 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, Fragen stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
10.06.2006, 09:47
|
#136
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
|
Zitat von Poloatze
dürfte m.E. nicht der Fall sein, da § 19 UStG auf § 18 Abs. 3 + 4 UStG verweist und dies die Jahresanmeldung ist.
|
Dann hätte ich aber doch die Möglichkeit, im laufenden Jahr UStVa abzugeben, durch welche ich immer eine hohe Erstattung bekomme, im Dezember allerdings, mache ich einen riesigen Gewinn, mit dem ich, aufs Jahr gesehen, mehr USt zahle, als dass ich Vorsteueranspruch habe. Dann entscheide ich mich im Dez. von der Kleinunternehmerregelung gebrauch zu machen und zahle die erstatte Vorsteuer zurück, der Zinsvorteil bleibt allerdings...
Oder?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
13.07.2006, 11:41
|
#137
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
|
Hallo,
nach § 19 I UStG wird die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern nicht erhoben. Nach § 19 II 1 UStG kann der Kleinunternehmer auf die Anwendung von § 19 I UStG verzichten.
Wie läuft das in der Praxis ab?
Muß sich der Kleinunternehmer als solcher outen und eine Schätzung seines Umsatzes bzw. seinen Status als Kleinunternehmer angeben, wenn er sich beim Finanzamt anmeldet, also seine Steuernummer erhält? Das würde bedeuten, dass die Anwendung der Regelung einer Mitteilung oder gar eines erlaubenden Bescheids bedürfte.
Oder, und so verstehe ich § 19 II 1 UStG, wird mit der ersten Steuerfestsetzung, also dem jährlichen Steuerbescheid, etwa automatisch § 19 I UStG angewendet, es sei denn, der Unternehmer widerspricht irgendwann vorher? Zweiteres würde ja bedeuten, dass ich selber am Anfang eine Schätzung mache und dann entweder die Umsatzsteuer berechne oder eben nicht. Schätze ich dann falsch und überschreite die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer, dann muß ich dem Finanzamt glaubhaft machen, dass meine Schätzungen in Ordnung waren oder die Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen.
Es würde aber eben auch bedeuten, dass der Kleinunternehmer es sich bis zur ersten Steuerfestsetzung und seinem ersten Widerspruch gegen die Anwendung des § 19 I UStG (die ihn ja 5 Jahre bindet) offen halten kann.
Verwirrt bin ich trotz des klaren Wortlauts, weil bei manchen Beteiligten die Frage aufkommt, was zu machen ist, wenn der Umsatz über der "Schätzung" liege und was das Finanzamt dann mache.
Ist damit eine eigene Schätzung gemeint, die ich zunächst für mich behalte oder eine Schätzung, die ich am Anfang dem Finanzamt übermittele?
Christoph
|
|
|
13.07.2006, 11:54
|
#138
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Du musst ja zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit so einen Steuerfragebogen vom FA ausfüllen. Darin wird eine Schätzung angegeben und man entscheidet sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung. Wenn man natürlich seine Umsätze auf über 17500 € schätzt, kann man das mit der Kleinunternehmerregelung eh gleich vergessen.
Außerdem spricht das Gesetz von "im vorangegangen Jahr nicht über 17500 € und im laufenden nicht über 50000 €.....".
|
|
|
13.07.2006, 12:25
|
#139
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
|
Zitat:
|
Zitat von dorintia
Du musst ja zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit so einen Steuerfragebogen vom FA ausfüllen. Darin wird eine Schätzung angegeben und man entscheidet sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.
|
Ah, Danke.
Wenn man nun zu Beginn für die Kleinunternehmerregelung "entschieden" hat, aber ab der ersten Rechnung trotzdem Umsatzsteuer berechnet/vereinnahmt/abführt, müßte das Finanzamt sich ja eigentlich nur darüber freuen.
§ 19 II USTG spricht auch von der Möglichkeit, dass man bis zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung auf die Anwendung des § 19 I USTG, also der Kleinunternehmerreglung, verzichten kann.
Gruß,
Brüni
|
|
|
13.07.2006, 12:39
|
#140
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
|
Zitat von Brüni
§ 19 II USTG spricht auch von der Möglichkeit, dass man bis zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung auf die Anwendung des § 19 I USTG, also der Kleinunternehmerreglung, verzichten kann.
|
Ja, ich denke das ist für die, die eben wegen der Umsatzhöhe Kleinunternehmer wären. Wenn es bei mir endlich so weit ist, werde ich auch nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, obwohl ich es nach der Umsatzhöhe könnte.
|
|
|
08.08.2006, 16:17
|
#141
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2006
Ort: München
|
Hallo!
