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Alt 10.06.2004, 14:35   #1
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Was kann man steuerlich absetzen, Gewerbe Versandhandel


Hallo,

ich habe ein paar Fragen an euch, was ich für mein Gewerbe steuerlich absetzen kann. Ich habe als Gewerbe einen Versandhandel mit Computer-Hardware und Kleidungsstücken.

Thema PC:

Ich benutze den PC + Monitor + Multifunktionsgerät (Scanner, Kopierer, Drucker) ausschließlich fürs Gewerbe, zum Rechnungen drucken, mal was kopieren. Kann ich den PC voll absetzen? Den Monitor im Wert von 370€ habe ich schon vor dem gewerbe gehabt, kann ich ihn trotzdem auch abschreiben?

Thema Internet, Telefon, Fax, Handy:

Das Internet nutze ich auch nur für Bestellungen, Preisvergleiche, Bestellabwicklung usw. Kann ich die Grundgebühr für DSL und die laufenden Kosten voll absetzen? Dann habe ich ein Fax mit Telefon in einem, habe ich nur sehr wenig benutzt (Ein Fax und paar Telefonate). Benutze ich aber auch Privat. Handy ist dasselbe, ein paar Anrufe an meine Lieferanten und einige SMS auch privat. Wieviel kann ich davon absetzen? Wenn ich mir jetzt ein neues Handy kaufen würde, wäre das dann auch voll absetzbar?

Thema Auto:

z.Z. habe ich noch einen alten Corsa B, habe aber vor mir im nächsten Frühjahr was neues zu holen. Wenn es gut läuft wollte ich mir irgendetwas leasen. Ich fahre ca. 600km fürs Gewerbe / Monat und 1000km privat/Monat. Muss ich alle Kosten fürs Auto / Versicherung / Steuer / Sprit anteilig berechnen oder kann man da eine Pauschale absetzen?

Thema Neuanschaffungen:

Ich benötige für Bilder eine Digitalkamera. Kann ich diese voll absetzen?

Büromaterial:

Ich brauch natürlich auch Druckerpapier, Blöcke für Notizen, Ordner für Rechnungen usw. Da gehe ich mal von aus das ich das alles voll absetzen kann. Die werden wohl nicht alles kontrollieren ob ich das auch alles benutzt habe oder?


Die Frage bei alle dem ist bei wem liegt die Beweislast. Muss ich dem Finanzamt beweisen das ich z.B. das auto / Handy / PC zu x % beruflich nutze oder müssen sie beweisen das ich es nicht 100% beruflich nutze.

Danke für eure Hilfe.

Mfg
Christian
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Alt 10.06.2004, 15:47   #2
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Zitat:
Ich benutze den PC + Monitor + Multifunktionsgerät (Scanner, Kopierer, Drucker) ausschließlich fürs Gewerbe, zum Rechnungen drucken, mal was kopieren. Kann ich den PC voll absetzen? Den Monitor im Wert von 370€ habe ich schon vor dem gewerbe gehabt, kann ich ihn trotzdem auch abschreiben?
Das sind alles Betriebsausgaben. Der Monitor kann zu Buchwerten oder Teilwerten ins Betriebsvermögen eingelegt werden und über die restliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Buchwert = Anschaffungskosten ./. Afa bis zur Einlage in das Betriebsvermögen, Teilwert = Wert des Monitors bei Verkauf zum Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen.

Zitat:
Das Internet nutze ich auch nur für Bestellungen, Preisvergleiche, Bestellabwicklung usw. Kann ich die Grundgebühr für DSL und die laufenden Kosten voll absetzen? Dann habe ich ein Fax mit Telefon in einem, habe ich nur sehr wenig benutzt (Ein Fax und paar Telefonate). Benutze ich aber auch Privat. Handy ist dasselbe, ein paar Anrufe an meine Lieferanten und einige SMS auch privat. Wieviel kann ich davon absetzen? Wenn ich mir jetzt ein neues Handy kaufen würde, wäre das dann auch voll absetzbar?
Auch das sind Betriebsausgaben. Allerdings musst Du die Privatnutzung entweder Aufzeichen (z.B. durch Einzelverbindungsnachweise) oder zumindest Glaubhaft schätzen. Tust Du das nicht wird es das Finanzamt tun. Schätzwerte Telefon = 40% Privat d. Kosten pro Monat max. 35,59€ pro Monat. Schätzwert Handy = 25 Privat d. Kosten pro Monat max. 59,31 € pro Monat. Internet wird noch zu 100% Annerkannt, es sei denn die Kosten sind ungewöhnlich hoch.

