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15.10.2007, 20:55
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#481
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Auch das kommt in den besten Ämtern mal vor... 
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Fehler passieren überall,  . Auf alle Fälle hat hier der StB ziemlichen Mist vom Stapel gelassen....würde mich mal interessieren, wie hoch seine Haftpflichtprämien sind,.....  ...ok, das war jetzt OT
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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15.10.2007, 21:02
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#482
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von seitenart
Das bedeutet aber wohl nicht, dass man das FA mit haftbar machen könnte
Ich habe heute bereits telefonisch einen RA in einer anderen Sozietät kontaktiert, der so nett war, mir schon einige Auskünfte zu geben. Er riet mir, von meinem SB erst einmal eine schriftliche Stellungnahme zu dem Fall zu fordern. Habe ich gemacht. Mal abwarten. Ich glaube aber nicht, dass er so doof sein wird, seinen "Tipp" mit den schlafenden Hunden schriftlich zu wiederholen. Zumal er auch GF in einer großen sozietät ist, in der natürlich auch Anwälte arbeiten. :-(
Was das rechtliche Angehen gegen meinen SB und erstrecht gegen das FA angeht, bin ich ziemlich sowieso mutlos. Es ist so wie David gegen Goliath. Und kostet mich so oder so alles ein irres Geld. Da hab ich kleiner Krauter wohl schlechte Chancen.
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1.) Hast du eine Versicherung, die deine Kosten abdecken würde? Dann wäre das ja schon einmal vom Tisch.
2.) Jetzt nur nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.Es gibt genügend Fälle, indenen die StB ordentlich zahlen mussten. Mehr darf ich nicht sagen! 
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Gruss
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15.10.2007, 21:13
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#483
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Nimm ne Ladung Baldrian, schalte juristischen Beistand ein! Und nicht gleich dunkle Wolken am Horizont auftauchen sehen.....vielleicht zeigt sich das FA kooperativ, schließlich haben Sie den Fehler ja auch nicht bemerkt.
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Gruss
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15.10.2007, 21:48
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#484
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von seitenart
Sven, die formulierung mit den Urheberrechten ist doch nicht von mir, sondern steht so im Gesetz,
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In welchem Gesetz soll dass denn in dieser vagen Version stehen? Verlass' Dich doch nicht schon wieder auf Halbwissen und Gehörtes ...
Zitat:
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wann ein verminderter steuersatz anzuwenden ist.
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Eben - z.B. für die Übertragung von Rechten. Die Gestaltung eines Flyers (beispielsweise) an sich hat aber mit der Übertragung der rechte erstmal nichts zu tun.
Zitat:
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Wie schon geschrieben, fallen meine Leistungen als Grafiker doch wohl darunter, denn ich arbeite ja "kreativ",
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Damit hat das überhaupt nichts zu tun.
Zitat:
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verkaufe also Ideen und Rechte an meinen Ideen.
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Ja, unter anderem. Nun müssten Du aber nach den gesetzlichen Vorgaben zwei Rechnungen schreiben - eine mit 7% für die Übertragung von Nutzungsrechten und eine zweite, für Deine gestalterische Diensteistungen, die mit 19% versteuert werden. Das ist erkennbar Humbug, deshalb macht das auch niemand. Für den Kunden ist es sowieso egal, ob 7% oder 19%, er zieht das ja als Vorsteuer.
Zitat:
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Was meint Ihr, wieso das Finanzamt bislang alles so durchgewunken hat?
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Meine Glaskugel ist kaputt. Es spielt auch gar keine Rolle.
copy
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15.10.2007, 22:27
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#485
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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16.10.2007, 08:46
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#486
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Erstmal Applaus fürs Steuerberatungsbüro ... was haben die dafür von dir jährlich kassiert?
Was mir hier noch fehlt, ist die "Beruhigungssinfo", dass m.E. nicht alle von ihm genannten Jahre nach zuzahlen sind.
Es geht ja quasi "nur" um die Jahre 2005, 2006 und 2007. 2004 interessiert nicht, weil du ja 2003 noch nicht wissen konntest, was du 04 an Umsätzen machst & 2007 ist eigentlich auch kein Problem, weil du rückwirkend zur Regelbesteuerung wechseln kann, und somit die "fehlende" Umsatzsteuer von deinen Kunden - zumindest versuchen - kannst ein zu"fordern".
Blieben also noch 05 und 06, wo du halt die Umsatzsteuer auf die 2 x 26.000 EUR zahlen musst. Dabei werden, da du ja keine Umsatzsteuer erhalten hast, die 52.000 EUR als Bruttosumme gesehen, aus der du dann die Nettosumme und damit die Umsatzsteuer errechnen musst. Spart also nochmal ein Paar EURonen.
