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Soweit ich das weiß, ist das immer nur auf ein Jahr zu sehen. Wenn du die 50.000,- € Grenze in zB 2004 überschreitest, musst du dafür zwar nichts nachzahlen oder die USt. nachträglich abführen, aber du kannst im Jahr 2005 dann nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen...
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