Zitat:
Thema Auto:

z.Z. habe ich noch einen alten Corsa B, habe aber vor mir im nächsten Frühjahr was neues zu holen. Wenn es gut läuft wollte ich mir irgendetwas leasen. Ich fahre ca. 600km fürs Gewerbe / Monat und 1000km privat/Monat. Muss ich alle Kosten fürs Auto / Versicherung / Steuer / Sprit anteilig berechnen oder kann man da eine Pauschale absetzen?
Bei einer betrieblichen Nutzung eines Pkws zu mehr als 50% liegt Notwendiges Betriebsvermögen vor. Du kannst also Deinen Pkw ins Betriebsvermögen einlegen (siehe oben Einlage von Monitor) oder später auch ggf. die Leasinggebühren als Betriebsausgabe erfassen. Bei jeder Einlage ist zu beachten das eine spätere Entnahme in das Privatvermögen unter umständen Umsatzsteuerpflichtig ist. Auch bei der Pkw Nutzung hast Du Deinen Privatanteil zu ermitteln. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Führung eines Fahrtenbuches und Aufteilung der Kosten anhand der ermittelten % Sätze der Nutzung. 2. 1% Methode. 1% des Listeneinkaufspreies zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzg. Sonderausstattung und Umsatzsteuer sind pro Monat als Privatanteil zu erfassen (wirkt wie eine Umsatz wie auch oben der Privatanteil bei der Telefonnutzung etc.) Wie das genau mit der 1% Methode geht ? Googeln das hilft Dir weiter.

Die Privatanteile sind übrigens alle Umsatzsteurpflichtig und Du müsst dafür also monatlich Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.

Zitat:
Ich benötige für Bilder eine Digitalkamera. Kann ich diese voll absetzen?

Büromaterial:

Ich brauch natürlich auch Druckerpapier, Blöcke für Notizen, Ordner für Rechnungen usw. Da gehe ich mal von aus das ich das alles voll absetzen kann. Die werden wohl nicht alles kontrollieren ob ich das auch alles benutzt habe oder?
Das sind alles Betriebsausgaben. Bei der Digitalkamera aufpassen, ab 411€ Anschaffungskosten Netto muss sie auf Ihre Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Gibts eine Abschreibungstabelle für = auch über Googel zu finden). Alles was irgendwie kontrolliert werden kann wird auch nach Möglichkeit geprüft. Beispiel Du kaufst Kugelschreiber ein und er Prüfer sieht Das Du gar nichts mit Kugelschreiber schreibst, dann fliegen die Kosten natürlich wieder raus (so eine Kontrolle muss für den Prüfer natürlich Sinn machen, sprich bei Kleinkram wird da gar nichts passieren).

Zitat:
Die Frage bei alle dem ist bei wem liegt die Beweislast. Muss ich dem Finanzamt beweisen das ich z.B. das auto / Handy / PC zu x % beruflich nutze oder müssen sie beweisen das ich es nicht 100% beruflich nutze.
Bei dem Wort Beweislast muss man differenziert gucken. Erstmal musst Du nur Glaubhauft machen das Dir diese Kosten für den Betrieb entstanden sind. Wann etwas Glaubhauft ist kann man nicht genau definieren. Der Prüfer muss Dir das einfach erstmal abnehmen. Was die Priatanteile betrifft so liegt die Beweislast bei Dir in Form eines Fahrtenbuches oder bei Telefon etc. Einzelaufzeichungen. Kannst Du die Höhe Deiner Privatanteile nicht genau Belegen wird das Finanzamt selber schätzen. Kannst Dir vieleicht vorstellen das solche Schätzungen nicht gerade zu Deinem Vorteil ausfallen würden (von der Privaten Pkw Nutzung mal abgesehen, das ist gesetzlich geregelt mit der 1% Methode).

Gruß Epic03
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Alt 11.06.2004, 13:22   #3
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Den Monitor habe ich auch fürs Gewerbe gekauft, nur halt 2 Monate vorher. Kann ich dann nicht den vollen Kaufpreis mit ins Betriebsvermögen mit einbringen? Wie ist das mit der Ust, kann ich die beim einbringen in das betriebsvermögen grundsätzlich direkt voll absetzen oder dann auch nur jedes Jahr anteilig mit der Abschreibung?