Geändert von WuschiLo (16.10.2007 um 10:40 Uhr).
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16.10.2007, 10:32
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#487
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von seitenart
hey, kein Grund so einen genervten Ton anzuschlagen!
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Ich bin ganz faktisch, vielleicht bist Du im Moment ein bisschen porös ...
Zitat:
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Das Gesetz habe ich im genauen Wortlaut gelesen.
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Ich hatte ja gefragt, _welches_ Gesetz, aber egal ...
Zitat:
Bei der IHK kann man ausserdem Folgendes nachlesen:
"Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% gilt für "die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem
Urheberrechtsgesetz ergeben" (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).
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Eben, das ist Dir ja hier im Faden genannt worden.
Zitat:
Das heißt: Wer immer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen zur Nutzung überlässt, braucht dafür nur 7% Mehrwertsteuer zu nehmen. Was für Werke das genau sind, ist egal – Hauptsache, sie sind
urheberrechtlich geschützt: Romane, Zeitungsartikel, Werbetexte, Pressemitteilungen, Übersetzungen, Fotos, gestaltete Websites,
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Und da wird es schon kritisch - einfache, auch "gestaltete", Websites erreichen regelmäßig nicht die erforderliche Schöpfungshöhe um durch das Urheberrecht geschützt zu sein. Daher: 19%.
Nicht einmal Logos, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe
Kommt stark darauf an, wo und wie sie eingesetzt werden ...
Nicht alles, was irgendwie "kreativ" ist, ist schutzfähig nach dem Urheberrecht - deshalb müsstest Du mit sehr spitzen Fingern jedesmal sehr genau nachrechnen, was Du mit welchem Satz berechnest. Und über 'Hauptleistung/Nebenleistung' kommst Du auch nicht raus - was ist wohl die Hauptleistung, 20 Stunden Gestaltung eines Flyers mit verschiedenen Alternativen zur Auswahl oder die Übertragung der Nutzungsrechte für den einen Flyer, den der Kunde dann will?
"Doch was so einfach klingt, ist komplizierter als man denkt. Denn die Frage "Was ist eigentlich urheberrechtlich geschützt" beschäftigt gerade bei Grafikern nicht nur die Gerichte (siehe auch Thema "Schutz der eigenen Leistungen") , sondern auch die Finanzämter. Während daher einige Finanzämter sowohl Logos, Grafiken als auch selbstgestaltete Webseiten als urheberrechtlich geschützt ansehen, orientieren sich andere Finanzämter an der gängigen deutschen Rechtsprechung und sehen Werbegrafiken (dazu zählen auch Logos und andere Gebrauchsgrafiken) nicht als urheberrechtlich geschützt an. Und was nicht geschützt ist, kann auch keine Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Ergo dürfen keine 7 % auf der Rechnung angegeben werden."
http://www.laser-line.de/news/mehrwe...-grafiker.html
Zitat:
Also vages halbwissen lass ich mir nicht vorwerfen...
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Du schreibst irgendwas ab, ohne es für Deine konkrete Situation zu hinterfragen, und zwar von dem Wunsch beseelt, dass es nur 7% sein mögen. So manövrierst Du Dich gleich in die nächsten Schwierigkeiten.
copy
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16.10.2007, 12:07
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#488
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Zitat:
Zitat von seitenart
@copy:
@WuschiLo
Hast du oder jemand anderes hier Erfahrungen damit, wie es ist, Umsatzsteuer nachträglich einzufordern? Ich denke mir irgendwie, die Kunden werden genervt sein und ich einen schlechten Eindruck machen, aber vielleicht bin ich da zu ängstlich? Kommt vielleicht sogar öffter vor, als ich denke? Zumindest für 2007 wäre es schon hilfreich, weil es dieses Jahr auch etwas mehr war.
Das mit der Bruttonettosumme kapier ich nicht (Mein Name ist Merkel  ) Magst du mir das etwas genauer erklären?
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Na wie ich es geschrieben habe, wenn du keine Umsatzsteuer berechnet hast und auch nicht nachträglich bekommen solltest, sind diese Rechnungsbeträge als quasi Bruttobetrag anzusehen. Also fiktives Netto + Umsatzsteuer ist dann dein jetziger Rechnungsbetrag.
