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09.07.2008, 19:57
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#586
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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@sven:
vielen Dank für Deine super schnelle Antwort!
Und ich musste gerade feststellen, dass Adam Riese heute nicht auf meiner Seite war 
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10.07.2008, 14:09
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#587
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Zitat:
Zitat von copy
Nee, hast Du nicht. Du hattest nur keine Geschäftstätigkeit in 2007.
Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Frist ist bereits abgelaufen, am 31. Mai 2008. Halt' Dich ran!
copy
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Danke für den Hinweis.
Reicht denn ein formloses Schreiben in dem ich dem FA mitteile, dass 2007 noch nix passiert ist? Muss ich auf etwas spezielles achten? Bekomme ich dann trotzdem einen Steuerbescheid zurück?
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10.07.2008, 14:53
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#588
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von ola
Danke für den Hinweis.
Reicht denn ein formloses Schreiben in dem ich dem FA mitteile, dass 2007 noch nix passiert ist?
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Nein, Du musst die Steuererklärung für 2007 machen, nicht mehr warten, sofort!
Zitat:
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Muss ich auf etwas spezielles achten? Bekomme ich dann trotzdem einen Steuerbescheid zurück?
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Wenn Deine Steuererklärung abgearbeitet ist, bekommst Du den Steuerbescheid.
copy
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17.07.2008, 11:59
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#589
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Stuttgart
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Hallo alle,
ich werde mich gleich im Forum vorstellen  , aber ich muss umbedingt vorher noch Fragen loswerden:
Ich möchte gerne ein Kleinunternehmen gründen, nun stellt sich aber die Frage was besser ist: Soll ich es über meinen Namen laufen lassen ( habe bisher nur einen 400 Euro Job ) oder sollte es mein Mann anmelden ( Hauptverdiener , Klasse 3). Hat dies irgendeine Auswirkung auf die Steuer ?
Und wie sieht das mit Bewirtungsbelegen aus, wenn die kleine Firma jemanden zwecks Kundengewinnung zum Essen einläd ? Sind die Bewirtungsbelege bei der Steuer relevant ?
Danke für Eure Hilfe.
LG Bine
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17.07.2008, 12:18
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#590
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Bine1966
Hallo alle,
ich werde mich gleich im Forum vorstellen  , aber ich muss umbedingt vorher noch Fragen loswerden:
Ich möchte gerne ein Kleinunternehmen gründen, nun stellt sich aber die Frage was besser ist: Soll ich es über meinen Namen laufen lassen ( habe bisher nur einen 400 Euro Job ) oder sollte es mein Mann anmelden ( Hauptverdiener , Klasse 3). Hat dies irgendeine Auswirkung auf die Steuer ?
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Die Frage stellt sich nicht - derjenige, der das Gewerbe anmeldet ist als Einzelunternehmer der Gewerbetreibende.
Zitat:
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Und wie sieht das mit Bewirtungsbelegen aus, wenn die kleine Firma jemanden zwecks Kundengewinnung zum Essen einläd ? Sind die Bewirtungsbelege bei der Steuer relevant ?
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In bestimmtem Umfang sind das Betriebsausgaben - das Geld muss aber erstmal verdient sein.
http://www.klaus-bartram.de/bewirtung.html
copy
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06.08.2008, 12:00
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#591
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2008
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Hallo,
erstmal Lob für den tollen Beitrag! :-)
Ich habe folgende Probleme. Ich habe mich zum 1.juni 2007 Selbständig gemacht mit einem Kleinunternehmen. Im Januar bin ich zum Steuerberater und habe ihn gebeten meine Anlagen zu bearbeiten und an das Finanzamt zu schicken. Er meinte es hat Zeit bis Ende des Jahres. Jetzt lese ich das ich es bis zum 31.05.2008 hätte abgeben müssen, weiß das mein Steuerberater nicht??? Er hat es immer noch nicht abgeschickt, ich habe ihn jetzt nochmal eine Mail zugeschickt. Bitte um Hilfe, was passieren kann oder ob ich mich geirrt habe.
