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04.01.2006, 19:00
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#91
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von Utopika9
Hallo!
eine Frage hät ich um bei mir ganz sicher zu gehen.
Ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet und wurde als Kleinunternehmen mit Umsatzsteuerbefreiung geführt.
Nun seh ich, dass mein Umsatz im Jahr 2005 bei ca. 34.000€ lag.
Das heißt nun, dass ich für dieses Jahr 2006 keinen Kleinunternehmerstatus mehr habe und deshalb Umsatzsteuer auf meinen Rechnung ausweisen und damit rechnen muss?
Ist dies korrekt?
Vielen Dank!
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ja, ist richtig
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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04.01.2006, 19:04
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#92
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von Floretta
Hallo erstmal,
Um Dich beim Wort zu nehmen: Nix wissen macht doch was, nämlich nachträgliche Magenschmerzen...hab da mal ein paar Fragen:
Bin seit 1997 (!) selbständig und wende seit dem die Kleinuntermnehmer-regelung an. Leider aber völlig verfehlt, was ich erst letztes Jahr gemerkt habe, im Klartext: mein Umsatz ist (fast ausnahmslos) höher gewesen als die besagte Grenze es erlaubt. Habe noch nie eine Umsatzsteuererklärung abgegeben; auch noch nie Umsatzsteuer eingenommen. In meinem Kopf war statt der 17.500,00 irgendwie die 50.000,00 Grenze abgespeichert...
Auch 2005 bin ich nochmal auf 18.650,07 gerutscht, obwohl ich wohl nur 14.700,00 (17.500,00 abzgl. 16%) gedurft hätte.
Was kann mir schlimmstenfalls drohen, wenn beim Finanzamt mal ein wacher Sachbearbeiter für mich zuständig wird? Müßte ich tatsächlich nachträglich Umsatzsteuer auf die gesamten Umsätze zahlen oder nur für die Umsätze überhalb der 17.500,00- Grenze?
Danke im voraus, Floretta
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Also erstmal sprechen wir hier von Steuerhinterziehung. Also auf jedenfall einen Steuerberater einschalten. Der Rettet zumindestens das was noch zu retten ist. Rein Theoretisch musst Du auf jeden Umsatz die Umsatzsteuer nachzahlen, kannst aber im Gegenzug die Vorsteuer aus Deinen Kosten ziehen. Im übrigen zählt die Aussage nicht das Du das nicht gewusst hast......... hier gilt auch der alte Grundsatz "Unwisseheit schützt vor Strafe nicht"
Gruß Epic03
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04.01.2006, 19:09
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#93
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von muroflores
Hallo
ich bin heute durch Zufall auf diese Seite gestossen, habe jetzt hier so einiges über Kleinunternehmer usw. gelesen und bin jetzt vollkommen irritiert.
Ich verkaufe selbsthergestellte, mittelalterliche Kleidung und habe vor einiger Zeit beim Finanzamt angerufen wegen Gewerbeschein usw.
Da hat man mit gesagt, "So lange mein jährlicher Umsatz nicht eine gewisse Grenze überschreitet, (leider habe ich auch noch vergessen wie hoch die Grenze ist), brauche ich keinen Gewerbeschein. "
Ab wann brauche ich den denn jetzt. Und wie muss ich mich in Zukunft nennen? Privatverkäufer, Kleinunternehmer, gewerblicher Verkäufer.
Aufgrund der Finanzamtaussage, habe ich dahingehend jetzt auch gar nichts unternommen.
Wenn man nicht aus diesem Metier ist, ist man ziemlich aufgeschmissen bei soviel "Fachchinesich".
Ware toll, wenn ich eine verständlich Antwort bekommen könnte.
Murofloresita@web.de
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Sorry, aber ich wette Du hast den Beamten falsch verstanden........ Es ist absuluter Blödsinn das es einen Freibetrag gibt bis zu dem man keinen Gewerbeschein benötigt. Fällt Deine Tätigkeit unter den Begriff der Gewerblichkeit (forensuche verwenden) benötigst Du ab Tätigkeitsbeginn einen Gewerbeschein.
Gruß Epic03
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04.01.2006, 19:14
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#94
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von ramses2100
Was kann, soll oder muss ich jetzt machen?
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Also am besten Du übersendest Dem Finanzamt jegliche Kostenbelege sowie ein Anlagenverzeichnisses.
Steuerrecht kann manchmal sooo einfach sein
Zitat:
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Ich habe noch keinen Kleinunternehmer gehört der einzelne Kostenbelege abgeben muss!
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Kommt aber vor. Oder ist es Dir lieber der Finanzbeamte kommt zu Dir nach hause ? also ich finde es per Post dann angenehmer
Gruß Epic03
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05.01.2006, 04:24
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#95
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
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Kleinunternehmer-Regelung: fälschlicherweise weitergeführt
Hallo erstmal alle zusammen,
ich habe auch so einen ähnlichen Fall wie Floretta, allerdings ist das nicht ganz so schlimm. Zum 01.05.2004 haben wir ein Gewerbe angemeldet (für meinen Vater). Danach haben wir in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen und den Gesamtumsatz im Gründungsjahr auf ca. 8.000 € und für das Folgejahr auf ca. 12.000 € geschätzt.
