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20.03.2008, 21:45
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#541
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Großraum Koblenz
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 hallo,
stundenlang hab ich mich durch threads und sites gekämpft um einigermaßen...gar nichts zu verstehen bzgl. kleinunternehmer, umsatz-,mehrwert und was-weis-ich-steuer.
nach dem lesen deines threads epic, bin ich um einiges schlauer.
fettes danke!!!
korrigiert mich wenn ichs doch nicht gerafft habe:
-als kleinunternehmer führe ich keine umsatz-,/-mehrwertsteuer ab
-ich darf sie ergo auch nicht ausweisen, brauche auch keine umsatzstr.id. angeben
-waren die ich ohne mehrwertsteuer einkaufe kann ich preis+gewinn verkaufen
gott ist das alles schwierig mit dem selbstständig werden!!!!
aber ich hab schon anderes hinbekommen!
klasse forum!!!
lg
Marquis
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20.03.2008, 21:55
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#542
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Für Deine Einkäufe musst Du Mehrwertsteuer abführen bzw. kannst Due Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer erstatten lassen.
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20.03.2008, 22:23
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#543
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Großraum Koblenz
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bedeutet ich muss von bei großhändlern gekaufter ware 19% abführen ja
(vorrausgesetzt ich kaufe exc.mehrwertsteuer ein) ?
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20.03.2008, 22:29
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#544
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ja. Du solltest Dir am besten vom GH gleich eine Rechnung mit Mehrwertsteuer geben lassen, ist am einfachsten.
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21.03.2008, 22:19
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#545
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Mir ist noch kein deutscher GH ohne MwSt. untergekommen.....
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21.03.2008, 22:29
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#546
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Großraum Koblenz
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Danke für die Info´s.
Die GH weisen doch fast alle "zzgl. mehrwertsteuer" aus ??
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21.03.2008, 22:53
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#547
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ähm, du meinst in Katalogen oder auf Internetseiten o.ä.?
Keine Sorge... die Rechnungen enthalten trotzdem die MwSt..
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15.04.2008, 22:46
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#548
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Potsdam
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Kleine Frage..
..Vielen Dank erstmal an alle die sich hier tagtaeglich mit den kleinen und grossen Problemen von Neueinsteigern beschaeftigen!
Ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung: ich bin Kleinunternehmer und habe von einem grossen Unternehmen eine Bestellung erhalten, in der quasi meine Arbeitsleistung (in Form von Stunden) bestellt wird. In der Bestellung steht etwas in der Art wie: "Die Verguetung betraegt 10 Eur Netto je Stunde".
Das netto macht mich stutzig, was steht denn nun auf der Rechnung? Schreibe ich ne Rechnung ueber x* 10 Eur oder ueber x*11,90Eur oder schreibe ich ueber x*10 Eur mit einem Hinweis, dass der Rechnungsbetrag ein Nettobetrag ist?
Ich hoffe es wird deutlich wo mein Problem ist .. vielleicht kann mir ja jemand helfen
Viele Grüße, Maarten
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02.05.2008, 16:55
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#550
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
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Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung
Hi,
erst mal auch von mir danke für dieses gute Forum.
Ich habe mir den gesamten Thread durchgelesen und Antwort auf meine Frage gefunden (oder sie überlesen, Post 443 stellt zwar eine ähnliche Frage, ich finde aber keine Antwort).
Zunächst mal den Sachverhalt:
Ich bin seit 2001 selbständig und war immer Kleinunternehmer.
In 2006 habe ich dann die Umsatzgrenze verletzt und folglich für 2007 Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausgewiesen.
In 2007 war ich wieder unter der Grenze.
Anfang 2008 habe ich beim FA angerufen und gefragt, ob die 5-Jahres-Frist zur Rückkehr zur KU-Regelung auch für mich gilt. Dies wurde bejaht!
Also habe ich auch in 2008 meine Rechnungen bisher mit Umsatzsteuer gestellt.
