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02.02.2007, 13:56
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#346
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2007
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Danke für die schnelle Antwort.
Mein Umsatz für 2006 ist leider etwas über 50.000 Euro. Daher muss ich wohl die Umsatzsteuer auch für 2006 abführen, kann dann aber doch auch meine Vorsteuer gegen rechnen, richtig?
Die Umsatzsteuer für Jan 2007 werde ich sicher nicht vom Kunden nachträglich verlangen  Meine Sorge ist da eine andere. Sobald ich auf der Rechnung die Umsatzsteuer mit angebe, muss auf der Rechnung doch auch die Umsatzsteuernummer stehen. Diese muss ich allerdings erst beim Finanzamt beantragen. Das wird sicherlich ein paar Wochen dauern. Was mache ich mit Rechnungen die in dieser Zeit anfallen?
MfG, Stefan.
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02.02.2007, 14:52
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#347
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du gibst auf den Rechnungen deine ganz normale Steuernummer an, es gibt keine Spezielle Umsatzsteuernummer.
Was du beantragen kannst, ist die USt-Identifikationsnummer. Diese benötigt man für den innergemeinschaftlichen Wirtschaftsverkehr.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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02.02.2007, 18:42
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#348
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Mein Umsatz für 2006 ist leider etwas über 50.000 Euro. Daher muss ich wohl die Umsatzsteuer auch für 2006 abführen, kann dann aber doch auch meine Vorsteuer gegen rechnen, richtig?
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Stimmt.
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11.02.2007, 22:59
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#349
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
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Hallo,
ich habe zu dem Thema auch noch eine kurze Frage.
Ich möchte bei einem Bekannten, der ein Kleinunternehmen ohne Mitarbeiter führt, ein 6-monatiges Praktikum im kaufmännischen Bereich absolvieren, damit zu meinem schulischen Fachabi auch den praktischen Teil erlange. Für das Praktikum sind Anforderrungen gesetzt, die in dem Betrieb erfüllt werden können.
Ist es also möglich, ein solches Praktikum bzw. überhaupt ein Praktikum in einem Kleinunternehmen zu absolvieren? Darf er es dann als Kleinunternehmer bescheinigen?
Währrend der Praktikumszeit werde ich durch meine Eltern mitversichert (Krankenversicherung) sein.
Das Praktikum wird unbezahlt absolviert.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe...
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12.02.2007, 17:54
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#350
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Wangen
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Hallo,
ich habe auch eine Frage zum Thema Kleinunternehmer. Und zwar gibt es bei der Krankenversicherung (wenn man weiterhin familienversichert bleiben will) eine Grenze von 350€ pro Monat. Bezieht sich diese Angabe auf die wirklich im jeweiligen Monat erwirtschafteten Erträge (also z.B. alle im Monat Februar ausgestellten Rechnungen zusammenzählen und das muss dann unter 350€ bleiben) oder errechnet es sich am Jahresende als 1/12 des Gesamtgewinns?
Weil wie soll ich denn allein monatlich den reinen Gewinn errechnen? Die Ausgaben, die ich von den Einnahmen abziehe können ja jeden Monat anders sein.
Zu dem ganzen Themenkomplex habe ich mal für mich die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Würde mich freuen, wenn jemand kurz Zeit zum drüber lesen hätte, ob ich irgendwo nen Fehler hab oder was vergessen habe.
MfG,
Michael
Geändert von Michael L (12.02.2007 um 23:38 Uhr).
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12.02.2007, 23:06
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#351
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
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Michael L schrieb in seiner Zusammenfassung:
Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im
Gründungsjahr 17.500 € (Brutto) nicht übersteigt
.
Das stimmt nur dann, wenn der Betrieb im Januar gegründet worden ist--ansonsten ist umzurechnen.
Z.B. Gründung Juli--Umsatz Juli-Dez. insgesamt 10.000 €,
umgerechnet auf volles Jahr: 20.000 €= kein Kleinunternehmer.
Einkommenssteuer
(über die normale Steuererklärung)
Freibetrag sämtlicher Einnahmen pro Jahr: 7.664€
Das stimmt so auch nicht.ESt wird fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Grundfreibetrag übersteigt.
Der Unterschied zwischen Einnahmen und zu versteuernden Einkommen : Werbungskosten/ Betriebsausgaben werden zur Ermittlung der Einkünfte angesetzt, dann werden noch Sonderausgaben, agB und,und ...berücksichtigt. Erst dann hat man das zvE.
So einfach ist das alles nicht!
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12.02.2007, 23:40
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#352
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Wangen
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Zitat:
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Zitat von Lucie
Michael L schrieb in seiner Zusammenfassung:
Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im
Gründungsjahr 17.500 € (Brutto) nicht übersteigt
.
Das stimmt nur dann, wenn der Betrieb im Januar gegründet worden ist--ansonsten ist umzurechnen.
Z.B. Gründung Juli--Umsatz Juli-Dez. insgesamt 10.000 €,
umgerechnet auf volles Jahr: 20.000 €= kein Kleinunternehmer.
Einkommenssteuer
(über die normale Steuererklärung)
Freibetrag sämtlicher Einnahmen pro Jahr: 7.664€
Das stimmt so auch nicht.ESt wird fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Grundfreibetrag übersteigt.
Der Unterschied zwischen Einnahmen und zu versteuernden Einkommen : Werbungskosten/ Betriebsausgaben werden zur Ermittlung der Einkünfte angesetzt, dann werden noch Sonderausgaben, agB und,und ...berücksichtigt. Erst dann hat man das zvE.
