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Alt 09.01.2007, 18:30   #301
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Christiano macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Aber Du hast es ja offensichtlich gestartet, und dieser Start ist auch anzuzeigen.

Eben ! Wenn ich das gewusst hätte ! Nun will ich es "nachmelden".



Theoretisch meine ich schon. Da würde ich mir aber mal fachkundige individuelle Beratung einholen.


Wenn Du den Umsatz jetzt schon auf über 17.500 schätzt mußt Du auch Umsatzsteuer abführen. Wenn Du ihn dagegen für 2007 auf 15.000 schätzt und es am Ende unter 50.000 bleibt nicht schon 2007 sondern erst 2008.

Warum? Du hast ein erfolgreiches Unternehmen, was willst Du mehr?
Verstehe ich nicht ! Wenn ich es nachträglich anerkannt bekomme, dass 2006 mein Gründerjahr war (8.000 Euro Umsatz), dann dürfte ich doch dieses Jahr bis 50.000 Umsatz machen, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden, oder ???

Denn darum geht es ja ! Meine Aufträgsbücher sind schon bis Herbst 2007 voll - allerdings zu anderen Konditionen ! Meine Auftraggeber werden mir was erzählen, wenn ich nochmal 19% draufschlage ...
Christiano ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.01.2007, 18:51   #302
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Christiano
Eben ! Wenn ich das gewusst hätte ! Nun will ich es "nachmelden".
Du hast aber eben angefangen ohne es anzumelden... Ist mir aber jetzt mal egal.

Zitat:
Verstehe ich nicht ! Wenn ich es nachträglich anerkannt bekomme, dass 2006 mein Gründerjahr war (8.000 Euro Umsatz), dann dürfte ich doch dieses Jahr bis 50.000 Umsatz machen, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden, oder ???
Wenn Deine SCHÄTZUNG des Umsatzes für 2007 aktuell maximal 17.500 Beträgt, darf ein tatsächlicher Umsatz von bis zu 50.000 Euro zu Stande kommen. Wenn Du jetzt schon über 17.500 schätzt mußt Du auch Umsatzsteuer abführen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 19:18   #303
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2007
Christiano macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Du hast aber eben angefangen ohne es anzumelden... Ist mir aber jetzt mal egal.


Wenn Deine SCHÄTZUNG des Umsatzes für 2007 aktuell maximal 17.500 Beträgt, darf ein tatsächlicher Umsatz von bis zu 50.000 Euro zu Stande kommen. Wenn Du jetzt schon über 17.500 schätzt mußt Du auch Umsatzsteuer abführen.

@ ThomasMo

Kannst Dich ruhig drüber aufregen, dass mal wieder einer so blöde war und das Pferd von hinten aufzäumt - und zwar erst anfängt und dann anmeldet. Hast ja recht !

Kann mir aber vorstellen, dass es viele kompetente Angestellte gibt, die so dazu kommen. Nicht jeder wertet das sofort als "Selbständigkeit" - und vor allem bewerten viele diese Dinge für sich persönlich auch nicht über ! Trotzdem, muss natürlich alles sauber laufen !

Zur Frage:
Das heißt also, es ist im Zusammenhang "Umsatzsteuerfreiheit" unbeachtlich, ob 2006 mein "erstes" Jahr war ? Abzustellen ist also auf meine Selbsteinschätzung für 2007 ? Dann habe ich bei meinen Recherchen etwas mißverstanden.

Ich glaube, ich besuche mal einen Steuerberater. Vielleicht kannst Du aber meine Gehirnwindung wieder gerade rücken.

Vielen Dank übrigens für die prompte Reaktion.

Gruß
Christiano
Christiano ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 19:22   #304
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WuschiLo macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo

Wenn Deine SCHÄTZUNG des Umsatzes für 2007 aktuell maximal 17.500 Beträgt, darf ein tatsächlicher Umsatz von bis zu 50.000 Euro zu Stande kommen. Wenn Du jetzt schon über 17.500 schätzt mußt Du auch Umsatzsteuer abführen.
Auf dem fett markierten liegt die Betonung, auf deutsch, noch liegt es in deinen Händen.

Zitat:
Zitat von Christiano

Meine Auftraggeber werden mir was erzählen, wenn ich nochmal 19% draufschlage ...
Das liegt doch an dir, der Bruttopreis kann doch bleiben.

