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Alt 06.01.2006, 23:56   #106
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tony81 macht alles soweit korrekt

Wann beginnt die selbständige Tätigkeit und sind 17.500 € Brutto oder Netto?


Moin,

ich habe nochmal eine Frage zu den 17.500 € ob das jetzt Brutto oder Netto sein soll, weil mich das total verwirrt hat.
Wir sind Kleinunternehmer und im Gründungsjahr 2004 haben wir Einnahmen i.H.v. 14.363 € erzielt. Dazu muss noch gesagt werden, dass wir einen Betrag von 1.658 € (Rechnung vom 31.12.04) erst im Januar 2005 aufs Konto bekommen haben. Jetzt hab ich gehört, das wir in der Steuererklärung für 2004 diesen Betrag hätten von den 14.363 € abziehen müssen, weil die 1.658 € erst für 2005 als Einnahmen berücksichtigt werden können. Stimmt das soweit ?
Wenn das nähmlich stimmen sollte, hätten wir im Jahre 2004 einen Umsatz von 12.705 € erzielt.
Wir haben das Gewerbe zum 01.05.04 angemeldet waren aber bereits am 08.04.04 beim Gewerbeamt und haben ende März mit zukünftigen Auftraggebern Gespreche geführt bzw. Anfragen getätigt. Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob wir dem FA in irgend einer Weise beweisen bzw. belegen können, das wir mit der selbständigen Tätigkeit bereits im März bzw. April angefangen haben. ???
Wenn dies Möglich ist, wären wir somit im Jahre 2004 10 bzw. 9 Monate selbständig Tätig und hätten somit zu Recht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen. Die entscheidende Frage ist aber ob zu den 12.705 € noch die USt raufgerechnet werden muss? Denn wenn ja, bedeutet das für uns das wir 2004 die Grenze von 17.500 € überschritten haben und somit für 2005 Ust-Pflichtig waren.

Das wäre echt super wenn mir da jmd. weiterhelfen könnte...Danke im voraus !
tony81 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.01.2006, 11:59   #107
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mainside macht alles soweit korrekt
Danke für die Aufklärung. Ich könnte wetten, dass das FA mich dann wirklich unter Unternehmer laufen hat!
mainside ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2006, 14:31   #108
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@ capricorn

Bei dem PKW gibt es schon sehr viele Beiträge in diesem Forum. Suchfunktion verwenden.

@ Floretta

=> Steuerberater
Die Fristen sind unterschiedlich. von x bis 10 Jahren. Bevor ich jetzt jedoch anfange etwas von Anlaufhemmungen und Ablaufhemmungen zu erzählen verweise ich lieber auf einen Steuerberater.

@ tony81

Zitat:
Dazu muss noch gesagt werden, dass wir einen Betrag von 1.658 € (Rechnung vom 31.12.04) erst im Januar 2005 aufs Konto bekommen haben. Jetzt hab ich gehört, das wir in der Steuererklärung für 2004 diesen Betrag hätten von den 14.363 € abziehen müssen, weil die 1.658 € erst für 2005 als Einnahmen berücksichtigt werden können. Stimmt das soweit ?
Ertragsteuerlich (EÜR-mäßig) gehört der Betrag in das Jahr 2005, weil es auf den Zahlungseingang ankommt.

Zitat:
Wir haben das Gewerbe zum 01.05.04 angemeldet waren aber bereits am 08.04.04 beim Gewerbeamt und haben ende März mit zukünftigen Auftraggebern Gespreche geführt bzw. Anfragen getätigt. Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob wir dem FA in irgend einer Weise beweisen bzw. belegen können, das wir mit der selbständigen Tätigkeit bereits im März bzw. April angefangen haben. ???
Wenn die gewerbliche Tätigkeit im Laufe des Jahres aufgenommen wurde wird die Gesamtumsatzgrenze natürlich auch zeitanteilig gekürzt. Umsatzsteuerlich kommt es auf das erste Auftreten nach Außen hin an und dies ist im März.
17.500 * 10/12 = 14.583,- €
Die USt ist auch auf den Umsatz fiktiv draufzurechnen, vgl. FAQ Kleinunternehmer
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Alt 08.01.2006, 12:55   #109
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*mensch macht alles soweit korrekt

Eine Frage zum Übergang zur Regelbesteuerung


Liebe Moderatoren,
danke für die vielen hilfreichen Informationen und die investierte Zeit.

