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Alt 13.10.2004, 14:15   #1
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Kleinunternehmer mit UID-NR


Hallo,

seit gut 2 Monat habe ich als Kleinstunternehmer von der UID-Nr Regelung in Gebrauch genommen um auch Innergemeinschaftliches Handeln zu tätigen. Desweiteren hat es den Vorteil wenn man überwiegend Firmenkunden hat die die Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer geltend machen wollen.

Mein Steuerberater hat mir gesagt ich muß nun als Kleinsunternehmer die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und kann im Gegenzug die Vorsteuer geltend machen.

Jetzt sagt mir mein Kumpel wenn ich die USt. abführe bin ich kein Kleinunternehmer mehr sondern Vollunternehmer!?

Aber ich habe doch die Sonderregel des Kleinsunternehmer geltend gemacht?
Und so hat es mir mein Steuerberater auch erklärt und ich werde auch erstmal weiterhin Kleinsunternehmer bleiben.

Was ist denn nun richtig?

Gruß Bohne
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Alt 13.10.2004, 15:06   #2
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Hallo Bohne,

da hast Du wohl ein bisschen was Missverstanden.

Zitat:
seit gut 2 Monat habe ich als Kleinstunternehmer von der UID-Nr Regelung in Gebrauch genommen um auch Innergemeinschaftliches Handeln zu tätigen.
Um am Innergemeinschaftlichen Handel Teil nehmen zu können musst Du keine USt Id Nr. haben. Allerdings würdest Du ohne USt Id Nr. wie eine Privatperson behandelt werden. Beim Einkauf hätte das z.B. zur Folge das Du die ausländische Umsatzsteuer tragen müsstest, die ggf. höher als die Umsatzsteuer in Deutschland ist. Optierst Du nun zur Erwerbsbesteuerung und gibt’s durch die Angabe Deiner USt Id Nr. zu erkennen das Du ein Unternehmer bist, der einen Gegenstand für sein Unternehmen erwerben möchte, so stellt Dein Lieferant seine Rechnung Netto und Du musst zum Nettobetrag hier im Inland noch 16% Erwerbssteuer zahlen. Diese Erwerbsteuer bekommst Du aber nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wie ein richtiger Unternehmer, da Du ein Kleinunternehmer bist. Der einzige Vorteil für Dich besteht wie oben beschrieben in den verschiedenen Umsatzsteuersätzen der EU

Zitat:
Desweiteren hat es den Vorteil wenn man überwiegend Firmenkunden hat die die Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer geltend machen wollen.
Dieses Kriterium ist für den Innergemeinschaftlichen Warenverkehr nicht relevant sondern für die grundsätzliche Entscheidungsfindung Kleinunternehmer ja oder nein.

Zitat:
Mein Steuerberater hat mir gesagt ich muß nun als Kleinsunternehmer die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und kann im Gegenzug die Vorsteuer geltend machen.
Ich bin zwar noch kein Steuerberater, aber das was Dir Dein Steuerberater hier gesagt hat ist nicht richtig und ich bin sicher das er damit etwas anderes gemeint hat bzw. wahrscheinlich hat er Dir erklärt wie es läuft wenn Du kein Kleinunternehmer wärst. Ein Kleinunternehmer stellt niemals Umsatzsteuer in Rechnung. Tut er es trotzdem handelt es sich hier um den Tatbestand der zu unrecht ausgewiesenen Steuer. Diese zu unrecht ausgewiesene Steuer müsste übrigens auch ans Finanzamt abgeführt werden und der Rechnungsempfänger hätte trotzdem keinen Anspruch auf eine Vorsteuererstattung bei seinem Finanzamt. Das Umsatzsteuergesetz sieht für diese Fälle aber die Möglichkeit einer Korrektur vor.

Zitat:
Jetzt sagt mir mein Kumpel wenn ich die USt. abführe bin ich kein Kleinunternehmer mehr sondern Vollunternehmer!?
Vom Prinzip her ist das richtig. Wenn Du die Umsatzsteuer abführst und Vorsteuer in Abzug bringst ist das wie eine Option zur Regelbesteuerung. Du wärst dann für mindestens 5 Jahre an diese Option gebunden. Für zu unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gibt es in den Steuererklärungen extra Felder, damit die Abführung der Steuern nicht als Option zur Regelbesteuerung gewertet wird.

Zitat:
Aber ich habe doch die Sonderregel des Kleinsunternehmer geltend gemacht?
Du solltest vielleicht noch mal in Deinen Betriebseröffnungsbogen schauen und prüfen ob Du wirklich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast.

