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Alt 21.09.2004, 17:21   #1
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Marcell macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer werden um Werbung zu versteuern


Hallo

Ich habe mich mal in den FAQ Themen ein wenig eingelesen und bin schon ein wenig schlauer aber ein paar Fragen bleiben bei mir immer noch.
Also folgende Sachlage ich betreibe als Hobby eine Webseite auf der ich mittels Google Adsense Werbung schalte und damit die Server Kosten decke und eine kleinen Gewinn mache. Da ich den Gewinn ja versteuern muss, werde ich ein Gewerbe als Kleinstunternehmer anmelden.

Welches Tätigkeitsfeld muss ich dabei angeben? Kann ich damit dann auch im Großhandel (Metro) einkaufen oder sollte ich zu diesem zwecke das Tätigkeitsfeld nur wage umschreiben?

Als Kleinstunternehmer bin ich ja von der Umsatzsteuer befreit (bis zur Obergrenze die ich wohl nicht erreichen werden) Einkommensteuer muss ich hingegen zahlen, muss ich die monatlich je nach Gewinn abführen oder am Ende des Jahres mit meiner Jahres Steuer Erklärung?

In welcher Höhe kann ich dabei die Serverkosten von der Einkommenssteuer abschreiben?

Muss ich meinem AG über die Gewerbe Anmeldung informieren? Ich arbeite als Vollzeitkraft 38,5 Std Woche als examinierter Altenpfleger auf einer Wachkoma Station, die Webseite betreibe ich in meiner Freizeit sie handelt dabei von der Altenpflege Ausbildung hat also mit der Arbeit nichts zu tun.

Danke für eure Antworten

Grüße

Marcell
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Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben soviel mit sowenig Solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen. (Autor unbekannt.)
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Alt 21.09.2004, 18:45   #2
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Zitat:
Zitat von Marcell
Welches Tätigkeitsfeld muss ich dabei angeben? Kann ich damit dann auch im Großhandel (Metro) einkaufen oder sollte ich zu diesem zwecke das Tätigkeitsfeld nur wage umschreiben?
Der Metro ist es egal, was auf dem Gewerbeschein steht, aber spezifische Großhandel (zB für Elektronik) schauen schon mal auf den Gewerbeschein. Nimm einfach das, was du wirklich machst. Sollte sich dein Tätigkeitsfeld irgendwann mal ändern oder ein neues dazukommen, kannst du ja einen weiteren Gewerbeschein anmelden.

Zitat:
Als Kleinstunternehmer bin ich ja von der Umsatzsteuer befreit (bis zur Obergrenze die ich wohl nicht erreichen werden) Einkommensteuer muss ich hingegen zahlen, muss ich die monatlich je nach Gewinn abführen oder am Ende des Jahres mit meiner Jahres Steuer Erklärung?
Das hängt von deinen Angaben zu Umsatz und Gewinn im Betriebseröffnungsbogen ab. Daher solltest du da den Gewinn (und logischerweise auch den Umsatz) nicht zu hoch ansetzen.

Zitat:
In welcher Höhe kann ich dabei die Serverkosten von der Einkommenssteuer abschreiben?
Absetzen kannst du die laufenden Serverkosten als Betriebsausgabe je nach der Höhe in der sie gewerblich genutzt werden. Findet keine (nachweisbare) private Nutzung statt, kannst du die Kosten zu 100 % absetzen. Die einmalige Hardwareinvestition (sofern diese anfällt) kannst du nur über drei Jahre abschreiben.

Zitat:
Muss ich meinem AG über die Gewerbe Anmeldung informieren? Ich arbeite als Vollzeitkraft 38,5 Std Woche als examinierter Altenpfleger auf einer Wachkoma Station, die Webseite betreibe ich in meiner Freizeit sie handelt dabei von der Altenpflege Ausbildung hat also mit der Arbeit nichts zu tun.
Wenn du ein Gewerbe betreibst (die Definition dazu findest du in den Sticky-Threads bzw. im Portal unter "Traum_Start"), mußt du dieses nicht beim Amtsgericht sondern beim Gewerbeamt anmelden. Das findest du meist im örtlichen Rathaus...
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Alt 21.09.2004, 20:05   #3
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Hallo Obi Wahn

Danke für deine Schnelle Antworten nun ist mir einiges klarer, mit AG meinte ich aber meinen Arbeitgeber habe da wohl etwas verwirrend abgekürzt.