Ich habe gerade viel gelernt, meine Frage ist trotzdem noch unbeantwortet geblieben, vielleicht habe ich die falschen Suchbegriffe gewählt:

Wie funktioniert der Übergang zur Regelbesteuerung?
Zum Fall: Wenige Tage vor Ende 2005 kam unerwartet noch der Umsatz rein, der dass Fass der Kleinunternehmer-Bemessungsgrenze gesprengt hat, ich liege jetzt unvorbereitet über jenen 17.500 Euro.
Was ist nun zu tun?

Das Finanzamt wertet meine Steuerklärung ja erst in einigen Monaten aus, dementsprechend muss ich sicher selbst den Finger heben und dort bescheid geben. Richtig? Oder kann ich getrost auf Post warten, in der dann genau steht, was zu tun ist?

Wie läuft das ab? Der zehnte des Monats Januar rückt nahe, muss ich vorher dort gewesen sein, um dann sofort noch die ganze Voranmeldungsprozedur zu erledigen?

In der Faq steht, dass es beim Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht besondere Bestimmungen gibt. Welche das sind, sei in Nr. 253 der Richtlinien zum Umsatzsteuergesetz zu lesen. Leider habe ich diese Richtlinien im Netz nicht gefunden, auch bei juris tauchen sie nicht auf.

Wo erfahre ich genaueres, ohne zu früh das Finanzamt zu wecken bzw. das unvorbereitet zu tun?

Vielen vielen Dank für die Auskunft!
*mensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2006, 14:14   #110
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Man kann ja nicht von vornherein ahnen, dass man über dem Gesamtumsatz von 17.500 EUR am Jahresende liegen wird, so dass für das vergangene Jahr 2005 nichts passiert. Für 2006 sind monatlich Voranmeldungen abzugeben, so dass die erste Voranmeldung "Januar" am 10. Februar einzureichen ist.

Gerade in den letzten zwei Wochen kam dieses Thema sehr häufig, einfach mal die letzten 2 oder 3 Seiten absuchen in Bezug auf Vorsteuerkorrekturen und Wechsel der Besteuerung.

Ansonten hier (A 253 UStR). Brauchst aber gar nicht erst durchlesen, wirst wohl eh nichts mit anfangen können.

Zitat:
Zitat von A 253 UStR
253. Wechsel der Besteuerungsform

Übergang von der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG zur Regelbesteuerung oder zur Besteuerung nach § 24 UStG
(1) Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG , wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden.
(2) Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausführt, unterliegen der Regelbesteuerung.
(3) Zur Anwendung des § 15 UStG wird auf Abschnitt 191 Abs. 5 hingewiesen.
(4) Ändert sich nach dem Übergang die Bemessungsgrundlage für Umsätze, die vor dem Übergang ausgeführt worden sind, ist zu beachten, dass auf diese Umsätze § 19 Abs. 1 UStG anzuwenden ist.
(5) 1 Im Falle des Übergangs von der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG zur Besteuerung nach § 24 UStG gelten die Absätze 1, 2 und 4 sinngemäß. 2 Der Vorsteuerabzug regelt sich vom Zeitpunkt des Übergangs an ausschließlich nach § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG .

Übergang von der Regelbesteuerung oder von der Besteuerung nach § 24 UStG zur Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
(6) 1 Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang von der Regelbesteuerung zur Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG ausgeführt hat, unterliegen der Regelbesteuerung. 2 Werden Entgelte für diese Umsätze nach dem Übergang vereinnahmt (Außenstände), gilt Folgendes:
1 Hat der Unternehmer die Steuer vor dem Übergang nach vereinbarten Entgelten berechnet, waren die Umsätze bereits vor dem Übergang zu versteuern, und zwar in dem Besteuerungs- oder Voranmeldungszeitraum, in dem sie ausgeführt wurden ( § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG ). 2 Eine Besteuerung zum Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung entfällt.
Hat der Unternehmer die Steuer vor dem Übergang nach vereinnahmten Entgelten berechnet, sind die Umsätze nach dem Übergang der Regelbesteuerung zu unterwerfen, und zwar in dem Besteuerungs- oder Voranmeldungszeitraum, in dem die Entgelte vereinnahmt werden ( § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG ).
(7) 1 Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausführt, fallen unter § 19 Abs. 1 UStG . 2 Sind Anzahlungen für diese Umsätze vor dem Übergang vereinnahmt und der Umsatzsteuer unterworfen worden, so ist die entrichtete Steuer zu erstatten, sofern keine Rechnungen ausgestellt wurden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
(8 Zur Anwendung des § 15 UStG wird auf Abschnitt 191 Abs. 6 und zur Anwendung des § 15a UStG auf Abschnitt 215 Abs. 11 hingewiesen.
(9) 1 Ändert sich nach dem Übergang die Bemessungsgrundlage für Umsätze, die vor dem Übergang ausgeführt worden sind, ist bei der Berichtigung der für diese Umsätze geschuldeten Steuerbeträge (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG) zu beachten, dass die Umsätze der Regelbesteuerung unterlegen haben. 2 Entsprechendes gilt für die Berichtigung von vor dem Übergang abgezogenen Steuerbeträgen nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 und 3 UStG.
(10) 1 Im Falle des Übergangs von der Besteuerung nach § 24 UStG zur Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG gelten die Absätze 6 und 7 sinngemäß. 2 Der Vorsteuerabzug ist bis zum Zeitpunkt des Übergangs durch die Anwendung der Durchschnitts satz besteuerung abgegolten. 3 Nach dem Zeitpunkt des Übergangs ist ein Vorsteuerabzug nicht mehr möglich.
Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2006, 22:28   #111
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
tony81 macht alles soweit korrekt
Hallo Poloatze,