Wie ist das wenn man keine Einzelverbindungsnachweise bekommt zur Telefonrechnung. Beim handy bekomme ich welche, nur beim Telefon nicht, da hier ja auch noch mehr Leute im haus telefonieren würde das eh nichts bringen. Wenn ich bei der Steuererklärung was schätze, wie kontrollieren die das denn ob das stimmt oder nicht?

Heißt das wenn ich den PKW zu mehr als 50% beruflich nutze ist er voll absetzbar, unter 50% beruflich nur anteilig?

Mfg
Christian

Geändert von z4-fan (11.06.2004 um 13:30 Uhr).
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Alt 11.06.2004, 13:32   #4
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Zitat:
Den Monitor habe ich auch fürs Gewerbe gekauft, nur halt 2 Monate vorher. Kann ich dann nicht den vollen Kaufpreis mit ins Betriebsvermögen mit einbringen?
Dann ist es eine Vorweggenommene Betriebsausgabe, die Du voll als Betriebsausgabe geltend machen kannst. Zu diesem Thema hab ich einen recht jungen Beitrag Stellung genommen. Ggf. einfach mal die Suchfunktion des Forums benutzen.

Zitat:
Wie ist das mit der Ust, kann ich die beim einbringen in das betriebsvermögen grundsätzlich direkt voll absetzen oder dann auch nur jedes Jahr anteilig mit der Abschreibung?
Vorsteuer wird nicht mit abgeschrieben. Nur der Nettobetrag. Den Vorsteuerbetrag bekommst Du als Regelversteuerer ja vom Finanzamt erstattet (Kleinunternehmer § 19 UStG schreiben den Bruttobetrag ab).

Zitat:
Wie ist das wenn man keine Einzelverbindungsnachweise bekommt zur Rechnung. Beim handy bekomme ich welche, nur beim Telefon nicht, da hier ja auch noch mehr Leute im haus telefonieren würde das eh nichts bringen.
Jeder kann über seine Telefonate einen Einzelverbindungsnachweis bei seinem Telefonanbieter beantragen. Sollte das trotzdem für Dich nicht in Frage kommen siehe oben was ich zur Schätzung geschrieben habe.

Zitat:
Wenn ich bei der Steuererklärung was schätze, wie kontrollieren die das denn ob das stimmt oder nicht?
Ich weiß nicht wieviele Unternehmer es gibt, die das gleiche machen wie Du, aber es sind sicherlich ein paar 100.000. Jeder Finanzbeamte verfügt über eine Umfangreiche Datenbank in der er Abfragen kann wie hoch ganz bestimmte Kosten in ganz bestimmten Unternehmenszweigen bei ganz bestimmten Umsatzgrößen anfallen. Fällst Du mit Deinen Kosten darüber hat er Grund genug Deine Kosten näher zu prüfen und ggf. zu Kürzen. Achja Schätzung heißt nicht das Du Dir irgendwelche Zahlen ausdenken kannst. Wäre z.b. schlecht wenn Du einen betrieblichen Kostenanteil schätzt der die tatsächlichen Kosten übersteigt

Zitat:
Heißt das wenn ich den PKW zu mehr als 50% beruflich nutze ist er voll absetzbar, unter 50% beruflich nur anteilig?
Nein das heißt es nicht. Wenn ein Pkw dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann dann sind immer alle Kosten zu 100% abzugsfähig. Der Privatanteil wird dann wie oben beschrieben extra erfasst so das insgesammt die Kosten des Pkws sich dann nur noch Anteilig auf den Gewinn auswirken.

Gruß Epic03
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Geändert von Epic (11.06.2004 um 13:39 Uhr).
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Alt 11.06.2004, 15:52   #5
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Zitat:
Zitat von Epic
Nein das heißt es nicht. Wenn ein Pkw dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann dann sind immer alle Kosten zu 100% abzugsfähig. Der Privatanteil wird dann wie oben beschrieben extra erfasst so das insgesammt die Kosten des Pkws sich dann nur noch Anteilig auf den Gewinn auswirken.

