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Alt 18.10.2006, 23:24   #196
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
In deiner EÜR stehen die aber als Gewinn. Und ob du die nun für ein schönes Wochenende, deinen Lebensunterhalt oder die Bezahlung einer Betriebsausgabe verwendest ist erstmal egal. Nur das du dann im Normalfall letztere Rechnung eben als Ausgabe geltend machst.
Und eine EÜR macht man ja nur einmal im Jahr..............
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.10.2006, 14:33   #197
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2006
Karrigarr macht alles soweit korrekt
FAQ gelesen dennoch find ich irgendwie keine antwort.

Ich bin Hauptberuflich Geschäftsführer, nun möchte ich ein Kleinunternehmen als Nebenberuf gründen.

Ich verdiene in meinem jetzigen Beruf ca. 20000 Euro Brutto jährlich. Gründe ich nun ein Kleinunternehmen und verdiene zum Beispiel 10000 Euro jährlich (besser gesagt Umsatz, nicht verdienst), falle ich dann automatisch aus der UST Befreiung raus? Immerhin ist mein persönliches Gesamteinkommen damit weit über den 17500, die für die UST erlaubt sind, jedoch ist das Kleinunternehmen ja deutlich unter der USTB Grenze.

Ich geh mal davon aus das beide Einkommen zählen oder?

Gruß Karri
Karrigarr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2006, 15:28   #198
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Für die Umsatzsteuerbefreiung zählt nur der Umsatz, den Du mit dem Geschäft machst. Allerdings ist zu beachten, dass, wenn Du mehrere Unternehmen besitzt oder an mehreren beteiligt bist, der Umsatz m. W. zusammen genommen wird, da man sonst ja beliebig viele Kleinunternehmen grüden könnte um die UStG zu umgehen.

Zusammengenommen werden Deine Einkommen (Gewinn aus dem Kleinunternehmen, nicht Umsatz) nur für die Einkommenssteuer.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2006, 15:47   #199
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2006
Karrigarr macht alles soweit korrekt
Ah vielen dank das erklärt alles.

Somit wird ausschließlich das Einkommen aus dem Geschäft für die USTb herangezogen, mein reguläres angestelltenverhältniss ist davon ausgeschlossen.

Vielen Dank für diese Information, nun weis ich ja was ich zu tun haben.

Danke nochmals.

Karri
Karrigarr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2006, 19:54   #200
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Deutschland
keko macht alles soweit korrekt
Möglichkeit 3 :-) Pack 45% Deines Gewinns beiseite und Du hast keine Sorgen was die Einkommensteuer Nachzahlung angeht.




frage dazu

ich bin in einer firma angestell und bekommen einen gehalt.

was sollte ich da machen wenn ich ein kleinunternehmen anmelde

wenn ich mich als nebenjob in meinem kleinunternehmen anmelde, wie klappt das mit den steuern.

kann ich dann trotzdem auf meinen namen anmelden das kleinunternehmen

als nebenjob muss ich für das nebeneinkommen keine steuern zahlen oder, was passirt dann mit dem gewinn muss ich es dann als einkommen angeben oder wie

danke
keko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2006, 20:07   #201
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Bei selbständiger Tätigkeit gibt es keinen "Nebenjob" wie du dir das bei einem Angestelltenverhältnis vorstellst.
Gewerbesteuern müssen eh erst ab größeren Beträgen gezahlt werden und wegen der Einkommensteuer... das kommt ganz auf deine persönliche Situation (also auch auf dein Gehalt) und eben deinen Gewinn aus der Selbständigkeit an.

Und logo musst du das angeben.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 12:25   #202
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
bengal macht alles soweit korrekt

iwe oft / wahrscheinlich ist bei Betriebsprüfung ?


moin ich frag mich grade wie wahrscheilich es ist das man als kleinunternehmer einer betriebsprüfung unterzogen wird.

ich habe gelesen das das FA zum beispiel bei ebay powersellern von ebay alle daten anfordert, auch die privaten accounts ectz und die bankkonten durchleuchetet (privat und geschäftlich)?
ist das in der praxis so und wie wahrscheinlich ist das weil es sich ja kaum lohen dürfte den ganzen auffwand für ein kleines nebengewerbe zu machen?

mfg danke

ist das auch bei kleinunternehmen der fall
bengal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 12:33   #203
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Hört sich für mich nicht nach normaler Steruprüfung an sondern eher nach einem Fall, in dem Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Oder das Geschäft wurde (teilweise) über Privatkonten abgewickelt, in dem Fall wollen die Prüfer dann wohl auch die entsprechenden Auszüge sehen.