Jetzt habe ich aber (auch durch dieses Forum) den Eindruck gewonnen, dass
die 5-Jahres-Frist *nur* für die Option zum KU gilt, d.h. nur wenn man trotz eines Umsatzes unter 17,5 K€ Umsatzsteuer ausweisen und abführen möchte.
Die Auskunft des FA wäre somit falsch.
Fragen:
1. Kann ich in 2008 wieder als KU agieren?
Wenn ja,
2. Könnt ihr mir eine Quelle für die vom FA abweichende Auskunft nennen, damit ich mit denen diskutieren kann?
3. Muss ich dafür das FA in irgendeiner Weise benachrichtigen oder reicht es, dies imlipizit durch Nicht-Ausfüllen der USt-Erklärung für 2008 in 2009 zu tun (Voranmeldungen mache ich bisher nicht)
4a. Ich müsste dann meine bisher ausgestellten Rechnungen berichtigen und den Kunden die gezahlte USt zurückerstatten, richtig?
4b. Alternativ zu 4a könnte ich auch die Rechnungen so belassen und die USt im Rahmen einer dann doch abzugebenden USt-Erklärung 2008 als "unberechtigt erhobene Umsatzsteuer" (Zeile 102 im Vordruck USt für 2007) angeben und an das FA abführen, korrekt? Sonst würde ich nur den Abschnitt für KU (Zeilen 24, 25) ausfüllen.
4b wäre ja deutlich weniger Arbeit und würde auch die Kunden nicht belasten, kostet mich aber dasselbe. Ich wäre nur gern sicher, ob dieses Vorgehen legal ist und dass es mich nicht wieder in die Regelbesteuerung reinbringt.
schon mal vielen Dank im Voraus
Franz
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02.05.2008, 17:27
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#551
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zu 1) Dem Wortlaut des Gesetzes zufolge ja. Die 5 Jahre sind ja nur in §19 Absatz 2 aufgeführt, und dieser regelt nur den Sachverhalt, wenn Du explizit auf die Kleinunternehmerregel verzichtest.
Zu 2) §19 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz
Zu 4a) Genau, Du musst alle Rechnungen korrigieren.
Zum Rest kann ich nichts sagen.
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05.05.2008, 14:19
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#552
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
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Danke für die Bestätigung zu 1 und 2 Thomas.
Man wird halt doch unsicher wenn die ausgewiesenen Fachleute im FA was anderes sagen, obwohl die ja auch nur Menschen sind.
Kann hier wirklich keiner was zur Frage 3 und den Alternativen 4a/4b sagen?
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05.05.2008, 14:44
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#553
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Also ich würde das persönlich mit dem FA klären wollen... wenn bei dir das Signal auf USt. steht bekommst du entsprechende "Erinnerungen".
Auch die anderen Punkte solltest du dort klären.
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05.05.2008, 16:31
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#554
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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3. Muss ich dafür das FA in irgendeiner Weise benachrichtigen oder reicht es, dies imlipizit durch Nicht-Ausfüllen der USt-Erklärung für 2008 in 2009 zu tun (Voranmeldungen mache ich bisher nicht)
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das FA sollte darüber informiert werden.
Zitat:
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4a. Ich müsste dann meine bisher ausgestellten Rechnungen berichtigen und den Kunden die gezahlte USt zurückerstatten, richtig?
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der Kunde kann sich keine Vorsteuer mehr ziehen und muss dies beim FA rückgängig machen. Ein riesiger Aufwand, der Ärger mit Kunden und FA ist vorprogrammiert.
Zitat:
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4b. Alternativ zu 4a könnte ich auch die Rechnungen so belassen und die USt im Rahmen einer dann doch abzugebenden USt-Erklärung 2008 als "unberechtigt erhobene Umsatzsteuer" (Zeile 102 im Vordruck USt für 2007) angeben und an das FA abführen, korrekt? Sonst würde ich nur den Abschnitt für KU (Zeilen 24, 25) ausfüllen.
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richtig
Gruß
Sven
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05.05.2008, 21:37
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#555
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
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Damit wäre dann wohl alles geklärt. Mal sehen, was das FA dazu sagt.
Nochmals vielen Dank an alle Antworter
Franz
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