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Alt 09.07.2004, 16:08   #1
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bohne macht alles soweit korrekt
Exclamation

Darf beim Kleinunternehmer ein bestimmter Umsatz nicht überschritten werden ?


Hallo,

ich würde gerne Wissen ob ich als Kleinunternehmer (Nebengewerbe ohne Umsatzsteuerauszug) beim Warenhandel einen bestimmten Umsatzsatz nicht überschreiten darf?

Ich meine nicht den Gewinn sondern den Umsatz?

Es geht mir darum wenn es hier wirklich eine Sperre gibt, nicht das ich aufeinmal unter ein Vollgewerbe falle?

Meinen Steuerberater kann ich heute diesbezüglich nicht mehr erreichen.

Aber ich denke einer von Euch kann mich heute oder morgen noch aufklären!

Danke!

Gruß Bohne
bohne ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.07.2004, 16:37   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Talking

Zitat:
Die für Umsätze ...Umsatzsteuer wird von Unternehmern ... nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
weiterlesen ...
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2004, 17:00   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2004
bohne macht alles soweit korrekt

Darf beim Kleinunternehmer ein bestimmter Umsatz nicht überschritten werden ? Auf The


Letzte Jahr habe ich noch drauf gezahlt dieses Jahr werde ich meine ersten Gewinne fahren.

Das heißt das soviel ich muß darauf achten das ich nicht über 50.000 Euro Umsatz komme.

Was ist wenn ich die Überschreite, muß ich dann was nachzahlen?

Und wie würde das im 3 Jahr aussehen? Gilt da auch die 50.000 Euro Grenze?

Gruß Bohne
bohne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2004, 17:36   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Soweit ich das weiß, ist das immer nur auf ein Jahr zu sehen. Wenn du die 50.000,- € Grenze in zB 2004 überschreitest, musst du dafür zwar nichts nachzahlen oder die USt. nachträglich abführen, aber du kannst im Jahr 2005 dann nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2004, 19:09   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Lese Dir mal bitte die Faq Kleinunternehmer durch, da hab ich ganz genau beschrieben wie die 50.000 € Grenze zu verstehen und zu prüfen ist.
Faq Kleinunternehmer

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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