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Alt 02.08.2004, 14:07   #1
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flobe macht alles soweit korrekt

Frage zu USt-ID und Einfuhr aus EU-Gebiet


Hallo, zuerst einmal ein dickes Lob an die Forumbetreiber und -poster. Hier gibt es mit die beste Sammlung an Tipps und Tricks, die ich bisher gefunden habe,

Allerdings habe ich noch eine offene Frage, die ich bisher nicht klären konnte.

Wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, mir aber trotzdem eine USt-ID hole, bin ich ja, soweit ich das verstanden habe, trotzdem noch von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.

Wenn ich aber aus dem EU-Bereich (in meinem Fall GB) Waren einführe, wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Die Ware geht ja glatt durch den Zoll durch. Wie bezahle ich die fällige Umsatzsteuer? Gibt es dafür extra Formulare? WIe erfährt das Finanzamt überhaupt davon?

Wäre prima, wenn der(die) eine oder andere da Bescheid weiß.
flobe ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 02.08.2004, 14:11   #2
TP-Insider
 
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Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
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Alt 02.08.2004, 14:15   #3
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Registriert seit: Aug 2004
flobe macht alles soweit korrekt
Da geht es um die Ausfuhr.
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Alt 03.08.2004, 06:48   #4
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Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Wenn ich aber aus dem EU-Bereich (in meinem Fall GB) Waren einführe, wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Die Ware geht ja glatt durch den Zoll durch. Wie bezahle ich die fällige Umsatzsteuer? Gibt es dafür extra Formulare? WIe erfährt das Finanzamt überhaupt davon?
im Innergmeinschaftlichen Warenverkehr gibt es keinen Zoll. Wenn Du zur Erwerbsbesteuerung Optierst (und das hast Du ja wenn Du Dir eine USt Id besorgt hast) zahlst Du nicht mehr die Umsatzsteuer des Ursprungslandes, sondern 16% Erwerbsteuer in Deutschland. Für die Innergemeinschaftlichen Erwerbe gibt es entsprechende Felder in der Umsatzsteuer Voranmeldung sowie inder Umsatzsteuererklärung, die Du ja als Kleinunternehmer einmal pro Jahr abgeben musst.

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 03.08.2004, 08:06   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2004
flobe macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Epic
Für die Innergemeinschaftlichen Erwerbe gibt es entsprechende Felder in der Umsatzsteuer Voranmeldung sowie inder Umsatzsteuererklärung, die Du ja als Kleinunternehmer einmal pro Jahr abgeben musst.
Danke,
Das heißt, da ich ja als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer Voranmeldung machen brauche, zählt für mich nur die jährliche Umsatzsteuererklärung, richtig?
flobe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2004, 17:44   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
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Ort: Norddeutschland
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Nein wenn Du als Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe tätigst musst Du 1/4 jährlich eine USt VA erstellen. Allerdings nur dann wenn Du auch in diesem Zeitraum innerg. Erwerbe getätigt hast.

Gruß Epic03
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