 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
10.01.2008, 18:10
|
#511
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von andy-77
Oder ist der Betrag 76xx Steuerfrei? Auch wenn ich eine Arbeit habe?
Oder..:-) muss ich meinen Gewinn zusammen mit meinem Jahresgehalt
gesamt versteuern?
|
Genau die Frage wurde in den letzten zwei Tagen wiederholt beantwortet ... 7664,- Euro Einkommen im Jahr sind steuerfrei. Einkommen. Woraus sich das zusammensetzt, ist völlig egal. Dein Gesamteinkommen zählt.
Also Dein Gehalt aus der Angestelltentätigkeit + Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit + ggf. sonstiges Einkommen, Strich drunter, Steuern zahlen.
Zitat:
Zweitrangig:
muss ich den Angestellten auch versichern usw. bei so einem geringen Gehalt und
auch Lohnnebenkosten ersttten?
|
Erstatten, wem?
Ja, versichern musst Du. Bei einem 400,-Euro-Job pauschal,
http://www.400-euro.de/400/Pauschalbeitrag.html
sonst lohnabhängig.
copy
|
|
|
10.01.2008, 18:18
|
#512
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
|
Wollte ja nur nochmal eine Bestätigung.
Danke für den Link, das hat mir auch sehr geholfen.
Wenn ich jetzt anstatt 400 Euro nur 200 Euro zahle, müsstem sich ja die Gesamt
kosten verringern und ich bezahle dann halt nur die hälfte!?
Kann ich diese Kosten von meinem Gewinn komplett abziehen???
Darf der Angestellte auch ein Familienmitglied sein, oder ist
das nicht möglich?
|
|
|
10.01.2008, 18:20
|
#513
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
Zitat von andy-77
Oder..:-) muss ich meinen Gewinn zusammen mit meinem Jahresgehalt
gesamt versteuern?
|
Ja. Die 76xx € sind ein Freibetrag für jeden, egal was das für Einkommen ist, alles drüber wird halt versteuert.
Zitat:
Zitat von andy-77
Zweitrangig:
muss ich den Angestellten auch versichern usw. bei so einem geringen Gehalt und
auch Lohnnebenkosten ersttten?
|
Ja. Guck dich mal bei der Minijobzentrale ung Berufsgenossenschaft um.
|
|
|
14.01.2008, 22:22
|
#514
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
|
- Ust. trotz Kleinunternehmerregelung - was tun -
Hallo, bin neu hier und hab mich hierher durchgeschlagen weil ich eine Antwort suche auf ein Problem mit der Kleinunternehmerregelung.
Was, wenn ich sie habe und einer meiner Kunden, für den ich tätig bin die Tatsache trotz Hinweis ignoriert hat und weiterhin Ust. an mich zahlt. Was kann in so einem Fall passieren. Angenommen, ich nehme das das ganze Kalenderjahr so hin - kann ich dann bei der Ust.Erklärung einfach die Kleinunternehmerregelung wieder kippen obwohl ich doch 5 Jahre daran gebunden bin? Hife wär schrecklich nett  )
|
|
|
14.01.2008, 22:38
|
#515
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Wenn du USt. einnimmst musst du die auch an das FA abführen.
Imho ist das gleichzusetzen mit einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und daran ist man 5 Jahre gebunden.
Wie kommt dein Kunde dazu? Ich würde mir das nicht gefallen lassen? Schreibst du keine eindeutigen Rechnungen? Überweise die zu viel gezahlten Beträge zurück.
|
|
|
15.01.2008, 11:54
|
#516
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
Wenn du USt. einnimmst musst du die auch an das FA abführen.
Imho ist das gleichzusetzen mit einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und daran ist man 5 Jahre gebunden.
|
nö, er hat ja nichts falsch gemacht, wenn er eine Rechnung ohne USt geschrieben hat. Dann hat er halt Geld zu viel eingenommen, dass er dem Kunden wieder zurückzahlt oder wenn dieser zu viel davon hat und darauf verzichten sollte als Betriebseinnahmen versteuert.
