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Alt 08.11.2004, 15:05   #1
TP-Junior
 
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sammes macht alles soweit korrekt
Question

Kleinunternehmer oder Kleinunternehmen ???


Hallo !
Ich weiß, im FAQ für Kleinunternehmer sthet schon sehr viel drin, trotzdem hätte ich ein paar Fragen

Ich möchte ab 2005 als Kleinunternehmer tätig sein. Zu meinen Arbeiten gehören Webseitengestaltung, JAVA-Programmierung, etc.

Ich habe auch´letzte Woche schon mit einem Steuerberater gesporchen.

Nun ist es so: Ich werde wahrscheinlich nicht mehr als 17.500€ umsetzen, deshalb nur Kleinunternehmer.

Meine Fragen nun:
1. Die Steuerberaterin sagte mir, ich müsse die 17.500 versteuern (normale Einkommenssteuer) abzügl. der Betriebsausgaben.
Das heißt für mich: 17.5000€ Umsatz, 3.000€ Betriebsausgaben (Computer, Büromöbel, Tinte etc.) = 14.500€ zu versteuerndes Einkommen.
Sie sagte auch ich könne zusätzlich auch mein Auto (welches im im Januar NEU kaufe), wenn es denn kein Jaguar oder Porsche ist, auf ein paar Jahre absetzen.

Im FAQ lese ich aber, daß ich diese Sachen als Kleinunternehmer NICHT absetzen kann.
Demnach auch keine betrieblichen Ausgaben wie Computer, Drucker, Büromöbel etc.

Bin jetzt etwas verwirrt. Wie ist es nun ?

2. Ich kann als Kleinunternehmer keine MwSt. ausweisen.
Wie schreibe ich nun meine Rechnung ?
Wenn meine Leistung 100€ "netto" beträgt, muß ich dann auf die Rechnung 116€ schreiben ?
Oder kann ich nur den "Netto"- Wert verlangen ?
Ich frage deshalb, weil diue Steuerberaterin sagte, ich könne die 116€ auf die Rechnung schreiben, DA DER KUNDE, DER DAS BEZAHLT, AM ENDE DES JAHRES DAS WIEDER ALS "BETRIEBSAUSGABEN" ABSETZEN KANN.

Wie ist es nun richtig ?

3. Sache:

Vielleicht lohnt es sich dann auch nicht als "Kleinunternehmer" ?
Zu beachten wäre: Ich bin weiterhin Angestellter mit beispielsweise 45.000€ brutto-Verdienst im Jahr

Beispielrechnung:

- Beginn 2005
- Jährlicher Umsatz 17.500€
- Betriebsausgaben pro Jahr 3500€ (Computer, Büromöbel)
- Kauf eines Fahrzeugs Anfang 2005 für das Unternehmen, Preis ca. 33.500€

Was würde sich nun eher lohnen ?

Als Kleinunternehmer, wo ich meines Erachtens nur Einkommenssteuer auf Umsatz und Lohn zahle ?

Oder als Kleinunternehmen, wo ich auch Umsatzsteuer berappen muß. Meines Erachtens muß ich doch dann auf das gesamte Einkommen (ich, meine Frau und das Kleinunternehmen) Umsatzsteuer bezahlen, oder ?

Kann mir jemand auf 1., 2. und 3. eine verständliche Antwort geben ?

Wäre super klasse !!!!!

Vielen Dank im Voraus !

Viele Grüße
sammes
sammes ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.11.2004, 16:58   #2
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Nun, Epic wird sich vermutlich und hoffentlich noch einschalten. Ich spreche mal nur aus meiner Erfahrung:

Zitat:
Nun ist es so: Ich werde wahrscheinlich nicht mehr als 17.500€ umsetzen, deshalb nur Kleinunternehmer.
Die Kleinunternehmerregelung hat imho in diesem Fall nix damit zu tun; Du kannst auch normaler umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sein, auch wenn Du weniger als den angegeben Betrag "umsetzt". Die Kleinunternehmerregelung kannst Du vorher wählen, mußt es aber nicht.