Edit: Aber gemeldet ist dein Gewerbe schon, oder. Denn dann würdest du eigentlich automatisch beim FA geführt sein.
WuschiLo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 23:40   #305
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Christiano
Kannst Dich ruhig drüber aufregen, dass mal wieder einer so blöde war und das Pferd von hinten aufzäumt - und zwar erst anfängt und dann anmeldet. Hast ja recht !
Ein letztes Wort dazu: Klar, ich sage nicht, wenn man mal ein, zwei mal kurz was macht um zu testen ob es ankommt - aber bei 8000 Euro Umsatz 2006 und "Auftragsbüchern, die bis Herbst voll sind" erscheint es mir persönlich ein Bischen spät mit der Gewerbeanmeldung. Aber dabei belasse ich es, das will ich nicht weiter diskutieren.

Zitat:
Das heißt also, es ist im Zusammenhang "Umsatzsteuerfreiheit" unbeachtlich, ob 2006 mein "erstes" Jahr war ? Abzustellen ist also auf meine Selbsteinschätzung für 2007 ? Dann habe ich bei meinen Recherchen etwas mißverstanden.
Die Umsatzsteuerfreiheit gilt so lange, bis Du die 17.500 im Jahresumsatz erstmals überschreitest. Ob das im ersten Jahr, im zwanzigsten Jahr oder nie ist, ist egal.
Was Du nur beachten mußt: In welchem Zeitraum sind die 8.000 Euro zusammengekommen / ab wann hast Du die Tätigkeit aufgenommen? Wenn die Tätigkeit nicht ab 1.1. ausgeübt wurde, wird der maßgebliche Jahresumsatz aus dem in diesem Zeitraum erzielten Umsatz hochgerechnet. Sprich: Wenn Du zum 1.7. angefangen hast und 8000 Euro Umsatz gemacht hast wird daraus ein Jahresumsatz von 16.000 Euro hochgerechnet, hast Du ab Oktober 8.000 Euro Umsatz gemacht werden daraus 32.000, ... .
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 01:41   #306
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Registriert seit: Jan 2007
Christiano macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Ein letztes Wort dazu: Klar, ich sage nicht, wenn man mal ein, zwei mal kurz was macht um zu testen ob es ankommt - aber bei 8000 Euro Umsatz 2006 und "Auftragsbüchern, die bis Herbst voll sind" erscheint es mir persönlich ein Bischen spät mit der Gewerbeanmeldung. Aber dabei belasse ich es, das will ich nicht weiter diskutieren.


Die Umsatzsteuerfreiheit gilt so lange, bis Du die 17.500 im Jahresumsatz erstmals überschreitest. Ob das im ersten Jahr, im zwanzigsten Jahr oder nie ist, ist egal.
Was Du nur beachten mußt: In welchem Zeitraum sind die 8.000 Euro zusammengekommen / ab wann hast Du die Tätigkeit aufgenommen? Wenn die Tätigkeit nicht ab 1.1. ausgeübt wurde, wird der maßgebliche Jahresumsatz aus dem in diesem Zeitraum erzielten Umsatz hochgerechnet. Sprich: Wenn Du zum 1.7. angefangen hast und 8000 Euro Umsatz gemacht hast wird daraus ein Jahresumsatz von 16.000 Euro hochgerechnet, hast Du ab Oktober 8.000 Euro Umsatz gemacht werden daraus 32.000, ... .
Ja, ThomasMo !
Das ist für mich eine entscheidene Frage: wenn ich in 2006 8.000 Euro "gemacht" habe, dann kann ich doch in 2007 bis 50.000 Euro "machen", oder etwa nicht ? Heißt es nicht im "Folgejahr bis 50.000 Euro" ? Wenn dem so ist, muss ich doch wissen, ob das vorangegangene Jahr (in meinem Fall 2006) mein erstes Jahr ist, oder ? Dann dürfte doch auch die Frage erlaubt sein, ob der nicht zeitnah von mir angegebene, aber vielleicht doch noch relevante Umsatz aus dem Jahr 2006 von Bedeutung ist, oder ?

Ach, noch eines: und dann will ich schon mal garnicht mehr darüber diskutieren :
was meinst Du überhaupt mit der Aussage: Es sei Dir persönlich ein bißchen spät mit meiner "Gewerbe"anmeldung ? Geht die Aussage dahin, dass ich Deiner Einschätzung nach wohl Ärger mit dem FA bekommen werde oder war es tatsächlich nur eine "persönliche Meinung" ?

MfG
Christiano
Christiano ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 09:13   #307
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Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Christiano
Das ist für mich eine entscheidene Frage: wenn ich in 2006 8.000 Euro "gemacht" habe, dann kann ich doch in 2007 bis 50.000 Euro "machen", oder etwa nicht ? Heißt es nicht im "Folgejahr bis 50.000 Euro"?
Es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1) Erzielter Umsatz im aktuell abgeschlossenen Jahr <= 17.500 Euro
2) Umsatzschätzung für das nächste Jahr <= 50.000 Euro.