Entscheidend ist, dass er eine Rechnung ohne USt ausgestellt hat.
Gruß
Sven
|
|
|
15.01.2008, 13:49
|
#517
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Ist aber unlogisch... der Kunde wird's als gezahlte USt. buchen.
|
|
|
15.01.2008, 13:56
|
#518
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
kann sicherlich so sein. Es ist aber nicht die Aufgabe des Leistenden seinen Kunden darauf hinzuweisen. Der Kunde muss selbst erkennen, dass ohne USt-Ausweis kein Vorsteuerabzug besteht und er nur den Rechnungsbetrag zahlen braucht. Ignoriert er dies trotz Hinweis ist ihm nicht zu helfen. Der überzahlte Betrag ist zu erstatten und fertig. Meint er trotzdem, dass er die 19 % zahlen muss ist dies für den Leistenden eine Einnahme und er kann sich über einen höheren Gewinn freuen.
Gruß
Sven
|
|
|
15.01.2008, 14:19
|
#519
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Na dann... auf den höheren Gewinn.
Ich nehme aber mal an wenn enjoy.06 seinen Knden auf den fehlenden Vorsteuerabzug hinweisen würde - fällt dieser aus allen Wolken.
Aber wie du schon schreibst... ist ja nicht Aufgabe des Rechnungsstellers
|
|
|
20.01.2008, 21:58
|
#520
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
|
Ich habe eine Frage zur Umsatzgrenze von 17500 € pro Jahr.
Und zwar habe ich meine Gewerbe zum 20.08.2007 angemeldet.
Wieviel Umsatz darf ich jetzt dieses Jahr haben? Klar 17500 / 12 * mal die entsprechenden Monate.
Meine Frage ist wird der Monat August komplett gerechnet oder rechnen die netten Herren vom Finanzamt Taggenau?
mfg
Pascal
|
|
|
20.01.2008, 22:02
|
#521
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Der komplette Monat, wobei Du auf Wunsch auch eine taggenaue Berechnung haben kannst, was wohl unter ganz bestimmten Umständen bei Anmeldung im 1. HJ von Vorteil sein kann.
|
|
|
20.01.2008, 22:22
|
#522
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
|
Puh, gut zu hören  , ansonsten wäre ich knapp 100 Euro drüber gewesen und Umsatzsteuer würde ich dieses Jahr ungern zahlen müssen.
danke
|
|
|
24.01.2008, 23:04
|
#523
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Krefeld
|
Hallo,
ich bin neben meinem Angestelltenverhältnis als Kleinunternehmer im Onlinehandel tätig.
Darf ich meine Freundin im Rahmen eines 400 Euro Jobs beschäftigen ?
Was muss ich dazu tun? ... Gewerbeschein umschreiben ? Wo muss ich diesen Job bzw diese Anstellung melden ? Welche zusätzlichen Kosten habe ich dadurch (zum Gehalt) ?
Wie verhält es sich, wenn ich meine Freundin für z.B. 600 Euro anstellen würde ?
Hoffe das mir da jemand weiterhelfen kann :-)
Danke schonmal .....
|
|
|
24.01.2008, 23:15
|
#524
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
|
|
|
24.01.2008, 23:31
|
#525
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Krefeld
|
Hallo,
noch eine Frage ... oder 2....
Meine Freundin ist arbeitslos, jedoch nicht arbeitslos gemeldet, bezieht also keine Leistungen von irgendwo. In der Krankenkasse ist sie freiwillig versichert.
Was wäre die Konsequenz, wenn sie sich einen Gewerbeschein holt und als Kleinunternehmer (bis 17.500 Euro) tätig wird.
Inwieweit wird sie dann Steuer- und Sozialabgabenpflichtig ?
Könnte Sie dazu noch einen 400 Euro Job bei einem anderem Unternehmen annehmen ?
Danke :-)
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:12 Uhr.
|
 |