Zitat:
Und so hat es mir mein Steuerberater auch erklärt und ich werde auch erstmal weiterhin Kleinunternehmer bleiben.
Du solltest Dir mal ein bisschen Zeit nehmen und meine Faq Kleinunternehmer lesen (die findest Du übrigens hier und wenn Du die verstanden hast, dann gehst Du noch mal zu Deinem Steuerberater und fragst ihn wie es bei Dir nun laufen muss. Wie gesagt, die Sache mit der USt ID für Kleinunternehmer macht nur Sinn bei Wareneinkäufen aus Eu Ländern die einen höheren Umsatzsteuersatz haben als Deutschland. Bei Warenlieferungen dürftest Du so oder so nur Nettorechnungen schreiben.

Gruß Epic03
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Alt 13.10.2004, 15:45   #3
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Hallo,

also von der IHK und von meinem Steuerberater habe ich die Information erhalten das ich als Kleinstunternehmer zu der Umsatzbesteuerung wechseln kann.

Und hier steht es doch auch nochmals:

Zitat:
Kann ich als Kleinunternehmer auch zur Umsatzbesteuerung wechseln, wenn ich die Gesamtumsatzgrenze nicht überschreite und eigentlich weiterhin Kleinunternehmer wäre ?

Ja, § 19 (2) UStG lässt eine Option zur sogenannten Regelbesteuerung zu (Umsatzbesteuerung). ***Diese Option ist aber nur zum Anfang des Jahres möglich* und bindet für mindestens 5 Jahre (man kann also nicht einfach nach 2 Jahren wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln). Weiter ist die Option nicht an eine Schriftform gebunden. Einfach ab 1.1 Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellen und Umsatzsteuer Voranmeldungen nach entsprechenden Vorschriften abgeben und fertig.
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Alt 13.10.2004, 16:18   #4
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Zitat:
also von der IHK und von meinem Steuerberater habe ich die Information erhalten das ich als Kleinstunternehmer zu der Umsatzbesteuerung wechseln kann.
ich hab auch nichts anderes geschrieben im Gegenteil les mal oben, da hab ich auch geschrieben das Du zur Regelbesteuerung wechseln kannst. Das hat aber nichts mit dem gesonderten Optionsrecht für Kleinunternehmer zu tun, die zur ERWERBSBESTEUERUNG wechseln wollen. Wenn Du zur Regelbesteuerung wechselst bist Du zwangsweise auch in der Erwerbsteuer drin. Musst dann aber auf alle Deine Rechnungen Umsatsteuer berechnen und abführen. Darfst dafür im Gegenzug die Vorsteuer aus Deinen Kosten ziehen.

Ein Kleinunternehmer der zur Erwerbsbesteuerung gewechselt hat darf keine USt ausweisen und keine Vorsteuer ziehen, tritt aber bei EU Einkäufen als ganz normaler Unternehmer auf und spart somit den Unterschied in den USt sätzen der EU Länder.

Jetzt Klar ?

Gruß Epic03
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Alt 13.10.2004, 17:11   #5
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Ich bin einfach nur verwirrt...

Also ich habe ein Nebengewerbe angemeldet dann habe ich davon gelesen das man als Kleinstunternehmer auch Umsatzsteuer abführen kann, was dann Sinn macht wenn man in der EU mit Waren handelt und das Hauptsächlich an Unternehmen das selbe betrifft Deutschland!

Daraufhin habe ich mein Steuerberater angesprochen und der hat mir alles nochmals erneut erklärt und mich darauf hingewiesen das ich nun auch die Umsatzsteuer abführen muß!

Erst durfte ich als Kleinsunternehmer keine Umsatzsteuer auf die Rechnungen schlagen ebfalls durfte ich auch den Vorsteurabzug nicht gelten machen.

Nach meiner Kleinstunternehmer Änderungen muß ich die USt ausweisen. Am Ende des Monats war ich nochmals beim Steuerberater um zu klären wie ich meine Umsatzsteuervoranmeldung ausfülle. Nun mache die Vorsteuer geltend und die Umsatzsteuer muß ich abführen. Weil ich aber noch keine Gewinne fahre habe ich Steuer zurück bekommen.

Also so wie ich das nun Verstanden habe sind meine ganzen Rechnungen falsch ausgestellt?

Leider ist mein Steuerberater nun im Urlaub, deswegen kann ich das nicht klären... Ehrlich gesagt verstehe ich das nun auch nicht mein Steuerberater war es bekannt das ich weiterhin Kleinstunternehmer bleibe und erst ab Ende des Jahres zum Vollunternehmer wechsel. Was habe ich nun falsch gemacht bzw. hat man mir falsch gesagt?

Gruß Bohne
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Alt 13.10.2004, 17:54   #6
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So wie sich das jetzt Darstellt bist Du einfach kein Kleinunternehmer mehr ! Wenn Dir Dein Steuerberater gesagt hat, das Du jetzt in allen Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen sollst, dann ist das definitiv so. Kleinunternehmer kannst Du somit ganz und gar vergessen.