Zitat:
Im FAQ lese ich aber, daß ich diese Sachen als Kleinunternehmer NICHT absetzen kann.
Hmm, ich sollte die FAQ wohl nochmal in dieser Hinsicht lesen. Aber imho hat die Kleinunternehmerregelung nur etwas mit der Umsatzsteuer zu tun, nicht mit der Gewinnermittlung und damit auch nicht mit der Frage des "Absetzens".

Zitat:
Wenn meine Leistung 100€ "netto" beträgt, muß ich dann auf die Rechnung 116€ schreiben ?
Wenn Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, schreibst Du eine Nettorechnung, d.h. darfst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dein Kunde kann damit dann allerdings auch nichts in den Vorsteuerabzug bringen.

Zitat:
Ich frage deshalb, weil diue Steuerberaterin sagte, ich könne die 116€ auf die Rechnung schreiben, DA DER KUNDE, DER DAS BEZAHLT, AM ENDE DES JAHRES DAS WIEDER ALS "BETRIEBSAUSGABEN" ABSETZEN KANN.
Das verstehe ich nicht, denn als Gewerbe in der Kleinunternehmerregelung ziehst Du auf Deiner Rechnung ja keine UST ein. Ich denke, Du hast das falsch verstanden.

Zitat:
Was würde sich nun eher lohnen ? Als Kleinunternehmer, wo ich meines Erachtens nur Einkommenssteuer auf Umsatz und Lohn zahle ? Oder als Kleinunternehmen, wo ich auch Umsatzsteuer berappen muß. Meines Erachtens muß ich doch dann auf das gesamte Einkommen (ich, meine Frau und das Kleinunternehmen) Umsatzsteuer bezahlen, oder ?
Du zahlst die Einkommenssteuer immer auf das gesamte Einkommen (evtl. Schwarzarbeit mal ausgenommen). Die Umsatzsteuer ist die, die Du als Unternehmer Deinen Kunden zusätzlich in Rechnung stellst und dann auch an das FA abgeben mußt. Anders gesagt, spielt es in dieser Hinsicht für Dich eigentlich keine Rolle. Und daher zahlst Du auch keine irgendwie geartete zusätzliche Umsatzsteuer auf Deine wie auch immer gearteten Gesamteinkünfte.

Gruß ...
wys
wys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2004, 17:39   #3
TP-Veteran
 
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Im FAQ lese ich aber, daß ich diese Sachen als Kleinunternehmer NICHT absetzen kann.
Demnach auch keine betrieblichen Ausgaben wie Computer, Drucker, Büromöbel etc.
Den Punkt musst Du mir mal zeigen wo ich so einen Blödsinn geschrieben haben soll Denn nichts anderes wäre es gewesen. Selbstverständlich kann auch ein Kleinunternehmer Betriebsausgaben geltend machen wie jeder andere Unternehmer auch. Du solltest Dir nochmals eine halbe Stunde Zeit nehmen und meine Faq RICHTIG lesen.

Zitat:
Sie sagte auch ich könne zusätzlich auch mein Auto (welches im im Januar NEU kaufe), wenn es denn kein Jaguar oder Porsche ist, auf ein paar Jahre absetzen.
Da hat Dir Deine Steuerberaterin hoffentlich auch gesagt das Du bei einer späteren eventuellen Betriebsaufgabe den Entnahmewert des Pkws versteuern musst.

Zitat:
Wie schreibe ich nun meine Rechnung ?
Wenn meine Leistung 100€ "netto" beträgt, muß ich dann auf die Rechnung 116€ schreiben ?
Oder kann ich nur den "Netto"- Wert verlangen ?
Ich frage deshalb, weil diue Steuerberaterin sagte, ich könne die 116€ auf die Rechnung schreiben
So wie es auch in meiner Faq steht. Du schreibst Deine Rechnungen Netto ohne Umsatzsteuer wenn Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest. Wenn Deine Leistung 100€ Kosten soll, dann steht auch dieser Betrag als Rechnungsbetrag auf der Rechnung. Wenn Deine Kunde natürlich auch 116 oder nochmehr bezahlen möchte kannst Du auch mehr für Deine arbeit berechnen, aber das alles hat rein gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, denn die darfst Du ja bekanntlich nicht in Deiner Rechung ausweisen.


Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2004, 09:37   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2004
sammes macht alles soweit korrekt
Question

Aha !


Vielen Dank für die ausführlichen Antworten !

