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17.10.2006, 11:56
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#181
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Deutschland
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verstehe ich das richtig, dann gebe ich mir ein gehalt und kann dass dann als ausgabe angeben ?
und das kleinunternehmen kann ich dann auch auf meinem namen anmelden ja ??
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17.10.2006, 12:11
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#182
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
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Huch? Nein, du meldest ein Kleinunternehmen auf deinen Namen an, und alles, was du an Gewinn aus diesem Unternehmen ziehst, wird als Zusatzeinkunft am Ende des Jahres mit deiner Einkommenssteuer-Erklärung verrechnet.
Jedenfalls habe ich das so verstanden, falls ich Blödsinn verzapfe, korrigier mich bitte jemand der es besser weiß.
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17.10.2006, 12:15
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#183
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Genau, als Kleinunternehmer hast du kein "Gehalt" sondern der Gewinn - festgestellt durch eine EÜR - zählt als Einkommen.
Und je nach Höhe des Gewinnes wäre ich mir mit der pauschalen Aussage zur Krankenversicherung nicht so sicher.
Aber da weiss deine KK sicher genaueres.
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18.10.2006, 20:17
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#184
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Zitat von keko
verstehe ich das richtig, dann gebe ich mir ein gehalt und kann dass dann als ausgabe angeben ?
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Dann müsstest Du aber diese Gehalt als Einkommen versteuern, da wäre ja dann kein Unterschied dazu als wenn Du einfach den Gewinn des Kleinunternehmens versteuerst und über den dann frei verfügen kannst. Da hättest Du nur mehr Buchungen die gepflegt werden müssen.
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18.10.2006, 20:22
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#185
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Habe am Montag ein Kleingewerbe angemeldet. Jetzt habe ich dazu doch noch 3 kleine Fragen dazu:
1) In der Anmeldung des Gewerbes bei der örtlichen Gemeindeverwaltung gab es erst mal keine Möglichkeit, das mit der Kleingewerberegelung explizit auszuwählen. Nachdem ich darauf bestanden habe hat der nette Mitarbeiter es denn immerhin im Feld angemeldete Tätigkeiten als entsprechenden Vermerk mit aufgenommen. War das OK so und das ganze wird erst entsprechend festgelegt wenn sich das Finanzamt in Kürze bei mir meldet?
2) Ein Bekannter von mir meinte, dass man auch wenn man §19 UStG anwendet eine Umsatzsteuer-ID beantragen könnte / müsste. Ich sehe da aber keinen Sinn drin, zumal in §19 ja explizit drinsteht, dass man von der Pflicht diese auszuweisen ausgenommen ist. Wer hat jetzt Recht, er oder ich?
3) Gibt es eigentlich eine vorgegebene Form, wie die Einnahmen- Überschußrechnung / Buchführung auszusehen hat oder ist man da frei in der Gestaltung solange das ganze nachvollziehbar angelegt ist?
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18.10.2006, 20:50
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#186
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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zu 1)
Bitte nicht Kleingewerbe (Handelsrecht) mit Kleinunternehmer (Umsatzsteuer) verwechseln. Kleingewerbetreibende sind die Gewerbetreibende, die kein Handelsgewerbe betreiben (toller Satz, was?  ). Es sind also grob gesagt die Gewerbebetriebe, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind.
Die Kleinunternehmerregelung kann man beim Gewerbeamt oder wie auch immer man die Stelle nennen möchte nicht beantragen. Im übrigen ist man automatisch Kleinunternehmer.
zu 2)
Eine UStID-Nr. können auch Kleinunternehmer beantragen, vgl. § 27a Abs. 1 S. 2 UStG. Sie verzichten somit auf die Erwerbsschwellenregelung des § 1a Abs. 3 UStG und zeigen damit an, dass sie bereit sind einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern sofern der Sachverhalt dies erfordert. Mit dem Ausweis der Steuer hat dies nichts zu tun. Die UStID-Nr. ist für Warengeschäte innerhalb der EU interessant.
zu 3)
Grds. hat die EÜR seit letztem Jahr mit einem vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen (Anlage EÜR). Dieser ist jedoch entbehrlich, wenn die Betriebseinnahmen (nicht Gesamtumsatz) 17.500 EUR im Jahr unterschreiten. Ggfs. ist die Grenze zeitanteilig zu berechnen.
