Zitat:
|
Ich habe ein Gewerbe angemeldet, habe aber jedoch schon vor Gewerbebeginn Anschaffungen getätigt. Diese kann ich ja auch steuerlich absetzen. Kann ich die Vorsteuer für die Anschaffungen in der ersten Ust-VA geltend machen?
|
Richtig wäre, für den Zeitraum vor Gewerbeeröffnung eine extra USt - Voranmeldung abzugeben und eine extra Gewinnermittlung. Allerdings ist das meiner Meinung nach zuviel Aufwand und ist nur wichtig, wenn es sich bei dem Zeitraum vor Gewerbeanmeldung um ein anders Kalenderjahr handelt.
Zitat:
|
Ich habe einer Privatperson im ausland was verkauft (luxemburg) und Rechnung mit Umsatzsteuer geschrieben. Muss ich diese Umsatzsteuer in der Ust-VA irgendwo gesondert ausweisen oder auch in Zeile 28 bei den ganz normalen Umsätzen angeben?
|
In Deinem Fall müssen Eintragungen in der Zeile 28 gemacht werden. Würde eine steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen § 6a UStG wären Eintragungen in Zeile 21 bwz. 32 zu machen.
Gruß Epic03