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22.08.2006, 20:57
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#151
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Ja aber ich geb doch das Porto wieder aus. Warum muss ich das dann mit einrechnen? davon hab ich ja nichts 
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22.08.2006, 21:03
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#152
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ja aber ich geb doch das Porto wieder aus. Warum muss ich das dann mit einrechnen? davon hab ich ja nichts
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Beim Einkauf buchst du es als Betriebsausgabe und beim Verkauf der Leistung stellst du es deinem Kunden ja mit in Rechnung und da wird es als Betriebseinnahme gesehen. Grundsätzlich also ein Nullspiel.
Da die Portokosten heutzutage jedoch nicht 1:1 an den Kunden weitergegeben werden und teilweise bei kleineren Preisen der Gewinn nahezu ausschließlich aus den Portokosten besteht (vgl. eBucht), so ist es für mich völlig verständlich, diese dann auch in die Berechnung des Gesamtumsatzes voll einzubeziehen und auch als Betriebseinnahme zu erfassen.
Gruß
Sven
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03.09.2006, 14:06
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#153
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Ich hab auch mal ne Frage bzgl. Kleinunternehmerregelung und GdbR:
Die Umsatzgrenze liegt ja bei 17.500 €. Ich habe mit einem Freund eine GdbR gegründet; jeder hat seinen eigenen Gewerbeschein bekommen. Darf der Umsatz der GbdR 17.500 € nicht überschreiten, oder der Umsatz jedes einzelnen Gesellschafters (also insgesamt 2*17.500 € = 35.000 €)?
Ich hab ja auch noch mein eigenes Gewerbe. Zählen diese Grenzen immer pro Gewerbe oder pro Person? Also darf ich im Gewerbe A 17.500 € Umsatz machen und im Gewerbe B auch, oder nur insgesamt 17.500 €?
Big Thanks!
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03.09.2006, 14:19
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#154
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zählen diese Grenzen immer pro Gewerbe oder pro Person?
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die Grenzen beziehen sich auf das Unternehmen
In diesem Fall ist die GbR ein separates Unternehmen und dein Einzelunternehmen ist separat zu betrachten.
Es gilt also einmal die Grenze von 17.500 EUR und nicht 35.000 EUR für die GbR und einmal für dein Einzelunternehmen die 17.500 EUR
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03.09.2006, 16:02
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#155
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Ah okay, danke. Schade, schade...
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21.09.2006, 07:05
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#156
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Leverkusen
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Hallo
Mir ist da eine Frage offen.Ich bin ein Kleinunternehmer (also ich will es werden)
Mein Vatre würde mir zwar helfen (ist selber sebständig) aber ich will das mal selber machen!
Was muss ich alles aufheben?
Ich will einen Online Shop machen.
Also ich hebe auf
Rechnungen von Großhändlern
Rechnungen die ich an die Kunden Schreibe
Konto auszüge
und was noch?
Und was muss ich alles abgeben am ende?
Bitte um Aantworten
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21.09.2006, 08:16
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#157
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von SPliter
Hallo
Mir ist da eine Frage offen.Ich bin ein Kleinunternehmer (also ich will es werden)
Mein Vatre würde mir zwar helfen (ist selber sebständig) aber ich will das mal selber machen!
Was muss ich alles aufheben?
Ich will einen Online Shop machen.
Also ich hebe auf
Rechnungen von Großhändlern
Rechnungen die ich an die Kunden Schreibe
Konto auszüge
und was noch?
Und was muss ich alles abgeben am ende?
Bitte um Aantworten
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Wird alles hier http://www.traum-projekt.com/forum/9...ternehmer.html beantwortet.
Frechdachs
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03.10.2006, 12:18
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#158
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: nähe Mannheim
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Frage zur aufführung der MwSt.
Hallo,
als Kleinunternehmer darf ich auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Wie ist das bspw. in einem Onlineshop. Dort werden ja, Richtlinien zufolge, unter Beträgen ein 'enthält XX% MwSt' gefordert.
Dürfen diese dann auch nicht im Shop erscheinen?
Marco
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Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern.
Mark Twain
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03.10.2006, 12:26
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#159
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Existenzgründung: BMWi Existenzgründer - Portal | E-Business
edit: Rein rechtlich gesehen ist es falsch auch wenn bei existenzgründer.de angeblich Experten ihr Unwesen treiben. Steuersystematisch ist die Umsatzsteuer nämlich bei Kleinunternehmern enthalten, sie wird nur nicht vom Finanzamt erhoben und braucht dementsprechend nicht an das Finanzamt gezahlt werden. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft würde als Diskriminierung gelten. Aus meiner Sicht empfiehlt es sich aber den Hinweis wie im oben genannten Link anzubringen um lästige Fragen des Käufers zu vermeiden.
Geändert von Sven (03.10.2006 um 12:53 Uhr).
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03.10.2006, 13:17
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#160
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: nähe Mannheim
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Schönen Dank Sven.
Wie sieht es mit den Versandkosten aus.... die müssen nach PAngV auch den Zusatz 'MwSt enthalten' haben. Würde dieser bei einem Kleinunternehmer auch weckfallen ?
Marco
__________________
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Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern.
Mark Twain
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03.10.2006, 14:15
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#161
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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auch da würde ich den Hinweis wie bei existenzgründer.de geschrieben steht anbringen auch wenn er wie schon beschrieben entbehrlich wäre.
EDIT: Im wesentlichen geht es darum, dass der Endpreis zu erkennen ist und ob ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung möglich ist.
Geändert von Sven (03.10.2006 um 14:18 Uhr).
