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Alt 05.07.2004, 04:07   #1
DOB
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
DOB macht alles soweit korrekt

Barzahlung (nicht als Privateinlage) buchen


Hallo,

ich bin seit knapp einem Jahr Kleinunternehmer und habe jetzt zum ersten Mal den Fall, dass ich eine Privatausgabe getätigt habe. Ich habe bisher keine Privateinlagen getätigt und möchte daran im Prinzip aus Gründen der Übersichtlichkeit auch festhalten (Wenn ich derzeit auf meinen Firmen-Kontoauszug gucke weiß ich direkt was Sache ist, ohne groß rumzurechnen ).

Daher meine Frage: Ist es in Ordnung, wenn ich den Betrag mit Betreff "Firma AB, Rechnung XY (Barzahlung)", einfach vom Firmenkonto auf mein privates Konto überweise (und die zugehörige Rechnung natürlich brav abhefte)?
DOB ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.07.2004, 10:14   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von xXxNEMESISxXx
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Nürnberg
xXxNEMESISxXx ist auf einem guten Weg
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Im Prinzip ja das wichtigste ist einfach das das Finanzamt bei einer Überprüfung (Daten müßen 10 Jahre lang nachgewiesen werden können) genauso der Steuerberater die Transaktion eindeutig zuweisen können.
Eindeutige Bezeichnung incl. Rechnung und was noch dazugehört auch ablegen.

Du sagt das du die Geschäfliche Ausgabe aus Privatmitteln bezahlst hast hätte aber von „Geschäft“ bzw. Geschäftskonte abgebucht werden/bezahlt werden sollen. Kein Problem du erstattest dir selbst die Kosten alles überm Geschäftkonto laufen lassen Rechnung incl. Quittung behalten Abheften eindeutige Bezeichnung bein Buchen wählen das wars
__________________
  • Für alles was wir hätten denken müssen - und niemals gedacht haben.
  • Für alles was wir hätten sagen müssen - und niemals gesagt haben.
  • Für alles was wir hätten tun müssen - und niemals getan haben.
Lass mich in den nächsten Stunden nicht mutlos sein
xXxNEMESISxXx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2004, 23:16   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2004
achimpje macht alles soweit korrekt
Smile

Zitat:
Zitat von DOB
Hallo,

ich bin seit knapp einem Jahr Kleinunternehmer und habe jetzt zum ersten Mal den Fall, dass ich eine Privatausgabe getätigt habe. Ich habe bisher keine Privateinlagen getätigt und möchte daran im Prinzip aus Gründen der Übersichtlichkeit auch festhalten (Wenn ich derzeit auf meinen Firmen-Kontoauszug gucke weiß ich direkt was Sache ist, ohne groß rumzurechnen ).

Daher meine Frage: Ist es in Ordnung, wenn ich den Betrag mit Betreff "Firma AB, Rechnung XY (Barzahlung)", einfach vom Firmenkonto auf mein privates Konto überweise (und die zugehörige Rechnung natürlich brav abhefte)?
Diese Frage läßt sich nur genau beantworten, wenn man weiss, ob du zur Buchhaltung verpflichtet wurdest oder selbst optiert hast, das zu tun.
Im Falle, dass du nur eine Überschussrechnung gemäß § 4 Absatz 3 EstG machst, sind die internen Vorgängen, wie Bareinlagen/entnahmen nicht extra zu erfassen, insoweit ergibt sich dein Problem erst garnicht.
Im Falle, dass du eine Gewinnermittlung nach § 5 EstG machst und du buchhaltungspflichtig bist, musst du Einlagen und Entnahmen zeitgenau erfassen. Nachträgliche Buchungen könnten später bei einer Prüfung zu Problemen führen und den Eindruck erwecken, dass deine Kassenbuchführung fehlerhaft ist.
Restriktiver ist es noch, wenn "du" eine GmbH bist, dann ist eine Privatentnahme ein vorweggenommender Gewinn und müsste auf ein Gesellschafterverrechnungskonto gebucht werden.
So wie deine Schilderung aussieht glaube ich aber eher, dass du keine Extrabuchung vornehmen musst.

Gruss
<achimpje>

Geändert von achimpje (12.07.2004 um 23:23 Uhr).
achimpje ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2004, 18:50   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von achimpje
Diese Frage läßt sich nur genau beantworten, wenn man weiss, ob du zur Buchhaltung verpflichtet wurdest oder selbst optiert hast, das zu tun.
Im Falle, dass du nur eine Überschussrechnung gemäß § 4 Absatz 3 EstG machst, sind die internen Vorgängen, wie Bareinlagen/entnahmen nicht extra zu erfassen, insoweit ergibt sich dein Problem erst garnicht.
Im Falle, dass du eine Gewinnermittlung nach § 5 EstG machst und du buchhaltungspflichtig bist, musst du Einlagen und Entnahmen zeitgenau erfassen. Nachträgliche Buchungen könnten später bei einer Prüfung zu Problemen führen und den Eindruck erwecken, dass deine Kassenbuchführung fehlerhaft ist.
Restriktiver ist es noch, wenn "du" eine GmbH bist, dann ist eine Privatentnahme ein vorweggenommender Gewinn und müsste auf ein Gesellschafterverrechnungskonto gebucht werden.
So wie deine Schilderung aussieht glaube ich aber eher, dass du keine Extrabuchung vornehmen musst.

Gruss
<achimpje>

Es macht keinen Unterschied ob man Freiwillig Bücher führt oder Gesetzlich dazu verpflichtet ist. Wenn man Bücher führt müssen auch die gesetzlichen Rahmenbedinungen stimmen.

Was die Privatentnahmen und Einlagen bei der Gewinnermittlung nach §4 (3) EStG betrifft so bin ich der Meinung hat sich da vor kurzem etwas geändert und Privatentnahmen und Einlagen müssen augezeichnet werden. Ich habe diese Woche leider nur wenig Zeit, aber ich werde nochmal nachgucken ob das wirklich so stimmt und wenn in welchem Umfang und ab wann.

Den Rest lass ich mal so stehen, auch wenn es nicht ganz richtig ist bzw. meint wohl das richtige, aber ungünstig formuliert . Wird wohl eh niemanden hier betreffen.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (13.07.2004 um 18:52 Uhr).
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