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30.11.2005, 01:24
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#76
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
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erst normal, jetzt Kleinunternehmer ?
Brauche dringend Hilfe !
Ich bin seit 1999 selbständig. Leider liefen die Geschäfte in den letzten 4 Jahren recht schleppend, sodaß ich seit 4 Jahren deutlich unter der 17500- Umsatz-Grenze liege. Aus Unkenntnis der Kleinunternehmerregelung habe ich aber Jahr für Jahr meine Umsatzsteuererklärung abgegeben und Umsatzsteuer bezahlt. Daran, dass ich bei der Gründung irgendwas optiert hätte glaube ich mich nicht zu erinnern ( insofern es das Kleinunternehmergesetz damals schon gab). Nun ist die Steuererklärung für 2004 fällig, und ich würde gern wissen, ob ich, wenn ich in der Umsatzsteuererklärung die Zeilen 23 und 24 ausfülle, dann für 2004 noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen könnte, oder erst für 2005?
Wäre es theoretisch möglich, für die vergangenen Jahre die Steuererklärungen zu berichtigen und die Umsatzsteuer zurückerstattet zu bekommen? Umsatzsteuer habe ich für den gesamten Zeitraum nie ausgewiesen, weil ich die Differenzbesteuerung angewendet habe.
Bitte dringend um Hilfe, damit ich die paar Kröten nicht dummerweise schon wieder versteuere, wenn ich nicht muß.
Vielen vielen Dank
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30.11.2005, 08:49
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#77
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Im Betriebseröffnungsbogen den Du 1999 ausgefüllt hast, hast Du wohl angegeben das Du als Regelbesteuerer behandelt werden möchtest. Dies ist als Option zu verstehen an welche Du grundsätzlich 5 Jahre lang gebunden bist. Nach Adam Riese würde das heißen das Du ab 2004 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst. Ob es in Deinem Fall noch irgendwelche Besonderheiten zu beachten gibt kann Dir allerdings nur ein Steuerberater sagen der Deine Unterlagen kennt. Grundsätzlich ist es aber auch heute noch möglich für 2004 Rückwirkend die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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01.12.2005, 16:25
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#78
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2005
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Hallo zusammen,
bin neu hier und versuche nun das erste Mal eine Frage zu posten...
Ich bin im 2. Jahr Kleinunternehmer, jedes Mal unter der 17.500 € Grenze. Dieses Jahr reiße ich diese Grenze knapp - und zwar mit bereits eingegangenen Honoraren (sind auf dem Konto) um ca. 300 € (... hab leider nicht aufgepasst).
Gibt es die Möglichkeit z.B. durch nachträgliche Rücküberweisung (verzicht oder Verlagerung auf das nächste Jahr) dieses Betrages an einen befreundeten Kunden die Umsatzsumme "schönen" und wieder unter die Grenze gelangen?
Ist das legal?
Gruß
basti
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01.12.2005, 16:40
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#79
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Rate mal .....
Zurückgezahlte Einnahmen stellen zwar Betriebsausgaben dar allerdings und insofern würde das stimmen. Allerdings verbietet § 42 AO den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten und dies wäre IMHO so ein Fall
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06.12.2005, 03:13
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#80
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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Frage zu umsatzsteuerfreie Umsätze
Hallo,
ich bin heute bei der Suche zum Thema "Kleinunternehmen" auf dieses tolle Forum getroffen und habe beim lesen die meisten meiner Fragen beantwortet gefunden !!!
Wirklich toll !!!
Eine Frage (zumindest derzeit) bleibt für mich offen. Ich hoffe, ich habe eine Antwort nicht überlesen und stelle die Frage nun nicht zum 2.Mal
Ich möchte mich in nächster Zeit selbstständig machen mit einem Second Hand Kinderladen.
Die Artikel werden im Auftrag für Kunden (Provisionsabrechung) verkauft.
Soviel zur Erklärung.
