - ergo - steuer zahlen von meiner seite aus.

nun ist es seit bestehen des unternehmens das erste mal so, dass wir mehr ausgaben als einnahmen hatten - ergo - ich habe ein steuerliches guthaben, um es mal so zu nennen.

bisher habe ich dann immer den betrag x unter angabe der steuernummer an das FA überwiesen. wie sieht es aber denn nun aus. nun habe ja eigentlich ich was zu bekommen. soweit ich weiss, haben wir damals bei der beantragung der steuernummer unsere bankverbidung angegeben. wird das "guthaben" gemäß meiner aufstellung dann automatisch vom FA auf mein girokonto überwiesen (also das des unternehmens meine ich)???

oder muss ich irgendwie mit einem anschreiben bei der einreichung der aufstellung darum bitten zu überweisen?? hab leider keinen schimmer, wie das bei guthaben aussieht.

ist übrigens ne ganz kleine einzelfirma. also nur ein gewerbe nebenbei ohne doppelte buchführung oder sowas. nur einnahmen-ausgaben-gegenüberstellung.

danke für euere antworten.
__________________
www.ice-medienagentur.de
logos, geschäftsausstattung, webdesign und hosting aus einer hand
thesecretboy ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 31.05.2004, 17:23   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
bei mir bucht das FA direkt ab, und im umgekehrten Fall wie bei dir jetzt, haben sie mir dann die Steuererstattung auch automatisch überwiesen.

sollte aber eigentlich auf deinem entsprechenden Steuerbescheid draufstehen "wird überwiesen auf Konto xyz ..."
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2004, 17:26   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
thesecretboy macht alles soweit korrekt
ich bekomme keine bescheide darüber vom FA sondern ich schicke immer nur meine aufstellung wie sie aus diversen programmen (lexware z.B.) rauskommen und werfe es denen in den briefkasten. den von mir ermittelten betrag, den ich zu zahlen habe überweise ich dann monat für monat dem FA. ich bekomme also nix von denen. zumindest bisher war das so.
__________________
www.ice-medienagentur.de
logos, geschäftsausstattung, webdesign und hosting aus einer hand
thesecretboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2004, 17:52   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
dann ruf doch mal einfach das FA an

und du bekommst keine USt.-Bescheide?

ich bekomme den immer (muss aber auch nur quartalsweise USt. abrechnen)
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2004, 17:54   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
thesecretboy macht alles soweit korrekt
siehste... vielleicht liegt da schon der unterschied.
__________________
www.ice-medienagentur.de
logos, geschäftsausstattung, webdesign und hosting aus einer hand
thesecretboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2004, 22:23   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
sollte aber eigentlich auf deinem entsprechenden Steuerbescheid draufstehen "wird überwiesen auf Konto xyz ..."
Für die monatlichen oder Vierteljährlichen Umsatzsteuer Voranmeldungen werden keine Umsatzsteuerbescheide vom Finanzamt versandt. Ich denke mal das Du da die Frage etwas Missverstanden hast.

Zitat:
bisher habe ich dann immer den betrag x unter angabe der steuernummer an das FA überwiesen. wie sieht es aber denn nun aus. nun habe ja eigentlich ich was zu bekommen. soweit ich weiss, haben wir damals bei der beantragung der steuernummer unsere bankverbidung angegeben. wird das "guthaben" gemäß meiner aufstellung dann automatisch vom FA auf mein girokonto überwiesen (also das des unternehmens meine ich)???
Ja der Finanzkasse ist Dein Konto bekannt und Guthaben werden automatisch erstattet sofern keine weiteren Steuerrückstände bzw. demnächst fällig Steuerzahlungen anstehen, dann wird nämlich Umgebucht und Du erhälst eine Umbuchungsmitteilung.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2004, 08:27   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
thesecretboy macht alles soweit korrekt
Exclamation

danke für die Auskunft! Prima!
__________________
www.ice-medienagentur.de
logos, geschäftsausstattung, webdesign und hosting aus einer hand
thesecretboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2004, 09:19   #8
TP-Member
 
Benutzerbild von swinks
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Offenburg
swinks macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich muss da nochmal nachhaken...
Da mein Gewerbe noch nicht so lange läuft, war meine erste UStVA eine satte Null-Nummer. Im Mai hatte ich eigentlich nur Ausgaben. Heißt das jetzt, ich hätte ein Guthaben beim FA, obwohl ich noch nie was gezahlt habe? Da könnte ja jeder ein Gewerbe anmelden, erstmal ordentlich Einkaufen und sich die USt wieder erstatten lassen...
Haltet mich für naiv, aber daran hab ich noch nie gedacht und auch nicht damit gerechnet, dass es vom FA auch mal was sozusagen "in Vorkasse" zurück gibt.
Wäre mir da fast was durch die Lappen gegangen? Ich bin zu gut für diese Welt... ;-)

