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15.06.2008, 20:38
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#571
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von borki
Haftpflicht und Krankenversicherung laufen über deine Ma weiter, wenn du das nebenberuflich machst.
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Sollte man zur Sicherheit mit der Krankenkasse direkt abklären, da das überall etwas anders gehandhabt wird.
Zitat:
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Achten solltest du aber auf jeden Fall auf rechtsgültige AGB (auch auf die Spezifika von Ebay zugeschnitten), weil du sonst Abmahnungen riskierst
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Eine AGB muß erst mal niemand haben. Sofern es nicht einen dringenden Grund gibt, sollte man daher darauf verzichten. Und wenn doch sollte man nur die wirklich notwendigen Punkte darin klären und für alles andere das BGB gelten lassen.
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15.06.2008, 20:40
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#572
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Eagle8124
Nun habe ich noch eine Frage zur Haftpflicht - und Krankenversicherungen ...
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Die Haftpflichtversicherung ist sicher eine Privathaftpflicht - die kommt für Schäden aus/im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe nicht auf.
Zitat:
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Zur Zeit bin ich komplett über meine Mutter versichert,
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Heisst Familienversicherung bei einer GKV?
Zitat:
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da ich ja noch Schüler bin. Werde ich mich sobald ich als Kleinunternehmer tätig bin selbst versichern müssen?
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Das kommt auf die Höhe Deines Einkommens an. Informieren musst Du die KV auf jeden Fall, die Einkommensgrenze liegt bei 350,- im Monat. Hast Du mehr Einkommen, musst Du Dich selbst versichern.
copy
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15.06.2008, 20:57
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#573
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von borki
Versichert bist du über deine Ma vermutlich bis zur Vollendung deines 26. Lebensjahres?
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Nein, lässt sich pauschal nicht beantworten.
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08.07.2008, 10:49
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#574
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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USt-pflichtig auch ohne Verzicht auf §19?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich arbeite freiberuflich und habe mehrere Jahre von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht, bis ich aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze umsatzsteuerpflichtig wurde. Dabei ist zu beachten, dass ich NICHT freiwillig auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung VERZICHTET habe.
Inzwischen liege ich wieder unterhalb der Grenze und streite mich mit dem Finanzamt darum, ob weiterhin die Pflicht zur Umsatzsteuerzahlung besteht.
Konkrete Zahlen:
2002 unter 17500 Euro -> keine USt-Pflicht lt. § 19 UStG
2003 über 17500, aber unter 50000 -> keine USt-Pflicht lt. § 19 UStG
2004 über 17500 -> umsatzsteuerpflichtig
2005 über 17500 -> umsatzsteuerpflichtig
2006 UNTER 17500 -> umsatzsteuerpflichtig
2007 unter 17500 -> ???
Das FA sagt, ich hätte 2004 zur Umsatzsteuerpflicht optiert (Verzicht auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 2) und sei daher fünf Jahre an die Steuerpflicht gebunden. Tatsächlich habe ich aber nicht verzichtet sondern bin automatisch in die Steuerpflicht gerutscht. Nach meiner Ansicht sollte daher die 5-Jahresbindung gar nicht greifen.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine schlüssige Antwort geben könnte.
Danke & Gruß
Hester
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08.07.2008, 11:28
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#575
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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Also ich denk mir das so, du hast, durch deinen erhöhten Umsatz zur Umsatzsteuerpflicht optiert (dass du ab 17500€ UST-Pflichtig bist, wußtest du ja!), daher wird die 5 Jahres Grenze auch für dich gelten - wieso auch nicht?
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08.07.2008, 11:38
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#576
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Hallo mogidala,
danke für die schnelle Antwort.
Zitat:
Zitat von mogidala
Also ich denk mir das so, du hast, durch deinen erhöhten Umsatz zur Umsatzsteuerpflicht optiert (dass du ab 17500€ UST-Pflichtig bist, wußtest du ja!), daher wird die 5 Jahres Grenze auch für dich gelten - wieso auch nicht?
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So wie ich das Gesetz lese, kann man nur zur Umsatzsteuerpflicht OPTIEREN, wenn eigentlich die Voraussetzungen zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung (=Umsatzsteuerbefreiung) vorliegen. Dies traf bei mir durch Überschreitung der Einkommensgrenze aber nicht zu; ich konnte also nicht wählen sondern wurde gezwungen. Und wenn die Voraussetzungen nicht stimmen, dürfte doch auch der Rest der entsprechenden Bestimmung nicht gelten, oder?
Gruß
Hester
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08.07.2008, 11:39
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#577
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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hm ich denke immernoch dass die 5 jahre gelten. ruf doch einfach mal beim FA an?!