Gruß
Sven
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18.10.2006, 20:53
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#187
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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zu 1. Das ist schon ok so, denn mit den Steuern hat das Gewerbeamt ja nix zu tun. Warte einfach auf das Formular vom FA.
zu 2. Man kann, wenn man sie für irgendwelche geschäftl. Tätigkeiten benötigt, muss aber nicht.
zu 3. Die EÜR sollte je eine ordentliche Ausgaben- und Einnahmen-Seite - wo tatsächlich alles nachvollziehbar ist - haben. Immerhin berechnet sich danach der Gewinn. Ich glaube nicht, das man sich da einen Gefallen tut, wenn das "undurchsichtig" ist. Umso eher steht imho der Betriebsprüfer vor der Tür. Ab einem bestimmten Umsatz muss man ein Formular des FA benutzen.
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18.10.2006, 21:21
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#188
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Danke für die schnellen Antworten!
Zitat:
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Zitat von Sven
zu 1)
Bitte nicht Kleingewerbe (Handelsrecht) mit Kleinunternehmer (Umsatzsteuer) verwechseln.
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OK, ich werde mich bemühen
Zitat:
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Die UStID-Nr. ist für Warengeschäte innerhalb der EU interessant.
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Welche Vorteile bietet Die USt-ID an der Stelle? "Nur" das man Waren aus Frankreich in D (bis 31.12.  ) mit 16 statt 19,x Prozent aus Frankreich versteuern kann oder noch mehr?
Zitat:
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Grds. hat die EÜR seit letztem Jahr mit einem vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen (Anlage EÜR). Dieser ist jedoch entbehrlich, wenn die Betriebseinnahmen (nicht Gesamtumsatz) 17.500 EUR im Jahr unterschreiten. Ggfs. ist die Grenze zeitanteilig zu berechnen.
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Da werde ich auf jeden Fall deutllich drunter bleiben, daher habe ich nicht vor den Vordruck zu verwenden.
Zitat:
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Zitat von dorintia
zu 3. Die EÜR sollte je eine ordentliche Ausgaben- und Einnahmen-Seite - wo tatsächlich alles nachvollziehbar ist - haben. Immerhin berechnet sich danach der Gewinn. Ich glaube nicht, das man sich da einen Gefallen tut, wenn das "undurchsichtig" ist. Umso eher steht imho der Betriebsprüfer vor der Tür.
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Das ist klar. Mir geht es vor allem z. B. darum, wie ich Privateinlagen / -Entnahmen aus dem Gewerbekonto so verbuche, dass sie sich, ohne das man groß darüber nachdenken muß, auf einen Blick von den "Ertragswirksamen" Käufen und Verkäufen unterscheiden.
Das ich eine vollständige Buchhaltung mache ist klar, werde zu jedem Posten dann auch in die Tabelle Verwendungszweck, Datum, Rechnungsnummer etc dazu schreiben damit das ganze sofort nachvollziehbar ist.
BTW: Geschäftskonten sind ja verdammt teuer :-X Gibt es da irgendwo Übersichten über die Konditionen der verschiedenen Banken, ähnlich wie man es z. B. auf banktip.de für Privatkonten findet?
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18.10.2006, 21:49
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#189
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Welche Vorteile bietet Die USt-ID an der Stelle? "Nur" das man Waren aus Frankreich in D (bis 31.12. ) mit 16 statt 19,x Prozent aus Frankreich versteuern kann oder noch mehr?
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evtl. noch die Verschleierung der eigenen Steuernummer auf der Rechnung, da man ja ein Wahlrecht zwischen Steuernummer und UStID-Nr. hat.
