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24.01.2008, 23:41
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#526
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von capricorn
Inwieweit wird sie dann Steuer-
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Bis 7660 Euro an Gesamteinkommen (egal ob aus Selbstständiger oder Nichtselbsständiger Arbeit) fällt keine Einkommenssteuer an, darüber hinaus ist zu zahlen.
Zitat:
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und Sozialabgabenpflichtig ?
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Sollte man mit der Krankenkasse klären.
Zitat:
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Könnte Sie dazu noch einen 400 Euro Job bei einem anderem Unternehmen annehmen ?
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Ja.
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18.02.2008, 22:34
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#527
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Melle
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage!?
Ich habe vor ein Gewerbe als Nebenberuf anzumelden.
Nun stellte sich für mich die Frage ob Kleinunternhemer oder nicht.
Ich hab von nen bekannten gehört das im Gesamtumsatz auch der Lohn aus der Hauptarbeit mit eingerechnet wird, stimmt das ?
Aber in der Bröschüre vom FA steht drin das der Gesamtumsatz des Betriebes nicht 17500 überschreiten darf, was ist jetzt richtig ?
Einkünfte Aus nebenberuf = 17500
oder
Einkünfte aus Nebenberuf(Selbstständig) + Hauptberuf(Angestellter) =17500@ ??
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18.02.2008, 23:41
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#528
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von TommyGFX
Ich hab von nen bekannten gehört das im Gesamtumsatz auch der Lohn aus der Hauptarbeit mit eingerechnet wird, stimmt das ?
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Nein - der Lohn hat mit dem Umsatz aus dem Gewerbe nichts zu tun.
Aber natürlich mit dem Einkommen:
Also Einkommen aus dem Gewerbe + Einkommen aus der abhängigen Beschäftigung + sonstiges Einkommen = Gesamteinkommen - und darauf wird die Einkommensteuer entrichtet.
Zitat:
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Aber in der Bröschüre vom FA steht drin das der Gesamtumsatz des Betriebes nicht 17500 überschreiten darf, was ist jetzt richtig ?
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Das, was in der FA-Broschüre steht.
copy
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18.02.2008, 23:43
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#529
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Deutschland
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diese 17500 im ersten jahr und dann im nächsten jahr 50000 sind nur für den nebenjob in deinem fall nur deine firma als kleinunternehmer gemeint
also nur firma
die einkünfte von deiner eigentlichen arbeit werden nicht gemeint
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24.02.2008, 19:17
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#530
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Düsseldorf
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Lohnsteuerkarte
Hallo Leute!
Ich habe mich hier schön durchgelesen, einfach Top die Seite! Aber in einigen Sachen herrscht bei mir noch Unsicherheit:
Ich bin Student und hatte einen 400€ Job, meine Frau ist Angestellte auf Lohnsteuerklasse III.
Nun habe ich ein KleinGewerbe angemeldet (Nebenjob gekündigt) und frage mich, in welche Klasse meine Frau fällt: III oder IV? Der einzigste Anhaltspunkt ist für mich Wikipedia, denn nur dort steht bei Klasse III: Und wenn der Ehepartner selbstständig ist. Also kann sie in der Klasse bleiben?
Mein Gewerbe habe ich als Nebengewerbe angemeldet, muss ich es ummelden (auf was?), wenn ich exmatrikuliert werde? Was ist denn eigentlich die Grenze bei einem Nebengewerbe? Eine Anzahl von Stunden oder ist es eine Gewinngrenze?
Und eigentlich die wichtigste Frage: Einnahmen bis 17xxx€ bleiben also Steuerfrei, das habe ich doch richtig verstanden? Und wenn ich darüber komme, muss ich mich nach den Steuertabellen richten, aber welche Klasse gilt dann für mich? Wird dann die gesamte Summe versteuert oder nur der Betrag über der Grenze?
Ein paar kurze Antworten würden schon ausreichen, danke.
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24.02.2008, 20:48
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#531
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
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Bin zwar kein Fachmann aber soweit ich weis, habt Ihr als verheiratete die Wahlmöglichkeit, ob Ihr beide in Steuerklasse IV geht oder einer III und einer V.
Wobei der mit dem höheren Einkommen die III bekommen sollte und der mit dem niedrigen die V (auf die III gibt es unterjährig weniger Abzüge).
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24.02.2008, 21:06
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#532
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
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Das mit der Steuerfreiheit ist so nicht richtig.
In Deutschland hat jeder Steuerpflichtige einen Grundfreibetrag (m.E. € 7.664,00), Eheleute also das doppelte. Alles was darüber hinausgeht unterliegt der Einkommensteuer mit den entsprechenden Steuersätzen.
Die € 17.500,00 beziehen sich auf die Umsatzsteuer
Wenn Du im vergangenen Jahr nicht mehr als € 17.500,00 Umsatz hattest und im laufenden Jahr nicht mehr als € 50.000,00, kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Heist, Du musst keine Umsatzsteuer abführen, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
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24.02.2008, 22:20
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#533
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Düsseldorf
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Die Regelung der Lohnsteuerklassen gilt auch für Gewerbetreibende?? Ich bekomme schließlich keinen Lohn, also warum sollte ich einer Lohnsteuerklasse zugewiesen werden?? Ich denke ich als Selbständiger falle unter die Einkommenssteuer, meine Frau der Lohnsteuer, oder nicht??
Meine letzte Frage hat sich eher auf die Einkommenssteuer bezogen, nicht auf die Umsatzsteuer. Die Frage ist nämlich, wieviel ich von meinen Einnahmen beiseite legen soll, wenn ich mit der Überschreitung der Kleingewerbegrenze rechne. Auf dem Vordruck "Anlage ÜR" steht nämlich:
Zitat:
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Wenn Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500 EUR liegen, wird es nicht beanstandet, wenn Sie an Stelle des Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen.