Grüße

Marcell
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Alt 21.09.2004, 20:09   #4
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Ja, das mußt du deinem Arbeitgeber auf alle Fälle sagen. Sonst besteht für ihn ein Kündigungsgrund. Wenn du ihm aber klar machst, daß sich die Tätigkeit nur auf das Wochenende beschränkt, sollte er nichts dagegen haben...
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Alt 21.09.2004, 20:46   #5
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Hallo

Danke das werde ich dann schriftlich machen, muss ich in meinem Impressum noch Daten hinzu fügen wenn ich den Gewerbeschein habe? http://www.altenpflegeschueler.de/so.../impressum.php

Grüße

Marcell
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Alt 21.09.2004, 20:48   #6
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Yep, die Steuernummer. Beantrage aber eine sog. Ust.-ID in Saarlouis (bzw. durch ein Kreuzchen im Betriebseröffnungbogen), denn mit dieser bekommen bösgläubige Dritte im Gegensatz zur normalen Steuernummer auf keinen Fall Auskünfte über dich beim FA.

P.S.: Einen krassen Umfang an Infos bietet deine Page! Nur ein paar Bilder (gerade in der Sektion Anatomie) würden sicher das ganze auflockern und interessanter auch für Fachfremde - wie mich (auch wenn ich meinen Zivildienst teilweise in der Geriatrie absolviert habe) - machen...
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Geändert von OBI-Wahn (21.09.2004 um 20:52 Uhr).
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Alt 23.09.2004, 23:01   #7
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Marcell macht alles soweit korrekt
Hallo

Danke für das Lob mit den Bildern ist es so woher nehmen wenn nicht stehlen? Mir sind leider keine Lizenzfreien Bilder aus diesem Bereich bekannt :/ somit muss ich mit der Textwüste leben.

Zitat:
Ust.-ID in Saarlouis
Bin ich als Kleinunternehmer nicht von der Ust. befreit? Ich zahle dann ja nur Einkommenssteuer oder?

Durch das lesen verschiedener Themen ist mir noch eine Frage gekommen und zwar wie kann ich den IHK Beitrag drücken? In einem anderen Forum stand etwas von 240 Euro im Jahr oder ist das Umsatz Abhängig?

Zitat:
Absetzen kannst du die laufenden Serverkosten als Betriebsausgabe je nach der Höhe in der sie gewerblich genutzt werden. Findet keine (nachweisbare) private Nutzung statt, kannst du die Kosten zu 100 % absetzen. Die einmalige Hardwareinvestition (sofern diese anfällt) kannst du nur über drei Jahre abschreiben
Also ich habe einen Managed Server bei Strato auf dem ich neben der Seite auf der ich Werbung einblende noch ein paar andere kleine Webseiten hoste also muss ich diese auf einen anderen Server legen wenn ich die Kosten voll absetzen will richtig? Zur Seite gehört noch ein Forum das auf einer anderen Domain läuft soll ich das dem Finanzamt dann so erläutern?

Hm mir fallen jeden Tag neue Fragen ein

Danke

Marcell
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Alt 23.09.2004, 23:11   #8
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Zitat:
Zitat von Marcell
Danke für das Lob mit den Bildern ist es so woher nehmen wenn nicht stehlen? Mir sind leider keine Lizenzfreien Bilder aus diesem Bereich bekannt :/ somit muss ich mit der Textwüste leben.
Frag doch bei den Buchautoren/Verlagen nach, ob du Bilder mit Quellenangabe verwenden darfst. Am besten erzählst du denen, daß du deren Bücher auch auf deiner Seite vorstellst und setzt einen Partner-Link zu Amazon.de (dann kannst du daran auch noch was verdienen).

Zitat:
Bin ich als Kleinunternehmer nicht von der Ust. befreit? Ich zahle dann ja nur Einkommenssteuer oder?
... und Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn, aber das nur am Rande.

Soweit ich weiß, können auch Kleinunternehmer eine Ust.-ID beantragen. Aber vielleicht kann Epic das nochmal bestätigen.

Zitat:
wie kann ich den IHK Beitrag drücken? In einem anderen Forum stand etwas von 240 Euro im Jahr oder ist das Umsatz Abhängig?
Für diesen Beitrag gibt es auch einen Freibetrag. Ich kann dir aber nicht sagen, wie hoch der ist.

Zitat:
Also ich habe einen Managed Server bei Strato auf dem ich neben der Seite auf der ich Werbung einblende noch ein paar andere kleine Webseiten hoste also muss ich diese auf einen anderen Server legen wenn ich die Kosten voll absetzen will richtig? Zur Seite gehört noch ein Forum das auf einer anderen Domain läuft soll ich das dem Finanzamt dann so erläutern?
Ich denke nicht, daß das FA überprüfen wird, was auf dem Server genau drauf ist. Aber das soll natürlich kein Aufruf zum Steuerbetrug sein...