Zitat:
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Das ist klar. Mir geht es vor allem z. B. darum, wie ich Privateinlagen / -Entnahmen aus dem Gewerbekonto so verbuche, dass sie sich, ohne das man groß darüber nachdenken muß, auf einen Blick von den "Ertragswirksamen" Käufen und Verkäufen unterscheiden.
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schau dir mal die Excel-Tabellen bei klicktipps.de an. Die sind sehr umfangreich und man kann diese evtl. als Anreiz für eigene Tabellen verwenden.
Zitat:
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Das ich eine vollständige Buchhaltung mache ist klar, werde zu jedem Posten dann auch in die Tabelle Verwendungszweck, Datum, Rechnungsnummer etc dazu schreiben damit das ganze sofort nachvollziehbar ist.
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wie du es machst spielt keine Rolle. Hauptsache es ist nachvollziehbar für einen sachkundigen Dritten.
Gruß
Sven
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18.10.2006, 22:20
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#190
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von ThomasMo
Mir geht es vor allem z. B. darum, wie ich Privateinlagen / -Entnahmen aus dem Gewerbekonto so verbuche, dass sie sich, ohne das man groß darüber nachdenken muß, auf einen Blick von den "Ertragswirksamen" Käufen und Verkäufen unterscheiden.
Das ich eine vollständige Buchhaltung mache ist klar, werde zu jedem Posten dann auch in die Tabelle Verwendungszweck, Datum, Rechnungsnummer etc dazu schreiben damit das ganze sofort nachvollziehbar ist.
BTW: Geschäftskonten sind ja verdammt teuer :-X Gibt es da irgendwo Übersichten über die Konditionen der verschiedenen Banken, ähnlich wie man es z. B. auf banktip.de für Privatkonten findet?
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Bei 'ner EÜR gibt es eigentlich keine Privateinlagen oder -entnahmen, das was nach Aufrechnung der Ausgaben gegen die Einnahmen übrig bleibt ist sowieso deins. Siehe weiter oben: kein Gehalt.
Und du benötigst auch nicht zwingend ein Geschäftskonto.
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18.10.2006, 22:28
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#191
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Klar, was am Ende Überschuß ist ist meins, nur muß ich die entsprechende Kontobuchung ja irgendwie auch in der Buchführung haben, damit da keine Diskrepanz entsteht.
Geschäftskonto brauche ich, da ich mein Konto nicht gewerblich nutzen darf und keine Lust auf eine außerordentliche Kündigung durch die Bank habe 
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18.10.2006, 22:32
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#192
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von ThomasMo
Klar, was am Ende Überschuß ist ist meins, nur muß ich die entsprechende Kontobuchung ja irgendwie auch in der Buchführung haben, damit da keine Diskrepanz entsteht.
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Dann machst du aber keine normale EÜR.
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18.10.2006, 22:44
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#193
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Das heißt dann letztendlich, dass der Kontostand "egal" ist, entscheidend ist nur, dass das, was an Einnahmen und Ausgaben in der EÜR stehen korrekt und vollständig ist? Und wenn ich auf dem Konto zusätzliche Buchungen Für Einlagen oder Entnahmen habe ist das meine Privatsache und Interessiert das Finanzamt nicht weiter?
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18.10.2006, 22:56
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#194
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was meinst du jetzt mit Konto? Ein Buchungskonto einer Software oder ein reales Konto?
Wenn du eine SW meinst, machst du bei Verwendung von Privatentnahmen doppelte Buchführung. Bei EÜR gibt es das nicht.
Allerdings - ich kenn mich mit Buchführungssoftware sowas von garnicht aus - sollte sich z.B eine Privatentnahme gewinnneutral verhalten. Und nur der Gewinn ist für das FA interessant, naja nicht nur.
Wenn du ein Bankkonto meinst, musst du Buchungen belegen können, wenn man z.B. das Geld von der Oma glaubhaft belegen kann........
Aber bei 'nem reinen Geschäftskonto hast du das normalerweise nicht.
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18.10.2006, 23:11
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#195
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Geht schon um Bankkonto und dort eben einfach um den konkreten Fall, dass ich z. B. 500 Euro Gewinn als Entnahme auf mein Privatkonto entnehme.
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