danke dir nochmal für deine Antwort. Ich würde aber gerne nochmal genau wissen ob ich für 2004 nun als Kleinunternehmer gelte oder nicht. Der Umsatz für 2004 lag bei 12.705 € und der Zeitraum beträgt dafür 10 Monate. Wenn ich jetzt auf diesen Betrag erst noch die USt raufrechnen muss, bin ich bei 17.685 €, also über der Grenze, wenn die USt aber nicht mit drauf muss, bei 15.246 €, also unter der Grenze. Welche Rechnung ist denn nun richtig?

Gruß
tony81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 18:02   #112
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2005
Utopika9 macht alles soweit korrekt
Hallo!

ich werbe bei Google Adwords für meine Homepage.
Letztes Jahr war ich noch Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung.
Jetzt erhielt ich von Google eine Email, in der steht, dass ich die gesamte gezahlte Umsatzsteuer für 2005 zurückerstattet bekomme.
Sitz ist in Irland, also Drittlandregelung, Rechnung ohne Umsatzsteuer?!
Dies ist ein reiner Onlineservice.

Muss ich dann jetzt in Deutschland die 16% Umsatzsteuer abführen?

Vielen Dank!
Utopika9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 18:11   #113
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2005
Utopika9 macht alles soweit korrekt
Ups, Irland ist ja gar kein Drittland.
Hat sich somit erledigt.
Muss also hier dann 16% Umsatzsteuer abführen, da ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt war.
Wenns falsch ist bitte korrigieren.
Utopika9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 11:40   #114
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von tony81
Hallo Poloatze,

danke dir nochmal für deine Antwort. Ich würde aber gerne nochmal genau wissen ob ich für 2004 nun als Kleinunternehmer gelte oder nicht. Der Umsatz für 2004 lag bei 12.705 € und der Zeitraum beträgt dafür 10 Monate. Wenn ich jetzt auf diesen Betrag erst noch die USt raufrechnen muss, bin ich bei 17.685 €, also über der Grenze, wenn die USt aber nicht mit drauf muss, bei 15.246 €, also unter der Grenze. Welche Rechnung ist denn nun richtig?

Gruß
Die Antwort auf Deine Frage steht in meinem Beitrag No. 75

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (10.01.2006 um 11:43 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2006, 18:45   #115
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Registriert seit: Jan 2006
awa6 macht alles soweit korrekt
Hallo ich bin auch neu hier und habe auch mal eine Frage.
Ich bin seit August 2004 Kleinunternehmerin (nebenbei bin ich auch noch Studentin..weiss nicht, ob das von Belang ist). Vorher habe ich von Januar - Juli 2004 noch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Nun hat mein Steuerberater meine Steuer für 2004 gemacht (Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit ca. 9.100 EUR und auf Steuerkarte ca. 6.500 EUR). Er hat meine Tätigkeit (Beratung in einer Werbeagentur, die ja eigentlich unter die Rubrik Freie Berufe fällt, soweit ich weiss) als Gewerbe behandelt (obwohl ich noch garkein Gewerbe beantragt hatte. Dies habe ich erst in 2005 gemacht, damit ich ggf. auch Promotion- oder Gastronomietätigkeiten nachgehen kann) und so kommt es, dass er mir folgendes berechnet:
- "Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen üb. die- ausgaben aus Gewerbebetrieb"
- "Erklärung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag"
- "Umsatzsteuerjahreserklärung einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen"
- "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte" und - "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbstständiger Arbeit"

Nun habe ich in den FAQS folgendes gelesen: Jeder Unternehmer der Gewerbliche Einkünfte erziehlt (alle die einen Gewerbeschein haben) müssen eine Gewerbesteuererklärung erstellen. Aufgrund des hohen Freibetrages bei der Gewerbesteuer wird aber kein Kleinunternehmer jemals Gewerbesteuer zahlen müssen. Aus diesem Grund ist eine Abgabe auch zu vernachlässigen. Das Finanzamt wird keine Gewerbesteuererklärung anfordern.