Nun habe ich mich im Internet schlau gemacht und Urteile gefunden, daß ich mit Umsatzsteuer nur den Differenzbetrag (in meinem Falle die Provision von 50%) belegen muß.
Wie gilt dann aber nun die Berechnung des Gesamtumsatzes im Falle der Kleinunternehmensregelung ?
Der Gesamtumsatz berechnet sich ja unter anderem auch durch Abzug von umsatzsteuerfreien Umsätzen.
Bedeutet das z.B. Ich habe einen Umsatz von z.B. 15.000 Euro davon gehört aber den Einlieferen der Ware 50%. In meinem Fall wären ja auch nur meine 50% Umsatzsteuerpflichtig. Würde ich dann von Umsatz (15.000) wieder 50% (7.500) abziehen können, da es sich dabei evtl. um umsatzsteuerfreie Umsätze handeln könnte ?? Und wäre dann der verbleibende Gesamtumsatz bei mir 7.500 + 16 % Umsatzsteuer - also 8.700 ?
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich ausdrücken und freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße
Andrea
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06.12.2005, 18:40
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#81
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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29.12.2005, 13:12
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#82
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2004
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Kleinunternehmer mit unentgeltl. Wertabgabe "Privatnutzung Kfz"
Moinsen,
ich hab da auch mal ne Frage:
Wie sind die unentgeltlichen Wertabgaben (UW) (private Nutzung KfZ) umsatzsteuerrechtlich zu beachten bei der Abgabe der USt-Erklärung?
Am Beispiel:
Bis 2002 war meine Mutter regelbesteuert. Ab 2003 wurde sie zum Kleinunternehmer.
Bis dahin "zog" sie bei ihrem "Neuwagen" die halbe Vorsteuer, womit ja auch die Besteuerung der UW entfiel.
Wie ist das aber nun als Kleinunternehmer? Dieser darf ja die Vorsteuer nicht mehr "ziehen".
Muss jetzt die UW wieder mit einer fiktiven Umsatzsteuer belegt werden in der USt-Erklärung?
In der USt-Erklärung 2003 hat sie nun nur Ihren Bruttoumsatz + die Netto-Wertabgaben angegeben. War das so richtig oder muss eine berichtigte Erklärung gemacht werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
coddle 
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29.12.2005, 14:46
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#83
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Bis dahin "zog" sie bei ihrem "Neuwagen" die halbe Vorsteuer, womit ja auch die Besteuerung der UW entfiel.
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Dies hängt damit zusammen, weil der PKW nach dem 01.04.99 und vor dem 31.12.03 angeschafft wurde. Stichwort § 15 Abs. 1b UStG alte Fassung und EuGH-Urteil Sudholz.
Zitat:
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Muss jetzt die UW wieder mit einer fiktiven Umsatzsteuer belegt werden in der USt-Erklärung?
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Nein. Mit der Umsatzsteuer hast du nichts zu tun als Kleinunternehmer. Du zahlst keine USt. Dies hat jedoch nichts mit der Berechnung des Gesamtumsatzes zu tun.
Zitat:
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In der USt-Erklärung 2003 hat sie nun nur Ihren Bruttoumsatz + die Netto-Wertabgaben angegeben. War das so richtig oder muss eine berichtigte Erklärung gemacht werden?
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Streng nach Gesetz sind die Beträge als Bruttowerte anzunehmen, von der Logik her jedoch als Nettobeträge. Das wäre eine Sache mit der man sich mit dem Finanzamt streiten könnte.
Gruß
Sven
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29.12.2005, 16:33
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#84
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2004
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Hm, hatte mich wohl schlecht ausgedrückt!
Mit "in die USt-Erklärung eintragen" meinte ich natürlich jedesmal den Betrag des Gesamtumsatzes (also Feld 24).
Dass sie keine USt zahlen muss is ja klar.
