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Alt 11.07.2005, 16:24   #46
TP-Moderator
 
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Die Vorsteuer kann sicherlich geltend gemacht werden sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Im Gegenzug musst Du dann aber auch Deine gesamten bisher in diesem Jahr getätigten Umsätze auch der Umsatzsteuer unterwerfen, weil der Wechsel für das gesamte Kalenderjahr gilt.
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Alt 19.07.2005, 12:15   #47
TP-Junior
 
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knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
Also hier mal die richtige Antwort.
Ich habe mich an das Finanzamt gewandt.

Ich wollte wissen, ob ich, wenn ich nun auf den Kleinunternehmer verzichte, die bereits vergangenen Monate mit angeben kann (Ust, Vst). JA, das kann ich, es ist kein Problem.
Ich gebe einfach am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung ab.

Auf die Frage, ob ich dann sofort buchführungspflichtig wäre, hieß es NEIN.
Erst ab einem bestimmten Umsatz bin ich buchführungspflichtig, bis dahin reicht die Einnahmenüberschussrechnung.

Ich habe zwar die Dame vom FA nicht gefragt, wie hoch der Umsatz sein kann, damit ich als Nicht-Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig bin, aber ich habe es im Internet in einem Gesetz gefunden.
Da steht, wenn ich einen Umsatz von 350.000,00 Euro oder einen Gewinn von mehr als 30.000 Euro im Jahr habe, bin ich buchführungspflichtig.

Also solange ich unter diesen Beträgen bleibe, kann ich auch ohne den Kleinunternehmer einfach nur eine GuV-Rechnung durchführen.

Nur für den Fall, dass es noch jemand anderen interessiert ;-)
knuddelmausi2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 03:52   #48
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2005
sunmoonstar macht alles soweit korrekt
Hallo!
Was hier über den Gesamtumsatz eines Kleinunternehmers im ersten Jahr gesagt wurde, der wirklich nicht überstiegen werden darf (17.500 - 16% = ca. 15.000) ist ja schon ein starkes Stück und extrem WICHTIG zu wissen, oder? Daß man tatsächlich nur insgesamt Einnahmen bis ca. 15.000 haben darf statt den in allen möglichen Infos/ Broschüren, etc genannten Betrag von 17.500. Wenn man da nicht aufpasst...! Das kann man wohl nicht deutlich genug sagen.
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Alt 25.07.2005, 04:01   #49
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sunmoonstar macht alles soweit korrekt
Dann noch was Wichtiges, also Fragen, was mir noch nicht wirklich klar geworden ist:

1. Mein Umsatz (verkaufserlöse, alles, was REINKOMMT) liegt im ersten Jahr unter 15.000. Im zweiten Jahr schätze ich mal auf unter 50.000. Im dritten Jahr würde ich Umsatzsteuer zahlen müssen.

Was passiert denn genau, wenn ich jetzt doch im zweiten Jahr 70.000 oder 80.000 Umsatz habe? Muß ich Umsatzsteuer für das zweite Jahr nachzahlen? Sag ich dann "Ups, ist halt mehr geworden..?" oder muß ich gute Begründungen vorweisen können, daß ich unerwarteterweise einen großen Auftrag bekommen habe? Oder darf mich das Finanzamt gar nicht nachfragen und jeder darf nach Gutdünken seine eigene Schätzung überschreiten? Wer ENTSCHEIDET denn letztendlich, ob ich voraussichtlich nicht mehr Umsatz als ca. 40.000 (50.000 abzgl. 16%) machen werde?
sunmoonstar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 04:09   #50
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2005
sunmoonstar macht alles soweit korrekt
Und die zweite Frage:

2. wenn ich ab Juni 2005 ein Gewerbe anmelde, gilt dann die 15.000-Euro-Grenze für den Kleinunternehmer anteilig fürs Jahr oder insgesamt? Beispiel: Ich mache ab Anmeldedatum 06/2005 bis 12/2005 einen Umsatz von 15.000 Euro. Kann das Finanzamt jetzt sagen: "Moment mal, eigentlich hätten sie aber einen Umsatz von 30.000 Euro gemacht, wenn sie im Januar angefangen hätten?" Und ich gelte nicht mehr als Kleinunternehmer? oder dürfte ich mich zb. auch erst im Dezember 2005 anmelden und in einem Monat 15.000 Umsatz machen??

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für die Antwort!
sunmoonstar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 12:04   #51
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Zitat:
Was hier über den Gesamtumsatz eines Kleinunternehmers im ersten Jahr gesagt wurde, der wirklich nicht überstiegen werden darf (17.500 - 16% = ca. 15.000) ist ja schon ein starkes Stück und extrem WICHTIG zu wissen, oder? Daß man tatsächlich nur insgesamt Einnahmen bis ca. 15.000 haben darf statt den in allen möglichen Infos/ Broschüren, etc genannten Betrag von 17.500. Wenn man da nicht aufpasst...! Das kann man wohl nicht deutlich genug sagen.
Richtig, deshalb sollte man sich auch die Berechnung des Gesamtumsatzes genau anschauen.

Zitat:
Was passiert denn genau, wenn ich jetzt doch im zweiten Jahr 70.000 oder 80.000 Umsatz habe?
Nein. Dann entfällt der Kleinunternehmer erst ab dem dritten Jahr. Das Finanzamt müsste Dir beweisen, dass Du vorsätzlich falsch geschätzt hast und dies wird schwer möglich sein.

Zitat:
wenn ich ab Juni 2005 ein Gewerbe anmelde, gilt dann die 15.000-Euro-Grenze für den Kleinunternehmer anteilig fürs Jahr oder insgesamt?
Der Umsatz wird auf das Jahr hochgerechnet.