Hätte mein SB das wissen müssen? Hat er also was berechnet, was er nicht hätte berechnen müssen, da das FA gar nicht danach fragt? Zumal ich doch meinen Gewerbeantrag erst in 2005 beantragt habe!!?

Desweiteren berechnet er mir insg. 15 EUR Auslagen für Porto etc. Da ich keine Erfahrung mit SB habe (mache das erste mal über ihn) würde ich mich freuen, ob das angemessen ist. Mir kommt das sehr hoch vor. Für die 2 Briefe und 3 Telefonate, die wir geführt haben....

Danke im Voraus für Eure Hilfe!!

awa6
awa6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2006, 16:32   #116
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Registriert seit: Apr 2006
Maler_Aze macht alles soweit korrekt

Freiwillige Kassenbuchführung als Kleinunternehmer


Hallo zusammen ! Ich bin neu hier und möchte als allererstes, mal ein echt ganz dickes Lob an die Verfasser dieses Threads weitergeben.Was man hier in kürzester Zeit lernt , würde über Beratungen bei den Ämtern wohl Jahre gehn!
Find ich echt Spitzenklasse!!!!!

Die meisten meiner Fragen sind bis auf einige Kleinigkeiten alle beantwortet.
Ich bin als Kleinunternehmer UST.-befreit. Da ich jedoch Freiwillig ein Kassenbuch in dem sowohl alle Einnahmen ( Überweisungen, Barzahlungen ) und auch alle Ausgaben detailiert aufgeführt sind führe, war meine erste Frage , ob ich meine Ausgaben die 16 % MwSt. enthalten komplett als Nettoausgaben eintragen soll oder ob ich nur die Nettobeträge der Rechnungen angeben darf. Wenn ich es richtig verstanden habe, ( laut Beitrag 24 & 25 ) kann ich den Bruttobetrag als Nettobetrag eintragen.

Meine zweite Frage ist nun ob das Kassenbuch und natürlich die abgehefteten Belege für das Finanzamt ausreichend sind ?
Ich habe mich extra für die Kassenbuchführung entschieden,da ich der Meinung bin das man so am leichtesten den Überblick behält und alles leicht nachvollziehbar ist.

Meine dritte Frage ist, da ich durch die Kleinunternehmer-Regelung nichts mehr mit der UST zu tun habe , sollte ich da dennoch im Kassenbuch die UST ( Prozentangaben ) eintragen oder ist dieses unnötig ?

Bei meiner letzten Frage bin ich mir nicht ganz sicher ob sie in dieses Forum gehört ! Da viele ICH-AGler diese Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen und ich vor kurzem auch einen Flyer im Briefkasten hatte in dem damit geworben wurde (Zitat) " Bei uns bezahlen Sie keine Mehrwertsteuer"
frage ich mich natürlich ob dies nicht Wettbewerbswidrig ist.
Kleinunternehmer haben gegenüber den UST-Pflichtigen Betrieben den klaren Vorteil,das Sie erstens für 16% weniger Arbeiten können und dennoch das gleiche Verdienen wie ein UST Pflichtiger und zweitens natürlich auch wesentlich weniger an Büroarbeiten ( Buchführung ) Finaziellen Vorleistungen ( Montl. Vorsteuer ) etc haben. Die Idee ansich , somit auf Privatkundenfang zu gehen, finde ich zwar nicht schlecht aber gegenüber den UST-Pflichtigen eher ungerecht.

Würde mich freuen, wenn ihr mir bei meinen noch offenen Fragen weiterhelfen könntet.
Gruß Andy
Maler_Aze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2006, 12:42   #117
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Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, ( laut Beitrag 24 & 25 ) kann ich den Bruttobetrag als Nettobetrag eintragen.
Den Bruttobetrag kannst du als Betriebsausgabe geltend machen.

Zitat:
Meine zweite Frage ist nun ob das Kassenbuch und natürlich die abgehefteten Belege für das Finanzamt ausreichend sind ?
Ich habe mich extra für die Kassenbuchführung entschieden,da ich der Meinung bin das man so am leichtesten den Überblick behält und alles leicht nachvollziehbar ist.
das reicht

Zitat:
Meine dritte Frage ist, da ich durch die Kleinunternehmer-Regelung nichts mehr mit der UST zu tun habe , sollte ich da dennoch im Kassenbuch die UST ( Prozentangaben ) eintragen oder ist dieses unnötig ?
Ich würde die Spalte weglassen.