Worauf ich eigentlich hinauswollte ist:
Zu der Berechnung des Gesamtumsatzes gehören ja auch die unentgeltlichen Wertabgaben (in meiner Mutters Fall Kfz-Nutzung privat), berechnet nach Fahrtenbuchmethode (also prozentualer Aufteilung der Kfz-Kosten (Steuern, Kraftstoff etc.)).
Da ich von den Kfz-Kosten ja keine Vorsteuer ziehen kann, müsste der von mir ermittelte UW-Wert ja eig. ein Bruttowert sein und damit ohne Dazurechnung von 16% in die Summe des Gesamtumsatzes eingehen.
D.h. in meinem Fall:
Einnahmen (Entgelt + 16% USt)
+ Unentgeltliche Wertabgaben (KfZ-Fahrtenbuchmethode)
= Gesamtumsatz im Sinne § 19 UStG
Oder sehe ich das falsch?
Geändert von coddle (29.12.2005 um 16:35 Uhr).
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29.12.2005, 17:58
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#85
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Worauf ich eigentlich hinauswollte ist:
Zu der Berechnung des Gesamtumsatzes gehören ja auch die unentgeltlichen Wertabgaben (in meiner Mutters Fall Kfz-Nutzung privat), berechnet nach Fahrtenbuchmethode (also prozentualer Aufteilung der Kfz-Kosten (Steuern, Kraftstoff etc.)).
Da ich von den Kfz-Kosten ja keine Vorsteuer ziehen kann, müsste der von mir ermittelte UW-Wert ja eig. ein Bruttowert sein und damit ohne Dazurechnung von 16% in die Summe des Gesamtumsatzes eingehen.
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Noch einmal von vorn
Der PKW wurde mit halbem Vorsteuerabzug erworben und im Gegenzug entfällt die private Nutzungswertversteuerung. Die private Nutzungsversteuerung ist geregelt in § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, wobei bis zum 31.12.2003 ein Satz 2 eingeschoben war, dass in den Fällen des hälftigen Vorsteuerabzug für den PKW eine private Nutzungsversteuerung entfällt. Der Satz 2 wurde jedoch zum 1.1.2004 abgeschafft und somit entfällt die Rechtsgrundlage dafür, dass eine private Versteuerung nicht mehr vorzunehmen ist. Es hätte gegebenenfalls eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG erfolgen können, welche jedoch nicht durchgeführt wurde. Somit ist eine Nutzungsversteuerung nur in Höhe des privaten Nutzungsanteil der vorsteuerbehafteten Kosten vorzunehmen.
Wobei dies alles irrelevant ist, zumal seit dem 01.01.2003 die Kleinunternehmerregelung beansprucht wird.
Die Nutzungsversteuerung ist somit in Höhe der jeweiligen privaten Nutzung anzusetzen und für den Gesamtumsatz der Bruttowert maßgebend, weil eine derartige Rechtsgrundlage wie damals in § 3 Abs. 9a Nr. 1 S. 2 UStG weggefallen ist.
vereinfacht ausgedrückt:
Nettoeinnahmen
+ private Kfz-Nutzung (netto)
= Zwischensumme
+ 16 % USt auf Zwischensumme
= Gesamtumsatz
Hier sind auch noch 2 Dateien zum Kleinunternehmer
Geändert von Sven (05.01.2008 um 14:00 Uhr).
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29.12.2005, 18:06
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#86
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2004
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alles klar, also alles ganz normal!
Ich danke Dir!
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02.01.2006, 18:54
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#87
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Hallo!
eine Frage hät ich um bei mir ganz sicher zu gehen.
Ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet und wurde als Kleinunternehmen mit Umsatzsteuerbefreiung geführt.
Nun seh ich, dass mein Umsatz im Jahr 2005 bei ca. 34.000€ lag.
Das heißt nun, dass ich für dieses Jahr 2006 keinen Kleinunternehmerstatus mehr habe und deshalb Umsatzsteuer auf meinen Rechnung ausweisen und damit rechnen muss?