Die Fragen wurden alle in der FAQ Kleinunternehmer schon beantwortet. Also erst lesen dann fragen

MfG
Sven
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Alt 25.07.2005, 12:18   #52
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sunmoonstar macht alles soweit korrekt
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Bitte nochmal für ganz Blöde. Ich glaube, es ist auch für andere sehr wichtig, das nochmal deutlich rauszustellen: hochrechnen heißt also...

1. Melde ich mich ab Juni an, darf ich auch nur die Hälfte von ca. 15.000 an Umsätzen haben, also nur ca. 7.000 Euro?

2. Melde ich mich ab Dezember an, darf ich also nur 15.000 : 12 Monate = ca. 1.250 an Umsatz haben?

3. Melde ich mich ab Januar an, habe aber meine ersten Umsätze ab Juni, darf ich trotzdem 15.000 Euro haben?
sunmoonstar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 12:25   #53
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Zitat § 19 Abs. 3 S. 3 + 4 UStG
Zitat:
Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, daß die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.
Zitat A 253 Abs. 3 UStR
Zitat:
(3) 1 Die nach § 19 Abs. 3 Satz 3 UStG vorzunehmende Umrechnung des tatsächlichen Gesamtumsatzes in einen Jahresgesamtumsatz ist auch durchzuführen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit von vornherein auf einen Teil des Kalenderjahres begrenzt war ( BFH-Urteil vom 27.10.1993 - BStBl 1994 II S. 274 ). 2 Der Beginn der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit fällt mit dem Beginn des Unternehmens zusammen. 3 Bei der Umrechnung des tatsächlichen Gesamtumsatzes in einen Jahresumsatz ist deshalb das Kalenderjahr in den Zeitraum bis zum Beginn des Unternehmens und den Zeitraum danach aufzuteilen. 4 Eine Schulung des Unternehmers, die der Gründung des Unternehmens vorgeht, ist grundsätzlich noch keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, die den Beginn des Unternehmens beeinflußt (vgl. BFH-Urteil vom 17.9.1998 - BStBl 1999 II S. 146 = SIS 99 01 29 ). 5 Die Umsätze aus der Veräußerung oder Entnahme des Anlagevermögens sind nicht in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. 6 Sie sind deshalb vor der Umrechnung aus dem tatsächlichen Gesamtumsatz auszuscheiden und nach der Umrechnung des restlichen Umsatzes dem ermittelten Betrag hinzuzurechnen.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 12:33   #54
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2005
sunmoonstar macht alles soweit korrekt
Noch eine Frage:

Ich habe gelesen, daß Umsatzsteuer bei Geschäften innerhalb Europas anfällt und auch vom Kleinunternehmer zu zahlen ist. Bedeutet das, ich muß Rechnungen nach Italien, Frankreich, etc mit Umsatzsteuer ausweisen und diese auch dem Finanzamt zahlen? Wenn der Verkaufspreis aber immer gleich ist (eBay) verdiene ich an ausländischen Käufern als Kleinunternehmer faktisch 16% weniger. Kann das denn sein?
sunmoonstar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 13:03   #55
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Schon mal an die Suchfunktion gedacht oder an die Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur?

Hier sollte zumindest das Prinzip erklärt werden.
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ad.php?t=68704
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Alt 25.07.2005, 14:13   #56
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[quote=sunmoonstar]
Daß man tatsächlich nur insgesamt Einnahmen bis ca. 15.000 haben darf statt den in allen möglichen Infos/ Broschüren, etc genannten Betrag von 17.500. QUOTE]

Laut Aussage 'meines' FA-Sachbearbeiters ist dem nicht so, es wäre im Geetzestext nur 'unglücklich' formuliert.
carsten65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 14:17   #57
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Registriert seit: Jul 2005
sunmoonstar macht alles soweit korrekt
Also jetzt doch nicht?? Gilt jetzt die Grenze von 17.500 oder abzgl. 16%, also ca. 15.000?
sunmoonstar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 14:20   #58
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
carsten65 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von sunmoonstar
Also jetzt doch nicht?? Gilt jetzt die Grenze von 17.500 oder abzgl. 16%, also ca. 15.000?
Fragst du am besten direkt beim FA nach;
'hier' heißt es Kleinunternehmerregelung ohne Abzug.
cu
carsten65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2005, 21:15   #59
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@ carsten65

Die Berechnung des Gesamtumsatzes in der FAQ Kleinunternehmer stimmt. Die Grenze beträgt 17.500,- € und ist ein Bruttowert. Daher schreibt sunmoonstar Einnahmen i.H.v. 15.000,- €, weil sich die Umsatzsteuer im Endeffekt gewinnneutral verhält und folglich eine Einnahme nur i.H.v. 15.000,- € vorliegt.

Zitat:
Zitat von Epic in FAQ-Kleinunternehmer
Steuerbare Umsätze
+ Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
./. Verkäufe des Anlagevermögens
./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
+ Umsatzsteuer
= Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz 1
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Alt 25.07.2005, 21:20   #60
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carsten65 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Daher schreibt sunmoonstar Einnahmen i.H.v. 15.000,- €, weil sich die Umsatzsteuer im Endeffekt gewinnneutral verhält und folglich eine Einnahme nur i.H.v. 15.000,- € vorliegt.
Mag sein, dass finanztechnisch/steuerrechtlich 'nur' Einnahmen in Höhe von 15.000€ vorliegen.

Trotzdem kann der Kleinunternehmer insgesamt Einnahmen (laut Rechnung) von bis zu 17.500€ verbuchen ohne Umsatzsteurpflichtig zu werden (so die Aussage 'meines' FA-Mitarbeiters).
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