 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, Fragen stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
06.05.2008, 15:24
|
#556
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
|
hallo,
bin seit april 2008 kleiunternehmer.
ich hätte ein frage zu den fahrtkosten! steht schon viel rin und vlt. habe ich mein thema überlesen, bei der menge an informationen
ich bin trainer. um zu auswärtsspielen zu kommen muss ich mir von bekannten ein auto leihen. wie kann ich das dann als fahrtkosten abrechnen, ist keine firmen- und kein privatfahrzeug von mir?
viele danke für eure hilfe
|
|
|
06.05.2008, 15:48
|
#557
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von bballer#5
ich bin trainer. um zu auswärtsspielen zu kommen muss ich mir von bekannten ein auto leihen. wie kann ich das dann als fahrtkosten abrechnen, ist keine firmen- und kein privatfahrzeug von mir?
|
Mit 30 Cent pauschal pro gefahrenem Kilometer.
copy
|
|
|
11.05.2008, 21:57
|
#558
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
Ort: Berlin
|
Steuern nachzahlen oder nicht?
Hallo, ich habe wahrscheinlich ein grosses Problem.
Ich bin Kleinunternehmer und habe meine Steuererklaerung fuer 2006 leider erst Anfang 2008 abgegeben. Nun stellte sich herraus, dass ich 2006 schon ueber die 17500,- Grenze drueber weg war und waer somit 2007 kein Kleinunternehmer mehr gewesen. Jetzt ist das Jahr aber schon rum und ich habe meinen Kunden die Rechnung wie gewohnt, ohne die Umsatzsteuer aus zu weisen, zugesand. Was kann mir passieren? Muss ich jetzt fuer den Gesamten Umsatz von 2007 Steuer nachzahlen die ich nicht einkassiert habe?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
Mit freundlichen Gruessen
Manali
|
|
|
11.05.2008, 22:26
|
#559
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
|
Zitat:
Zitat von manali
Muss ich jetzt fuer den Gesamten Umsatz von 2007 Steuer nachzahlen die ich nicht einkassiert habe?
|
Richtig, so ist es.
|
|
|
12.05.2008, 16:25
|
#560
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
|
Im Gegenzug dazu darfst Du dann aber immerhin auch für die von Dir gezahlten Rechnungen die gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen, womit das ganze ja nach Deiner Marge etwas abgefedert wird.
|
|
|
30.05.2008, 21:27
|
#561
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2008
|
Wechsel vom Kleinunternehmer zu Umsatzsteuerpflicht
Hallo,
hatte 2007 über 50.000 EUR Umsatz und bin daher seit Anfang des Jahres umsatzsteuerpflichtig. Jetzt werde ich doch doppelt besteuert bei Waren, die ich schon 2007 gekauft habe, oder?
Habe Ende 2007 noch für 15.000 EUR Ware als Kleinunternehmer gekauft und entsprechend Umsatzsteuer gezahlt. Wenn ich die Ware jetzt, also 2008 verkaufe, fällt die Umsatzsteuer nochmal an. Fazit: 2 x Umsatzsteuer gezahlt.
Gibt es da eine gesetzliche Übergangsregelung? Kann ich die als Kleinunternehmer in 2007 gezahlte Umsatzsteuer irgendwie zurückfordern?
Danke vorab,
borki
|
|
|
30.05.2008, 23:02
|
#562
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von borki
Hallo,
hatte 2007 über 50.000 EUR Umsatz und bin daher seit Anfang des Jahres umsatzsteuerpflichtig. Jetzt werde ich doch doppelt besteuert bei Waren, die ich schon 2007 gekauft habe, oder?
|
Nein, wirst Du nicht.
Zitat:
|
Habe Ende 2007 noch für 15.000 EUR Ware als Kleinunternehmer gekauft und entsprechend Umsatzsteuer gezahlt. Wenn ich die Ware jetzt, also 2008 verkaufe, fällt die Umsatzsteuer nochmal an.
|
Aber nicht für Dich, sondern für Deine Käufer. Du weist sie nur aus, nimmst sie ein, führst sie ans Finanzamt ab. _Zahlen_ tun sie aber Deine Käufer. Da liegt Dein Rechenfehler.
Und nein, Du kannst die 2007 gezahlte USt natürlich nicht "zurückfordern", Du hattest ja die Kleinunternehmerregelung gewählt.
copy
|
|
|
31.05.2008, 10:29
|
#563
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2008
|
Zitat:
Zitat von copy
Nein, wirst Du nicht.
Aber nicht für Dich, sondern für Deine Käufer. Du weist sie nur aus, nimmst sie ein, führst sie ans Finanzamt ab. _Zahlen_ tun sie aber Deine Käufer. Da liegt Dein Rechenfehler.