Aber die monatlichen Kosten für den Server kannst du voll als Ausgaben geltend machen. Natürlich nicht die Ust., da du Kleinunternehmer sein willst.
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Hello again!

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Alt 23.09.2004, 23:29   #9
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Soweit ich weiß, können auch Kleinunternehmer eine Ust.-ID beantragen. Aber vielleicht kann Epic das nochmal bestätigen.
Grundsätzlich bekommen Kleinunternehmer keine USt Id Nr. weil sie im Innergemeinschaftlichen Warenverkehr wie Privatpersonen behandelt werden. Außname: Der Kleinunternehmer Optiert zur Erwerbsbesteuerung (vgl. § 1a (4) UStG oder der Kleinunternehmer hat die Erwerbschwelle in Höhe von 12.500 €pro Jahr überschritten (vgl. § 1a (3) Nr. 2 UStG

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 24.09.2004, 21:31   #10
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Hallo

Danke für die vielen Infos werde mich übernächste Woche nach dem Urlaub zum Amt begeben und alles beantragen. Sollte man ein Geschäftskonto nehmen oder das über das Private laufen lassen?

@Obi-Wahn: Ich werde mal einen Autoren Fragen der mir immer Bücher zum verlosen schenkt ob er etwas im Verlag machen kann seine Bücher sind leider auch immer nur Textwüsten

Grüße

Marcell

P.S Nicht wundern ich kann erst wieder in 8 Tagen antworten ich fahre meine Familie besuchen da ist Inet freie Zone
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Alt 25.09.2004, 00:24   #11
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#!/usr/bin/beer bringt sich richtig ein#!/usr/bin/beer bringt sich richtig ein

[1/2 OT] bug or feature ??


irgendwie kriege ich bei deiner seite einen darstellungsfehler unter win xp /sp1 mit firefox 0.92.
der ie 6.irgendwas stellt es scheinbar richtig dar.

siehe bildschirmschuss.
oben der internet exploder unten der feuerfuxx
mfg
Miniaturansicht angehängter Grafiken
kleinunternehmer-werden-um-werbung-versteuern-mozie.jpg  
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நான் கண்ணாடி சாப்பிடுவேன், அதனால் எனக்கு ஒரு கேடும் வராது
#!/usr/bin/beer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2004, 03:03   #12
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H3ck|0 ist auf einem guten Weg
Hi #/usr/bin/beer, hi Marcell

#/usr du hast Recht mit dem Darstellungsfehler. Firefox stellt keine leeren
Tabellenzellen und Div-Container dar... Um den Fehler zu beheben muss nur in der
zweiten Header Tabellenzelle (<td class="top2"></td>) ein kodiertes Leerzeichen &
nbsp ; eingefügt werden, dann stellt auch Firefox die Seite korrekt dar.

Gruß, Marcel
__________________
The truth You hear may not be the truth You think it is
H3ck|0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2004, 05:44   #13
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Marcell macht alles soweit korrekt
Hallo

Danke Schön den Fehler ist mir vor einigen Wochen schon mal aufgefallen nur ich wusste nicht woher er kommt da das Grundgerüst xhtml 1.0 validiert ist (die Hauptseite durch dei eingesetzten Scripte nicht) habe jetzt noch schnell alles ersetzt bevor ich weg muss.

Merci

Grüße

Marcell
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Alt 25.09.2004, 11:08   #14
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Zitat:
Zitat von Marcell
Danke für die vielen Infos werde mich übernächste Woche nach dem Urlaub zum Amt begeben und alles beantragen. Sollte man ein Geschäftskonto nehmen oder das über das Private laufen lassen?
Der Übersichtlichkeit halber ist es zu empfehlen, die Privatfinanzen und die geschäftlichen zu trennen und ein zusätzliches Konto zu eröffnen.
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2004, 20:20   #15
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Marcell macht alles soweit korrekt
Hallo

Ich grabe das mal aus dann muss ich kein neues Thema erstellen, also ich habe das Gewerbe angemeldet und mittlerweile hatte ich auch Post vom Finanzamt heute habe ich mich dann hin gesetzt und habe die Blätter soweit möglich ausgefüllt nur hänge ich an 2 Fragen fest und zwar:

Beim Punkt Angaben der Festsetzung der Vorrauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewebesteuer)

Beim Punkt 3.2 geht es um die Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen

und Steuerabzugsbeträge

Habe mal ein wenig gegoogelt aber nur Müll (Dialer usw.) zum Thema gefunden. Kann mir das jemand erläutern?

Gibt es vielleicht auch ein gutes "verständliches Buch" zum Thema?

Grüße

Marcell
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