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Also bedeutet das doch, dass ich keine Steuern bezahlen muss, wenn ich unter dieser Grenze liege? Weder Umsatz- noch Einkommenssteuer. Ist das soweit richtig? Also wenn ich vorhabe, diese Grenze nicht zu überschreiten, dann brauche ich auch nichts beiseite legen?
Angenommen ich habe 20.000 € eingenommen, werden dann 20T versteuert oder der "Überschuss" von 2,5T€?
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24.02.2008, 22:46
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#534
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von rawburner
Auf dem Vordruck "Anlage ÜR" steht nämlich:...................................................................................
Also bedeutet das doch, dass ich keine Steuern bezahlen muss, wenn ich unter dieser Grenze liege? Weder Umsatz- noch Einkommenssteuer. Ist das soweit richtig?
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Nein das ist nicht richtig.
Keine Ahnung wie du aus diesem Satz schließen kannst das du dann keine EkSt. zahlen musst...
Wie schon geschrieben wurde... ab einem Einkommen von gut 7600 € muss man EkSt. zahlen. Als Ehepaar, zusammen veranlagt, halt das doppelte.
Der von dir zitierte Satz sagt nur aus, das bei Umsätzen unter 17500 € deine Gewinnermittlung (EÜR) formlos erfolgen kann. Du musst nicht das Formular EÜR benutzen, man kann aber. Gleichzeitig geht diese Grenze natürlich mit der Kleinunternehmerregelung einher. Was die genau bedeutet kannst du in den FAQ nachlesen....
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03.03.2008, 17:44
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#535
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Kleinunternehmer und Umsatzsteuer-Indentnummer
Ich bin gerade dabei, meine Papiere für's Finanzmant fertig zu machen, aber bei dem Thema etwas verwirrt. Ich habe in im FAQ gelesen, daß man diese Nummer als Kleinunternehmer nicht braucht, da man im innergemeinschaftlichen Handel als Privatperson behandelt wird. Das steht hier so:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
Der Herr beim Finanzamt sagte mir aber gerade telefonisch, daß ich die doch brauche, wenn ich grenzüberschreitend Geschäft mache. Nur kam mir das nicht so vor, als hätte der Herr da wirklich darüber nachgedacht, sondern mir einfach die Standardantwort für jeglichen Unternehmer gegeben, obwohl ich ihm deutlich "Kleinunternehmer" gesagt habe. (er klang auch etwas müde  )
Weiß jemand wie es genau ist?
Ich will nichts einführen, sondern ausführen und wenn ich mir dadurch etwas Papierkram sparen kann, indem ich keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung machen muß, dann würde ich das gerne dabei belassen und einfach nur meine Steuernummer, 0% MWst und den Hinweis auf die Nicht-Vorsteuerabzugsfähgkeit nach Kleinunternehmerregelung in die Rechnung aufnehmen.
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03.03.2008, 18:04
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#536
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Berliner42
Ich will nichts einführen, sondern ausführen und wenn ich mir dadurch etwas Papierkram sparen kann, indem ich keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung machen muß, dann würde ich das gerne dabei belassen und einfach nur meine Steuernummer, 0% MWst und den Hinweis auf die Nicht-Vorsteuerabzugsfähgkeit nach Kleinunternehmerregelung in die Rechnung aufnehmen.
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Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/1...einschaftliche
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03.03.2008, 18:13
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#537
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
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Danke, also brauche ich keine UStd-ID. Das deckt sich mit der FAQ. Ist schon blöd, wenn man selbst beim Finanzamt keine korrekte Auskunft bekommt 
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03.03.2008, 21:50
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#538
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ich will nichts einführen, sondern ausführen
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... und dann solch eine Antwort vom Finanzamt.
Kleinunternehmer dürfen nämlich gar keine UStID-Nr. in Ihren Rechnungen angeben, wenn sie selbst der leistende Unternehmer sind. Steht ausdrücklich in § 19 Abs. 1 S. 4 UStG.
Gruß
Sven
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03.03.2008, 22:10
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#539
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von Sven
... und dann solch eine Antwort vom Finanzamt.
Kleinunternehmer dürfen nämlich gar keine UStID-Nr. in Ihren Rechnungen angeben, wenn sie selbst der leistende Unternehmer sind. Steht ausdrücklich in § 19 Abs. 1 S. 4 UStG.
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Ja, da steht:
"In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung."
Das heißt aber nicht, daß man nur darf, sondern nur, daß man nicht muß?
Wie auch immer, der Finanzbeamte hatte aber offensichtlich keine Ahnung oder keinen Bock, und das ist schon echt beschi**en.
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04.03.2008, 18:00
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#540
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Erste Steuererklärung
Hi,
bin völlig neu hier und hab keine Ahnung von Steuern etc.
Hab letztes Jahr ein Kleinunternehmen angemeldet und hab jetzt 2 Fragen bezüglich meiner Steuererklärung.
Vorweg: Ich bin Student, beziehe 2 Halbwaisenrenten (1 gesetzlich, 1 privat) und habe Kindergeld erhalten.
Was muss ich dem Finanzamt jetzt zusenden? / Hab ich was vergessen?
1. Vordruck - Einkommenssteuererklärung
2. Vordruck - Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage GSE)
3. Vordruck - Renten und andere Leistungen (Anlage R)
4. formlose Gewinnermittlung (Anstatt des Vordrucks EÜR)
Wo muss ich das Kindergeld eintragen?
Vielen Dank schon mal im voraus ---> Danke!
Christian.
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