Desweiteren habe ich evtl. vor nächstes Jahr vom Kleinunternehmen zu wechseln, da ich vlt. einen Shop betreiben möchte und sich da ein "Kleinunternehmen" sehr schlecht macht. Nun meine Frage, vermutlich blöd, aber vlt. kann sie mir trotzdem jemand beantworten.
Sagen wir ich verkaufe im Shop etwas für 119 Euro wovon 19% Umsatzsteuer sind. Dann müssen die 19 Euro ja ans Finanzamt abgeführt werden. Wie macht ihr das am Besten, sichert ihr euch die 19 Euro auf einen Extrakonto, oder wartet ihr einfach am Ende des Jahres, was ihr an das Finanzamt abführen müsst? Wenn ich beispielsweise wenig Ausgaben habe aber viel Einnahmen, dann muss ich das Ganze ja irgendwie managen.
Danke und Grüße
Mel
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06.08.2008, 12:14
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#592
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Ein Beitrag reicht wohl ;-)
Zur 1. Frage: Wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater angefertigt wird, gelten verlängerte Fristen (31. Dez., glaube ich). Dies hättest Du aber auch ganz einfach per Suchmaschine herausfinden können.
Zur 2. Frage: Verstehe ich nicht ganz. Du musst halt immer soviel zurückbehalten, dass Du das Finanzamt bedienen kannst. Außerdem musst Du meines Wissens zu Beginn sowieso monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und im Anschluss den Betrag begleichen..
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06.08.2008, 12:47
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#593
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von melvin5
Sagen wir ich verkaufe im Shop etwas für 119 Euro wovon 19% Umsatzsteuer sind. Dann müssen die 19 Euro ja ans Finanzamt abgeführt werden. Wie macht ihr das am Besten, sichert ihr euch die 19 Euro auf einen Extrakonto, oder wartet ihr einfach am Ende des Jahres, was ihr an das Finanzamt abführen müsst?
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Du wirst in den ersten zwei Jahren Deine Umsatzsteuer monatlich anmelden und abführen. Entweder indem Du überweist oder indem Du dem Finanzamt eine Abbuchungsgenehmigung erteilst.
copy
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06.08.2008, 13:27
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#594
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Marl
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Zitat:
Zitat von melvin5
[...]
Sagen wir ich verkaufe im Shop etwas für 119 Euro wovon 19% Umsatzsteuer sind. Dann müssen die 19 Euro ja ans Finanzamt abgeführt werden. Wie macht ihr das am Besten, sichert ihr euch die 19 Euro auf einen Extrakonto, oder wartet ihr einfach am Ende des Jahres, was ihr an das Finanzamt abführen müsst? Wenn ich beispielsweise wenig Ausgaben habe aber viel Einnahmen, dann muss ich das Ganze ja irgendwie managen.
Danke und Grüße
Mel
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Du wirst ja eh eine Aufstellung deiner Einkäufe / Verkäufe haben, daraus kannst du dann auch direkt deine Umsatzsteuerschuld ermitteln.
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18.08.2008, 14:56
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#595
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2008
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Danke Epic für die Ausführungen. Ich habe allerdings dazu noch einige Fragen:
Du hast geschrieben:
Zitat:
Antwort Nein, Du solltest das Geld natürlich nicht gleich verjubeln, denn wie Du schon geschrieben hast kommen auf Dich vieleicht noch Steuerzahlungen zu die Du ja von irgendwas bezahlen musst. Wieviel genau Du zurücklegen musst hängt natürlich von Deinem Gewinn bzw. von Deinem zu versteuernden Einkommen ab. Du hast jetzt nur die Möglichkeit Deine Einkommensteuerbelastung zu schätzen. Dafür gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten.