2004 hat mein Vater einen Umsatz von etwa 14.000 € erzielt und ich habe jetzt vor kurzem Erfahren, dass wir die 14.000 € auf die 12 Monate hätten verteilen müssen. Über das ganze Jahr verteilt lagen wir also über der Grenze von 17.500 €. Wir hätten also spätestens für 2005 (Umsatz bei 24.000 €) die USt gesondert ausweisen müssen, dies haben wir aber nicht gemacht. In dem Steuerbescheid für 2004 wurde uns vom Finanzamt auch nicht mitgeteilt das wir die Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Ich habe öfter beim Finanzamt angerufen und war auch persönlich da um zu erfahren wann mein Vater die Rechnungen mit USt versehen muss, aber leider kam es dazu das wir für 2005 in den Rechnungen keine USt angegeben haben, vielleicht auch weil wir aneinander vorbeigeredet haben.
Jetzt würde ich gerne wissen wie wir am besten vorgehen sollten?
Kann das Finanzamt wirklich von uns verlangen die Rechnungen zu korriegeren? In unserem Fall wäre das so gut wie unmöglich. Für 2006 müssten wir die USt ausweisen und man muss ja die USt-Voranmeldungen bis zum 10. abgeben und das ist ja auch bald...
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar !
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05.01.2006, 09:25
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#96
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von tony81
Hallo erstmal alle zusammen,
ich habe auch so einen ähnlichen Fall wie Floretta, allerdings ist das nicht ganz so schlimm. Zum 01.05.2004 haben wir ein Gewerbe angemeldet (für meinen Vater). Danach haben wir in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen und den Gesamtumsatz im Gründungsjahr auf ca. 8.000 € und für das Folgejahr auf ca. 12.000 € geschätzt.
2004 hat mein Vater einen Umsatz von etwa 14.000 € erzielt und ich habe jetzt vor kurzem Erfahren, dass wir die 14.000 € auf die 12 Monate hätten verteilen müssen. Über das ganze Jahr verteilt lagen wir also über der Grenze von 17.500 €. Wir hätten also spätestens für 2005 (Umsatz bei 24.000 €) die USt gesondert ausweisen müssen, dies haben wir aber nicht gemacht. In dem Steuerbescheid für 2004 wurde uns vom Finanzamt auch nicht mitgeteilt das wir die Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Ich habe öfter beim Finanzamt angerufen und war auch persönlich da um zu erfahren wann mein Vater die Rechnungen mit USt versehen muss, aber leider kam es dazu das wir für 2005 in den Rechnungen keine USt angegeben haben, vielleicht auch weil wir aneinander vorbeigeredet haben.
Jetzt würde ich gerne wissen wie wir am besten vorgehen sollten?
Kann das Finanzamt wirklich von uns verlangen die Rechnungen zu korriegeren? In unserem Fall wäre das so gut wie unmöglich. Für 2006 müssten wir die USt ausweisen und man muss ja die USt-Voranmeldungen bis zum 10. abgeben und das ist ja auch bald...
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar !
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Hallo Tony
Du stellst genau die gleiche Frage wie Floretta, auch wenn die Umstände etwas anders liegen läuft es doch ebenfalls darauf hinaus das Ihr zu Unrecht keine USt ausgewiesen und abgeführt hab. Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Finanzamtes dem steuerpflichtigen zu sagen ab wann er USt ausweisen muss.... as ergibt sich auch so aus dem UStG. Mein Rat an Euch kann also nur genauso ausfallen wie bereits zuvor. Steuerberater aufsuchen, damit bei der Selbstanzeige nix schief läuft. Achja und natürlich sofort Umsatzsteuer einbehalten (aber die bitte erst ans Fa. melden wenn das Euer Steuerberater sagt, sonst weckt Ihr womöglich schlafende Hunde).
Gruß Epic03
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05.01.2006, 19:28
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#97
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
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Berichtigung Steuererklärung
Hallo zusammen,
kann mir jemand beantworten, wie und ob ich eine abgegebene Steuererklärung noch ergänzen kann?!?!? Ich habe erst kürzlich die Steuererklärung für 2004 abgegeben (Beginn Kleinunternehmer November 2004) und habe mit Schrecken feststellen müssen, dass ich eine Rechnung nicht angegeben habe (liegt daran, dass die Rechnung nicht mehr in meinem PC vorliegt, weil dieser vor über einem Jahr Daten verloren hatte!). Was kann ich jetzt tun, ich möchte nur ungern Daten verheimlichen.