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12.10.2006, 14:19
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#162
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
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Hallo an alle,
ich habe im September ein Gewerbe angemeldet, und schlage mich nun mit dem Fragebogen des Finanzamtes herum. Insbesondere die Thematik mit dem Kleinuntenehmertum beschäftigt mich. Ich habe mir jetzt schon einige Threads durchgelesen, und bin immer noch nicht so ganz schlüssig, wie ich jetzt mit der 17500 Euro Grenze für die Umsatzsteuer umgehen soll. Ich stelle jetzt also mal zwei Beispiele auf und meine zugehörige Annahme, und möchte die Fachkundigen bitten, da mal kurz drauf zu antworten - Danke schonmal dafür
Fall A (ein bekannter von mir)
Dieser bekannte programmiert Anwendungen und verkauft diese an Kunden. Er hat nur marginale Betriebsausgaben (Flatrate usw.) und liegt bisher auf der Einnahmeseite immer unter den 17500 Euro. Als Rechenbeispiel:
-1000 Euro Ausgaben + 11000 Einnahmen über das Jahr = 10000 Euro Gewinn
Er nimmt zwar die Kleinunternehmens-Regelung nicht in Anspruch, aber wenn er wollte, könnte er es.
Fall B (meine Situation)
Ich möchte mit meinem neugegründeten Gewerbe über Ebay Gebrauchtwaren im Paket ankaufen und die Einzelteile über Ebay und andere Online-Kanäle weiterverkaufen. Ich habe daher natürlich viel höhere Ausgaben und Einnahmen, mache aber nicht wirklich mehr Gewinn als mein Bekannter. Rechenbeispiel:
-30000 Euro Ausgaben + 40000 Euro Einnahmen = 10000 Euro Gewinn
Trotzdem darf ich bei so einer Schätzung kein Kleinunternehmen anmelden, da als Umsatz nur die Einnahmen in Frage kommen. Ich wäre bereits im ersten Jahr deutlich über der 17500 Euro Grenze, da der eigentliche Gewinn nur Einkommenssteuer-relevant ist
Richtig, oder habe ich da was Falsch verstanden?
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14.10.2006, 23:09
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#164
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
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Das hilft mir nicht wirklich weiter. Der Thread den du verlinkst ist ja die Ausgangsbasis für meine Vermutungen, die ich beispielhaft dargelegt habe. Wenn ich den Thread richtig verstanden habe, verhält es sich genau so wie in den Beispielen. Aber tut es das wirklich?
Falls das jetzt schon unzulässige Einzelfallberatung ist, versuche ich es einfach mal mit dem im Thread benutzten Beispiel...
Zitat:
Ein Kleinunternehmer kauft einen CD Player bei seinem Lieferanten für Netto 100 € + 16% USt 16 €. Er muss also 116 € an seinen Lieferanten bezahlen. Von dem gezahlten Kaufpreis bekommt er die 16% Umsatzsteuer 16 € NICHT vom Finanzamt wieder, so dass ihm für den Kauf des CD Players 116 € an Kosten entstanden sind.
Jetzt möchte der Kleinunternehmer den CD Player selber verkaufen, will aber den gleichen Rohgewinn wie ein normaler Unternehmer (siehe vorheriges Beispiel) haben. Also Verkauft er den CD Player für 216 €. Er bekommt von seinem Kunden also 216 €. Von diesen 216 € muss er KEINE Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.
Ergebnis der Kleinunternehmer wird mit 16 € Umsatzsteuer aus dem Wareneinkauf belastet, die er aber an seinen Kunden weitergibt in dem er seinen Verkaufspreis entsprechen erhöht.
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In vorliegendem Fall zählen aber die vollen 216 € als steuerbarer Umsatz, auf die er sogar, um wirklich unter der 17500 € Grenze zu bleiben, sogar noch fiktiv die 16 % Umsatzsteuer draufrechnen muß (jedenfalls ist daß meine Interpretation der vorangegangenen Diskussionen im aktuellen Thread)?
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15.10.2006, 09:54
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#165
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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deine beiden Beispiele aus deinem ersten Posting sind richtig.
In der FAQ Kleinunternehmer steht aber doch ausdrücklich drin, dass es auf den Gesamtumsatz ankommt und dies sind grob gesagt die vom Kunden gezahlten Beträge (Einnahmen)
Zitat:
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In vorliegendem Fall zählen aber die vollen 216 € als steuerbarer Umsatz, auf die er sogar, um wirklich unter der 17500 € Grenze zu bleiben, sogar noch fiktiv die 16 % Umsatzsteuer draufrechnen muß (jedenfalls ist daß meine Interpretation der vorangegangenen Diskussionen im aktuellen Thread)?
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Kleinunternehmer führen Leistungen aus, die steuerbar sind, die steuerpflichtig sind, die USt auch entsteht aber vom Finanzamt nicht erhoben wird. Das Finanzamt verzichtet also auf die enthaltene USt und daher darf sie auch nicht ausgewiesen werden.
Wenn man von steuerbaren Leistungen spricht, so ist dies immer der Nettobetrag (also 200 EUR) und jetzt rechnet man die in der Leistung enthaltene USt drauf (also 200 + 16 EUR) und man kommt auf den vom Kunden bezahlten Geldbetrag (216 EUR). Lies dir mal nicht die Beispiele aus der FAQ Kleinunternehmer durch, sondern die Berechnung des Gesamtumsatzes im unteren Posting. Dort haben Epic und ich das Ganze noch ein bisschen genauer dargestellt. Falls dann noch Probleme auftauchen, dann frag' gezielt zu diesem Punkt.
Gruß
Sven
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