Klar kann da der eine oder andere genervt sein, aber dass sollte dir egal sein, weil du machst ihnen ja nur Mehrarbeit und keine Mehrkosten! Einfach kurz anrufen und die Sache klären, wenn es größere Auftraggeber sind, bist du mit Sicherheit auch nicht der erste mit einem solchen Anliegen.
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16.10.2007, 16:56
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#489
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Zitat:
Zitat von seitenart
Aber sehe ich das richtig, dass ich dann auch rückwirkend bei meinen Ausgaben, auf denen Ust drauf war, diese gegenrechnen kann - wenigstens?
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Naja, für 07 auf jedem Fall, da du ja rückwirkend zum Regelbesteuerer optiert (Sven nennt sich das so  ). Dies würde ich auch schleunigst einleiten, da du ja jetzt "Wissende" bist! Wie das mit den anderen Jahren läuft, kann dir nur das FA deines Vertrauens sagen, mache doch mal einen Termin, die beißen nicht! Bringe viel Zeit mit, denn du bist quasi ein Sonderfall, da wissen die zu meinst auch nicht gleich eine richtige Antwort.
Nochmal, mache einen Termin, schildere denen deine Problematik, vertuschen hilft dir da eh nicht weiter.
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24.10.2007, 12:04
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#490
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
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Hi zusammen,
ich bin nun auch seit 18.10.07 als Kleinunternehmer im Bereich Webdesign, Grafikdesign und IT-Service tätig und hätte folgende Frage:
ich habe mich bei einem Großhändler registriert, bei dem ich via Java Applet Artikel kaufen kann. Schaue ich mir jetzt ein Produkt an, stehen folgende Preise da:
"Ihr HEK": z.B. 255,28
"EVP": 301,68
"Ihr Endpreis": 255,28
Meine Frage nun: ist "HEK" der "Netto-Preis"? Sprich ohne Mehrwertsteuer? Kommen da also noch die 19% drauf? Mir stellt sich die Frage, da ich ja einen Verkaufspreis ermitteln muß, bei dem noch was hängen bleiben sollte.
Und wie läuft das dann bei der Steuererklärung? Angenommen, ich kaufe das Ding für 303,78 BRUTTO (225,28 + 19%)(netto interessiert mich als Kleinunternehmer ja nicht) und verkauf es für 403,78. Dann muß ich ja nur die Differenz versteuern, richtig? Also 100 Euro.
Fragen über Fragen, bin für jede Hilfe dankbar....
Gruß
Jan
Geändert von josch76 (24.10.2007 um 12:24 Uhr).
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24.10.2007, 15:32
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#491
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von josch76
Meine Frage nun: ist "HEK" der "Netto-Preis"? Sprich ohne Mehrwertsteuer? Kommen da also noch die 19% drauf? Mir stellt sich die Frage, da ich ja einen Verkaufspreis ermitteln muß, bei dem noch was hängen bleiben sollte.
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Da solltest du mal den Anbieter fragen bzw. die Site durchforsten, irgendwo muss das stehen.
Zitat:
Zitat von josch76
Und wie läuft das dann bei der Steuererklärung? Angenommen, ich kaufe das Ding für 303,78 BRUTTO (225,28 + 19%)(netto interessiert mich als Kleinunternehmer ja nicht) und verkauf es für 403,78. Dann muß ich ja nur die Differenz versteuern, richtig? Also 100 Euro.
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Als Kleinunternehmer musst du ja keine MwSt. an das FA abführen und bekommst auch keine vom Einkauf erstattet.
Und der Regelbesteuerte muss 19% vom VK-Preis an das FA abführen, bekommt aber dafür die 19% vom Einkauf - sofern ausgewiesen- erstattet.
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30.10.2007, 15:48
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#492
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und muss erstmal sagen, dass ihr mir schon sehr weitergeholfen habt!
Allerdings bleiben bei mir zwei Fragen offen, zu der ich noch keine Antwort hier gefunden habe.
Also, ich bin ebenfalls Kleinunternehmer nach, und mein Umsatz ist weit unter den 17.500 €. Ich bin gerade dabei meine erste Umsatzsteuererklärung auszufüllen (ich weiß, spät dran) und hab dazu 2 Fragen:
1. Unter welcher "Rubrik" muss ich in der Umsatzsteuererklärung meine Einnahmen angeben? "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", Zeile 4 oder "Einkünfte aus selbsständiger Arbeit", Zeile 36?
Ich veranstalte neben dem Studium kleinere Partys in Clubs und gestalte Werbung für Veranstaltungen.
