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Wenn es sich bei der Gutschrift um einen Umsatz handelt ist es richtig so.
Handelt es sich bei der Gutschrift z.B. um eine Warengutschrift ist es zwar auch richtig die Gutschrift erst zu buchen wenn das Geld kommt, allerdings wäre dann die Begründung Falsch. Soll und Istbesteuerung gibt nur an, wann ein Unternehmer seine Umsätze zu versteuern hat. Mit Vorsteuer hat das nichts zu tun. Vorsteuer kann immer dann vom Finanzamt zurückgeholt werden wenn die Verfügungsmacht über einen Gegenstand oder eine Leistung erhalten wurde (Abzug der Betriebsausgabe aber erst bei Bezahlung --- Zufluss- Abflussprinzip).
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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