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Frage zu USt-ID und Einfuhr aus EU-Gebiet
Hallo, zuerst einmal ein dickes Lob an die Forumbetreiber und -poster. Hier gibt es mit die beste Sammlung an Tipps und Tricks, die ich bisher gefunden habe,
Allerdings habe ich noch eine offene Frage, die ich bisher nicht klären konnte.
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, mir aber trotzdem eine USt-ID hole, bin ich ja, soweit ich das verstanden habe, trotzdem noch von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.
Wenn ich aber aus dem EU-Bereich (in meinem Fall GB) Waren einführe, wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Die Ware geht ja glatt durch den Zoll durch. Wie bezahle ich die fällige Umsatzsteuer? Gibt es dafür extra Formulare? WIe erfährt das Finanzamt überhaupt davon?
Wäre prima, wenn der(die) eine oder andere da Bescheid weiß.
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