2. Ich jobbe nebenbei noch an ner Tanke (Minijob). Mein Chef bezahlt ja für mich schon die Pauschalsteuer, muss ich dieses Einkommen in der Einkommenssteuererklärung trotzdem nochmal angeben? Also Anlage N? Meine Lohnsteuerkarte ist ja leer...
Ich hhoffe ihr verzeit meine Ahnungslosigkeit und habt ne Antwort parat.
Viele Grüße
Panne
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30.10.2007, 15:56
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#493
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1. Unter welcher "Rubrik" muss ich in der Umsatzsteuererklärung meine Einnahmen angeben? "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", Zeile 4 oder "Einkünfte aus selbsständiger Arbeit", Zeile 36?
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Du füllst gerade die Anlage GSE aus (gewerbliche und selbstständige Einkünfte oder wofür auch immer die Abkürzung steht), aber nicht die USt-Erklärung.
Zitat:
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Ich veranstalte neben dem Studium kleinere Partys in Clubs und gestalte Werbung für Veranstaltungen.
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Zitat:
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2. Ich jobbe nebenbei noch an ner Tanke (Minijob). Mein Chef bezahlt ja für mich schon die Pauschalsteuer, muss ich dieses Einkommen in der Einkommenssteuererklärung trotzdem nochmal angeben? Also Anlage N? Meine Lohnsteuerkarte ist ja leer...
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der ist nirgends mehr anzugeben.
Gruß
Sven
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30.10.2007, 16:39
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#494
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Super! Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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26.11.2007, 11:41
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#495
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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Hallo,
nachdem ich mich hier und im Internet allgemein umgeschaut habe, bin ich nun eher verunsichert,
als das ich meine Fragen beantwortet weiss.
Wenn mir hier also einer mit gutem Rat zu Seite stehen könnte, wäre ich überaus Dankbar.
Vorerst zu mir.
Ich bin Student, 26 Jahre alt und hab mitte des Jahres (08.08.07) einen Antrag zu steuerlichen
Erfassung ausgefühlt beim Finanzamt mit folgenden Daten:
Tätigkeit: Webdesign/Programmierung
Voraussichtlicher Gewinn: 7000€
Kleinunternehmerregelung
Ich hatte mich auch eine halbe Stunde vor Ort mit einem Mitarbeiter vom FA unterhalten und hatte
(scheinbar fälschlicherweise) angenommen alles soweit überschaun zu können, was nun auf mich
zukommt.
Ich habe in der ersten hälfte des Jahres noch Bafög erhalten (ca höchstsatz (~580€) - ~120€
Unterhalt die mein Vater zahlen soll, bekomme aber 150€ Unterhalt von ihm), dies ist aber dann
weggefallen, weshalb ich auch eine Tätigkeit brauchte.
Nun bekomme ich noch ~150€ Kindergeld und 150€ Unterhallt.
Was ich nun bisher an Informationen hier gefunden habe ist:
- Um mein Anspruch aufs Kindergeld nich zu verlieren muss ich weniger als ~6600€ verdienen
- Damit ich Familienversichert bleibe muss meine Tätigkeit <20h die Woche bzw. nich in die
Vorlesungszeit fallen
- Der Umsatz den ich haben darf, darf nur 17.500/12*5 (nur 5 Monate berechnen?) sein?
Ich habe nun bisher 3 Rechnungen ausgestellt über a 600€ (mit Angabe das keine Steuern drin
erhalten sind).
Nun stellt sich für mich die Frage was ich dieses Jahr noch verdienen darf.
Was zählt nun alles zu meinem Umsatz? Was zu meinem Gewinn/verdienst?
Zählt das Bafög was ich in der ersten Jahreshälfte bekommen habe zu meinem Umsatz für die
Kleinunternehmerregelung? Zählt etwas vom Bafäg/Kindergeld/Unterhalt zu meinem Gewinn/Verdienst
für die ~6600€ Grenze des Kindergeldes?
Meine Ausgaben in diesem Jahr:
1. Semester im Jahr (Beginn Febuar): 500 euro Studiengebühren, ~150€ Studienbeitrag
(Semesterticket, Verwaltung, etc)
2. Semester im Jahr (Beginn Septemver): 500 euro Studiengebühren, ~150€ Studienbeitrag
PC, den ich für das Studium und für die Arbeit brauche, aber auch privat nutze ~800€
Bisher hatte ich gehofft das die Reglungen leicht zu überschauen sind, sollte ich vieleicht doch
direkt zu einem Steuerberater gehen? Auch oder gerade weil ich noch nie ne Steuererklärung
gemacht habe?
edit: bin 26
Geändert von david.p (26.11.2007 um 15:00 Uhr).
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