Dein Gründungsjahr ist in dem Zusammenhang (damit wir jetzt mal endlich vorankommen in deutlichster Wortwahl) scheißpiepegal. Sind zum Ende des Jahres 2006 beide Bedingungen erfüllt -> Du kannst 2007 die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen. Sind zum Ende des Jahres 2007 beide Bedingungen erfüllt -> kannst 2008 Kleinunternehmer bleiben. Sind zum Ende des Jahres 2008 ........ Die einige Besonderheit für das Gründungsjahr (und mein Bauchgefühl sagt mir, dass das bei Dir ein Problem wird) ist, dass der Umsatz im Gründungsjahr, das ja idR nicht vom 1.1. bis zum 31.12. geht sondern z. B. vom 24.8. bis 31.12., auf das ganze Jahr hochgerechnet wird und dann nicht der tatsächliche Umsatz sondern dieser aufs Jahr hochgerechnete Umsatz entscheidend ist.

Zitat:
Wenn dem so ist, muss ich doch wissen, ob das vorangegangene Jahr (in meinem Fall 2006) mein erstes Jahr ist, oder ?
Wie gesagt, nein. jedes "Vorjahr" ist für das Folgejahr immer wieder genauso entscheidend, egal ob Gründungsjahr oder nicht.

Zitat:
Dann dürfte doch auch die Frage erlaubt sein, ob der nicht zeitnah von mir angegebene, aber vielleicht doch noch relevante Umsatz aus dem Jahr 2006 von Bedeutung ist, oder ?
Auf jeden Fall.

Zitat:
was meinst Du überhaupt mit der Aussage: Es sei Dir persönlich ein bißchen spät mit meiner "Gewerbe"anmeldung ? Geht die Aussage dahin, dass ich Deiner Einschätzung nach wohl Ärger mit dem FA bekommen werde oder war es tatsächlich nur eine "persönliche Meinung" ?
Es ist erst mal meine persönliche Einschätzung. Wenn Du jetzt alles ordentlich (nach)meldest könnte ich mir gut vorstellen, dass es keine Strafe gibt. Aber da möchte ich mich nicht festlegen, da kenne ich mich zu wenig aus.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 11:30   #308
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2007
Christiano macht alles soweit korrekt
[quote=ThomasMo]Es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1) Erzielter Umsatz im aktuell abgeschlossenen Jahr <= 17.500 Euro
2) Umsatzschätzung für das nächste Jahr <= 50.000 Euro.

Dein Gründungsjahr ist in dem Zusammenhang (damit wir jetzt mal endlich vorankommen in deutlichster Wortwahl) scheißpiepegal. Sind zum Ende des Jahres 2006 beide Bedingungen erfüllt -> Du kannst 2007 die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen. Sind zum Ende des Jahres 2007 beide Bedingungen erfüllt -> kannst 2008 Kleinunternehmer bleiben. Sind zum Ende des Jahres 2008 ........ Die einige Besonderheit für das Gründungsjahr (und mein Bauchgefühl sagt mir, dass das bei Dir ein Problem wird) ist, dass der Umsatz im Gründungsjahr, das ja idR nicht vom 1.1. bis zum 31.12. geht sondern z. B. vom 24.8. bis 31.12., auf das ganze Jahr hochgerechnet wird und dann nicht der tatsächliche Umsatz sondern dieser aufs Jahr hochgerechnete Umsatz entscheidend ist. QUOTE]

Na, dann ist ja soweit alles geklärt: In 2006 liege ich nach der 1/12-Berechnung tatsächlich aufs ganze Jahr bezogen unter 17.500 Euro.

Für 2007 schätze ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Gesamtumsatz von40.000 Euro. Diese Schätzung werde ich bei der (nun leider nachträglichen) Meldung an das FA ins Formular ordentlich eingeben.

Wenn ich allerdings bis Ende 2007 über 50.000 Euro gemacht habe, müsste ich für alle (auch zurückliegenden) Umsätze im Jahr 2007 also nachträglich Umsatzsteuer zahlen ? Habe ich Blödbirne das nun richtig verstanden ?

Und eine Ergänzungsfrage: Angenommen ich bliebe Ende 2007 unter 50.000 Euro, ich schätze dann für 2008 erneut 40.000 Euro und bliebe auch Ende 2008 unter 50.000 Euro .... Nach der Regelung wäre also mein vorangegangenes Jahr 2007 (mit einem Umsatz von weniger als 50.000 aber eben mehr als 17.500 !) Dann müßte ich doch für 2008 Umsatzsteuer zahlen, weil ich im vorangegangenen Jahr (2007) mehr als 17.500 Umsatz hatte. Ist das richtig gedacht ?