Wenn Du es nicht anmeldest und was machst bekommst Du in jedem Fall mehr Ärger.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 12:50   #204
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
bengal macht alles soweit korrekt
was mich nur stört wenn man auch private gebrauchte sachen verkauft
das FA das mit in die berechnung einbezieht was ich mir gar nicht vorstellen kann

also eine normale Prüfung guck nur die daten durch die ich dem FA hinschicke?
bengal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 13:58   #205
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Wenn du da was in der Richtung zu verheimlichen hast, solltest du 1. noch einen privaten Account bei ebay haben und 2. ein extra Geschäftskonto.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2006, 14:45   #206
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2006
SlapShot macht alles soweit korrekt
Hallo ich ahbe vor mit 18 ein Kleinunternehmen zu gründen, da ich dann noch Schüler bin muss ich prinzipiell aj keine Einkommenssteuererklärung abgeben, aber wegen dem Gewerbe muss ich ja eine Umsatz steuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung abgeben (eigentlich ja auch noch Gewerbesteuer) Wo bekomme ich diese Unterlagen her (am besten Link also aus dem Netz) und wo bekomme ich Infos darüber wie ich das alles ausfüllen muss? Bei kleingewerben reicht ja ein Formloser Druck (bis 17500 Euro) aber wo bekomme ich die Formulare usw. her???



Noch eine Frage alles Geld was ich einnehme kann ich das dann sofort wieder verprassen? ist das dann sofort meins? (Auch wenn ich einen Teil sparen sollte^^) Oder muss ich da irgendwas beachten? Also jetzt wenn ich das weg nehme muss ich das irgendwie vermerken doch eigentlich nicht ich muss doch nur aufschreiben was ich für das Unternehmen einnehme und ausgebe.

Geändert von SlapShot (01.11.2006 um 14:57 Uhr).
SlapShot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2006, 16:10   #207
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Je nachdem wie viel Gewinn Du mit Deinem Kleinunternehmen machst mußt Du schon eine Einkommenssteuererklärung abgeben

Umsatzsteuererklärung fällt ja vermutlich weg, da mußt Du nur bei der Meldung ans Finanzamt angeben, dass Du die Kleinunternehmerregelung wahrnehmen willst. Gewerbesteuer wird m. E. erst ab einem noch höheren Umsatz fällig.

Die nötigen Formulare kannst Du in der Regel bei Deinem zuständigen Finanzamt herunterladen. Teils mit Ausfüllhilfen, wobei die meisten Sachen m. E. selbsterklärend gibt. Einkommenssteuerformulare in gedruckter Version gibt es in der Regel auch auf dem zuständigen Rathaus.

An sich kannst Du das Geld verprasse, Du solltest nur aufpassen genug zurückzuhalten, falls Du evtl. mehr als 7xxx Euro verdienst und dann doch Einkommenssteuer zahlen mußt. Nicht das Du noch einen Kredit aufnehmen mußt um das FA zu bezahlen
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2006, 01:51   #208
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2006
nimrodd macht alles soweit korrekt

Fragen zu Gewerbewechsel


Hallo - erst einmal ein riesen Lob für die Seite - man kriegt schon mal nen risen Einblick in die Materie. Echt Super!

Ich bin Student und führe schon seit zweieinhalbjahren ein Gewerbe (beim Gewerbeamt als Nebentätigkeit angegeben) als Kleinunternehmer aus. Im kompletten Jahr 2006 fielen in diesem Gewerbe keine Umsätze mehr an. Jetzt habe ich das Gewerbe zum 01.12.06 Umgemeldet - die alten Tätigkeiten komplett raus und neue dafür rein.

Nun zu meinen Fragen:

1. Zählt für mich jetzt die Regelung mit 1/12 der 17500 Euro für den Gewinn dieses Jahr wenn ich Kleinunt. bleiben will? (bei einer Neuanmeldung istdies ja der Fall) oder wir das alte Gewerbe zeitlich mit abgerechnent.

2. Ist das korrekt, das nur die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb für die kleinunternehmerschaft grundlegend wirken und Lohn, welchen ich aus einem angestelltenvrhältnis bekomme dafür ausen vorbleibt? (genauer Arbeit auf Lohnsteuerkarte parallel zu Studium)

3. Sind euch für Studenten irgendwelche Sonderregelungen, oder wichtige Infos bekannt, oder spielt das eigentlich nichts zur Sache?

Danke für die kompetente Hilfe + Grüße aus Lpz.
nimrodd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2006, 02:03   #209
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
zu 1. Da du eh "nur" umgemeldet hast wirst du imho auch deinen kompletten Umsatz von 17500 € nur im Dezember erwirtschaften können, so als Beispiel.

zu 2. Dein Gehalt spielt dafür keine Rolle.

zu 3. In Bezug auf UStG und EStG bist du jedem anderen Unternehmer ,der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, gleichgestellt.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 09:52   #210
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Hamburg
Floretta macht alles soweit korrekt
Smile

Kleinunternehmergrenze ab 2007


Hallo mal wieder,

Weiß jemand, ob die Kleinunternehmergrenze (17.500) ab 2007 angehoben wird? Wäre ja eigentlich gerecht...
Habe hierzu vergeblich gegoogelt bzw. lande immer auf Seiten, die für Österreich gelten (die habens da ja besser).

Danke und Grüße

Floretta
Floretta ist offline   Mit Zitat antworten
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