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08.07.2008, 12:05
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#578
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Das FA sagt ja (in der Antwort auf meinen Einspruch gegen den Steuerbescheid), dass ich zur Regelbesteuerung optiert hätte, was meiner Meinung nach aber nicht stimmt. Bevor ich nun da anrufe oder zurückschreibe und einen riesen Streit vom Zaun breche, will ich erst mal wissen, ob meine Lesart des Gesetzes so abwegig ist oder ob ich die Paragraphen einfach falsch verstehe (und mir falsche Hoffnungen mache).
Gruß
Hester
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08.07.2008, 15:46
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#579
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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So wie ich das Gesetz lese, kann man nur zur Umsatzsteuerpflicht OPTIEREN, wenn eigentlich die Voraussetzungen zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung (=Umsatzsteuerbefreiung) vorliegen.
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so ist es auch richtig. Das Finanzamt liegt hier falsch.
Gruß
Sven
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09.07.2008, 09:22
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#580
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Hallo Sven,
danke!  Jetzt muss ich nur noch dem Finanzbeamten klarmachen, dass er seine Aktenlage mal ordentlich prüfen soll.
Gruß
Hester
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09.07.2008, 09:29
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#581
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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hui wieder was dazu gelernt - hätte ich jetzt echt nicht gedacht!
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09.07.2008, 13:14
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#582
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Hallo.
Erstmal ein Lob: sehr informatives Forum! TipTop!
Nun meine Frage:
Ich habe zum 1.10.07 ein Gewerbe angemeldet und dies auch dem Finanzamt mitgeteilt. Da die aber sehr lange gebraucht haben mir meine Steuernummer mitzuteilen (Ende November) hab ich den Start ins Unternehmerleben auf den 1.1.08 verschoben.
Ich hab also 2007 keine gewerblichen Ein- und Verkäufe getätigt.
Hätte ich dem Finanzamt für das Geschäftsjahr 2007 irgendwas mitteilen sollen oder fordern die eine Gewinn/Verlust-Übersicht an?
Soll ich denen jetzt noch ein Schreiben schicken, dass alles erst 2008 losging?
Das AA möchte ausserdem einen Steuerbescheid von 2007. Einen solchen hab ich aber nicht. Muss ich den anfordern?
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09.07.2008, 15:17
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#583
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von ola
Ich habe zum 1.10.07 ein Gewerbe angemeldet und dies auch dem Finanzamt mitgeteilt. Da die aber sehr lange gebraucht haben mir meine Steuernummer mitzuteilen (Ende November) hab ich den Start ins Unternehmerleben auf den 1.1.08 verschoben.
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Nee, hast Du nicht. Du hattest nur keine Geschäftstätigkeit in 2007.
Zitat:
Ich hab also 2007 keine gewerblichen Ein- und Verkäufe getätigt.
Hätte ich dem Finanzamt für das Geschäftsjahr 2007 irgendwas mitteilen sollen oder fordern die eine Gewinn/Verlust-Übersicht an?
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Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Frist ist bereits abgelaufen, am 31. Mai 2008. Halt' Dich ran!
Zitat:
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Soll ich denen jetzt noch ein Schreiben schicken, dass alles erst 2008 losging?
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Nein, s.o. - es "ging los", als Du das Gewerbe angemeldet hast. Also in 2007.
Zitat:
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Das AA möchte ausserdem einen Steuerbescheid von 2007. Einen solchen hab ich aber nicht. Muss ich den anfordern?
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Den Steuerbescheid bekommst Du erst, nachdem Du Deine Steuererklärung gemacht hast und das Finanzamt den bearbeitet hat.
copy
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09.07.2008, 19:38
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#584
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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erste 6 monate nur 500 € umsatz, jetzt wird´s mehr - was heißt das für die 17500 €
Ich habe bisher nur gelesen und auch schon sehr viel interessante Infos bekommen... Evt. ist eine blöde Frage, aber ich stelle sie trotzdem mal:
Nachdem ich vor 3 Jahren als Freiberufler selbstständig war und damals noch als Kleinunternehmer galt (unter 17500), war ich jetzt 2 Jahre fest angestellt und habe währenddessen nur ein paar hundert Euro als Freiberufler verdient.
Nun plane ich ab diesem Monat wieder komplett selbstständig zu arbeiten (und habe in diesem Jahr bisher ca. 500€ freiberuflich verdient).
Darf ich also, um weiter unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen, in diesem Jahr noch 14499€ verdienen? Und ist es unabhängig davon, dass ich bis Ende Juni ein Festgehalt verdient habe?
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße,
darkstar
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09.07.2008, 19:43
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#585
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Und ist es unabhängig davon, dass ich bis Ende Juni ein Festgehalt verdient habe?
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wenn du in 200 9 auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst darf dein Gesamtumsatz für das gesamte Jahr 200 8 17.500 EUR nicht überschreiten. Ob Einkünfte außerhalb des Unternehmens vorhanden sind spielt keine Rolle.
Gruß
Sven
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