Und nein, Du kannst die 2007 gezahlte USt natürlich nicht "zurückfordern", Du hattest ja die Kleinunternehmerregelung gewählt.
copy
|
Weiß nicht, ob meine Situation rübergekommen ist: Es geht um Waren, die ich als Kleinunternehmer gekauft habe und jetzt als Umsatzsteuerpflichtiger wieder verkaufe. Faktisch wird aber für diese Ware die Mehrwertsteuer doppelt erhoben: Erst habe ich sie als Kleinunternehmer gezahlt, und dann wird sie vom Kunden nochmal bezahlt. Das ist doch nicht in Ordnung! Wenn ich als Kleinunternehmer umsatzsteuerrrechtlich wie ein Endkunde behandelt wurde, dann ist die Umsatzsteuer doch schon gezahlt! Warum solllen meine Kunden für die gleiche Ware NOCHMAL die MwSt abführen?
Ein Beispiel:
Ich kaufe ein Sportgerät für 1000,- EUR netto. Als Kleinunternehmer muss ich dann noch die 19 % USt dazuzahlen und komme auf 1190 EUR. Das Finanzamt erhält 190 EUR von demjenigen, der mir die Ware verkauft. Ich verkaufe das Gerät als nicht mehr-Kleinunternehmer weiter für 1500,- netto und führe 285,- EUR ans FA ab. Fazit: Es wurden 475,- EUR MwSt gezahlt.
Wäre ich direkt umsatzsteuerpflichtig gewesen:
für 1000 EUR gekauft, 190 EUR USt gezahlt, 190 EUR VSt zurückbekommen, 285,- EUR beim Verkauf ans FA abgeführt.
Unterschied: 285,- EUR !! So gehts doch wohl nicht, oder?
|
|
|
31.05.2008, 10:31
|
#564
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
ein nachträglicher Vorsteuerabzug kann nach § 15a UStG erfolgen, sofern die Grenzen des § 44 UStDV erfüllt sind.
Gruß
Sven
|
|
|
13.06.2008, 00:56
|
#565
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2008
Ort: Bremen
|
Guten Abend,
ich habe mich, nachdem ich interessiert einige Beiträge gelesen habe, gleich mal hier angemeldet um auch eine Frage los zu werden.
Ich bin Schüler, 18 Jahre alt und gehe zur Zeit noch zur Schule (12.Klasse) auf ein Wirtschaftsgymnasium. Nun fing ich durch Zufall im Sommer letzten Jahres an, mit im Auslang gekauften ganz "speziellen" Waren bei Ebay zu handeln. Dies habe ich bis Mai dieses Jahres nur vereinzelt durchgeführt, halt immer dann wenn Geld fehlte. Diese Waren verkaufe ich nun bei Ebay mit einem Gewinn von ca. 30 - 40 €, Verkaufspreis um 50 - 70 €.
Aus meinen Erfahrungen kann ich sagen dass Ebay in dieser "speziellen" Produkt - Sparte großes Potenzial hat. Ich könnte meinen Umsatz derzeit im Monat ohne viel Arbeit auf über 4000 € steigern. Dies habe ich schlauer Weise noch nicht gemacht, da wohl Strafrechtliche Konsequenzen folgend würden.
Heute Abend habe ich mich dann mal vor meinen Laptop gesetzt um zu erforschen welchen Aufwand dieses Geschäft im Stile eines Kleinunternehmers mit sich bringen würde. Ich habe gelesen dass mein Kindergeld sehr schnell flöten gehen würde und ich auch nicht weiter über meine Mutter Krankenversichert seien würde.
Ich gehe ja noch zur Schule und denke dass dies alles den realistischen Rahmen nicht sprengen sollte. „………händer“ ist auch nicht mein Wunschberuf für’s Leben, es ist halt nur für die Zeit bis zum Ende des Studiums gedacht.
In wie weit dies nun alles zutrifft bin ich mir noch nicht so um klaren, an dieser Stelle könntet Ihr mir vielleicht weiter helfen, sind meine Vorstellungen realistisch? Auch wäre ich über vielleicht eine Meinung zu meiner Idee sehr dankbar, Tipps nehme ich natürlich gerne entgegen.
Ich wünsche allen noch einen schönen Abend bzw. eine gute Nacht!
Gruß
Malte
|
|
|
13.06.2008, 09:02
|
#566
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2008
|
Spezielle Ware??
Hallo Malte,
mir ist deine Frage nicht ganz klargeworden, weil du dich ziemlich unklar ausdrückst. Meinst du mit "speziellen" Waren einen Geheimtipp, den du nicht preisgeben möchtest, der aber eine reguläre Ware beschreibt, oder ist das etwas Illegales wie Raubkopien o. ä.? Verkaufst du gerade gewerblich Waren über Ebay, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben? Über das Strafrecht kann ich dir keine Aussagen machen, wohl aber zum Kindergeld: Wenn du am Ende des Jahres mehr als 7.680 Euro netto verdient hast, musst du das gesamte erhaltene Kindergeld für das Jahr zurückzahlen, soweit ich weiß. Folglich darfst du monatlich nicht mehr als 640 EUR übrig behalten. 4000 EUR Umsatz wäre kein Problem, so lange du deinen Gewinn unter 640 EUR drücken kannst ;-)
Du kannst sonst auch regulär wirtschaften und am Ende des Jahres nochmal einen großen Posten Ware einkaufen, mit dem du dann doch wieder auf einen Gewinn unter 7680 EUR kommst. Damit verlagerst du das Problem aber nur in das Folgejahr, aber vielleicht bist du dann ohnehin nicht mehr kindergeldbedürftig?
