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Zitat von DOB
Hallo,
ich bin seit knapp einem Jahr Kleinunternehmer und habe jetzt zum ersten Mal den Fall, dass ich eine Privatausgabe getätigt habe. Ich habe bisher keine Privateinlagen getätigt und möchte daran im Prinzip aus Gründen der Übersichtlichkeit auch festhalten (Wenn ich derzeit auf meinen Firmen-Kontoauszug gucke weiß ich direkt was Sache ist, ohne groß rumzurechnen  ).
Daher meine Frage: Ist es in Ordnung, wenn ich den Betrag mit Betreff "Firma AB, Rechnung XY (Barzahlung)", einfach vom Firmenkonto auf mein privates Konto überweise (und die zugehörige Rechnung natürlich brav abhefte)?
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Diese Frage läßt sich nur genau beantworten, wenn man weiss, ob du zur Buchhaltung verpflichtet wurdest oder selbst optiert hast, das zu tun.
Im Falle, dass du nur eine Überschussrechnung gemäß § 4 Absatz 3 EstG machst, sind die internen Vorgängen, wie Bareinlagen/entnahmen nicht extra zu erfassen, insoweit ergibt sich dein Problem erst garnicht.
Im Falle, dass du eine Gewinnermittlung nach § 5 EstG machst und du buchhaltungspflichtig bist, musst du Einlagen und Entnahmen zeitgenau erfassen. Nachträgliche Buchungen könnten später bei einer Prüfung zu Problemen führen und den Eindruck erwecken, dass deine Kassenbuchführung fehlerhaft ist.
Restriktiver ist es noch, wenn "du" eine GmbH bist, dann ist eine Privatentnahme ein vorweggenommender Gewinn und müsste auf ein Gesellschafterverrechnungskonto gebucht werden.
So wie deine Schilderung aussieht glaube ich aber eher, dass du keine Extrabuchung vornehmen musst.
Gruss
<achimpje>