Ist dies korrekt?
Vielen Dank!
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02.01.2006, 21:04
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#88
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Hamburg
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Kleinunternehmerregelung - Überschreitung
Hallo erstmal,
Um Dich beim Wort zu nehmen: Nix wissen macht doch was, nämlich nachträgliche Magenschmerzen...hab da mal ein paar Fragen:
Bin seit 1997 (!) selbständig und wende seit dem die Kleinuntermnehmer-regelung an. Leider aber völlig verfehlt, was ich erst letztes Jahr gemerkt habe, im Klartext: mein Umsatz ist (fast ausnahmslos) höher gewesen als die besagte Grenze es erlaubt. Habe noch nie eine Umsatzsteuererklärung abgegeben; auch noch nie Umsatzsteuer eingenommen. In meinem Kopf war statt der 17.500,00 irgendwie die 50.000,00 Grenze abgespeichert...
Auch 2005 bin ich nochmal auf 18.650,07 gerutscht, obwohl ich wohl nur 14.700,00 (17.500,00 abzgl. 16%) gedurft hätte.
Was kann mir schlimmstenfalls drohen, wenn beim Finanzamt mal ein wacher Sachbearbeiter für mich zuständig wird? Müßte ich tatsächlich nachträglich Umsatzsteuer auf die gesamten Umsätze zahlen oder nur für die Umsätze überhalb der 17.500,00- Grenze?
Danke im voraus, Floretta
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04.01.2006, 13:53
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#89
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
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Kleinunternehmer / Gewerbeschein ???
Hallo
ich bin heute durch Zufall auf diese Seite gestossen, habe jetzt hier so einiges über Kleinunternehmer usw. gelesen und bin jetzt vollkommen irritiert.
Ich verkaufe selbsthergestellte, mittelalterliche Kleidung und habe vor einiger Zeit beim Finanzamt angerufen wegen Gewerbeschein usw.
Da hat man mit gesagt, "So lange mein jährlicher Umsatz nicht eine gewisse Grenze überschreitet, (leider habe ich auch noch vergessen wie hoch die Grenze ist), brauche ich keinen Gewerbeschein. "
Ab wann brauche ich den denn jetzt. Und wie muss ich mich in Zukunft nennen? Privatverkäufer, Kleinunternehmer, gewerblicher Verkäufer.
Aufgrund der Finanzamtaussage, habe ich dahingehend jetzt auch gar nichts unternommen.
Wenn man nicht aus diesem Metier ist, ist man ziemlich aufgeschmissen bei soviel "Fachchinesich".
Ware toll, wenn ich eine verständlich Antwort bekommen könnte.
Murofloresita@web.de
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04.01.2006, 18:14
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#90
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
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Ich bin seit 2003 Kleinunternehmer und führe keine Mwst. ab.
Nun habe ich jedoch das Problem das ich für 2004 die Einkommenssteuererklärung abgegeben habe, mit Gewinnüberschussrechnung etc.
Nun erhielt ich jedoch vom Finanzamt die Aufforderung der Übersendung jeglicher Kostenbelege sowie eines Anlagenverzeichnisses für Abschreibungen.
Ich habe in 2004 einen Umsatz von knapp 10.000 € erreicht, jedoch nur einen Gewinn von ca. 600 €. Da ich glaubte wegen Kleinunternehmer keine Rechnungen zu schreiben habe ich auch nicht wirklich jede behalten etc.
Mit dem Anlageverzeichnis wird es nicht schwer, da ich da nur ein Notebook besitze das ich linear 3 Jahre abschreibe, nur mit den Kostenbelegen wird es fast unmöglich, da ich fast alle Rechnungen elektronisch erhalten habe + dann Datenverlust erlitten hatte.
Was kann, soll oder muss ich jetzt machen?
Ich habe noch keinen Kleinunternehmer gehört der einzelne Kostenbelege abgeben muss!
Danke im Voraus
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