Falls du etwas Illegales machst: Es gibt zahlreiche Ermittler im Internet, und du kannst dich nicht verstecken. Das Risiko ist derbe groß, dass man dir auf die Schliche kommt, und selbst nach Jahren ist deine Tätigkeit im Internet noch nachweisbar (archive.org, ebay bewertungen, email header, ...). Würde es mir gut überlegen, was ich mache...
|
|
|
13.06.2008, 10:04
|
#567
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2008
Ort: Bremen
|
Moin,
vorab danke für die schnelle Antwort.
Bei den Artikeln die ich dort verkaufe handelt es sich um ganz legale Artikel aus China, ich möchte aber nicht so gerne preisgeben was es genau ist. Ein Wettbewerbsvorteil zum Start schadet ja nicht unbedingt. 
Ein gute Kollege von mir handelt in größerem Stile mit Bau und Gerüstmaterialien aus China. Er leitet bei seinen Bestellungen meinen "Einkaufszettel" gleich mit an seine chinesischen Geschäftspartner weiter. Diese freuen sich einen Keks und verdienen etwas dazu. So komme ich gut und günstig an meine Ware.
Noch handele ich auch nicht über Ebay mit diesen Waren, halt nur gelegentlich um mir mein Taschen etwas zu verbessern.
Muss man als Kleinunternehmer denn eigentlich Garantie, Gewährleistung und Rückgabe gewähren. Oder gibt es hier, wie bei einem Umsatz von unter 17500 € im Jahr, gelockerte Vorschriften/ Bedingungen?
Herzlichen Dank vorab
Gruß Malte
|
|
|
13.06.2008, 10:33
|
#568
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von Eagle8124
Noch handele ich auch nicht über Ebay mit diesen Waren,
|
Doch, genau das tust Du und zwar gewerblich:
Zitat:
|
halt nur gelegentlich um mir mein Taschen etwas zu verbessern.
|
Also eindeutig in gewisser Regelmäßigkeit und mit einer Gewinnabsicht. Am besten meldest Du ganz schnell ein Gewerbe an, bevor Du mächtig Ärger bekommst.
Zitat:
|
Muss man als Kleinunternehmer denn eigentlich Garantie, Gewährleistung und Rückgabe gewähren.
|
Natürlich. Das Kleinunternehmer-Sein hat _ausschließlich_ mit der Umsatzsteuer zu tun. Die berechnest Du nicht, kassierst Du nicht, führst Du nicht ab. Dafür kannst Du auch keine Vorsteuer ziehen.
Alle anderen Pflichten für Dich als Gewerbetreibenden werden davon nicht berührt.
Zitat:
|
Oder gibt es hier, wie bei einem Umsatz von unter 17500 € im Jahr, gelockerte Vorschriften/ Bedingungen?
|
Nein, zum Glück nicht.
copy
|
|
|
15.06.2008, 20:24
|
#569
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2008
Ort: Bremen
|
Guten Abend,
vielen Dank für deine Antwort - copy, das habe ich zur Kenntnis genommen. Bis jetzt habe ich seit Oktober letzten Jahres bei Ebay 6 Bewertungen dadurch erhalten, ich denke das mich dafür noch niemand verknacken wird.
Wenn doch habe ich dann eben Pech gehabt.
Nun habe ich noch eine Frage zur Haftpflicht - und Krankenversicherungen ...
Zur Zeit bin ich komplett über meine Mutter versichert, da ich ja noch Schüler bin. Werde ich mich sobald ich als Kleinunternehmer tätig bin selbst versichern müssen? Wenn dann Monatlich 350 € Krankenversicherung usw. auf mich zu kommen muss ich den Sin meines Vorhabens doch noch mal überdenken müssen....
Danke
Gruß und noch nen schönen Abend 
Malte
|
|
|
15.06.2008, 20:28
|
#570
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2008
|
Haftpflicht und Krankenversicherung laufen über deine Ma weiter, wenn du das nebenberuflich machst. Kannst höchstens noch über eine Betriebshaftpflicht nachdenken, aber ich denke, für Handel ist das überflüssig. Achten solltest du aber auf jeden Fall auf rechtsgültige AGB (auch auf die Spezifika von Ebay zugeschnitten), weil du sonst Abmahnungen riskierst, die deinen Jahresgewinn überschreiten.
Versichert bist du über deine Ma vermutlich bis zur Vollendung deines 26. Lebensjahres?
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:34 Uhr.
|
 |