ICh habe auch eine Frage zum Thema Kleinunternehmer und hoffe bald Antwort zu bekommen... Danke schon mal:
Also:
Ich bin Studentin und habe ein Praktikum gemacht. Nebenbei habe ich in der gleichen Firma ein Konzept erstellt (war abgemacht) und diese Konzepterstellung sollte extra per Prämie honoriert werden. Nun ist diese Prämiengeschichte wohl doch nicht so einfach zu regeln, um möglichst ohne Rente/Umsatz/etc.steuern zu regeln - die Personalabteilung macht nun doch nicht so mit wie gedacht und nun soll es Abteilungsintern abgerechnet werden und zwar als Kleinunternehmertum meinerseits.
Wie ist das als Kleinunternehmer? Kann ich das im Nachhinein noch so einfach machen (besonders als Studentin?)
Sollte ich nicht besser ein Gewerbe anmelden?Geht das nachträglich?
Auf was muss ich achten, damit es wirklich am Ende möglichst Brutto=Netto rauskommt....???
Gibts irgendwelche Sonderregelungen, weil ich Studentin bin???
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!
Gruß,
Annou
|
|
|
08.08.2006, 16:32
|
#142
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2006
Ort: München
|
Ach und noch was...
Kann ich in einem Jahr KU sein und im nächsten Jahr wieder nicht (war bei mir ein einmaliges Projekt [vorerst  ] dann z.B. Angestellte sein und in 2 Jahren dann wieder mit den gleichen Anfangsbedingungen als KU anfangen???
VIELEN DANK nochmals.
Gruß, Annou
|
|
|
08.08.2006, 16:39
|
#143
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Kleinunternehmer sein bedeutet ein Gewerbe angemeldet zu haben.
Wenn das eine einmalige Sache war, kannst du denen wohl eine einmalige Rechnung ausstellen, allerdings ohne Ausweisung der Mwst. Dieses Einkommen gibst du dann ganz normal bei deiner jährlichen Steuererklärung an.
Inwieweit dann für dich bestimmte Sachen (Kindergeld, Krankenkasse) wegfallen, kommt ja auf deine gesamten pers. Einkommensverhältnisse an.
|
|
|
22.08.2006, 13:42
|
#144
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
|
hallo!
Erstmal find ich dieses Forum hier ziemlich gut da ich schon so viel gelernt hab ^-^.
Nun hab ich ein paar kleine Fragen.
Vor allem um sicher zu gehen das ich das hier alles richtig verstanden hab, weil es viele infos waren @.@
Also:
- Als Kleinunternehmen muss ich keine Umsatzsteuer/MwSt bezahlen soweit sin wir uns ja alle einig ^-^.
Demnach darf ich dann auf einer Rechnung an Privatleute keine MwSt ausweisen. Hab ich das richtig verstanden?
Einfach nur der nackte Betrag mit Porto.
- Dann wenn ich im Juli Gewerbe anmelde muss ich dies berücksichtigen bei meiner Schätzung. Heißt ich darf nur für die restlichen 6 Monate (einschließlich Juli) oder erst ab August also für 5 Monate meine Schätzung abgeben?
- die 17.500€ sin der Gesamtumsatz. Heißt das was ich für den Artikel bezahlt hab als Händler + meinen Gewinn oder nur mein Reingewinn?
- Dann mit der Einfurhumsatzsteuer @.@
Muss ich das gleich angeben wenn ich den fragebogen bekommen das ich im Nicht-EU Land einkauf oder erst später bei der Steuererklärung? oder wird das beim Zoll bezahlt?
- Was is eigentlich mit der privaten Krankenversicherung?
Kann man das auch irgendwie geltend machen?
- Ach und....wenn ich schon dabei bin
Die Formulare für meine Steuererklärung...krieg ich die zugeschickt oder muss ich da immer anrufen und die mir schicken lassen?
Ich bedanke mich jetzt schon bei dem netten Menschen der mir antwortet
*Blümchen reich*
Geändert von Kai_Iwanov (22.08.2006 um 13:44 Uhr).
|
|
|
22.08.2006, 13:49
|
#145
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
Als Kleinunternehmen muss ich keine Umsatzsteuer/MwSt bezahlen soweit sin wir uns ja alle einig ^-^.