1. Du guckst in Deinen letzen Einkommensteuerbescheid und suchst Dir dort Deinen Steuersatz vom letzen Jahr raus. Diesen Steuersatz wendest Du dann auf Deinen Gewinn an und behälst den entsprechen ermittelten Betrag zurück. Je nachdem welche Änderungen Deine Einkünfte im vergleich zum letzen Jahr haben ist diese Methode natürlich sehr ungenau. Etwas genauer ist da schon die 2. Möglichkeit. Du nimmst Deinen Gewinn und guckst in die Einkommensteuertabelle für 2004 (nach der Tabelle einfach mal googeln) und hälst dann die entsprechende Steuer zurück. Hier ist der gesparte Einkommensteueranteil etwas höher als der, der am Ende tatsächlich zu zahlen ist, da der Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht gleich zu setzen ist mit dem zu versteuernden Einkommen welches ein wenig niedriger ist. Ungenau wird diese Möglichkeit natürlich dann wenn Du noch weiter Einkünfte hast wie z.B. Angestelltenverhältnis auf Steuerkarte, Renten etc. Dann haben wir noch Möglichkeit 3 :-) Pack 45% Deines Gewinns beiseite und Du hast keine Sorgen was die Einkommensteuer Nachzahlung angeht.
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Muss man tatsächlich soviel zurückbehalten? Ich habe mit meinem Kleinunernehmen 2007 nur ca. 6.000 Euro eingenommen und 1.900 ausgegeben. Meinst du da muss man noch was einbehalten? Wenn ja, wann kommt das Amt auf mich zu? Wenn der Steuerberater mir meine Steuererklärung zurück gegeben hat?
Eine weitere Frage, ich bin jetzt seit Mai 2007 selbständig und habe überlegt das Kleinunternehmen zu einem "normalen" Unternehmen umzuswitchen. Bedeutet 19%, etc. Gibt es dafür bestimmte Fristen bzw. könnte ich das am Ende des Jahres tun? Ich habe gelesen das man bis zu 5 Jahre an einem Kleinunternehmen gebunden ist, stimmt das?
Tausend Dank für eure Hilfe, auch wenn die Fragen noch so blöd sind  Ihr helft uns damit echt weiter!
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18.08.2008, 16:18
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#596
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2008
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Hi,
du bist bis bis 7.664 Euro von der Steuer befreit.
Hier die Kleinunternehmerregelung:
"(2) 1Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, daß er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. 2Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. 3Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. 4Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären."
Quelle: http://www.stb-mundorf.de/ustg/19.htm
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18.08.2008, 16:27
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#597
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von melvin5
Muss man tatsächlich soviel zurückbehalten? Ich habe mit meinem Kleinunernehmen 2007 nur ca. 6.000 Euro eingenommen und 1.900 ausgegeben. Meinst du da muss man noch was einbehalten?
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Was für Einkommen hast Du sonst noch - Du wirst ja kaum von 4100 Euro im Jahr leben. Versteuert wird immer das Gesamteinkommen!
Zitat:
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Wenn ja, wann kommt das Amt auf mich zu? Wenn der Steuerberater mir meine Steuererklärung zurück gegeben hat?
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Wenn das Finanzamt weiss, was Du an Einkommen hattest und versteuern musst. Ggf. werden dann künftig auch Vorauszahlungen fällig.
copy
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18.08.2008, 17:15
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#598
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von melvin5
ich bin jetzt seit Mai 2007 selbständig und habe überlegt das Kleinunternehmen zu einem "normalen" Unternehmen umzuswitchen. Bedeutet 19%, etc. Gibt es dafür bestimmte Fristen bzw. könnte ich das am Ende des Jahres tun? Ich habe gelesen das man bis zu 5 Jahre an einem Kleinunternehmen gebunden ist, stimmt das?
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Gibt es dafür Gründe?
Du kannst zum Jahresanfang wechseln und an diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden, da du nach deinen Umsätzen eigentlich Kleinunternehmer bist.
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26.08.2008, 08:37
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#599
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2008
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Hallo,
wollte mich nochmal kurz zu Wort melden und für die Antworten bedanken.