Stefan
__________________

There are only 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
swinks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2004, 11:02   #9
TP-Supporter
 
Benutzerbild von duna
 
Registriert seit: Jul 2003
duna ist auf einem guten Weg
Ich hatte anfangs auch mehr Ausgaben als Einnahmen und habe problemlos vom Finanzamt immer die Umsatzsteuer zurückerhalten.
Das ging auch ganz von selbst, da ich ja bei meiner Anmeldung meine Bankverbindung angegeben habe. Die waren eigentlich auch ganz flott. Spätestens nach zwei Wochen nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung hatte ich das Geld auf meinem Konto.
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
duna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2004, 15:17   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Die Aussage mehr Ausgaben als Einnahmen = Vorsteuerguthaben wird hier scheinbar etwas missverstanden. Nur wenn man kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist und mehr Ausgaben hat die zum Vorsteuerabzug berechtigen als Umsatzsteuerpflichtige Umsätze gibt es was vom Finanzamt zurück. Sollten diese Guthaben zu hoch ausfallen und Regelmäßig auftreten sollten könnt Ihr schonmal Kaffee für den Finanzamtsprüfer aufsetzen, weil der kommt Euch dann mit Sicherheit besuchen *G*

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2004, 15:35   #11
TP-Member
 
Benutzerbild von swinks
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Offenburg
swinks macht alles soweit korrekt
Hab ich mir doch gedacht; das FA ist ja kein Wohltätigkeitsverein...
Das heißt also, wenn ich in einem Monat keine Einnahmen hatte, kann ich in der UStVA auch gleich eine null eintragen? Kann ich meine Ausgaben (bzw. die enthaltene Vorsteuer) aus dem Vormonat denn sozusagen "verzögert" angeben, wenn ich z.B. im Folgemonat Einnahmen hatte? (Unter die Kleinunternehmer-Regelung falle ich nicht)
__________________

There are only 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
swinks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2004, 15:41   #12
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
[QuoteHab ich mir doch gedacht; das FA ist ja kein Wohltätigkeitsverein...
Das heißt also, wenn ich in einem Monat keine Einnahmen hatte, kann ich in der UStVA auch gleich eine null eintragen? Kann ich meine Ausgaben (bzw. die enthaltene Vorsteuer) aus dem Vormonat denn sozusagen "verzögert" angeben, wenn ich z.B. im Folgemonat Einnahmen hatte? (Unter die Kleinunternehmer-Regelung falle ich nicht)[/quote] Das hast Du noch missverstanden. Wenn Du keine Umsätze gemacht hast, aber Kosten die zum Vorsteuerabzug berechtigen gehabt hast bekommst Du die Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt wieder. Nur wenn dies Regelmäßig der Fall ist oder die Guthaben sehr hoch sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das bald ein Prüfer vom Finanzamt vorbei kommt und prüft ob das alles so seine Richtigkeit hat. Auch könnte es passieren das das Finanzamt nicht das ganze Guthaben auszahlt sondern eine Sicherheitsleistung einbehält. Aufgrund der erheblichen Umsatsteuerhinterziehung der vergangen Jahre ist das Finanzamt da wesentlich strenger geworden und macht auch von seinem Recht der Umsatzsteuernachschau gebrauch.

Gruß Epic03

Edit: Und bevor ich es vergesse, die Umsatzsteuernachschau muss nicht angekündigt werden wie eine normale Betriebsprüfung. Die stehen dann einfach vor Eure Tür und sagen Guten Tag ich würde gerne mal Ihre Belege Prüfen.
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (01.06.2004 um 15:43 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2004, 15:50   #13
TP-Member
 
Benutzerbild von swinks
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Offenburg
swinks macht alles soweit korrekt
Ok, ich glaub' jetzt hab ich's.
Dann steht der anstehenden UStVA ja nichts mehr im Wege.
Na, ich hoffe ja mal für mich, dass die Einnahmen die Ausgaben demnächst deutlich übersteigen - Vorsteuerabzug hin oder her - wenn man nur Ausgaben hat, kommt man schnell in die Miesen... ;-)
Vielen Dank für die Klarstellung.
:O)
Stefan
swinks ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
UstVA und Guthaben UstVA und Guthaben
« USt und Vorsteuerabzug | Kleinunternehmer: 17500 für Kalendarjahr? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
TP - Battle & Co - Statement offiziell Robert Einfach so ... 15 04.05.2004 12:55


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:44 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67