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Unterschiedliche Meinungen gibt es zu diesem Thema eigentlich nicht:
Die Zauberwörter heißen Soll- und Istbesteuerung
Sollbesteuerung (Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten)
Umsätze müssen dann versteuert werden wenn die Leistung ausgeführt wurde bzw. die Ware geliefert wurde.
Jeder Unternehmer unterliegt zunächst kraft Gesetzes der Sollbesteuerung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG). Nur auf Antrag kann in bestimmten Fällen die Istbesteuerung in Betracht kommen. Die Sollbesteuerung erfolgt im Übrigen auch losgelöst von der Art der Gewinnermittlung.
Istbesteuerung (Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten)
Umsätze müssen dann versteuert werden wenn das Geld für eine Leistung oder für Ware erhalten wurde.
Voraussetzung:
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet, wenn er eine der drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt:
• Der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG ) hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 125.000 EUR betragen (Kleinunternehmer) oder
• der Unternehmer ist von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit oder
• der Unternehmer führt Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs.1 Nr. 1 EStG aus (Freier Beruf).
Von diesen Voraussetzungen muss nur eine erfüllt sein. So kann z.B. ein Freiberufler trotz eines Gesamtumsatzes von 1 Mio. EUR die Istbesteuerung wählen. Das gilt jedoch nicht für eine Kapitalgesellschaft, zu der sich Freiberufler zusammengeschlossen haben. Ihr kann die Istbesteuerung nur genehmigt werden, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 125.000 EUR betragen hat (§ 20 Abs. 2 UStG).
Abweichend von den vorstehenden Ausführungen gilt bis 31.12.2004 die 125.000 EUR-Grenze mit der Maßgabe, dass bei Unternehmern in den neuen Bundesländern der Betrag von 500.000 EUR tritt. Die Unternehmer in den neuen Bundesländern sollen durch diese Sonderregelung vorübergehend bevorzugt werden.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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