So einfach ist das alles nicht!
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Hallo,
danke für die beiden Hinweise. Der erste Hinweis war mir wirklich nicht bewusst. Der zweite war so gemeint - das hab ich ungenau formuliert.
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13.02.2007, 14:53
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#353
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Wangen
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Zitat:
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Zitat von Michael L
Hallo,
ich habe auch eine Frage zum Thema Kleinunternehmer. Und zwar gibt es bei der Krankenversicherung (wenn man weiterhin familienversichert bleiben will) eine Grenze von 350€ pro Monat. Bezieht sich diese Angabe auf die wirklich im jeweiligen Monat erwirtschafteten Erträge (also z.B. alle im Monat Februar ausgestellten Rechnungen zusammenzählen und das muss dann unter 350€ bleiben) oder errechnet es sich am Jahresende als 1/12 des Gesamtgewinns?
Weil wie soll ich denn allein monatlich den reinen Gewinn errechnen? Die Ausgaben, die ich von den Einnahmen abziehe können ja jeden Monat anders sein.
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Dazu hab ich jetzt von meiner Krankenkasse eine Antwort bekommen:
Zitat:
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Bei Ausüben einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit ist als Einkommensgrenze 1/7 der monatlichen Bezugsgrenze anzusetzen. Diese beträgt im Jahr 2007 € 350,00. Bei schwankendem monatlichen Einkommen, geht man vom Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus. Nicht vom Gewinn.
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04.03.2007, 11:01
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#354
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Wie ThomasMo schon schrieb... alle Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Gewerbe anfallen kannst du von deinen Einnahmen abziehen. Sie mindern somit deinen Gewinn.
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Und wenn ich die erste Zeit keine Einnahmen habe, sondern nur Ausgaben? Kriege ich dann die Kosten erstattet, da die nicht vorhandenen Einnahmen nicht gemindert werden können...?
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04.03.2007, 12:00
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#355
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von xtc-heizer
Und wenn ich die erste Zeit keine Einnahmen habe, sondern nur Ausgaben? Kriege ich dann die Kosten erstattet, da die nicht vorhandenen Einnahmen nicht gemindert werden können...?
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Nein, erstattet werden kann (fast) immer nur das was auch mal an das FA bezahlt worden ist.
Du erwirtschaftest Verlust (Minusbetrag), dieser kann mit weiteren, vergangenen oder zukünftigen Einkünften (EkSt.-Erklärung) verrechnet werden >>> Verlustvortrag, Verlustrücktrag ....
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08.03.2007, 17:16
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#356
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2007
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Hallo ich hätte da auch mal eine Frage:
Mein Gewerbe(mit Kleinunternehmerregelung) hab ich im 09/2006 angemeldet bzw umgemeldet (wegen Umzug).Ist aberdoch definitiv eine Neuanmeldung oder? Weil auch neue Steuernummer etc (Abmeldung am alten Standort und Anmeldung im neuen STandort)
Mein Umsatz von 09.2006 - 12.2006 betrug also nur ein paar hundert Euro...
wieviel Umsatz darf ich jetzt im Jahr 2007 machen um weiterhin mit der Kleinunternehmer Regelung arbeiten zu dürfen? Höchstens 17.500 oder höchstens 50.000 ?
Geändert von AnWi (08.03.2007 um 17:19 Uhr).
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08.03.2007, 18:20
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#357
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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17.500 Euro.
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09.03.2007, 17:43
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#358
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2007
Ort: NRW
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Innergemeinschaftliche Erwerbe versteuern?
Hallo zusammen! Auch ich bin neu hier und habe mich auch fast ganz durchgelesen. Ich habe mich nun wieder zwecks Umsatzrückgang als Kleinunternehmen umschlüsseln lassen. Meine Sachbearbeiterin vom Finanzamt schreibt mir nun in dem Bestätigungsschreiben noch hinein: "Bitte beachten Sie, dass die innergemeinschaftlichen Erwerbe trotzdem zu versteuern sind" Was ist darunter jetzt zu verstehen. Ich muß nun doch keine Ust-Voranmeldungen mehr abgeben, oder? Und auf alles, was ich im Inland kaufe, habe ich doch schon die Vorsteuer bezahlt. Entweder habe ich ein Brett vorm Kopf (was beim Thema Steuern...aaaaaaaaaaaah........durchaus sein kann), oder es ist falsch, was sie mir geschrieben hat. Aber sie wird es schon wissen. Naja, vielleicht könnt ihr mir helfen. Übrigens ein riesengroßes Lob für dieses Forum, es ist wirklich eine große Hilfe für all diejenigen, die mit der deutschen Paragraphensprache nicht wirklich was anzufangen wissen.
Danke im voraus für eure Hilfe!
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09.03.2007, 17:51
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#359
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Innergemeinschaftliche Erwerbe sind Einkäufe in einem anderen EU-Land. Dies erfolgt meistens unter Hingabe der eigenen USt.-ID - die auch ein Kleinunternehmer extra dafür haben kann - damit man Rechnungen ohne die jeweilige Landessteuer erhält.
Somit muss dann der innergemeinschaftliche Erwerb hier versteuert werden.
Der Kleinunternehmer tut dies mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung.
Das FA hat dich korrekt informiert.
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09.03.2007, 18:58
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#360
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Der Kleinunternehmer tut dies mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung.
Das FA hat dich korrekt informiert.
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Warum erst mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung?
PS.: Kann man die jährlichen Umsatzsteuererklärung auch nur online einreichen?
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