Zitat:
" Bei uns bezahlen Sie keine Mehrwertsteuer" frage ich mich natürlich ob dies nicht Wettbewerbswidrig ist.
Naja, streng genommen zahlt man schon Umsatzsteuer, jedoch wird diese beim Unternehmer dann aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben. Aber wieso sollte es wettbewerbswidrig sein? Der Endkunde schaut doch nicht darauf, ob USt enthalten ist oder nicht. Den interessiert der letztliche Kaufpreis.

Zitat:
Kleinunternehmer haben gegenüber den UST-Pflichtigen Betrieben den klaren Vorteil,das Sie erstens für 16% weniger Arbeiten können und dennoch das gleiche Verdienen wie ein UST Pflichtiger und zweitens natürlich auch wesentlich weniger an Büroarbeiten ( Buchführung ) Finaziellen Vorleistungen ( Montl. Vorsteuer ) etc haben. Die Idee ansich , somit auf Privatkundenfang zu gehen, finde ich zwar nicht schlecht aber gegenüber den UST-Pflichtigen eher ungerecht.
Du vergisst, dass der Vollunternehmer die Vorsteuern geltend machen kann und der Kleinunternehmer nicht, so dass sich das ganze relativiert.
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Alt 22.04.2006, 15:29   #118
mvt
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mvt macht alles soweit korrekt
Hallo!

Ich habe eine Frage zu Verträgen:
Ich stelle als Unternehmen (Kleinunternehmerregelung) Webspace für ein paar Webseiten zur Verfügung. Hierbei stelle ich monatlich eine Rechung in Höhe von ca. 5 Euro für jeden Kunden. Da das recht aufwendig ist, möchte ich einen Vertrag aufsetzen, indem der Kunde mir den Einzug des Betrags per Lastschriftverfahren erlaubt (wie es normal jeder große Provider macht).

Was muss ich in dem Vertrag bezüglich der Steuerbefreiung angeben? Reicht hier eine Angabe des Betrags in Euro + eine Satz wie 'Steuerbefreit nach $ 19 UstG'?

Danke schon mal!
Gruß Matthias.
mvt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2006, 19:19   #119
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nubbel macht alles soweit korrekt

Abzugebende Formulare


Hallo,

sehr schön das Forum mit den umfangreichen FAQs.
Mir ist allerdings eine Sache immer noch nicht ganz klar. Ich habe Ende letzten Jahres ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregelung entsprochen) und bereits kleine Gewinne erziehlt (unter 377 Euro).

Nun wird es langsam Zeit für die Steuererklärung. Wenn ich das richtig verstehe, benötige ich nur folgende Formulare abzugeben:

- Mantelbogen Einkommenssteuererklärung
- Anlage GSE (2 Seiten)

In der Anlage GSE habe ich auf Seite 1 Zelle 10 meinen Gewinn eingetragen.
Reicht dies nun schon aus? Oder muss ich jetzt noch ein einfaches Din A4 Blatt hinzufügen auf dem steht:

Einnahmen: 377 EUR
Ausgaben: 0 EUR
Gewinn/Verlust: 377 EUR

Oder muss ich gar noch eine detaillierte Liste mit meinen Einnahmen ausdrucken? (Datum, Rechnungsnummer, Kundenname, Leistung, Betrag) ?

Das EÜR-Formular muss ich ja zum Glück nicht verwenden. Es wäre nett wenn mir jemand sagen könnte, wie (falls nötig) so eine Gewinnermittlung genau aussehen müsste.

Vielen Dank für Eure Mühen und freundliche Grüße,

nubbel
nubbel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2006, 20:55   #120
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Zitat:
Nun wird es langsam Zeit für die Steuererklärung. Wenn ich das richtig verstehe, benötige ich nur folgende Formulare abzugeben:
Die USt-Erklärung sollte auch noch abgegeben werden, indem auf der Vorderseite der Gesamtumsatz eingetragen wird; steht irgendwo ganz unten. Die restlichen Seiten sind offen zu lassen, weil man ja keine Leistungen ausgeführt hat, bei denen die USt erhoben wird.

Zitat:
Oder muss ich gar noch eine detaillierte Liste mit meinen Einnahmen ausdrucken? (Datum, Rechnungsnummer, Kundenname, Leistung, Betrag) ?
Es sollte eine grobe Gliederung sein. Ein Beispiel gibt es hier:

Gruß
Sven
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