Abschließend nochmals ein "dickes Danke" - auch wenn die Frage von Anfängern nerven, gebt Ihr Euch viel Mühe !

Gruß
Christiano
Christiano ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 11:42   #309
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Christiano
Für 2007 schätze ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Gesamtumsatz von40.000 Euro. Diese Schätzung werde ich bei der (nun leider nachträglichen) Meldung an das FA ins Formular ordentlich eingeben.

Wenn ich allerdings bis Ende 2007 über 50.000 Euro gemacht habe, müsste ich für alle (auch zurückliegenden) Umsätze im Jahr 2007 also nachträglich Umsatzsteuer zahlen ? Habe ich Blödbirne das nun richtig verstanden ?
Wenn Du jetzt 40.000 als Schätzung einträgst mußt Du so oder so Umsatzsteuer zahlen. Sollten es am Ende tatsächlich über 50.000 werden musst Du das aber unabhängig von der Schätzung eh.

Edit: Sorry, jetzt war ich falsch. Streiche den ersten Satz dieses Postings. Habe noch mal im Gesetz nachgeschaut, Du darfst jetzt 40.000 Schätzen ohne Umsatsteuer zahlen zu müssen, solange Du dann unter 50.000 bleibst.


Zitat:
Und eine Ergänzungsfrage: Angenommen ich bliebe Ende 2007 unter 50.000 Euro, ich schätze dann für 2008 erneut 40.000 Euro und bliebe auch Ende 2008 unter 50.000 Euro .... Nach der Regelung wäre also mein vorangegangenes Jahr 2007 (mit einem Umsatz von weniger als 50.000 aber eben mehr als 17.500 !) Dann müßte ich doch für 2008 Umsatzsteuer zahlen, weil ich im vorangegangenen Jahr (2007) mehr als 17.500 Umsatz hatte. Ist das richtig gedacht ?
Ja, wenn Du 2007 über 17.500 bist, dann musst Du 2008 auf jeden Fall Umsatzsteuer abführen.

Geändert von ThomasMo (10.01.2007 um 11:46 Uhr).
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2007, 23:16   #310
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Lohnsteuer


Hallo alle zusammen.

Geändert von Letztfetz (18.12.2007 um 11:33 Uhr).
Letztfetz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2007, 23:23   #311
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"Absetzen" ist evtl. der falsche Begriff. Du kannst aber jede Ausgabe, die klar mit der Geschäftstätigkeit in Verbindung zu bringen ist, auch als Geschäftsausgabe geltend machen und somit den zu versteuernden Gewinn absenken.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2007, 23:41   #312
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Letztfetz macht alles soweit korrekt

Mhh.. absenken


Gut

Geändert von Letztfetz (18.12.2007 um 11:33 Uhr).
Letztfetz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2007, 23:50   #313
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Ähm. Hattest Du 16.000 Euro Geschäftsausgaben oder waren da Privatausgaben (Wohnungsmiete etc.) mit dabei?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2007, 23:57   #314
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Potsdam
Letztfetz macht alles soweit korrekt
leider nein.

Geändert von Letztfetz (18.12.2007 um 11:33 Uhr).
Letztfetz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2007, 01:41   #315
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Letztfetz
leider nein. Ich habe zwar einige Ausgaben, aber das meiste schuckt Miete und Auto. Um genau zu sein hab ich 7000 Euro Einnahmen und meine Ausgaben werden grob gepeilt ( bin grade am Kassenbuch nachtragen ) für die Firma so bei 1000 sein ( Bürozeug ). Ich mache nur Dienstleistung und Verkaufe keine Ware.
Ja nun, dann hast du rund 6000 € Gewinn - Glückwunsch. Die musst du bei deiner Steuererklärung angeben.

Warum sollte ein Gewerbetreibender mehr als ein normaler AN von seiner pers. Steuer (EkSt.) absetzen können?

Wie ThomasMo schon schrieb... alle Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Gewerbe anfallen kannst du von deinen Einnahmen abziehen. Sie mindern somit deinen Gewinn. Natürlich gibt es für einige Sachen Regeln, Vorschriften, Grenzwerte, Besonderheiten... zum Beispiel zu den KFZ-Kosten: KFZ ins Betriebsvermögen oder 0,30€/km per Fahrtenbuch; Geschäftessen sind "reglementiert" und so weiter und so fort....

Normalerweise macht man sich ja vorher ein paar Gedanken, aber schmeiß mal die Suche an ....
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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