Demnach darf ich dann auf einer Rechnung an Privatleute keine MwSt ausweisen. Hab ich das richtig verstanden?
Einfach nur der nackte Betrag mit Porto.
|
richtig
Zitat:
|
Dann wenn ich im Juli Gewerbe anmelde muss ich dies berücksichtigen bei meiner Schätzung. Heißt ich darf nur für die restlichen 6 Monate (einschließlich Juli) oder erst ab August also für 5 Monate meine Schätzung abgeben?
|
einschließlich Juli
demnach darf die Schätzung dann 8.750 EUR (17500 EUR * 6/12) nicht übersteigen.
Zitat:
|
die 17.500€ sin der Gesamtumsatz. Heißt das was ich für den Artikel bezahlt hab als Händler + meinen Gewinn oder nur mein Reingewinn?
|
dein Verkaufspreis zzgl. 16 % Umsatzsteuer.
Zitat:
|
Muss ich das gleich angeben wenn ich den fragebogen bekommen das ich im Nicht-EU Land einkauf oder erst später bei der Steuererklärung? oder wird das beim Zoll bezahlt?
|
die wird am Jahresende eingetragen in die Umsatzsteuererklärung.
Zitat:
Was is eigentlich mit der privaten Krankenversicherung?
Kann man das auch irgendwie geltend machen?
|
als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer im Mantelbogen auf Seite 3
Zitat:
|
Die Formulare für meine Steuererklärung...krieg ich die zugeschickt oder muss ich da immer anrufen und die mir schicken lassen?
|
da musst du zur Gemeinde oder Stadt spazieren oder alternativ die im Internet downloaden.
Gruß
Sven
|
|
|
22.08.2006, 14:15
|
#146
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
|
Zitat von Kai_Iwanov
[list=1][b]Als Kleinunternehmen muss ich keine Umsatzsteuer/MwSt bezahlen soweit sin wir uns ja alle einig ^-^.
Demnach darf ich dann auf einer Rechnung an Privatleute keine MwSt ausweisen. Hab ich das richtig verstanden?
|
Nein, nicht richtig, bzw. falsch formuliert oder unvollständig...............
Du zahlst natürlich auf deine Einkäufe Mwst., darfst aber auf keiner von dir gestellten Rechnung diese ausweisen, egal ob Privat- oder gewerbl. Kunde. Somit musst du keine Umsatzsteuer an das FA abführen.
|
|
|
22.08.2006, 17:28
|
#147
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Witten
|
[quote=Poloatze]richtig
Hallo,
"dein Verkaufspreis zzgl. 16 % Umsatzsteuer."
ich verstehe nur eins nicht; muss ich um den Umsatz zu bestimmen auf meinen Verkaufspreis auch noch die 16 % USt drauf rechnen, die ich gar nicht eingenommen habe ?
z. B. Ich habe in der GuV als Umsatz 17.000,00 € stehen , die ich auch eingenommen habe;dann muss ich noch 16 % USt drauf rechnen, ( sind 2.720,00 € ), und damit habe den Umsatz in Höhe von 19.720,00 € => keine Kleinunternehmerregelung!?
Ist das richtig?
Ich bedanke mich schon mal!
|
|
|
22.08.2006, 17:39
|
#148
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
z. B. Ich habe in der GuV als Umsatz 17.000,00 € stehen , die ich auch eingenommen habe;dann muss ich noch 16 % USt drauf rechnen, ( sind 2.720,00 € ), und damit habe den Umsatz in Höhe von 19.720,00 € => keine Kleinunternehmerregelung!?
|
genau, klingt zwar komisch, ist aber so.
|
|
|
22.08.2006, 18:31
|
#149
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
|
Für mich klingt das eher unlogisch, aber ok da werden wir nichts dran ändern können XD
Muss ich dann eigentlich auch Porto in die Jahresberechnung einfließen lassen?
|
|
|
22.08.2006, 18:41
|
#150
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Muss ich dann eigentlich auch Porto in die Jahresberechnung einfließen lassen?
|
die Beträge, die du vereinnahmst als Betriebseinnahmen sind anzusetzen zzgl. der USt um den Gesamtumsatz zu berechnen, wobei das Porto ja grds. steuerfrei ist allerdings in dem Fall als Nebenleistung zur Hauptleistung gilt und einheitlich betrachtet wird. Es ist also auch das Porto in die Gesamtumsatzberechnung einzubeziehen und letztlich auch mit 16 % zu belasten.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:09 Uhr.
|
 |