Ich möchte eigentlich nicht wechseln, also erstmal Kleinunternehmer bleiben. Allerdings gibt es immer wieder Kunden die es nervt, wenn keine 19% drauf stehen..Was ich ehrlich gesagt nicht verstehen kann, da die Preise diesbezüglich schon angepasst sind. Außerdem würde ich bald gerne einen eigenen Shop eröffnen und da macht sich ein Kleinunternehmen bestimmt nicht so gut oder? Oder sieht es da wieder anders aus mit den 19%?
Also könnte ich praktisch Januar zum Finanzamt gehen bzw. Ordnungsamt und das auf ein normales Unternehmen umschreiben lassen und das ist dann für 5 Jahre erstmal festgelegt?
Sonstige Einkünfte sind nicht vorhanden@zu der Frage von copy.
Eine weitere Überlegung ist ein kleines Büro zu mieten, das kann ich ja als Ausgaben aufstellen. Ist es dann auch besser wenn ich lieber als "normales" Unternehmen angemeldet bin, oder ist das praktisch egal ob Kleinunternehmer oder "normalunternehmer"? Wie stelle ich die Bürokosten dann in Rechnung, schreibe ich eine eigene Rechnung an mich, oder reichen die Abbuchungskopien vom Konto?
Lieben Dank
melv
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26.08.2008, 09:54
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#600
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von melvin5
Hallo,
wollte mich nochmal kurz zu Wort melden und für die Antworten bedanken.
Ich möchte eigentlich nicht wechseln, also erstmal Kleinunternehmer bleiben. Allerdings gibt es immer wieder Kunden die es nervt, wenn keine 19% drauf stehen..Was ich ehrlich gesagt nicht verstehen kann, da die Preise diesbezüglich schon angepasst sind.
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Ich weiss nicht, was Du mit angepasst meinst, aber diejenigen Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, haben natürlich gerne die USt auf der Rechnung ausgewiesen, weil sie sich die vom Finanzamt zurückholen bzw. mit ihrer Umsatzsteuerlast verrechnen.
Zitat:
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Außerdem würde ich bald gerne einen eigenen Shop eröffnen und da macht sich ein Kleinunternehmen bestimmt nicht so gut oder?
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Wie gesagt, das hängt von den Kunden, Deiner Zielgruppe ab.
Zitat:
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Oder sieht es da wieder anders aus mit den 19%?
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Nein.
Zitat:
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Also könnte ich praktisch Januar zum Finanzamt gehen bzw. Ordnungsamt und das auf ein normales Unternehmen umschreiben lassen und das ist dann für 5 Jahre erstmal festgelegt?
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Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun, es geht um Steuern, also das Finanzamt. Und umschreiben lassen musst Du auch nichts - Du teilst dem Finanzamt in einem formlosen Schreiben mit, dass Du zum 1.1.09 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Und ja, daran bist Du dann fünf Jahre gebunden.
Zitat:
Sonstige Einkünfte sind nicht vorhanden@zu der Frage von copy.
Eine weitere Überlegung ist ein kleines Büro zu mieten, das kann ich ja als Ausgaben aufstellen. Ist es dann auch besser wenn ich lieber als "normales" Unternehmen angemeldet bin, oder ist das praktisch egal ob Kleinunternehmer oder "normalunternehmer"?
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Auch Kleinunternehmer sind ganz normale Unternehmer - sie weisen lediglich keine USt aus.
Zitat:
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Wie stelle ich die Bürokosten dann in Rechnung, schreibe ich eine eigene Rechnung an mich, oder reichen die Abbuchungskopien vom Konto?
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Ganz so einfach ist das nicht mit dem Büro - es muss den Mittelpunkt Deiner Tätigkeit darstellen und auch sonst noch ein paar Bedingungen erfüllen, mit der Suche findest Du da einiges. Und Du schreibst natürlich keine Rechnung, sondern hast ja einen Mietvertrag. Und ja, die Kontoauszüge (die Originale!) dienen im Zweifel als Beleg, die musst Du deshalb ja auch 10 Jahre aufheben. Die Kosten kommen als Ausgaben in Deine EÜR.
copy
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