Ich kann also den Wagen "absetzen". Kann ich also die 16% MwSt. absetzen ?
Werde selbst, wenn ich keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit habe, Kleinunternehmer bleiben. Das kostet doch nichts, oder ?

Hier der Text, den ich im FAQ gelesen habe und anscheinend falsch verstehe:

Zu Beginn einer selbständigen Tätigkeit fallen häufig hohe Kosten an, z.B. werden Büromöbel benötigt oder Computer, Autos etc., halt alles was man braucht um seine Tätigkeit überhaupt ausüben zu können. Die Vorsteuer, die in diesen Kosten enthalten ist bekommt der Kleinunternehmer nicht vom Finanzamt erstattet und kann sie auch nicht an den Kunden weitergeben, weil diese Gegenstände ja im Unternehmen verbleiben und nicht verkauft werden. Je nachdem wie hoch diese Anfangskosten sind kann ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung günstiger sein (Sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden).

Das hat also nichts mit Absetzten zu tun ?


Nach wieveil Jahren könnte ich den Wagen da´nn rausnehmen, ohne das mich das wieder was kostet ?

Was lohnt sich nun eher ?
Bei dem Beispiel, was ich in der ersten Frage beschrieben habe, also 17.500, ein paar BA, das Auto, was wäre sinnvoller, Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ?

Viele Grüße
Michael
sammes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2004, 10:16   #5
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Wenn ich das nicht falsch vrestanden habe, würde ich das so auslegen:

Du kannst nicht hergehen und vom Finanzamt 16% des Neuanschaffungspreises vom Auto zurück verlangen da du generell mit dieser Steuer als Kleinstunternehmer nichts zu tun hast. Deswegen heißt es, dass man bei großen Anschaffungen überlegen muss, ob sich die Kleinstuntrenehmerregelung wirklich auszahlt, da man dann wie ein Privatmensch die vollen 16% bezahlen muss und nicht zurückverlangen kann.

Du kannst jedoch den Wert des Autos bei deinem Gewinn gegen rechnen und diesen so auf dem Papier vermindern -> führt dazu, dass du nicht so viele Steuern auf deinen Gewinn zahlen musst da dieser ja nun niedriger ist.
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Nina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2004, 10:31   #6
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Bart222 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Nina
Du kannst jedoch den Wert des Autos bei deinem Gewinn gegen rechnen und diesen so auf dem Papier vermindern -> führt dazu, dass du nicht so viele Steuern auf deinen Gewinn zahlen musst da dieser ja nun niedriger ist.

stimmt und wenn Du nicht über den Freibetrag kommen solltest (kann ja im ersten Jahr der Fall sein), dann zahlst Du überhaupt keine Steuern und sonst halt auf die Differenz

Gruß

Bart
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Geändert von Bart222 (09.11.2004 um 10:34 Uhr).
Bart222 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2004, 14:03   #7
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
stimmt und wenn Du nicht über den Freibetrag kommen solltest (kann ja im ersten Jahr der Fall sein), dann zahlst Du überhaupt keine Steuern und sonst halt auf die Differenz
Achtung in diesem Fall hat unser Kleinunternehmer noch andere steuerpflichtige Einkünfte, es wird also so sein, das jeder Cent Gewinn auch mit Einkommensteuer belastet werden wird. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt fallen keine Einkommensteuern an.

Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2004, 14:06   #8
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Question

wie hoch ist denn der Grundfreibetrag ?

Ich muß also genau durchrechnen, was für mich besser ist ?

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ?

Viele Grüße
Michael
sammes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2004, 14:14   #9
TP-Veteran
 
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ?
Soll ich Dir sagen warum auf die Frage keiner Antwortet ? Sicher weil keiner Weiß was Du damit eigentlich meinst. Ob Die Kleinunternehmerregelung günstiger ist oder nicht, kann man pauschal einfach nicht beantworten. Ich habe aber ein paar Kriterien für und wieder in meiner Faq aufgelistet und den Rest musst Du selber entscheiden oder anhand von genauen Zahlen von Deiner Steuerberaterin entscheiden lassen. Ob Du Dich nun für die Kleinunternehmerregelung entscheidest oder nicht, Du bist ein Unternehmer so oder so.

Gruß Epic03
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