Gruß Epic03
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Alt 13.10.2004, 18:28   #7
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Und wie mache ich das nun Rückgängig ? Gewerbe einstellen und gegebefalls wieder neu Anmelden?
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Alt 13.10.2004, 18:44   #8
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Zitat:
Zitat von bohne
Und wie mache ich das nun Rückgängig ? Gewerbe einstellen und gegebefalls wieder neu Anmelden?
Warum möchtest Du das wieder ändern ? Du hast oben geschrieben das Du viele Unternehmer als Kunden hast, also ist das doch ok wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Dein Steuerberater hat Dir sicher nicht ohne Grund gesagt das Du jetzt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten sollst.
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Alt 13.10.2004, 18:57   #9
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Die Grundlage im Gespräch war immer das ich Kleinunternehmer bleibe und ich erst ab Ende dieses Jahres auf Vollerwerb umstelle.

Geändert von bohne (13.10.2004 um 20:15 Uhr).
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Alt 13.10.2004, 20:28   #10
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Zitat:
Die Grundlage im Gespräch war immer das ich Kleinunternehmer bleibe und ich erst ab Ende dieses Jahres auf Vollerwerb umstelle.
Ich würde Dir da ja gerne weiterhelfen, aber wenn Du mir nicht sagst warum Du lieber Kleinunternehmer bleiben möchtest dieses Jahr kann ich ganz schlecht was sagen außer das sich Dein Steuerberater schon was dabei gedacht haben muss. Da ich Deine Verhältnisse nicht kennt, kann ich die Aussage Deines Steuerberaters also weder bestätigen noch widersprechen.

Gruß Epic03
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Alt 13.10.2004, 20:40   #11
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Weil ich zum Ende des Jahres auf IchAG umstellen wollte
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Alt 13.10.2004, 22:13   #12
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Die Existensförderung in Form der Ich Ag hat aber rein gar nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.
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Alt 13.10.2004, 22:22   #13
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Was meinst Du damit jetzt genau?

Kann ich trotzdem noch die IchAG sprich Existensförderung in Anspruch nehmen? Schließlich kann ich von meinem jetzigen Gewerbe noch kein Unterhalt bestreiten wenn überhaupt zahle ich aufgrund meiner Ivestitionskosten bei drauf.

Ansonsten würde ich mein Gewerbe einstellen und in spätestens Anfang Dezember mit der IchAG wieder am Start gehen.

Geändert von bohne (13.10.2004 um 22:30 Uhr).
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Alt 13.10.2004, 23:11   #14
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Anspruch auf einen Existenzgründerzuschuss besteht, wenn der Gründer der ICH-AG

• zuvor eine Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung (i. d. R. also Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld) bezogen hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist und

• ein Arbeitseinkommen von voraussichtlich nicht mehr als 25.000 EUR im Jahr erzielt.

• und seid kurzem muss auch noch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. Kammer, Fachverband oder Kreditinstitut) über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorliegen

Ob Du dabei als Kleinunternehmer tätig bist oder nicht spielt dabei keine Rolle (Kleinunternehmer heißt nur das Du nichts mit Umsatzsteuer zu tun hast, trotzdem bist Du ein richtiger Unternehmer). Ich gehe aber mal davon aus, das Du zur Zeit keine Arbeitslosengeld oder ähnliches beziehst oder ? weil dann hat Du eh keinen Anspruch auf diese Art der Förderung. Also geh am besten mal zum Arbeitsamt und lasse Dich dort beraten. Gibt sicher auch für Dich noch eine Möglichkeit an die Förderung zu kommen und wenn Du dafür Dein derzeitiges Gewerbe erstmal wieder abmelden musst.

Gruß Epic03
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Alt 13.10.2004, 23:39   #15
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Hallo,

danke erstmal für die Info! Ich habe heute erstmal Zweifel über all dem bekommen...

Doch ich bekomme Arbeitslosenhilfe und habe ein Nebengewerbe am laufen und seit kurzen auf die Umsatzbesteuerung gewechselt um meine Investitionskosten steuerlich geltend zu machen und weil ich überwiegend Firmenkunden betreue und die eine Rechnung mit Umsatzsteuer haben wollen!

Über die 165 EUR die ich dazu verdienen darf bin ich nie gekommen, weil das Geld immer in Betriebsausgaben geflossen ist. Aber meine Investitionskosten sind soweit fast abgeschlossen um bald Gewinne zu fahren!

Mein Konzept ist zur Zeit in Arbeit. Macht es evtl. Sinn kurz vor Antragstellung mein Gewerbe einzustellen und nach der Genehmigung der IchAG neu anzumelden um eine Antrag Ablehnung zu vermeiden?

Gruß Bohne
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