Gruß Epic03
Das ist mir wieder zu hoch. Angenommen ich würde ein Auto leasen für 300€ / Monat inkl. MwSt. Wieviel könnte ich absetzen wenn ich es zu 80% beruflich und wieviel wenn ich es 30% beruflich nutze? 240€ bzw. 90€ oder 300€ bzw. 90€?

Mfg
Christian
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Alt 11.06.2004, 19:26   #6
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Zitat:
Das ist mir wieder zu hoch. Angenommen ich würde ein Auto leasen für 300€ / Monat inkl. MwSt. Wieviel könnte ich absetzen wenn ich es zu 80% beruflich und wieviel wenn ich es 30% beruflich nutze? 240€ bzw. 90€ oder 300€ bzw. 90€?
Ich hatte oben geschrieben das der Pkw zu 100% abzugsfähig ist wenn er ins Betriebsvermögen eingelegt wird. So war das auch gemeint.

So und der nächste Schritt ist die Ermittlung des Privatanteils. Dazu Googel nach Fahrtenbuch und oder nach der 1% Methode. Der Privatanteil wird dann als "Umsatz gebucht" Richter Begriff untentgeltliche Wertabgabe an den Unternehmern Umsatzsteuerpflichtig und Umsatsteuerfreier Anteil.

Anders kann ich es leider auch nicht erklären. Vieleicht solltest Du mal überlegen einen Steuerberater mit der Erfüllung Deiner Pflichten und natürlich auch Rechte zu beauftragen, das ist vieleicht einfacher als zu versuchen innerhalb von ein paar Tagen etwas zu lernen wofür andere Leute mehrere Jahre benötigen. Es hilft Dir nicht wenn ich Dir alle Deine Fragen auf dem Silbertablett liefere wenn Du den Hintergrund nicht verstehst. Du wirst meine Antworten dann niemals in der Praxis richtig umsetzten können und jedesmal wieder vor dem gleichen Problem stehen.

Gruß Epic03

Gruß Epic03
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Alt 11.06.2004, 22:52   #7
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Ich werde mir im Juli einen Steuerberater holen. Nur jetzt habe ich noch 3 Wochen Klausuren in der Uni, und vorher lohnt ein Besuch beim Steuerberater nicht, da ich zuwenig zeit habe. Jetzt habe ich deine Erklärung ja verstanden.

Mfg
Christian
z4-fan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2005, 12:48   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: 127.0.0.1
jay_nasty macht alles soweit korrekt
sorry muss mich mal hier einmischen


lasst uns mal in zahlen sprechen


...cih hab mir im januar ein auto für 1450 Eur gekauft so ein golf von privat halt

hab den in mein betriebsvermögen gebucht.

mit den beweispflichten usw. hab ich ja verstanden ..was ich fragen wollte

ob ich nun 232 eur von meinem mehrwertsteuer verrechnungskonto abziehen kann

irgendwie hab ich es nämlich geschafft einen einnahme / überschuss von [-100,09 ]
zu erziehlen und [+ 206,73 ] auf meiner kurzzeitigen verbindlichkeiten (mehrwertsteuer) abführen zu müssen..

ich würd gerne einen kleinen anfangsbonus irgendwie bekommen
auf dem betriebsanlagekonto aber leider wird nicht abgezogen..

Geändert von jay_nasty (09.04.2005 um 12:54 Uhr).
jay_nasty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2005, 14:54   #9
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Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Mal grundlegend gefragt: Du hattest aber schon verstanden, dass Du Dir nur Vorsteuer ziehen (und vom Finanzamt wiederbekommen) kannst, wenn die USt. in der Rechnung, die Du bekommen hast, auch ausgewiesen ist? Das kann bei einem Kauf von einer Privatperson, wie hier und auch hier bereits gesagt, nicht der Fall sein, denn als Privatperson kann man keine USt. ausweisen.
__________________


~ ...! ~
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2005, 17:56   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: 127.0.0.1
jay_nasty macht alles soweit korrekt
ich hab auf die ausnahme gehofft




sorry für mein rumgespamme .habs jetzt kapiert
jay_nasty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2005, 19:34   #11
TP-Insider
 
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Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von jay_nasty
ich hab auf die ausnahme gehofft
Nö, warum eine Ausnahme?!

Zitat:
Zitat von jay_nasty
habs jetzt kapiert
Fein!
__________________


~ ...! ~
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