Noch eine Frage: ich dachte als Kleinunternehmer macht man 1x im Jahr seine Steuererklärung. Jetzt habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem steht, dass die Steueranmeldungen für die einzelnen Monate 2005 + 2004 noch nicht geschehen ist. Dabei habe ich für 2004 schon eine Steuererklärung gemacht und für 2005 habe ich ja noch Zeit. Was meint das FA damit? 
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05.01.2006, 21:57
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#98
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Hallo!
wahrscheinlich meinen die die "Umsatzsteuervoranmeldung"?!
Dann wirst du aber nicht als Kleinunternehmen gehandhabt?!
Arbeitest du mit oder ohne Umsatzsteuer?
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05.01.2006, 21:57
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#99
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Vielen Dank Epic für Deine Antwort!
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05.01.2006, 23:22
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#100
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Krefeld
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wieder ein neuer ...
Hallo an alle, die sich hier so redlich Mühe geben Probleme aus der Welt zu schaffen
Kompliment, dieses Forum ist echt gelungen und es hat schon so einige Wissenslücken bei mir geschlossen.
Fragen hätte ich trotzdem noch ...
Wenn ich beispielsweise etwas bei ebay für 20 Euro verkaufe + 5 Euro Versandkosten. Wie hoch ist in dem Fall mein Umsatz ?
Liege ich richtig, wenn ich vom Gesamtbetrag (25 Euro) die tatsächlichen Portokosten von angenommen 4,30 Euro abziehe ? Somit würde mein Umsatz 20,70 Euro betragen. Oder ?
Ich bin angehender Kleinunternehmer mit Ust.Befreiung.
Danke 
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06.01.2006, 14:59
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#101
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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@ mainside
Ruf einfach mal im Finanzamt an und sprech mit deinem zuständigen Bearbeiter. Im Normalfall musst du eine berichtigte EÜR einreichen.
Das gleiche gilt für die Aufforderung der Anmeldungen. Ich denke auch mal, dass es sich um USt-Voranmeldungen handelt. Erklär denen auch gleich, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. Wahrscheinlich wurde im Finanzamt ein falsches Signal in der EDV gesetzt und daher die Aufforderung.
@ capricorn
Das hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Das ist eine reine einkommensteuerliche Frage, wobei du gleich zwischen Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Gewinn unterscheiden solltest. Umsatz gibt es im steuerlichen Sinne nicht.
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn
Der Gewinn wird der Einkommensteuer unterworfen. Das sollte dir schon weiterhelfen.
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06.01.2006, 17:32
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#102
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Krefeld
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Danke schonmal für die Antwort.
Im UStG Parag.19 ist aufgeführt, das der Gesamtumsatz (wobei mir klar ist, das es sich dabei um Einnahmen handelt) 17.500 Euro nicht überschreiten darf. Unter Punkt 3 dieser Regelung steht, das Hilfsumsätze vom Gesamtumsatz abgezogen werden. Die Frage ist, ob es sich bei dem vom Kunden überwiesenen Porto um Hilfsumsätze handelt.
Bsp.: Ich Gesamteinnahmen im Jahr von 18.000 Euro. 1500 Euro davon wurden vom Kunden für Porto überwiesen. Dieses Geld habe ich auch so wie es ist für das Porto aufgewendet.
Kann ich nun die 1500 Euro von den 18.000 Euro abziehen, da es Hilfsumsätze sind? Damit hätte ich 16.500 Euro Gesamteinnahmen und würde nach der Kleinunternehmerregelung im "Rahmen" liegen !??
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06.01.2006, 17:44
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#103
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Mit Hilfsumsätzen ist der Verkauf von Anlagevermögen gemeint.
Somit fallen die Portokosten nicht darunter.
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06.01.2006, 19:49
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#104
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Krefeld
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Okay, danke für die Antwort !
Wie ist es mit der steuerlichen Absetzbarkeit, wenn ich Wege zur Post und Abholung von Waren mit dem privaten PKW mache ?
Eigentlich tun sich noch eine Menge Fragen auf. Deshalb überlege ich auch mal einen Steuerberater zu konsultieren. Hat jemand eine Ahnung, was ein Beratungsgespräch in etwa kostet ?
Danke
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06.01.2006, 20:41
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#105
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Hamburg
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Danke erstmal für die Antwort. Werde jetzt unumgänglich einen guten Steuerberater brauchen. Da ich den aber noch nicht gefunden habe, möchte ich vorab nochmal zwei zaghafte Fragen loswerden: 1. Wann sind die Forderungen des Finanzamtes gegen mich verjährt (in 1999 wäre ich das erste mal Ust- pflichtig gewesen)? Und 2. Macht es bzgl. der Strafbarkeit/des Strafmasses einen Unterschied, ob ich mich durch die Steuerhinterziehung persönlich bereichert habe (was ja nicht der Fall ist) oder eben "nur" nicht dafür gesorgt habe, dass der Staat sein Geld bekommt? Danke nochmal, Floretta
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